Mietminderung wegen Feuchtigkeit – Wenn nasse Wände Ihnen das Leben schwer machen

Von Monique L.

Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was tun bei feuchten oder nassen Wänden?

Mietminderung: Eine feuchte Wand kann zum Mindern der Miete berechtigen.
Mietminderung: Eine feuchte Wand kann zum Mindern der Miete berechtigen.

Eine Mietminderung ist immer dann möglich, wenn ein erheblicher Mangel das Wohnen und Leben stark einschränkt. Experten sprechen an dieser Stelle von der sogenannten Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Weicht demnach der aktuelle Zustand der Wohnung maßgeblich von den vertraglichen Vereinbarungen ab, besteht bezüglich der Minderung Handlungsbedarf.

Doch wie sieht es konkret mit einer Mietminderung wegen erheblicher Feuchtigkeit in der Wohnung aus? Wann und in welcher Höhe dürfen Sie die Miete mindern? Erfahren Sie, ob eine Mietminderung wegen Feuchtigkeit im Schlafzimmer und feuchtem Keller möglich ist.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei Feuchtigkeit

Kann Feuchtigkeit in der Wohnung zu einer Mietminderung führen?

Fällt der Mangel in den Verantwortungsbereich des Vermieters, können Mieter eine Mietminderung geltend machen.

Was ist bei der Geltendmachung einer Minderung zu beachten?

Beeinträchtigt die Feuchtigkeit die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung, müssen Mieter eine Mängelanzeige an den Vermieter richten, damit eine Minderung der Miete erfolgen kann.

Wie hoch kann eine Minderung bei Feuchtigkeit ausfallen?

Um wie viel Mieter die Miete mindern können, ist je nach Sachlage unterschiedlich. Unsere Übersicht bietet hier einige Beispiele für Minderungsquoten.

Literatur zum Thema Mietminderung

So hoch fällt eine Mietminderung wegen Feuchtigkeit aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedliche Minderungsquoten entstehen!

  • Beschädigtes Laminat aufgrund von Feuchtigkeit: bis zu 20 %
  • Feuchtigkeit in Erdgeschosswohnung: bis zu 60 %
  • Keller nach Regenfällen feucht: bis zu 5 %

Wann führt Feuchtigkeit in der Wohnung zur Mietminderung?

Wie bei den meisten Mietminderungsgründen ist auch bei feuchten Wänden entscheidend, in welchen Verantwortungsbereich der Mangel fällt. Daraus ergibt sich dann, ob eine Mietminderung wegen Feuchtigkeit gerechtfertigt ist oder eben nicht.

Beim falschen Heizen oder Lüften durch den Mieter ist eine Minderung in der Regel ausgeschlossen. Sollte die Feuchtigkeit jedoch aufgrund einer mangelnden Bausubstanz oder einer fehlenden beziehungsweise unzureichenden Isolierung entstehen, haben Sie als Mieter ein Minderungsrecht. Denn in diesem Falle muss der Vermieter zur Verantwortung gezogen werden.

Wichtig! Eine Mietminderung wegen Feuchtigkeit, die Schimmel in der Wohnung verursacht, ist gesondert zu betrachten und wird eher als Mietminderung wegen Schimmel behandelt. Denn Schimmelbefall geht in den meisten Fällen mit einer gesundheitlichen Gefährdung einher.

Wie und wo entsteht die Feuchtigkeit?

Eine Mietminderung wegen Feuchtigkeit ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Eine Mietminderung wegen Feuchtigkeit ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Neben dem Verantwortungsbereich ist für eine Mietminderung bei Feuchtigkeit auch die Beeinträchtigung, die für den Mieter dadurch entsteht, ausschlaggebend. Dabei kommt es darauf an, wo sich die für eine Mietminderung relevante nasse Wand befindet.

Denn sichtbare Feuchtigkeit kann unter anderem dort vorkommen, wo die Möbel zu dicht vor den Wänden stehen. Das liegt daran, dass die Wand in der Regel kühler als die Zimmertemperatur ist und in dem Zwischenraum kein ausreichender Luftaustausch stattfindet. Somit staut sich dort die Feuchtigkeit.

Zwar kann der Mieter daran etwas ändern, aber Urteile aus der Vergangenheit haben diesbezüglich festgestellt, dass es dem Mieter unzumutbar ist, große Möbelstücke mehr als zehn Zentimeter von der Wand abzurücken (siehe Urteil vom Landesgericht Berlin MM 1987, 290). Eine Mietminderung wegen Feuchtigkeit ist in einem derartigen Fall also durchaus denkbar.

Auch die sogenannte Neubaufeuchtigkeit kann unter Umständen eine Minderung rechtfertigen. Wird ein Haus neu gebaut oder nur von innen beziehungsweise von außen neu verputzt, kann sich Schwitzwasser bilden.

Eine Mietminderung für feuchte und nasse Wände, die in diesem Zusammenhang entsteht, ist in der Rechtsprechung nicht ganz unumstritten. Denn in einigen Fällen wurde dem Mieter ein Mietnachlass zugesprochen oder die erhöhten Heizkosten wurden als Rechengrundlage herangezogen.

In anderen Situationen sind die Gerichte davon ausgegangen, dass kein Anspruch auf Mietminderung wegen Feuchtigkeit bei Schwitzwasserbildung besteht, denn damit sei bei Einzug in einen Neubau zu rechen (unter anderem im Urteil vom Landesgericht Hannover 21.05.1974, 9 S 66/74 nachzulesen).

Schließlich kann auch durch undichte Fenster Feuchtigkeit in die Wohnung gelangen. Eine Mietminderung bei Feuchtigkeit durch undichte Fenster ist vor allem dann gerechtfertigt, wenn nachweislich bauliche Mängel vorliegen.

Sonderfall: Mietminderung wegen Feuchtigkeit im Keller

Auch Feuchtigkeit im Keller kann zur Mietminderung führen.
Auch Feuchtigkeit im Keller kann zur Mietminderung führen.

Ebenso wie bei der Neubaufeuchtigkeit ist sich die Rechtsprechung auch bei der Mietminderung, wenn der Keller feucht ist, uneinig. Auf der einen Seite gibt es Urteile, die besagen, dass vor allem in Altbauwohnungen mit einem bestimmten Maß an Feuchtigkeit in Kellerräumen zu rechnen ist. Die Einlagerung von Möbeln sollte deshalb dort vermieden werden, um einer eventuellen Schimmelbildung vorzubeugen.

Das Urteil vom Münchner Amtsgericht (vom 09.06.2010, Az. 42 C 1905/09) besagt unter anderem, dass Nachkriegsgebäude (um 1950) mit eingeschränkten Mitteln erbaut wurden und deshalb eine Mietminderung wegen Feuchtigkeit nicht gerechtfertigt sei.

Ganz anders legte das Landesgericht von Berlin dies aus (in einem Urteil aus dem Jahr 2012, 63 S 628/12). Dort hieß es, dass der Mieter die Möglichkeit haben muss, Hausrat im Keller einzulagern. Dies gehöre auch bei älteren Gebäuden zur Gebrauchstauglichkeit. Somit ist die Sachlage bei der Mietminderung wegen feuchtem Keller nicht ganz eindeutig.

Wie hoch darf die Mietminderung bei Feuchtigkeit sein?

Im Folgenden finden Sie eine kleine Auswahl an unterschiedlichen Urteilen in einer sogenannten Mietminderungstabelle, die sich mit dem Anspruch auf Mietminderung wegen Feuchtigkeit auseinandergesetzt haben.

MangelHöheUrteil
feuchter Keller5 %AG Düren WuM 1983, 30
Durchfeuchtung von Wänden und Teppichboden in einem Einzimmer-Appartement50 %LG Dresden Az. 4 S 0151/02
aufsteigende Feuchtigkeit in gesamter Wohnung60 %AG Bad Vilbel Az. 3 b C 52/96
Feuchtigkeit im Neubau, neu verputzt10 %LG lübeck WuM 1988, 351

Muster für eine Mietminderung wegen Feuchtigkeit

mietminderung-feuchtigkeit-vorschau

Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung bei erheblicher Feuchtigkeit in der Mietwohnung. An diesem Schreiben können Sie sich orientieren. Beachten Sie, dass es noch individuell angepasst werden muss. Es beinhaltet nur ein Beispiel.

Muster Mietminderung Feuchtigkeit (.doc) Muster Mietminderung Feuchtigkeit (.pdf)

Weiterführende Literatur zum Thema Mietminderung

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Mietminderung:

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Mietminderung wegen Feuchtigkeit – Wenn nasse Wände Ihnen das Leben schwer machen
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Über den Autor

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Monique L.

Monique gehört seit 2019 zum Redaktionsteam von mietrecht.com. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Mietminderung, Kündigung und Mieterrechten. Sie hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften.

6 Gedanken über “Mietminderung wegen Feuchtigkeit – Wenn nasse Wände Ihnen das Leben schwer machen

  1. Michaela S

    Guten Tag,
    ich habe im Bad eine nasse Wand,da dass Wasser vom Dach durchläuft,im Schlafzimmer ,Küche und Flur ebenfalls,ab wann kann ich Mietminderung vornehmen? Der Schaden im Bad ist seit Oktober 2023 und die anderen seit dem 31.12.2023
    LG Michaela

  2. grün

    Vielen Dank für den Beitrag. Ich wusste gar nicht, dass man eine Mietminderung beantragen kann, wenn die Wände feucht sind. Wir leiden schon seit einiger Zeit unter Schimmel in der Wohnung, der durch Baumängel entsteht. Ich werde die Informationen meinem Vermieter weiterleiten, vielleicht schaffen wir es dann einen schnelle Mauertrockenlegung zu erreichen. Danke für die Informationen.

  3. Georg S

    Sehr geehrte Damen und Herrn,
    ich bin Rollstuhlfahrer – 100 % schwerbehindert plus G aG B H . Seit 1 Jahr hat der Vermieter keine Zeit,
    ein Gespräch mit mir zu führen über den Badumbau, obwohl er im gleichen Haus wohnt. Mehrmalige Bitten,
    ich habe keine Zeit, waren die Anworten. Die Wohnung ist in einem desolaten Zustand, keine Dichtungen
    in den Fenstern, Wasserleitungen in der Küche dicht, kein Zugang zum Sicherungskasten, völlig desolates
    Elektrokabelsystem, seit 7 Jahren keinen funktionieren Deckenanschlüsse im Wohnzimmer, Schimmel an den
    Wänden. Beschädigte Badewanne, Wasserzufuhr für die Spülmaschine über einen Schlauch durch die Diele
    zum Waschmaschinenanschluß. Kaltemiete 650 €. Teilen Sie mir bitte Ihre kostenlose Ersteinschätzung
    mit.

    Mit freundlichen Grüßen
    Georg S

  4. Christine S

    Im Eingangsbereich meines Mietshauses habe ich eine feuchte Stelle an der Wand. Vor einigen Jahren habe ich bereits unwissend als Mieter an der selben Wand auf eigene Kosten einen Maler beauftragt, der mir die ganze Wand saniert hat. Und jetzt tritt wieder Feuchtigkeit an der Wand auf. Er meinte damals bereits, dass es an der Bausubstanz liegen würde. Kann ich eine Mietminderung beantragen? So lange der Vermieter den Schaden nicht behebt, kann sich Schimmel bilden, der meine Gesundheit beeinträchtigen kann.

  5. Dörte S

    Im Badezimmer tropft das Wasser von der Decke, in der Wohnung über mir steht die Badewanne des Mieters

  6. Nora

    Gut zu wissen, dass man eine Mietminderung bis zu 20 % bei einem beschädigten Laminat aufgrund von Feuchtigkeit erhalten kann. Ich werde mich definitiv weiter darüber informieren! Ich wohne in einer Altbauwohnung und habe Schaden am Boden bemerkt. Danke für den Beitrag, sehr informativ!

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