Das Wichtigstes zur Mieterselbstauskunft
In der Mieterselbstauskunft geben Mieter wichtige Daten an, die Vermieter dann im Bewerbungsverlauf und bei der Unterzeichnung des Mietvertrags heranziehen können. Sie dient dazu, einen Überblick zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Mietinteressenten zu erlangen.
Wollen Mietinteressenten eine Wohnung mieten, müssen sie meist einen Bewerbungsprozess durchlaufen. In diesem können Vermieter eine Vorlage zur Mieterselbstauskunft für die Bewerbungsunterlagen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sind Vorlagen wie unser Muster eine weitere Möglichkeit.
Welche Fragen in der Mieterselbstauskunft enthalten sein dürfen, ist auch vom Zeitpunkt der Abfrage abhängig. Hier haben wir zusammengefasst, welche Fragen zulässig und welche unzulässig sind.
Inhaltsverzeichnis
Mieterselbstauskunft: Bedeutung im Mietrecht

In vielen Bereichen, in denen es um die Nachweise von wirtschaftlichen Verhältnissen geht, sind Selbstauskünfte ein probates Mittel diese zu erfragen. Auch im Mietrecht gibt es Selbstauskünfte, so zum Beispiel die Mieterselbstauskunft. Doch was ist das genau? In der Auskunft geben Mietinteressenten an, in welcher wirtschaftlichen Lage sie sich befinden und welches Einkommen sie haben. Vermieter wollen dadurch sicherstellen, dass sich Bewerber die Wohnung auch leisten bzw. die mietvertraglichen Pflichten erfüllen können.
Vermieter können das Ausfüllen also zum Teil des Bewerbungsprozesses machen und eines Auskunft vor der Besichtigung oder vor dem Unterzeichnen des Mietvertrages einfordern. Mieter können jedoch auch eine freiwillige Mieterselbstauskunft einreichen, wenn sie sich dadurch bessere Chancen ausrechnen. Zudem kann eine eidesstattliche Versicherung Teil der Mieterselbstauskunft sein.
In der Praxis dient eine Mieterselbstauskunft vor einer Besichtigung meist dazu, eine Auswahl zu treffen und den Bewerberkreis zu verkleinern. Einen Standard oder gesetzliche Vorlagen, wie eine Mieterselbstauskunft aussehen muss, gibt es nicht.
Was darf in einer Mieterselbstauskunft enthalten sein?

Wird eine Mieterselbstauskunft verlangt, unterliegt der Inhalt gesetzlichen Grenzen. Das bedeutet, dass Vermieter grundsätzlich nur Fragen stellen dürfen, die das zukünftige Mietverhältnis betreffen.
Da personenbezogene Daten abgefragt werden, gelten diesbezüglich Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Insbesondere Artikel 6 Abs. 1 DSGVO ist hier von Bedeutung. Demnach dürfen Vermieter Informationen aus einer Mieterselbstauskunft nur erheben und verarbeiten, wenn:
- eine Einwilligung durch den Mietinteressenten vorliegt
- die Verarbeitung sach- und situationsbezogen ist
- die Verarbeitung der „Wahrung eines berechtigten Interesses“ dient
Darüber hinaus dürfen die Fragen des Vermieters nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Grundgesetz verletzen.
Wichtig ist auch, dass alle Angaben in der Mieterselbstauskunft von den Mietinteressenten selbst kommen müssen. Vermieter haben nicht das Recht, Auskünfte von Dritten selbst einzuholen. Daher sind zum Beispiel Informationen über die Kreditwürdigkeit nur über den Interessenten abzufragen. Dieser kann in der Mieterselbstauskunft Unterlagen der Schufa als Nachweis anhängen. Eine Abfrage durch Vermieter bei der Schufa ist unzulässig.
Mögliche und unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft
Welche Fragen in der Auskunft erhalten sein dürfen, hängt auch vom Zeitpunkt ab, an dem Vermieter diese verlangen. Handelt es sich zunächst nur um Mietinteressenten, sind die möglichen Fragen beschränkt. Denn Vermieter dürfen dann nur Informationen abfragen, die für eine Wohnungsbesichtigung notwendig sind.
Dazu gehören folgende Daten:
- Name und Anschrift
- Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail)
- Informationen zur Erreichbarkeit

Andere Fragen sind zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig. Bei dieser Art der Abfrage handelt es sich um eine einfache Mieterselbstauskunft. Hier geht es tatsächlich nur darum, den Kontakt herzustellen und einen Termin für die Besichtigung zu vereinbaren.
Anders sieht es aus, wenn die Besichtigung bereits stattfand und Mietinteressenten in die engere Auswahl der möglichen Mieter kommen. In diesem Fall sind weiterführende Fragen zulässig und dürfen über die Mieterselbstauskunft zum Ausfüllen erfragt werden. Es kann nun darum gehen, wie viele Personen in die Wohnung einziehen wollen, wie viele Kinder dann zum Haushalt gehören und ob Haustiere vorhanden sind.
Darüber hinaus sind Fragen zum Beruf sowie zum Arbeitgeber und den Einkommensverhältnissen nun erlaubt. Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages sind Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge als Nachweise zulässig. Vermieter können zudem eine Bonitätsauskunft von der Schufa in der Mieterselbstauskunft verlangen und auch nach Räumungstiteln von vorherigen Mietverhältnissen fragen. Üblich sind dann auch Fragen nach dem Versicherungsschutz. Es ist nicht selten, dass bei der Mietvertragsunterzeichnung eine private Haftpflichtversicherung nachzuweisen ist.
Aber auch nach einer Besichtigung oder beim Abschluss des Mietvertrags sind nicht alle Fragen erlaubt. So dürfen Vermieter weder nach der Familienplanung noch nach der Nationalität oder der Religion fragen. Auch Fragen zu Mitgliedschaften in Vereinen oder Parteien sind tabu. Gleiches gilt für Informationen zu Krankheiten oder zu finanziellen Verhältnissen von Angehörigen.
Übersicht zu Fragen in der Mieterselbstauskunft: Ein Beispiel
Nachfolgend haben wir zulässige und unzulässige Fragen beispielhaft zusammengefasst. Im Zweifel sollten sich potentielle Mieter beim Mieterverein beraten lassen.
Zulässige Fragen:
- Nachweise der Identität
- Einkommensnachweis
- Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Beruf, Anstellungsverhältnis, Arbeitgeber
- Haustiere (sofern Haltung untersagt werden kann)
- Raucher
- Träger der Mietkosten sofern Mieter sie nicht selbst trägt (Pflicht des Mieters)
- laufende Insolvenzverfahren, Pfändungen, Mietschulden
- eidesstattliche Versicherung
Unzulässige Fragen:
- persönliche Fragen, die nicht mit Mietverhältnis im Zusammenhang stehen (Familienplanung, Schwangerschaft, Kinder bei anderen Elternteilen)
- vorhandene Rechtsschutzversicherung
- Mitgliedschaft in Mieterverein
- Parteizugehörigkeit, Mitgliedschaft in Gewerkschaft
- Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Religion (sofern Vermieter keine Religionsgemeinschaft ist)
- Hobbies, Krankheiten, Behinderungen, Vorstrafen
- Schulden oder Einnahmen im Detail
- finanzielle Lage Angehöriger (sofern nicht im Zusammenhang mit einer Mietbürgschaft)
Mieterselbstauskunft für Gewerbetreibende: Was gilt hier?

Auch im Gewerbe ist es üblich, dass Mietinteressenten eine Mieterselbstauskunft einreichen. Für Firmen und Gewerbetreibende unterscheidet sich der Inhalt nicht wesentlich von dem einer Selbstauskunft um Wohnraummietrecht.
Wichtig ist hier jedoch, dass angegeben wird, welche Gewerbe in den Mieträumen ausgeführt werden. Zudem müssen alle Personen, die im Mietvertrag genannt werden, bzw. die als Mieter auftreten wollen, eine Auskunft ausfüllen. Bei Unternehmen erfolgt das in der Regel durch einen bevollmächtigten Vertreter.
Vorlage für eine Mieterselbstauskunft: Muster zum Herunterladen
Meist kann bei der Bewerbung eine Mieterselbstauskunft als Vorlage heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die ausgefüllte Auskunft wird dann mit den anderen Bewerbungsunterlagen eingereicht. Bei Bewerbungen über Portale, Webseiten oder Apps ist dann möglich, dass ein Mieterselbstauskunft als Formular online ausfüllbar ist.
Nachfolgend finden Sie eine Mieterselbstauskunft als Vorlage kostenlos. Diese können Sie entsprechend ausfüllen und bei der Wohnungsbewerbung verwenden, sofern Vermieter keine eigene Vorlage zur Verfügung stellen:
Laden Sie hier kostenlos das Muster für die Mieterselbstauskunft herunter!
Drucken Sie sich das Muster zur Mieterselbstauskunft am besten aus und passen dieses individuell an.
Muster Mieterselbstauskunft (.doc) Muster Mieterselbstauskunft (.pdf)