Kündigung wegen Eigenbedarf – Gründe und Beispiele

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Eigenbedarf: Eine Begründung muss es immer geben

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf müssen die Gründe immer ausführlich dargelegt werden.
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf müssen die Gründe immer ausführlich dargelegt werden.

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf kann viele Gründe haben. Muss ein Vermieter den Eigenbedarf nachweisen und muss bei einer Eigenbedarfskündigung eine Begründung erfolgen? Diese Fragen tauchen bei einer Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf häufig auf und sollen im Folgenden erläutert und geklärt werden.

Vermieter verbringen meistens den Tag nicht mit dem Gedanken „Wie kann ich einem Mieter kündigen?“ Dennoch kann es für viele Mieter einer Mietwohnung bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs den Anschein haben, dass ein Vermieter sie nur aus der Wohnung haben möchte und Eigenbedarf eine bequeme Begründung für die Kündigung ist. Welche Rechte haben Vermieter beim Eigenbedarf? Welche die Mieter?

Das Wichtigste zu den Gründen einer Eigenbedarfskündigung

Muss eine Eigenbedarfskündigung immer begründet sein?

Ja. Sprechen Vermieter einen Eigenbedarfskündigung aus, müssen sie diese in jedem Fall begründen. Diese Begründung muss bereits im Kündigungsschreiben enthalten sein. Nachträglich ist dies nicht mehr möglich.

Welche Gründe sind bei einem angemeldeten Eigenbedarf zulässig?

Wann und für wen Vermieter Eigenbedarf anmelden dürfen, ist gesetzlich und durch die Rechtsprechung üblicherweise eindeutig geregelt. Hier finden Sie die zulässigen Gründe zusammengefasst.

Was ist zu tun, wenn die Gründe zweifelhaft sind?

Mieter haben die Möglichkeit, gegen die Kündigung des Mietvertrags Einspruch einzulegen. Ein Mieterverein kann die Kündigung und die aufgeführten Gründe zudem überprüfen.

Literatur zum Thema Eigenbedarf

Laut des Deutschen Mieterbundes ist die Eigenbedarfskündigung die häufigste Art der Kündigung durch den Vermieter, wenn der Mieter sich immer pflichtbewusst verhalten hat und auch die Miete pünktlich gezahlt wurde. Keine andere Kündigungsmöglichkeit durch den Vermieter ist so umstritten und führt zu so vielen Rechtsstreitigkeiten, wie die Kündigung bei Eigenbedarf. Mieter zweifeln Gründe für den Eigenbedarf oft an.

Handelt es sich aber wirklich um einen bestehenden Bedarf, den der Vermieter rechtmäßig anmelden kann, muss dieser den Eigenbedarf nachweisen. Dies geschieht beim Kündigungsgrund „Eigenbedarf“ durch eine Darlegung der Veranlassung. Der Vermieter muss also bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf die Gründe ausführlich erläutern und dem Mieter schriftlich mitteilen. Dies muss bereits im Kündigungsschreiben geschehen.

Auch muss der Viermieter die Kündigungsfrist einhalten und dem Mieter die Gelegenheit geben, sich gegen die Kündigung wehren zu können. In der Regel haben Mieter bis zu zwei Monate vor dem gesetzten Auszugstermin Zeit Widerspruch einzulegen.

Gründe für eine Eigenbedarfskündigung kann es viele geben

Anmeldung von Eigenbedarf: die Begründung muss schriftlich erfolgen.
Anmeldung von Eigenbedarf: die Begründung muss schriftlich erfolgen.

Ein Vermieter muss bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf Gründe angeben, die sowohl für den Mieter als auch für die Rechtsprechung eindeutig nachvollziehbar sind. Geschieht dies nicht, kann der Vermieter auch nicht wegen Eigenbedarfs kündigen.

Bei der Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarf werden folgende Gründe anerkannt:

  • Der Vermieter möchte die Wohnung selbst nutzen, da er eine teurere und/oder zum Arbeitsplatz ungünstiger gelegene Wohnung hat.
  • Nahe Verwandte des Vermieters benötigen eigenen Wohnraum.
  • Veränderung der Lebensumstände, wie Heirat, Scheidung oder der Wechsel des Arbeitsplatzes stehen an.
  • Der Wohnraumbedarf steigt zum Beispiel durch die Vergrößerung der Familie oder durch den Einzug von Pflegepersonal.
  • Der Wohnraumbedarf sinkt aufgrund geänderter Lebensumstände oder Krankheit.
  • Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft legt Ihre Haustände zusammen und benötigt größeren Wohnraum.
  • Durch die Aufnahme von pflegebedürftigen Angehörigen, denen der Vermieter rechtlich zur Unterstützung verpflichtet ist, wird größerer Wohnraum benötigt.

Führt der Vermieter einen oder mehrere dieser Gründe an, muss die Nutzung im Sinne der Begründung auch stattfinden. Ein Vermieter kann zum Bespiel nicht angeben, eine größere Wohnung für sich zu benötigen, wenn die Lebensumstände dies gar nicht verlangen. Allerdings kann er angeben, die Wohnung aus finanziellen Gründen zu benötigen, wenn er nachweisen kann, dass die jetzige Wohnung im Unterhalt höher liegt als die gekündigte des Mieters.

Einige Vermieter versuchen bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf vorgetäuschte Gründe geltend zu machen. Dies ist unzulässig. Besteht der Verdacht eines vorgetäuschten Eigenbedarfs ist der Mieter beweispflichtig. Hat der Vermieter den Eigenbedarf nachweislich vorgetäuscht, entstehen auf Seiten des Mieters Schadensersatzansprüche.

Gleichzeitig wird eine Kündigung wegen Eigenbedarf ohne triftige Gründe oder bei Angabe vorgetäuschter Gründe seitens des Vermieters als Betrug gewertet und rechtlich verfolgt.

Was dürfen bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf Gründe sein und was nicht?

Neben den zuvor bereits genannten Gründen, die als Begründung für Eigenbedarf anerkannt werden, haben Gerichte in der Vergangenheit auch folgende Angaben akzeptiert:

  • Aus gesundheitlichen Gründen möchte der Wohnungseigentümer eine kleinere Wohnung nutzen.
  • Eine zeitweilige Betreuung der Eltern als Grund für einen Eigenbedarf ist zulässig.
  • Wiederholt stattfindender Besuch der Kinder oder Enkelkinder ist ein zulässiger Grund.
  • Der Wohnungseigentümer möchte mit den Eltern oder Schwiegereltern in einer Wohnung leben.
  • Auch der Grund, dass der Vermieter seinen Kindern eigene Zimmer zur Verfügung stellen möchte, kann einen Eigenbedarf begründen.
  • Die Wohnung wird an acht bis zehn Tagen im Monat aufgrund der Arbeitssituation benötigt.
Die Gründe für einen Eigenbedarf müssen nachvollziehbar sein. Ein Mieter sollte daher die Kündigung prüfen.
Die Gründe für einen Eigenbedarf müssen nachvollziehbar sein. Ein Mieter sollte daher die Kündigung prüfen.

Es gibt jedoch bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf auch Gründe, die nicht anerkannt werden. Wenn Vermieter die Wohnung für Verwandte benötigen, die im Jahr nur selten zu Besuch sind oder die Wohnung nur als Übergangslösung von wenigen Monaten während der Fertigstellung eines Neubaus benötigt wird, dann besteht kein Eigenbedarf.

Auch wenn die Wohnung mehr als sechs Monate im Jahr bei einer Nutzung durch den Vermieter leer stehen würde oder der Vermieter die Wohnung als Arbeitszimmer, Hobbywerkstatt oder Gewerberaum nutzen möchte, kann er das nicht als Begründung für einen Eigenbedarf anführen.

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf dürfen die Gründe, die zum Eigenbedarf führen, erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sein und dürfen nach der Kündigung nicht ohne Begründung wegfallen. Sollte der Eigenbedarf nachträglich entfallen, ist der Vermieter verpflichtet dies dem Mieter mitzuteilen.

Denn zieht der Vermieter oder die benannte Bedarfsperson nicht in die Wohnung ein, bedarf es eines triftigen Grundes, warum die bei der Kündigung der Mietvertrages wegen Eigenbedarf angegebenen Gründe nachträglich entfallen sind.

Muss der Vermieter den Eigenbedarf nachweisen?

Ein Vermieter muss den Eigenbedarf insofern nachweisen, dass sein Anspruch auf Nutzung des betroffenen Wohnraumes gerechtfertigt ist. Wie bereits beschrieben, ist bei der Eigenbedarfskündigung eine Begründung notwendig. Wenn diese eindeutig und nachvollziehbar ist, hat der Vermieter damit den Nachweis für einen Eigenbedarf erbracht.

Wenn der Vermieter bei der Kündigung wegen Eigendarf keine Gründe anführen kann oder diese nicht ausreichend erklären kann, ist die Kündigung rechtswidrig. Auch muss der Eigenbedarf während der Kündigungsfrist vorliegen. Ist die Kündigungsfrist abgelaufen, muss der Bedarf bestehen. Der Eigentümer kann bei Eigenbedarfskündigung die Gründe nicht nachschieben. Das heißt er kann diese also nach Zustellung der Kündigung nicht mehr anbringen.

Nicht nur die Gründe für eine Eigenbedarfskündigung spielen eine Rolle, wenn es um die Anerkennung des Bedarfs geht, sondern auch das persönliche Verhältnis des Vermieters zur Bedarfsperson ist von Bedeutung, wenn die Wohnung anderen zu Verfügung gestellt werden soll.

Eigenbedarf: alle Gründe für diesen müssen im Kündigungsschreiben aufgeführt sein.
Eigenbedarf: alle Gründe für diesen müssen im Kündigungsschreiben aufgeführt sein.

Grundsätzlich gilt, sind Verwandtschaftsgrad und persönliche Beziehungen sehr eng, werden die Bedarfspersonen zum privilegierten Familienkreis gezählt. Sie können bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf als Gründe angeführt werden. Als Familienangehörige oder zum Haushalt dazugehörig gelten unter anderem Mutter, Vater, Tochter, Sohn, Enkelkinder sowie Großeltern. Auch Bruder und Schwester sowie Schwiegereltern und Lebenspartner gehören zum begünstigten Familienkreis.

Ist der Verwandtschaftsgrad jedoch ein entfernter, müssen die persönlichen Beziehungen eng sein. Ist die Beziehung nachweislich nicht sehr eng, können die Personen nicht zum engeren Familienkreis gezählt werden. Sie fallen somit bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf als Gründe aus. Geschiedene Ehepartner sowie Tochter oder Sohn des Lebensgefährten gelten nicht als engere Familienangehörige. Auch Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft oder Patenkinder zählen nicht zu diesem Kreis.

Zweifeln Mieter die Kündigung und die Gründe für den Eigenbedarf an, kann es schnell zu einem Verfahren vor Gericht kommen. Die Gerichte überprüfen die Absichten und Gründe bei einer Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter meist sehr genau.

Es wird immer überprüft, ob der Vermieter oder die benannten Bedarfspersonen tatsächlich in die Wohnung einziehen möchten. Auch wird überprüft, ob bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf die Begründung vorgeschoben wurde oder im Vorfeld versucht wurde, die Miete zu erhöhen. Daraus wird dann meist auch die Glaubhaftigkeit des Nutzungswunsches abgeleitet.

Weiterführende Literatur zum Thema Eigenbedarf

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Eigenbedarf:

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Kündigung wegen Eigenbedarf – Gründe und Beispiele
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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

89 Gedanken über “Kündigung wegen Eigenbedarf – Gründe und Beispiele

  1. Kerstin K.

    Mir wurde mein Mietvertrag zum 31.10.2019 wegen Eigenbedarf gekündigt. Die zwei Hauseigentümerinnen leben im gleichen Haus, eine von ihnen in einer 28 m2 Wohnung ohne Bad, was der Grund für den Eigenbedarf ist. Im Haus gibt es 4 weitere vermietet Wohnungen, das Interesse an ausgerechnet meiner 56 m2 großen Wohnung begründeten sie mir mündlich damit, dass die Größe vergleichbar mit der Wohnung ihrer Schwester im Haus sei und das bei steuerlichen Abschreibungen gut wäre. Jetzt wird im April eine ca. 47 m2 große Wohnung im Haus frei. Hat die Eigentümerin trotzdem Anspruch auf meine Wohnung?
    Mit Dank im Voraus
    Kerstin

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Kerstin K.,
      fallen die Gründe für den Bedarf weg, müssen Vermieter dies dem betroffenen Mieter mitteilen. Ob das in Ihrem Fall so ist und tatsächlich eine gleichwertige Wohnung frei geworden ist, können wir rechtlich nicht beurteilen. Ein Mieterverein bzw. ein fachkundiger Anwalt können eine solche Einschätzung vornehmen.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  2. Frank

    Hallo,
    meine Tochter wohnt in meiner 2 Zimmerwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Nun möchte meine Tochter das Appartment nebenan kaufen, damit Ihr Lebenspartner ebenfall in das Haus ziehen kann und die Wohnungen danach zusammengelgt werden können, um ein Kinderzimmer zu bekommen. Dies wäre notwendig, da beide den Wunsch haben ein Kind zu bekommen und weiter in dem Haus zu leben. In der 2 Zimmerwohnung wäre kein ausreichender Platz für 2 Personen mit einem Kind.
    Wäre dies ein Kündigungsgrund für den Eigenbedarf für den Mieter des Appartments oder reicht sogar der Bedarf für den Lebensgefährten?
    MfG
    Frank

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Frank,
      der Lebensgefährte kann bereits zum privilegierten Kreis der Personen, für die Eigenbedarf angemeldet werden kann, gehören. In der Regle muss der angemeldete Bedarf bereits bestehen oder während er Kündigungsfrist entstehen. Bedarf, der eventuell in der Zukunft entstehen kann, ist üblicherweise keine berechtiger Grund für eine Kündigung. Lassen Sie sich am besten rechtlich von einem fachkundigen Anwalt beraten.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  3. Berthold

    Wir haben eine Eigentumswohnung wegen eigenbedarf gekündigt, weil wir sie nutzen wollten um am Wochenende bei unserer Tochter und Enkel zu sein. Aber weil unsere Tochter jetzt wegzieht von dort wollen wie die Wohnung verkaufen.In wie weit kann man uns noch zum Schadenersatz verklagen.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Berthold,
      rechtlich können wir den Sachverhalt nicht beurteilen und daher nicht bestimmen, inwieweit Ansprüche geltend gemacht werden können. Wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung am besten an einen fachkundigen Anwalt.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  4. Celo

    Hallo,
    derzeit wohnen meinen Freundin und ich in einer 60 qm Wohnung (ca. 30 min von dem Haus meiner Eltern entfernt).
    Direkt neben dem Haus meiner Eltern besitzen meine Eltern noch ein zweites Haus, in dem aktuell 2 Mietparteien wohnen (das Haus gehörte damals meinen Großeltern). Die Häuser sind also direkt nebeneinander.
    Nun möchte ich bzw. mein Vater Eigenbedarf für eine der Wohnungen anmelden, damit ich mit meiner Partnerin dort einziehen kann.
    Welcher Grund muss bei der Kündigung angegeben werden ? Reicht „Weil mein Sohn und seine Partnerin die Wohnung benötigen, da sie somit die Möglichkeit haben eine Familie zu gründen und ihren Kinderwunsch erfüllen können“ ? Kinder haben wir noch keine und schwanger ist sie auch noch nicht.
    Oder gilt das nicht als Grund ?
    Bin echt am verzweifeln . Die Wohnung ist ca. 140 qm groß.
    Achso falls es hilft: Wir haben unsere aktuelle Wohnung gekündigt weil es Probleme mit den Mieter gibt (keine Trocknungsmöglichkeit, ständige Überwachung usw.)
    Danke im Voraus für Ihre Antwort

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Celo,
      in der Regel muss der Eigenbedarf bereits bestehen oder während der Kündigungsfrist entstehen. Eine Familienplanung kann als Grund zulässig sein, allerdings darf der eventuelle Bedarf üblicherweise nicht zu weit in der Zukunft liegen oder nur auf „Vorrat“ ausgesprochen werden. Ob bei der Grund Ihnen ausreichend ist oder ob sie die Problem mit der alten Wohnung auch anführen sollten, müsste am besten mit einem fachkundigen Anwalt geklärt werden. Eien rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  5. Katharina

    Hallo,
    nach der Trennung von meinem Partner bin ich in der jetzigen Wohnung erstmal geblieben mit der der Unterstützung meines Ex-Partners. Da ich finanziell die Miete nicht alleine tragen kann und der offizielle Umzug meines Ex-Partners bevorsteht muss ich ausziehen. Der Wohnungsmarkt ist derzeit sehr schwierig,
    Mein Schwager hat eine Apartment, in dem ich vorher schon gewohnt habe. Ich habe auch ein sehr inniges Verhältnis zu ihm.
    Er wollte mir seine Hilfe anbieten und Eigenbedarf anmelden – nun bin ich ja nicht wirklich Blutsverwandt aber ich habe gelesen es wäre möglich.
    Es steht immer überall man muss das enge Verhältnis nachweisen können.
    Meine Frage nun – wie?
    Vielen Danke.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Katharina,
      der Nachweis einer solchen engen Beziehung kann je nach Einzelfall unterschiedlich sein. Ob und wie das bei Ihnen möglich ist, können wir nicht beurteilen. Lassen Sie sich am besten rechtlich vom Mieterverein oder einem Anwalt beraten.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  6. Karl-Heinz J.

    Hallo,
    mein Vermieter kündigt auf Eigenbedarf. Mündlich vorab wurde mitgeteilt, dass er sein selbst bewohntes Einfamilienhaus verkauft, eine ihm gehörende Eigentumswohnung ebenfalls verkauft und sich auf Teneriffa eine Woohnung kauft und jetzt unsere Wohnung selbst bewohnen möchte. Wahrscheinlich nur zeitweise. Ist dies rechten?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Karl-Heinz J.,
      da wir keine Rechtsberatung anbieten, können wir den Sachverhalt rechtlich nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Mieterverein oder einen Anwalt.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  7. Andre

    Vor drei Jahren sind wir von M. nach B. gezogen, da wir uns dort ein Haus gekauft haben. In M. besitzen wir ein Mehrfamilienhaus.
    Beruflich habe ich Wochenendbereitschaften und muss auch öfters länger bleiben. Vor dem Umzug ging ich davon aus, dass das kein Problem darstelle, was jedoch genau anders aufgetreten ist.
    Würde gerne eine Zweitwohnung in derNähe meiner Arbeit haben.
    Ist es möglich einen Mieter mit diesen Gründen auf Eigenbedarf zu kündigen?
    Vielen Dank.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Andre,
      es kann durchaus möglich sein, einen Eigenbedarf anzumelden auch wenn die Wohnung nur als Zweitwohnung genutzt wird. Ob Ihre Gründe ausreichend sind, können wir pauschal nicht beurteilen. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  8. Loni

    Hallo!
    Unsere Doppelhaushälfte soll veräußert werden.
    Angenommen der neue Eigentümer möchte die Hälfte für sich als Wochenendhütte nutzen, kann er damit durchkommen?
    Generell wären wir ja bereit auszuziehen. Allerdings gibt es nichts gleichwertiges. Wir würden gerne bauen, warten aber noch auf die Erschließung der neuen Baugrundstücke. Und dann sind wir mit Bauantrag usw ja nicht in 6 Monaten fertig….

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Loni,
      wir können nicht beurteilen, ob eventuell angeführte Gründe für eine Eigenbedarfskündigung ausreichend sind oder nicht. Das wird im Einzelfall entschieden. Lassen Sie sich am besten von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten .
      Die Redaktion von mietrecht.com

  9. Aylin T

    Guten Tag,
    wir haben seit 12 Jahren eine Wohnung an unsere Verwandten vermietet. Leider gibt es keinen Mietvertrage also keine Kaution die wir erhalten haben. Die Mietzahlungen sind regelmäßig eingegangen. Und auch Mieterhöhungen wurden vorgenommen ( alles schriftlich beweisbar). Nun möchten wir diese Menschen aus Eigenbedarf kündigen. Ich habe meine Ausbildung abgeschlossen und unsere 71qm Wohnung erscheint mir für 5 Erwachsene zu klein. Ich muss mein Zimmer mit meiner Schwester teilen und habe deshalb keine Privatsphäre. Ich brauche meine eigene Wohnung, vor allem weil ich berufsbegleitend studieren möchte und auch einen eigenen Haushalt haben möchte. Haben die eine Kündigungsfrist von 9 Monaten? Worauf muss ich da achten? Sind die Begründungen ausreichend? Zudem gab es immer wieder Probleme mit diesen Mietern. Sowohl mit uns ( Vermieter) als auch mit anderen Mietern dh, Treppen nicht geputzt, Lichter im Keller angelassen usw) Sollte ich diese Probleme erwähnen?
    Vielen Dank!

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Aylin T.,
      ab einer Mietzeit von 8 Jahren ist eine gesetzliche Kündigungsfrist von 9 Monaten einzuhalten.In der Regel spielen Problem mit den Mietern bei einer Eigenbedarfskündigung keine Rolle, da diese keinen Einfluss auf den vorliegenden Bedarf haben. Ob Ihre Begründung für den Eigenbedarf ausreichend ist, können wir nicht beurteilen. Hier sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Eine solche Beratung bieten wir nicht an.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  10. Vanessa H.

    Hallo
    Undzwar geht es darum ich habe mich von meinen Partner getrennt,wohnen aber derzeit noch zusammen. Das Haus gehört seinen Großeltern , der Mietvertrag läuft nur auf meinen Namen. Können die mich wegen Eigenbedarf kündigen da er die Wohnung brauch?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Vanessa H.,
      auch für Enkel kann Eigenbedarf angemeldeten werden. Ob in Ihrem Fall der Bedarf ausreichend begründet werden kann, können wir rechtlich nicht beurteilen. Im Falle einer Kündigung oder bereits im Vorfeld sollten Sie sich bezüglich Ihrer Möglichkeiten bei einem Mieterverein beraten lassen.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  11. Mike

    Guten Tag,
    Meine Eltern wurden von Ihrem Vermieter aufgrund Eigenbedarfs gekündigt. Und nun hat der Vermieter Räumungsklage eingereicht.
    Meine Eltern haben nun eine Wohnung gekauft. Die Vermutung liegt nahe, dass der Eigentümer die Wohnung nicht zum Eigenbedarf benötigt.
    Ist Schadensersatz auch dann möglich, wenn nach Eigenbedarskündigung Eigentum gekauft und bezogen wird?
    Vielen Dank

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Mike,
      ein Schadensersatzanspruch sollte unabhängig von der Art der neuen Wohnung bestehen. Ob hier ein Anspruch vorliegt, dürfen und können wir nicht beurteilen. Vermuten Sie einen vorgetäuschten Eigenbedarf, sollten Sie sich rechtlich von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten lassen und mit diesen auch die weitere Vorgehensweise besprechen.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  12. Klaus H.

    Hallo, ich habe ein Mehrparteienmietshaus das in direkter Nachbarschaft zu meinem eigenen EFH liegt. Unser Sohn (25) möchte Anfang des kommenden Jahres mit seiner Freundin zusammenziehen. Aktuell wohnt er noch in unserem Haus.
    Es geht jetzt um eine bestimmte Wohnung innerhalb des 12 Parteien Hauses, deren Mietern auf Grund der Eigenbedarfsanmeldung gekündigt werden soll. Die Mieter wohnen seit ca. 4 Jahren in dem Haus, es gibt aber andere Mieter, die erst danach eingezogen sind, also kürzer im Haus wohnen. Ist dies ein Hinderungsgrund für die Eigenbedarfskündigung?
    Gruß,
    Klaus H.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Klaus H.,
      wenn Sie den Bedarf für diese bestimmte Wohnung ausführlich und nachvollziehbar begründen können, sollte die Mietdauer der anderen Mieter in der Regel keine Rolle spielen. Haben Sie Zweifel oder Befürchtungen, dass der Bedarf nicht angemeldet werden kann, ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld von einem Abwalt beraten zu lassen.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  13. Michaela S.

    Hallo,
    wir besitzen eine 2 Zimmer Wohnung, die seit 2013 vermietet ist.
    Nun würde meine Tochter gerne mit ihrem Freund dort einziehen um zusammen zu leben. und später dort auch zu studieren.
    Wäre das ein Kündigungsgrund
    MFg M S.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Michaela S.,
      in der Regel kann Eigenbedarf für den Vermieter bzw. für Mitglieder seiner Familie oder seines Haushalts angemeldet werden. Hierzu zählen üblicherweise auch die Kinder des Vermieters. Der Bedarf muss bereits im Kündigungsschreiben ausführlich begründet werden, es sind also alle vorhanden bzw. bestehenden Gründe für einen Eigenbedarf zu nennen. Wir können nicht beurteilen, ob ihre Gründe letztendlich ausreichend sind, daher sollten Sie das mit einem Anwalt abklären. Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  14. Paul T.

    Hallo, wir sind Eigentümer eines Dreifamilienhauses, wobei wir die untere Etage ( 100 Qm) bewohnen.
    Da wir momentan 7 Enkelkinder haben und wir nicht genügend Platz und nicht genügende Schlafzimmer haben, würden wir die Wohnung im Dachgeschoss (60 Qm) als Eigenbedarf für uns beanspruchen, damit die Enkelkinder auch endlich mal bei uns ein Wochenende verbleiben können.
    Ist das ein Eigenbedarfsgrund?
    Mit freundlichen Grüßen,

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Paul T.,
      wir können nicht beurteilen, ob Ihr vorliegender Grund ausreichend ist. Es kann durchaus sein, dass dies einen Eigenbedarf darstellt. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Ihnen die besten Optionen für das weitere Vorgehen aufzeigen.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  15. Klaus T.

    ich bin 56 jahre und besitze ein Haus und möchte wieder selber darin wohnen mit Freundin und etwas älteren Sohn
    Das Haus habe ich zu voreilig vermietet 1 1/2 jahre und möchte jetzt Eigenbedarf anmelden
    Wir wohnen hier auf 58 qm und diese Wohnung wurde uns gekündigt -weil ich eine Mietkürzung veranlasste zwex Schimmel und mangelnder Heizung -kaltes Bad und lauwarmes Wasser zum Duschen
    Können Sie mir weiter helfen
    zur Arbeit habe ich jetzt 50 km -und von den Ort wo mein Haus steht nur 17 km zur Arbeit
    Danke

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Klaus T.,
      Eigenbedarf kann in der Regel angemeldet werden, wenn der Vermieter den Wohnraum für sich oder seine Familie benötigt. Die Gründe für den Bedarf müssen bereits im Kündigungsschreiben ausführlich und nachvollziehbar aufgeführt werden. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und mit diesem gemeinsam das Kündigungsschreiben verfassen.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  16. Karin

    Ich bin 65 Jahre alt, alleinstehend, verkaufe mein Haus und möchte in eine andere Stadt zu meinen Kindern ziehen, um in der Nähe meines Enkelkindes zu sein und bei Bedarf auch Hilfe von meinen Kindern zu bekommen.
    Nach einem Jahr vergeblicher Wohnungssuche habe ich eine Wohnung im 2. Obergeschoss gemietet, die noch nicht meinen Vorstellungen entspricht, um vor Ort die richtige Wohnung zu finden.
    Jetzt bietet sich mir die Gelegenheit, die genau richtige Wohnung im Erdgeschoss zu kaufen, leider ist sie vermietet. Im Hinblick auf mein Alter und meine Hüftprobleme möchte ich im Erdgeschoss wohnen.
    Hätte ich eine Chance, wegen Eigenbedarf zu kündigen ?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Karin,
      wir können nicht beurteilen, ob einen Eigenbedarfskündigung erfolgreich wäre. Informieren Sie sich am besten vor dem Kauf, ob eventuell Sperrfristen vorliegen, die eine solche Kündigung unzulässig machen würden. Auch ein Widerspruch des Mieters kann auf Sie zukommen. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen und mit diesem die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung abklären.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  17. Martin

    Hallo zusammen,
    Ich als ausländischer Student wohne seit einem Jahr in einer Mietwohnung. Mein Ex-Vermieter hat Insolvenz angemeldet und die Wohnung wurde versteigert. Der neue Vermieter hat wegen Eigenbedarf gekündigt, aber in seinem Kündigungsschreiben hat er gar keine Gründe angegeben und nur „Kündigung wegen Eigenbedarf“ geschrieben. Reicht das, um meinen Vertrag kündigen zu können oder soll ich die Kündigung vorerst überhaupt nicht wahr nehmen? Danke im Voraus!

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Martin,
      in der Regel muss der Grund für den angemeldeten Bedarf im Kündigungsschreiben ausführlich dargelegt sein. Es müssen also üblicherweise alle Gründe, die eine Eigenbedarfskündigung berechtigen aufgeführt sein. Ist dies nicht der Fall, kann eine Kündigung auch unzulässig sein und einen Widerspruch Ihrerseits begründen. Lassen Sie sich hierzu am besten bei einem Mieterverein beraten.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  18. Simone

    Guten Morgen,
    wir besitzen ein 2 Familienhaus in dem sich auch ein von uns betriebenes Cafe befindet. 1 Wohnung haben wir vermietet. Nun möchten wir gern die vermietete Wohnung zum Cafe dazunehmen um unser Angebot zu vergrößern.
    Können wir Eigenbedarf anmelden oder gibt es da andere Möglichkeiten?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Simone,
      Eigenbedarf kann in der Regel angemeldet werden, wenn der Wohnraum vom Vermieter für sich selbst oder seine Familien benötigt wird. Soll die Wohnung zukünftig als Gewerbe genutzt werden, kann es sein, dass dies nicht mehr als Eigenbedarf angesehen wird jedoch eine Verwertungskündigung möglich ist. Stellen Sie bei den zuständigen Behörden zuerst sicher, dass der Wohnraum auch gewerblich genutzt werden darf. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich von einem Anwalt beraten lassen. Eine solche Beratung bieten wir nicht an.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  19. Maria

    Guten Tag,
    ich wohne in Hannover in der Wohnung, die mir gehört, habe aber auch eine Wohnung in München, die ich zurzeit vermiete. In München wohnen mein Sohn und meine 3 Enkelkinder. Ich habe sehr selten Kontakt zu ihm und seine Familie so lange ich in Hannover wohne (die schwierige Verhältnisse mit der Schwiegertochter). Ich bin 61 Jahren, es kann der Zeitpunkt kommen, dass ich die Hilfe der Angehörigen brauche (in Hannover habe ich niemanden). Ich plane nach München umzuziehen und die Wohnung in Hannover zu vermieten. So werde ich den Eigenbedarf damit begründen, dass ich den Kontakt mit meinem Sohn und Enkelkinder öfter haben will und keine Angehörige in Hannover habe. Reicht es?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Maria,
      der Bedarf den Wohnraum selbst zu nutzen, ist in der Regel ein Grund, der für eine Kündigung herangezogen werden kann. Die Begründung sollte immer alle vorliegenden Begebenheiten, die zum Eigenbedarf beitragen, beinhalten. Ob Ihre Begründung ausreichend sein wird, sollten Sie vorab mit einem Anwalt abklären, da wir keine rechtliche Beratung anbieten können.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  20. Emil S.

    Wir planen einen Eigenbedarf anzumelden. Hierbei ist nun die Ausnahme, dass die bereits bewohnte Wohnung unmittelbar neben der liegt, wo der Eigenbedarf angemeldet werden soll. Die beiden Wohnungen sollen dann zusammengelegt werden. Die vom Vermieter bewonhte Wohnung ist dabei kleiner.
    Im Grunde genommen würde es ausreichen, wenn nur ein Zimmer der Nachbarwohnung abgegeben würde. Das wäre aber auch mindestens erforderlich. Eine teilweise Kündigung ist aber bei Wohnraum nicht möglich. Darf man dann umbauen, das Zimmer mitbewohnen (durch einen Durchbruch) und den Rest der Wohnung wieder vermieten? Wer braucht schon mehrere Bäder und Küchen?
    Vielen Dank für eine Antwort

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Emil S.,
      in der Regel muss ein angemeldeter Eigenbedarf für den gesamten Wohnraum vorliegen und auch nachweislich genutzt werden. Ist dies nicht der Fall, kann eine Kündigung unwirksam sein. In diesem speziellen Fall können wir allerdings nicht beurteilen, ob eine solche Vorgehensweise eine Eigenbedarfskündigung begründen kann. Hier empfehlen wir Ihnen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  21. Stephan

    Sehr geehrtes Team,
    Unsere jetzige Vermieterin möchte die von uns bewohnte Wohnung verkaufen und wir fürchten, dass eine jetzige Eigentümerin des selben Hauses diese Wohnung kaufen könnte. In dem Fall Ost klar, dass sie ihre Tochter hier wohnen lassen will. Jetzt die Frage: ist der Eigenbedarf auch dann begründet, wenn die potentielle Käuferin schon ihre eigene Wohnung (selbst bewohnt), die Wohnung darüber (vermietet) und ein Apartment (unbewohnt) besitzt?
    Danke für Ihre Antwort im Voraus.
    MfG,
    Stephan

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Stephan,
      ob ein Eigenbedarf begründet ist oder nicht, hängt immer vom Einzelfall ab. Wir können rechtlich nicht beurteilen, ob dies bei Ihnen der Fall ist. Daher sollten Sie sich von einem Mietverein oder einem Anwalt rechtlich beraten lassen.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  22. Michael B.

    Ich lebe mit meiner Familie am Rand des Rhein-Main-Gebietes und pendle täglich zur Arbeit ins 55 KM entfernte Wiesbaden. Dies dauert im PKW optimal 55 Minuten, per Bahn 80 – 90 Minuten. Nun hat man mir in Wiesbaden eine vermietete 2-Zimmerwohnung zum Kauf angeboten. Mein Plan wäre es, diese Wohnung zu kaufen um sie Montag bis Freitag zu nutzen . Das Wochenende würde ich bei meiner Familie verbringen. Stellt dies eine ausreichende Begründung für eine Eigenbedarfskündigung?
    Vielen Dank!

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Michael B.,
      die Nutzung des Wohnraums durch den Eigentümer kann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs begründen. Wir bieten jedoch keine rechtliche Beratung an und können daher nicht beurteilen inwieweit dies in Ihrem Fall ausreichend ist. Im Zweifel sollten Sie einen Anwalt konsultieren und mit diesem die Kündigung im Voraus absprechen.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  23. Marcus B.

    Hallo unsere direkten Nachbarn haben das Haus gekauft wo wir zur Miete wohnen. Jetzt haben die wegen Eigenbedarf uns gekündigt. Als Begründung wurde angegeben das sie aus 2 getrennten reihenhäuser 1 gemeinsames machen wollen um mehr Platz und einen grösseren Garten für sich und ihre 2 Kinder bekommen. Ist dieses rechtens da sie ja selber im Eigentum wohnen und nutzen

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Marcus B.,
      es kann durchaus ein Grund für einen Eigenbedarf darstellen, wenn mehr Wohnraum benötigt wird. Dieser Bedarf muss allerdings auch nachvollziehbar und nicht unangemessen sein. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, ist eine Konsultation mit einem Anwalt oder einem Mieterverein hier empfehlenswert.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  24. Inka

    Mein Partner (12 Jahre lang) ist Eigentümer einer Wohnung. Meine Tochter aus erster Ehe ist auf dringender Wohnungssuche. Wäre in diesem Fall auch eine Kündigung der jetzigen Mieter möglich??

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Inka,
      in der Regel zählen Kinder der/des Lebensgefährten/in nicht mehr zum privilegierten Kreis der Personen für die Eigenbedarf angemeldet werden kann, wenn diese zuvor nicht im Haushalt des Wohnungseigentümers gelebt haben. Dann besteht üblicherweise kein konkretes Verwandtschaftsverhältnis noch ein gemeinsamer Haushalt. Ein Eigenbedarfskündigung ist in diesem Fall eher nicht möglich. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt und klären im Vorfeld welche Möglichkeiten Sie haben.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  25. Holger

    Hallo,
    gesetzt den Fall, daß berufliche Gründe als Eigenbedarfskündigung angegeben wurden. Nach Auszug des Mieters bzw nach Kündigungsfrist behält der Vermieter seinen Erstwohnsitz und zieht nicht ein, sondern die Wohnung wird nur zeitweise vom Vermieter genutzt und er renoviert die Wohnung während seiner Aufenthalte. Er stellt fest, daß die Wohnung eine neue Heizung benötigt, dessen Kosten er in nächster Zeit nicht stemmen kann.
    Auch die Arbeitsstelle, die der Vermieter vor der Kündigung angeboten bekommen hat, diese im Kündigungsschreiben jedoch nicht näher angegeben hat kommt nicht zu stande.
    Ist die Kündigung rechtens oder kann Widerspruch gestellt werden ?
    Vielen Dank !

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Holger,
      inwieweit nachträglich ein Widerspruch gegen die Kündigung möglich ist, wenn sich herausstellt, dass angegebene Bedarf nicht vorliegt, sollten Sie mit Hilfe eines Anwalts oder eines Mieterverein klären. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.
      Die Redaktion von mietrecht.com

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