Das Wichtigste zur Grundmiete
Diese Miete setzt sich ausschließlich aus dem Preis der Nutzung der Wohnfläche zusammen. Welche Kosten nicht in der Kaltmiete enthalten sind, führen wir in dieser Liste auf.
Die Grundmiete beschreibt die Nettokaltmiete. Anders als die Warmmiete sind in der Nettokaltmiete keine Betriebs- und Nebenkosten enthalten.
Das Jobcenter übernimmt die Grundmiete beim Bürgergeld, solange die Kosten angemessen sind. Die Angemessenheit hängt vom örtlichen Mietspiegel und der Größe des Haushalts ab.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Grundmiete?

Die Grundmiete bezeichnet laut Definition den Mietpreis ohne jegliche Betriebs-, Nebenkosten oder persönliche Verbrauchskosten. Sie bezeichnet also lediglich den Preis für die Nutzung der Wohnfläche. Diese Form der Miete wird auch Nettokaltmiete genannt.
Ihre Berechnung erfolgt anhand der verfügbaren, bewohnbaren Anzahl an Quadratmetern. Der Preis pro Quadratmeter wird mithilfe des Mietspiegels der Stadt ermittelt.
Um die Grundmiete zu berechnen, können Mieter folgende Formel anwenden:
Grundmiete = Wohnfläche (in m2) x ortsüblicher Mietpreis (pro m2)
Was gehört nicht zur Grundmiete?
Da die Grund- bzw. Kaltmiete nur den Preis der bewohnbaren Fläche umfasst, sind unter anderem folgende Kosten nicht darin enthalten:
- Heizkosten und Warmwasser
- Wasserkosten
- Grundsteuer
- Verwaltungskosten
- Stromkosten
- Betriebskosten
- Müllabfuhr
- Beleuchtung
- Hausmeister
- Hausreinigung
- Gartenpflege
Ist ein Stellplatz in der Grundmiete enthalten?
Wird dies im Mietvertrag vereinbart, ist der Stellplatz ein Teil der Grundmiete. Oft werden Stellplätze jedoch separat vermietet. In diesen Fällen sind ihre Kosten nicht automatisch Teil der Miete. In jedem Fall muss der Mietvertrag festhalten, ob der Stellplatz zur Miete gehört oder ein separater Mietvertrag dazu besteht.
Wie oft darf die Grundmiete erhöht werden?

Eine Erhöhung der Grundmiete ist theoretisch alle 15 Monate zulässig. Damit Vermieter dieses Recht jedoch nicht ausnutzen, legt das BGB eine Reihe von Voraussetzungen fest, um Mieter zu schützen.
Unter anderem ist die Miete an eine Kappungsgrenze gebunden. § 558 Abs. 3 BGB legt dabei fest, dass die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20 % steigen darf. In Städten oder Regionen mit Wohnraummangel ist diese Grenze sogar auf 15 % begrenzt.
Eine weitere Schutzmaßnahme, die verhindern soll, dass Vermieter die Grundmiete zu viel erhöhen, ist die Mietpreisbremse. Sie gilt nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt und legt fest, dass bei einer Neuvermietung die neue Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Die Mietpreisbremse entfällt laut Bürgerlichem Gesetzbuch jedoch in folgenden Fällen:
- In den letzten 3 Jahren vor der Neuvermietung wurden größere Modernisierungen gemacht
- Neue Gebäude, die erstmals vermietet werden
- Der vorherige Mieter hat bereits mehr als 10 % über der ortsüblichen Miete – die höhere Miete darf beibehalten werden
Welchen Betrag der Grundmiete übernimmt das Jobcenter?

Personen, die das Bürgergeld beziehen, bekommen für ihre Wohnkosten finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter.
Dieses übernimmt die Kosten der Grundmiete sowie die Heizkosten, solange sie angemessen sind.
Die Angemessenheit richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt sowie dem örtlichen Mietspiegel.
Betroffene können sich bei ihrem zuständigen Jobcenter über den angemessenen Betrag informieren.
Überschreitet die Grundmiete den angemessenen Betrag, den das Jobcenter festlegt, müssen Mieter sich darum kümmern, diesen Betrag zu senken. Gegebenenfalls bedeutet das, dass Mieter ein Zimmer untervermieten oder sogar in eine günstigere Wohnung umziehen müssen.