Das Wichtigste zum Energieverbrauchsausweis
Der Energiebedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes, während der Energieverbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren berücksichtigt.
Ein Energieausweis nach Verbrauch reicht aus, wenn ein z. B. nach 1977 gebaut und energieeffizient modernisiert wurde. Wann der Verbrauchsausweis nicht zulässig ist, führen wir in dieser Liste auf.
Ein Verbrauchsausweis darf nur von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wer diese Erlaubnis hat.
Inhaltsverzeichnis
Der Energieverbrauchsausweis: Definition und Inhalt

Der Energieausweis ist ein Dokument, das sämtliche Informationen zum Energieverbrauch eines Gebäudes oder einer Immobilie beinhaltet. Er gibt an, in welcher Energieeffizienzklasse sich das Gebäude befindet.
Eigentümer müssen den Energieverbrauchsnachweis beantragen, wenn sie die Immobilie verkaufen, neu vermieten oder verpachten möchten.
Der Energieverbrauchsausweis gibt den Verbrauch der letzten drei Jahre eines Gebäudes an. Das Ergebnis beim Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Nutzerverhalten und von klimatischen Schwankungen abhängig. Unter anderem enthält der Ausweis:
- Allgemeine Angaben zum Gebäude
- Den Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter
- Den Primärenergieverbrauch
- Die Energieeffizienzklasse
- Modernisierungsvorschläge
- Die Registriernummer des Energieausweises
Warum ist der Bedarfsausweis dem Verbrauchsausweis vorzuziehen?
Der Bedarfsausweis ist bevorzugt, da er eine objektive Analyse des theoretischen Energieverhaltens einer Immobilie gibt. Anders als beim Verbrauchsausweis wird nicht der eigentliche, individuelle Verbrauch der letzten drei Jahre zur Auswertung genutzt, sondern die baulichen Eigenschaften der Immobilie.
Wann brauche ich einen Verbrauchsausweis und wann einen Bedarfsausweis?

In den meisten Fällen können Eigentümer zwischen einem Energieausweis, der nach Bedarf oder nach Verbrauch orientiert ist, wählen.
Jedoch ist der Energieverbrauchsausweis nicht für alle Wohngebäude oder Immobilien zulässig.
In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz nämlich einen Bedarfsausweis vor, da er detailliertere und aussagekräftigere Informationen liefert. Diese Pflicht ist abhängig von der Gebäudeart und dem Baujahr.
Für den Verbrauchsausweis hingegen besteht keine gesetzliche Pflicht. Das bedeutet: Eigentümer von Gebäuden, für die kein Bedarfsausweis vorgeschrieben ist, können frei wählen, ob sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis erstellen lassen.
Die Hauptfälle, bei denen ein Energieverbrauchsausweis nicht ausreicht, veranschaulicht die folgende Liste. Handelt es sich um ein Gebäude oder eine Immobilie, die nicht in dieser Liste vertreten ist, ist ein Verbrauchsausweis in der Regel zugelassen.
- Wohngebäude, deren Bauantrag vor 1977 gestellt wurde, die die Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllen und maximal vier Wohneinheiten haben. Aber: Bei einem Altbau dieser Größe, der nachträglich saniert wurde und daher der Wärmeschutzverordnung entspricht, besteht wieder die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
- Neubauten, da neu errichtete Gebäude noch nicht genügend Daten verfügen, um einen Verbrauchsausweis zu erstellen.
- Modernisierte oder sanierte Gebäude, bei denen durch die Maßnahmen eine vollständige energetische Bewertung des gesamten Gebäudes erfolgt.
- Gebäude, für die keine vollständigen Verbrauchsdaten vorliegen oder bei denen Verbrauchswerte für drei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume fehlen.
Wer darf den Energieverbrauchsausweis erstellen?

§ 88 GEG legt fest, wer den Energieverbrauchsausweis (oder Bedarfsausweis) erstellen darf. Dazu gehören laut Gesetz:
- Bauingenieure, Architekten, Physiker, Elektrotechniker, Maschinenbauer oder ähnliche technische bzw. naturwissenschaftliche Akademiker mit relevantem Schwerpunkt.
- Meister im Bau-, Ausbau- oder Anlagengewerbe (z.B. Schornsteinfeger, Heizungsbauer).
- Staatlich geprüfte Techniker mit Ausbildungsschwerpunkt im Bau- oder Anlagenbereich.
- Personen, die die BAFA-Qualifikationsprüfung Energieberatung erfolgreich abgelegt haben.
Einige dieser Personengruppen müssen zudem eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Relevante Berufserfahrung (mindestens 2 Jahre im Hochbau)
- Einen Ausbildungsschwerpunkt im energiesparenden Bauen
- Eine spezielle Schulung im energiesparenden Bauen
- Eine öffentliche Bestellung als Sachverständiger in diesem Bereich
Kann ich meinen Energieverbrauchsausweis selbst berechnen oder erstellen?

Nein, komplett alleine können Eigentümer den Energieausweis über den Verbrauch nicht erstellen, da er laut Gesetz von qualifizierten Fachleuten erstellt werden muss.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Eigentümer die notwendigen Daten des Gebäudes sammeln und online an einen Anbieter übergeben. Dieser erstellt daraufhin den Ausweis und schickt ihn an den Besitzer des Gebäudes.
Nach seiner Ausstellung hat der Energieverbrauchsausweis eine Gültigkeit von zehn Jahren. Läuft diese Frist bis ab, ist es nicht möglich, sie zu verlängern. Eigentümer müssen in diesem Fall einen neuen Verbrauchsausweis beantragen.
Was kostet ein Energieverbrauchsausweis?
Im Gegensatz zum Energiebedarfsausweis fallen die Kosten des Verbrauchsausweises etwas geringer aus. Dennoch liegen die Preise in der Regel zwischen 50 € und 250 €. Einen festen, pauschalen Preis gibt es nicht, da die Kosten durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst werden. Die Größe des Gebäudes, der Anbieter und sämtliche Zusatzleistungen tragen dazu bei, dass sich die Preise individuell voneinander unterscheiden.