Das Wichtigste zum Energieausweis und seinen Kosten
Nein, der Energieausweis ist immer kostenpflichtig. Wer diesen Betrag zahlen muss, erfahren Sie hier.
Die Kosten für den Energieausweis eines Hauses hängen von unterschiedlichen Faktoren wie z.B. dessen Größe und der Art des Ausweises ab. Weitere Einflüsse finden Sie in dieser Liste.
Beim Energieausweis sind die Kosten pro m2 nicht pauschal festgelegt. In der Regel liegen die Kosten des Energieausweises zwischen 50 € und 500 €.
Inhaltsverzeichnis
Der Energieausweis kurz erklärt
Ein Energieausweis ist für jedes Gebäude Pflicht, wenn es verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird. Auch bei Neubauten besteht die Pflicht, den Ausweis vorzulegen. Dabei unterscheiden sich zwei Arten: der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis.
- Der Verbrauchsausweis beruht auf den Energiewerten eines Gebäudes der letzten drei Jahre. Seine Erstellung ist im Vergleich zum Bedarfsausweis weniger aufwendig, weshalb dieser Energieausweis mit geringeren Kosten verbunden ist.
- Der Bedarfsausweis wird anhand des theoretischen Energiebedarfs erstellt. Das bedeutet, bauliche Faktoren wie Dämmung, Fenster, Heizungsanlage und die Gebäudehülle werden bewertet, um den Energiewert zu ermitteln. Der Energieausweis als Bedarfsausweis trägt höhere Kosten, da ein größerer Aufwand damit verbunden ist. Häufig sind eine Begehung vor Ort sowie detailliertere Berechnungen erforderlich.
In der Regel steht es dem Besitzer des Gebäudes zu, zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis zu wählen. In einigen Fällen schreibt das Gesetz jedoch vor, welcher Energieausweis Pflicht ist. Bei Neubauten ist beispielsweise der Bedarfsausweis erforderlich.
Wichtig zu wissen: Beim Energieausweis sind die Kosten nicht umlagefähig. Sie müssen allein vom Vermieter bezahlt werden und können nicht auf die Vermieter übertragen werden.
Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten eines Verbrauchsausweises liegen im Durchschnitt zwischen 50 € und 100 €.
Handelt es sich beim Energieausweis um einen Bedarfsausweis, steigen die Kosten im Schnitt auf 300 € bis 500 €.
Ein solcher Ausweis ist in der Regel zehn Jahre lang gültig.
Es ist nicht möglich, den Energieausweis zu erneuern – die Kosten sind dieselben, wie bei einem neuen Ausweis, da dieser erneut beantragt werden muss.
Zum Beispiel hat der Energieausweis für ein altes Haus normalerweise höhere Kosten. Häuser, die nämlich vor 1977 gebaut und seither nicht umgehend saniert wurden, müssen beim Verkauf oder der Neu-Vermietung einen Bedarfsausweis vorlegen. Da dieser grundsätzlich teurer ist, müssen Besitzer alter Häuser mit höheren Kosten des Energieausweises rechnen.
Ähnlich ist es beim Energieausweis für einen Neubau. Die Kosten sind für diesen Ausweis höher, da das GEG vorschreibt, dass Besitzer eines Neubaus einen Bedarfsausweis beantragen müssen.
Nur bestimmte Fachleute, die die notwendige Qualifikation haben, dürfen den Energieausweis ausstellen.
Schornsteinfeger, Ingenieure, Architekten oder Energieberater zählen zum Beispiel zu diesen Fachleuten. Für den Energieausweis sind die Kosten zudem wettbewerbsabhängig.
Was kostet ein Energieausweis vom Schornsteinfeger?
In Deutschland liegen die Kosten des Energieausweises durch den Schornsteinfeger zwischen 100 € und 600 €.
Welche Faktoren spielen eine Rolle, um beim Energieausweis die Kosten zu berechnen?
Die Kosten für den Energieausweis werden von einer Reihe von Faktoren beeinflusst. Folgende Liste veranschaulicht, wodurch der zu zahlende Betrag unter anderem bestimmt wird:
- Art des Energieausweises – Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
- Gebäudetyp
- Größe des Gebäudes
- Aufwand
- Anbieter
- Begehung vor Ort
Der Energieausweis hat keine pauschalen Kosten pro m2. Vielmehr orientieren sich Anbieter an festen Preisen oder Paketen, die von den oben genannten Faktoren beeinflusst werden.
Beispiel: Solange in beiden Fällen die gleiche Art von Ausweis beantragt wird, hat ein Energieausweis für ein Einfamilienhaus geringere Kosten als der Ausweis für ein Mehrfamilienhaus. Das liegt unter anderem daran, dass die Größe der beiden Gebäude eine Rolle spielt.
Sind die Kosten von einem Energieausweis steuerlich absetzbar?
Laut § 35a EstG können die Kosten des Energieausweises nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sie als Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder als Betriebsausgaben bei einem Unternehmer abzusetzen.