FAQ: Wohngeld-Voraussetzungen
Grundsätzlich müssen für den Antrag zum Wohngeld bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Neben der Haushaltsgröße sind das Einkommen und die Höhe der Miete ausschlaggebend. Zudem gibt es regionale Mietstufen, die den Anspruch beeinflussen. Mehr lesen Sie hier.
Eine pauschale Einkommensgrenze gibt es nicht. Die Grenze ist dynamisch und hängt von den Bedingungen des Einzelfalls sowie von den regionalen Bestimmungen ab. Welche Freibeträge gelten, erfahren Sie hier.
Im Prinzip ist das Wohngeld Plus die Erweiterung des alten Wohngeldes. Seit 2023 kann nur noch das Wohngeld Plus beantragt werden. Was sich geändert hat, haben wir hier zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum und soll sicherstellen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen angemessen wohnen können. Seit der Einführung von Wohngeld Plus Anfang 2023 haben viele Haushalte einen erweiterten Anspruch. Doch ab wann bekommt man Wohngeld eigentlich? Welche Voraussetzungen für Wohngeld erfüllt sein müssen und wer dieses beantragen kann, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Die rechtliche Grundlage für die Berechtigung zum Wohngeld bzw. die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, sind unter anderem im Wohngeldgesetz (WoGG) festgelegt. So ist in § 3 WoGG beispielsweise der berechtigte Personenkreis definiert.
Des Weiteren können auch Eigentümer Wohngeld beantragen, wenn sie den Wohnraum selbst nutzen und die Voraussetzungen erfüllen. Dies wird dann als Lastenzuschuss bezeichnet. In der Regel unterscheiden sich beim Wohngeld für Eigentümer die Voraussetzungen nicht von denen für Mieter. Berücksichtigt werden hier unter anderem Belastungen wie Zinsen oder Instandhaltungskosten.
Der Antrag ist bei der zuständigen Wohngeldbehörde einzureichen. Diese befindet sich in der Regel im Bürgeramt bzw. in der Stadt-, Gemeinde-, Amts- oder Kreisverwaltung.
Ab wann bekommt man das Wohngeld ausgezahlt? Das Wohngeld, wenn die Voraussetzungen dafür bestehen, wird in der Regel ab dem Monat gezahlt, in dem der vollständige Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Der Bescheid wird meist für 12 Monate erteilt. Danach müssen Sie einen neuen Antrag auf Weiterbewilligung stellen. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus.
Wann bekommt man Wohngeld Plus?

Wie bereits erwähnt, wird der Zuschuss seit 2023 als Wohngeld Plus bezeichnet. Mit der Reform gingen einige Änderungen einher. Auch beim Wohngeld Plus sind Voraussetzungen für den Anspruch zu erfüllen. Es handelt sich jedoch um eine deutliche Ausweitung des klassischen Wohngelds.
Das bedeutet, dass mehr Menschen anspruchsberechtigt sind, da die Einkommensgrenzen angehoben wurden. Auch ist die Höhe des monatlichen Zuschusses gestiegen. Zudem werden eine Klima- und eine Heizkostenkomponente automatisch berücksichtigt, wodurch der Zuschuss höher ausfällt, um steigende Energiepreise abzufedern.
Der Antrag ist der gleiche geblieben, Sie beantragen automatisch die Zahlung nach den neuen Wohngeld Plus Regelungen.
Welche weitere Voraussetzung muss ich haben, um Wohngeld zu beantragen?
Grundsätzlich sind beim Wohngeld die Voraussetzungen in Deutschland also gesetzlich geregelt. Aber welche konkreten Voraussetzungen brauche ich, um Wohngeld zu bekommen?
Der Anspruch auf Wohngeld hängt von drei zentralen Faktoren ab:
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens und
- der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung.
Darüber hinaus sind beim Wohngeld auch Voraussetzungen bezüglich anderer Leistungen zu beachten. Ein Anspruch besteht zum Beispiel nicht, wenn Sie bereits eine Sozialleistung beziehen, in der die Kosten für die Unterkunft enthalten sind. Man spricht hier von der Subsidiarität des Wohngeldes.

Anspruchsberechtigt sind Sie beispielsweise dann nicht, wenn Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Gleiches gilt beim Erhalt von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung aber auch beim Erhalt von Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes
Wenn Sie hingegen ergänzende Leistungen (z.B. Kinderzuschlag) erhalten, kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Die Voraussetzungen sollten Antragsteller immer vorab prüfen. Das geht zum Beispiel über den Wohngeldrechner der zuständigen Wohngeldbehörden.
Sie müssen, wie erwähnt, die Wohnung oder das Haus, für die Sie den Zuschuss beantragen, selbst bewohnen. Zudem muss auch der Hauptwohnsitz im Inland liegen.
Wichtige Voraussetzung beim Wohngeld: Höhe vom Einkommen

Das Einkommen ist der komplizierteste Teil beim Wohngeld. Die Voraussetzungen unterscheiden sich hier je nach Wohnort und Haushaltsgröße. Die Grenze ist dynamisch. Daher ist es pauschal nicht möglich, Fragen wie „ab wann bekommt man Wohngeld bei 2 oder 3 Personen?“ zu beantworten. Denn auch die regionale Mietstufe ist eine wichtige Berechnungsgrundlage und hat Einfluss auf den Anspruch auf Wohngeld.
Es werden zum Beispiel die Mieten in München, Köln oder Berlin höher bewertet als in Gemeinden wie Angermünde, Bielefeld oder Hamm. Die Mietstufe der jeweiligen Gemeinde erfahren Antragsteller in der Regel über die zuständige Behörde.
Grundsätzlich gilt zudem: Ihr Einkommen muss unterhalb der individuellen Einkommensgrenze liegen, aber oberhalb einer bestimmten Mindesteinkommensgrenze. Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie über so viel eigenes Einkommen verfügen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt (abzüglich der Miete) selbst bestreiten können und das Hinzukommen des Wohngeldes eine Hilfebedürftigkeit nach SGB II (Bürgergeld) vermeiden würde.
Mit dem nachfolgenden Rechner können Sie herausfinden, ob eventuell ein Anspruch auf Wohngeld besteht.
Besteht ein Vermögen, greifen Freibeträge. Derzeit gelten folgende Grenzen:
- Freigrenze für Antragsteller (Erwachsene): 60.000 Euro
- Freigrenze für jedes weitere Haushaltsmitglied: 30.000 Euro
Liegt Ihr Vermögen (z.B. Sparguthaben, Wertpapiere) unter dieser Freigrenze, ist es für den Antrag auf Wohngeld bzw. dessen Voraussetzungen irrelevant.
Wohngeld für Rentner & Co.: Voraussetzungen für bestimmte Personengruppen

Oftmals kommen auch Fragen auf, ob Wohngeld für verschiedene Gruppen möglich oder ausgeschlossen ist. Die Antworten zu Fragen wie „wann bekommt man Wohngeld als Rentner?“ oder „ab wann bekommt man Wohngeld in der Ausbildung oder im Studium?“ fallen allerdings recht unterschiedlich aus. Da diese verschiedenen Gruppen beim Wohngeld mit verschiedenen Voraussetzungen konfrontiert sind.
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Übersicht zu Personengruppen bei den die Fragen nach für das Wohngeld nötigen Voraussetzungen am häufigsten aufkommen:
Personengruppe
Spezielle Voraussetzungen
Studenten und Azubis
Beim Wohngeld für Azubi/Student sind Voraussetzungen oft schwierig zu erfüllen, wenn sie grundsätzlich BAföG- oder BAB-berechtigt sind. Nur wenn der Anspruch auf BAföG/BAB dem Grunde nach ausgeschlossen ist (z.B. bei Zweitstudium, Überschreiten der Altersgrenze oder wenn man die Leistung nur wegen zu hohem Elterneinkommen nicht erhält), kann Wohngeld beantragt werden. Beim Wohngeld für Schüler gelten andere Voraussetzungen, da diese in der Regel als Haushaltsmitglied bei den Eltern zählen.
Rentner
Für die Voraussetzung beim Wohngeld für Rentner gelten die gleichen Einkommens- und Mietgrenzen wie für alle anderen. Viele Rentner haben durch die Einführung von Wohngeld Plus nun einen Anspruch, da ihre Rente oft knapp über der Grundsicherung liegt, aber unter der Wohngeld-Einkommensgrenze.
Alleinerziehende
Sind Sie alleinerziehend, sind beim Wohngeld die Voraussetzungen manchmal leichter zu erfüllen. Durch den Kinderzuschlag (der ebenfalls berücksichtigt wird) und die höheren Freibeträge für Kinder steigt der Gesamtanspruch in der Regel.