Mietminderung wenn kein Briefkasten vorhanden ist? Geht das?

Fehlender oder defekter Briefkasten = Mietkürzung?

Möglich: Eine Mietminderung wenn kein Briefkasten vorhanden ist.
Möglich: Eine Mietminderung wenn kein Briefkasten vorhanden ist.

Gesetzlich sind Mieter nicht verpflichtet, per Post erreichbar zu sein, allerdings entstehen Nachteile, wenn sie es nicht sind. Die Konsequenzen tragen sie dann selbst. Daher gehört in der Regel ein Briefkasten zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Mietsache. Ist dieser defekt oder nicht vorhanden, fragen sich viele, ob eine Minderung hier begründet ist. Kann eine Mietminderung bei fehlendem Briefkasten angekündigt werden?

Der folgende Ratgeber betrachtet näher, wann im Mietrecht ein fehlender oder defekter Briefkasten eine Mietminderung begründen kann, wie hoch eine solche unter bestimmten Umständen sein kann und was Mieter beachten sollten.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei fehlendem Briefkasten

Ist eine Mietminderung möglich, wenn ein Briefkasten fehlt oder zu klein ist?

Können Mieter den Briefkasten nicht nutzen, weil ein solcher fehlt, defekt oder zu klein ist, kann eine Mietminderung möglich sein.

Wie können Mieter eine Minderung für den Briefkasten geltend machen?

Mieter müssen den Mangel am Briefkasten dem Vermieter mitteilen. Wie sie eine Mängelanzeige formulieren können, zeigt unser Muster.

Wie hoch fällt eine Mietminderung hier aus?

Der Sachverhalt ist für die Höhe der Mietminderung entscheidend. Welche Minderungsquoten es beispielsweise geben kann, zeigt die Übersicht hier.

So hoch fällt eine Mietminderung bei fehlendem Briefkasten aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!

  • zu kleiner Einwurfschlitz: 0,5 %
  • defekter Schließmechanismus: 1 %
  • Briefkasten defekt: 2 %

Kein Briefkasten? Wann eine Mietminderung erfolgen kann

Kann die Zustellung anders erfolgen, begründet ein fehlender Briefkasten keine Mietminderung.
Kann die Zustellung anders erfolgen, begründet ein fehlender Briefkasten keine Mietminderung.

Üblicherweise gehört ein Briefkasten zur Ausstattung einer Mietsache. Ist dies der Fall, muss auch ein vertragsmäßiger Gebrauch möglich sein. Nicht nur Mieter haben Vorteile bei einer postalischen Erreichbarkeit, auch Vermieter müssen in bestimmen Fällen den Nachweis erbringen, dass Schreiben eingegangen sind. Ist also eine persönliche Übergabe nicht möglich, bleibt die Zustellung an den Briefkasten.

Ist ein Briefkasten nicht vorhanden, defekt oder für die übliche Nutzung nicht geeignet, kann eine Minderung der Miete in Betracht kommen. Allerdings sollten sich Mieter darüber im Klaren sein, dass eine Postzustellung nicht unbedingt briefkastenabhängig ist. So kann es beispielsweise genügen, dass die Post unter dem Türschlitz durch geschoben wird. Ist das jedoch nicht möglich, sollte ein Briefkasten vorhanden sein.

Eine Mietminderung bei fehlendem Briefkasten ist zum Beispiel dann begründet, wenn eine andere Form der Postzustellung nicht gegeben ist. Nicht begründet ist die Minderung, wenn der Briefkasten nur innenliegend ist. Die Ankündigung einer Minderung kann nur aufgrund dessen nicht erfolgen.

Die DIN-Norm in Bezug auf die Größe des Briefkastens ist eine Empfehlung und rechtlich in der Regel nicht bindend. Dennoch kann ein zu kleiner Briefkasten, der keine A4-Umschläge oder Zeitschriften fassen kann, eine Mietminderung begründen (LG Berlin, 11.05.1990, Az.: 29 S 20/90).

Wie viel Mietminderung begründet ein fehlender Briefkasten?

Mietminderung: Ein fehlender Briefkasten kann unter Umständen bis zu 2 % Minderung bedeuten.
Mietminderung: Ein fehlender Briefkasten kann unter Umständen bis zu 2 % Minderung bedeuten.

Ist eine Mietminderung bei fehlendem Briefkasten bzw. bei einem Defekt möglich, stellt sich dann meist die Frage, um wie viel gemindert werden kann oder darf. Im bereits oben genannten Urteil bezüglich des zu kleinen Briefkastens, wurde beispielsweise eine Mietminderung von 0,5 Prozent festgelegt.

Eine Mietminderung beim defekten Briefkasten kann durchaus zwei Prozent betragen, urteilte das Amtsgericht Potsdam (09.03.1995, Az.: 26 C 406/94). Auch wenn der Briefkasten zu alt für eine ordentliche Nutzung ist oder der Schließmechanismus defekt, kann eine Mietminderung für den Briefkasten erfolgen. Laut Amtsgericht Mainz kann diese bei einem Prozent liegen (AG Mainz, 06.05.1996, Az.: 8 C 98/96).

Letztendlich ist es jedoch eine Einzelfallentscheidung, ob eine Mietminderung für einen Briefkasten zulässig ist oder nicht. Auch die Höhe einer solchen kann pauschal nicht bestimmt werden. Im Zweifel können sich Mieter bei einem Mietverein beraten lassen oder auch einen Anwalt für Mietrecht zu Rate ziehen.

Mietminderung für fehlenden Briefkasten – Musterbrief

Muster: Mietminderung wegen fehlendem Briefkasten

Nachfolgend finden Sie ein Musterschreiben, dass Sie für eine Mietminderung, wenn der Briefkasten fehlt oder defekt ist, verwenden können.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nur um ein Beispiel handelt. Das Muster sollte den jeweiligen Umständen und Fakten angepasst werden.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

1 Gedanken zu “Mietminderung wenn kein Briefkasten vorhanden ist? Geht das?

  1. Kira N.

    Danke für diesen Beitrag über Mietminderung bei fehlendem Briefkasten. Gut zu wissen, dass eine Mietminderung bis zu 2% unter Umständen möglich ist. Meine Schwester hatte lange keine Briefkastenanlage und hat sich damit sehr geärgert.

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