Das Wichtigste zum Energiebedarfsausweis
Der Ausweis bietet eine objektive Einschätzung der energetischen Qualität des Gebäudes und beinhaltet bspw. die Energieeffizienzklasse und Heizungsanlage. Weitere Inhalte finden Sie in dieser Liste.
Nur qualifizierte Fachleute dürfen den bedarfsbedingten Energieausweis ausstellen. Zu ihnen gehören unter anderem Schornsteinfeger, Bauingenieure oder Architekten.
Der Ausweis ist zehn Jahre lang gültig. Er kann nicht verlängert werden, sondern muss nach Ablauf der Frist neu beantragt werden. Welche Kosten dabei anfallen, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Energieausweis – Der Bedarfsausweis erklärt
Um den Energieverbrauch und die Effizienz eines Gebäudes zu erfassen, wird ein Energieausweis erstellt. Dieser ist sozusagen ein Steckbrief, der sämtliche Angaben zum Gebäude enthält. Grundsätzlich unterscheiden sich zwei Arten dieses Ausweises. Der Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Kurz gesagt, liegt der Unterschied zwischen dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis in der Berechnungsgrundlage.
Der Bedarfsausweis berechnet die Effizienz aufgrund der Gebäudeeigenschaften wie beispielsweise der Dämmung, Fenster oder Heizungsanlage. Der Verbrauchsausweis nimmt zur Berechnung den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Folgender Ratgeber beschäftigt sich ausschließlich mit dem Bedarfsausweis.
Wer erstellt also den Energiebedarfsausweis? Er darf nur von berechtigten Fachpersonen ausgestellt werden. Dazu gehören beispielsweise Energieberater, Architekten, Schornsteinfeger oder Bauingenieure. Ab seiner Ausstellung hat der Energiebedarfsausweis eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Wann ist ein Energiebedarfsausweis Pflicht?
Je nachdem, welches Gebäude verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird, entscheidet das Gesetz, welche Art Ausweis vorgelegt werden muss.
In den meisten Fällen haben Eigentümer die Wahl zwischen einem Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. In folgenden Fällen ist der Bedarfsausweis jedoch Pflicht:
- Mehrfamilienhäuser, die der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht entsprechen und weniger als fünf Wohneinheiten haben.
- Neubauten – Grund hierfür ist, dass die notwendigen Verbrauchsinformationen der letzten drei Jahre fehlen, die für den Verbrauchsausweis notwendig sind.
- Bei Fassadendämmungen oder einer Erneuerung des Außenbauteils
Was kostet ein Energiebedarfsausweis?
Ein Energiebedarfsausweis trägt höhere Kosten als der Verbrauchsausweis. Der Grund für diesen Preisunterschied ist, dass der Bedarfsausweis ausführlicher ist und mehr Aufwand erfordert. Im Schnitt liegt der Preis zwischen 300 € und 500 €. Die Höhe des Preises richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise Anbieter und Größe des Gebäudes.
Wie ist der Energiebedarfsausweis aufgebaut?
Ein Bedarfsausweis enthält also eine Reihe energetische Informationen zum Gebäude. Dazu gehören unter anderem:
- Allgemeine Angaben zum Gebäude
- Angaben zur Heizungsanlage und Warmwasserbereitung
- Energieeffizienzklasse
- Energiebedarf
- Mögliche Maßnahmen zur Modernisierung bzw. energetischer Sanierung
Der Energiebedarfsausweis – Die Klassen und deren Bedeutung
Ein wichtiger Teil auf dem Energiebedarfsausweis ist die Skala der Energieeffizienzklassen. Anhand dieser farbcodierten Skala von A+ bis H wird festgelegt, wie effizient der Energieverbrauch eines Gebäudes ist.
Die Energieklassen von A+ bis B sind dabei im grünen Bereich, C bis E sind im gelben Bereich, F und G sind orange und H ist rot. Zeigt der Energiebedarfsausweis die Klasse H an, ist das Gebäude z. B. extrem ineffizient, während die Klasse A einen sehr effizienten Energieverbrauch beschreibt.
Welche Bedeutungen stecken hinter den verschiedenen Klassen auf dem Energiebedarfsausweis? Folgende Tabelle veranschaulicht diese Merkmale:
Klasse auf der Skala | Bedeutung |
---|---|
A+ | Sehr energieeffizient – Geringe Heizkosten, oft mit moderner Dämmung und erneuerbaren Energien. |
A | Sehr effizient – Moderne Neubauten oder hochwertig und umfassend sanierte Bestandsgebäude mit niedrigen Heizkosten. |
B | Effizient – Neubauten, die dem aktuellen gesetzlichen Mindeststandard entsprechen. |
C | Durchschnittlich – Gebäude, die oft dem Mindeststandard von vor einigen Jahren entsprechen oder Altbauten mit leichten Sanierungen. |
D | Mittelmäßig – Altbauten, die gut saniert sind. Die Heizkosten liegen hier bereits höher. |
E | Wenig effizient – unsanierte Altbauten oder Gebäude mit geringen energetischen Verbesserungen. |
F | Ineffizient - Ältere, teilweise sanierte Altbauten, die nach der 1. Wärmeschutzverordnung (1977) errichtet wurden. Hoher Energiebedarf und höhere Heizkosten. |
G | Sehr ineffizient – Altbauten, die vor 1977 gebaut wurden und unsaniert sind. Es bestehen dringender Sanierungsbedarf und sehr hohe Energiekosten. |
H | Stark sanierungsbedürftige, unsanierte Altbauten mit schlechter Dämmung, veralteten Heizungsanlagen und hohem Wärmeverlust. |