Rauchmelder als Pflicht in Mietwohnungen: Welche Regeln gelten?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 12. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Alles Wichtige zur Rauchmelderpflicht

Ab wann ist ein Rauchmelder Pflicht in Deutschland?

Seit spätestens 2023 sind in allen Bundesländern Rauchmeldern in Wohnräumen Pflicht. Die Regelungen dazu sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Eine Übersicht dazu finden Sie hier. Was bezüglich der Kosten im Mietvertrag vereinbart sein muss, lesen Sie hier.

Sind Rauchmelder in privaten Haushalten Pflicht?

Ja, neben Mietwohnungen müssen auch privat genutzte Wohnräume mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. Welche Räume in der Regel unter die Rauchmelderpflicht fallen, haben wir hier zusammengefasst.

Was passiert, wenn man keine Rauchmelder hat?

Mieter haben die Möglichkeit, Vermieter auf die Pflicht hinzuweisen und einen Einbau zu verlangen. Zudem kann ein Verstoß gegen die Pflicht bei der Bauaufsichtsbehörde gemeldet werden. Mit welchen Bußgeldern Vermieter und Eigentümer rechnen müssen, erfahren Sie hier.

Rauchmelder: Seit wann besteht eine Pflicht?

In Mietwohnungen sind Rauchmelder Pflicht.
In Mietwohnungen sind Rauchmelder Pflicht.

Rauch- bzw. Feuermelder können Leben retten. Bei einem Feuer ist es immer wichtig, dass rechtzeitig auf dieses aufmerksam gemacht wird. Um die Chance dazu zu erhöhen, hat der Gesetzgeber eine Rauchmelderpflicht eingeführt. Allerdings gibt es kein einheitliches Gesetz auf Bundesebene, sondern die Länder regeln dies selbst. Aber seit wann sind Rauchmelder Pflicht und wo? In welchen Räumen sind Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben?

Da es keine einheitlichen Regelungen gibt, sind die Firsten bzw. die Daten, seit wann Rauchmelder Pflicht sind, je nach Bundesland unterschiedlich. Wichtig ist aber, dass in allen Ländern eine solche Feuer- bzw. Rauchmelderpflicht besteht. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden die jeweiligen Landesbauordnungen. In diesen sind alle wichtigen Vorgaben zum Einbau und zur Wartung sowie zu den Fristen definiert. 

Gemäß den Vorgaben der Landesbauordnungen sind Rauchmelder in Mietwohnungen Pflicht. Aber auch in privaten Wohnräumen müssen Melder verbaut sein. Das gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsbauten. Heißt, Rauchmelder müssen nachgerüstet werden, wenn noch keine vorhanden sind. Für den Einbau und die Wartung sind die Vermieter bzw. die Eigentümer verantwortlich. Letzteres auch dann, wenn Sie die Prüfung auf die Mieter übertragen. Vermieter und Eigentümer sind dennoch in der Pflicht, die Rauchmelder betriebsbereit zu halten.

Rauchmelder sind also Pflicht. Seit wann dies gilt, haben wir in der folgenden Übersicht zu den Regelungen in den Bundesländern zusammengefasst:

BundeslandBestandsbauten
seit:
Neubauten
seit:
Einbau durch:

Wartung durch:
Baden-
Württemberg
01.01.20152013Vermieter oder
Eigentümer

Mieter,
oder Vermieter übernimmt dies
Bayern01.01.20182013Vermieter oder
Eigentümer

Mieter,
oder Vermieter übernimmt dies
Berlin01.01.20212017Vermieter oder
Eigentümer

Mieter,
oder Vermieter übernimmt dies
Brandenburg01.01.20212016Vermieter oder
Eigentümer

Mieter,
oder Vermieter übernimmt dies
Bremen01.01.20162010Vermieter oder
Eigentümer

Mieter,
oder Vermieter übernimmt dies
Hamburg01.01.20112006Vermieter oder
Eigentümer
Hessen01.01.20152005Vermieter oder
Eigentümer

Mieter,
oder Vermieter übernimmt dies
Mecklenburg-
Vorpommern
01.01.20102006Vermieter oder
Eigentümer
Niedersachsen01.01.20162012Vermieter oder
Eigentümer

Mieter,
oder Vermieter übernimmt dies
Nordrhein-
Westfalen
01.01.20172013Vermieter oder
Eigentümer

Mieter,
oder Vermieter übernimmt dies
Rheinland-
Pfalz
12.07.20122003Vermieter oder
Eigentümer
Saarland01.01.20172004Vermieter oder
Eigentümer

Mieter,
oder Vermieter übernimmt dies
Sachsenbis 31.12.20232016Vermieter oder
Eigentümer

Mieter,
oder Vermieter übernimmt dies
Sachsen-
Anhalt
01.01.20162009Vermieter oder
Eigentümer
Schleswig-
Holstein
01.01.20112005Vermieter oder
Eigentümer
Thüringen01.01.20192008Vermieter oder
Eigentümer

Feuermelder bzw. Rauchmelder: Wo sind sie Pflicht?

Rauchmelder: Wo diese installiert sein müssen, ist in den Bauordnungen definiert.
Rauchmelder: Wo diese installiert sein müssen, ist in den Bauordnungen definiert.

Welche Räume sind von der Rauchmelderpflicht betroffen? Dies ist ebenfalls in den Bauordnungen festgehalten.

Es gibt also Vorschriften zu den Räumen, in denen Rauchmelder Pflicht sind und wo diese platziert werden müssen. Üblich ist ein Verbauen an den Zimmerdecken und in der Nähe von Eingängen bzw. über Türen oder auf kleinen Flächen mittig.

In der Regel gilt aber, dass in folgenden Zimmern in einer Mietwohnung Rauchmelder Pflicht sind:

  • Wohnzimmer
  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Flur

Je nach Bundesland können weitere Räume benannt sein, in den Rauchmelder Pflicht sind. Eine Mietwohnung sowie privat genutzte Wohnungen bzw. Wohnräume müssen mit den entsprechenden Meldern ausgestattet sein. 

Mietwohnung mit Rauchmelder: Pflicht zur Kostenübernahme?

Dass die Rauchmelder bei bestehender Pflicht durch Vermieter und Eigentümer angebracht und gewartet werden müssen, ist, wie beschrieben, gesetzlich geregelt- Allerdings ist in den Bauordnungen nicht bestimmt, wer die Kosten für die Rauchmelderpflicht zu tragen hat. Weder für die Beschaffungskosten, noch den Einbau oder die Wartung ist die Kostenübernahme gesetzlich definiert.

Rauchmelder: Welche Räume betrifft die Pflicht? In Wohnräumen müssen Melder verbaut sein.
Rauchmelder: Welche Räume betrifft die Pflicht? In Wohnräumen müssen Melder verbaut sein.

Grundsätzlich gilt zunächst, dass Eigentümer, die die Wohnräume selbst nutzen, auch die Kosten für Installation und Wartung der Rauchmelder tragen. Der Pflicht müssen sie in jedem Fall nachkommen oder sie riskieren Bußgelder

Handelt es sich um vermieteten Wohnraum, sieht das etwas anders aus. Zunächst können die Anschaffungskosten für Rauchmelder, wenn Vermieter der Pflicht nachkommen, auf die Mieter anteilig umgelegt werden. Maximal 8 Prozent der Investitionskosten darf auf die Kaltmiete aufgeschlagen werden. Nicht möglich ist, diese Kosten als Betriebskosten umzulegen. Das gilt auch, wenn die Rauchmelder angemietet sind (siehe BGH, 11.05.2022, Az.: VIII ZR 379/20).

Das ist jedoch bei den Kosten für die Wartung der Fall. Allerdings nur dann, wenn Vermieter die Wartung selbst durchführen oder einen Dritten damit beauftragen und die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist (siehe BGH, 5.10.2022, Az.: VIII ZR 117/21). Führen Mieter die Prüfung selbst durch, ist das Umlegen in der Regel nicht zulässig. 

Ebenfalls nicht zulässig ist ein Umlegen der Kosten für die Rauchmelderpflicht, wenn:

  • Betriebskosten als Pauschale vereinbart sind
  • die Position nicht im Mietvertrag aufgeführt bzw. eine Umlegung nicht vereinbart ist
  • eine Ergänzung für die Übernahme der Kosten nicht vorhanden ist
Rauchmelder als Pflicht in der Wohnung: Wartungskosten können umgelegt werden.
Rauchmelder als Pflicht in der Wohnung: Wartungskosten können umgelegt werden.

Achtung: Installieren Vermieter Rauchmelder, erfüllen die Pflicht zur Wartung und wollen die Kosten auf die Mieter umlegen, dürfen sie die Installations- und Wartungskosten nicht miteinander vermischen oder zusammenlegen. Denn, wie erwähnt, die beiden Kostenpunkte können nur auf verschiedenen Wegen umgelegt werden und nicht gemeinsam.

Wichtig ist auch, dass Melder, die bereits seit 10 Jahren eingebaut sind, nach Ablauf dieses Zeitraums durch neue Geräte bzw. Batterien ausgetauscht werden. Zudem sind verbaute Melder regelmäßig auf ihre Funktion zu prüfen. Bei Defekten oder notwendigen Wechseln sind ebenfalls Vermieter bzw. Eigentümer in der Verantwortung. Ein erneutes Umlegen der Anschaffungskosten auf die Miete ist nicht zulässig, wenn die Erstanschaffung bereits zu einer Mieterhöhung geführt hat. 

Werden im Rahmen der Wartung nur die Batterien gewechselt, kann das als Kleinreparatur auch im Aufgabenbereich der Mieter liegen, sofern eine solche Klausel im Mietvertrag vorhanden ist.

Wenn der Vermieter sein Pflicht nicht nachkommt

Sind keine Rauchmelder in der Wohnung und die Pflicht nicht erfüllt, droht ein Bußgeld.
Sind keine Rauchmelder in der Wohnung und die Pflicht nicht erfüllt, droht ein Bußgeld.

Was geschieht eigentlich, wenn für Rauchmelder eine Pflicht besteht und Vermieter dieser nicht nachkommen? Zunächst sollten Mieter die Vermieter oder Eigentümer darauf ansprechen und abklären, ob und wann ein Einbau geplant ist.

Lässt sich in Gesprächen nicht klären, ob Vermieter der Rauchmelderpflicht nachkommen werden oder wollen, haben Mieter weitere Möglichkeiten.

Zum einen können sie den Verstoß bei der Bauaufsichtsbehörde melden. Installieren Vermieter oder Eigentümer keine Rauchmelder trotz Pflicht im Eigenheim oder der Mietwohnung, müssen sie mit Bußgeldern gemäß den Landesbauordnungen rechnen. Diese können bis zu 50.000 Euro betragen. 

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

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