Das Wichtigste zur CO₂-Steuer: Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter
Seit dem 1. Januar 2023 werden die CO₂-Kosten für z. B. Heizöl oder Erdgas zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt und über die Nebenkosten abgerechnet.
Die CO₂-Aufteilung der Kosten richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes und dem jeweiligen Abrechnungsjahr. Anhand dieses Wertes werden Gebäude in das 10-Stufenmodell der CO₂-Kostenaufteilung eingeordnet und die entsprechenden Kostenanteile für Mieter und Vermieter ermittelt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Das CO₂-Abgabemodell zeigt die Energieeffizienz eines Gebäudes und bestimmt anhand derer die prozentuale Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Mehr dazu hier.
Inhaltsverzeichnis
CO₂-Steuer: Bedeutung

Bevor es zu einer Der CO₂-Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter kommen kann, muss geklärt sein, was es mit diesen Kosten auf sich hat. CO₂-Preis pro Tonne, umgangssprachlich auch CO₂-Steuer genannt, stellt ein Instrument der Umweltpolitik dar.
Er dient dazu, CO₂-Emissionen zu senken und die Umwelt zu schützen.
Dabei folgt er einem simplen Prinzip: Wer für einen Ausstoß von CO₂ durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe verantwortlich ist und damit der Umwelt schadet, muss dafür zahlen.
Für jede ausgestoßene Tonne CO₂ müssen Unternehmen Emissionszertifikate erwerben. Diese Mehrkosten werden über die Preise für z. B. Heizkosten oder Gas an die Verbraucher – Mieter und Vermieter – weitergegeben.
Seit 2025 liegt der CO₂-Preis bei 55 Euro je CO₂-Zertifikat. Außer im Jahr 2023 ist er bisher von Jahr zu Jahr gestiegen.
Ist eine Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter möglich?

Das Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) legt fest, dass die CO₂-Kosten, die für Heizöl, Erdgas und andere Brennstoffe in vermieteten Gebäuden anfallen, zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden.
Die Aufteilung richtet sich nach dem Umfang der Treibhausgasemissionen, die von dem Gebäude ausgehen, und anhand des Brennstoffverbrauchs des Gebäudes bestimmt werden können.
Die Berechnung und CO₂ -Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter obliegt in der Regel letzterem und wird im Rahmen der Betriebskostenabrechnung durchgeführt.
Mieter, die sich selbst mit Wärme und Warmwasser versorgen, z. B durch eine Gasetagenheizung, führen die Berechnung und Aufteilung anhand der Rechnung ihres Versorgers selbst durch. Anschließend nehmen sie ihren Vermieter auf Erstattung seines Anteils an den CO₂ -Kosten in Anspruch.
Das Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz bestimmt für die CO₂-Kosten eine Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter. Doch ab wann genau findet diese Regelung Anwendung? Sie gilt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2023.
Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter: Wer zahlt was?

Wie für den CO₂-Preis, umgangssprachlich CO₂-Steuer, die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter erfolgt, beschreibt das 10-Stufenmodell der CO₂-Kostenaufteilung.
Es zeigt die Energieeffizienz eines Gebäudes auf und erläutert anhand dieser die prozentuale Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter.
Je höher der CO₂-Ausstoß eines Gebäudes ist, desto höher fällt der Kostenanteil für Vermieter aus.
Beträgt der CO₂-Emissionswert beispielsweise mehr als 52 kg CO₂ pro Quadratmeter im Jahr, müssen Vermieter 95 Prozent der CO₂-Kosten übernehmen, während Mieter lediglich für 5 Prozent aufkommen.
In gut sanierten Gebäuden, die eine hohe Energieeffizienz aufweisen und weniger als 12 kg CO₂ pro Quadratmeter im Jahr ausstoßen, tragen Vermieter demgegenüber gar keine CO₂-Kosten, während der Kostenanteil für Mieter bei 100 Prozent liegt.
Berechnung der CO₂-Kosten und ihre Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Die CO₂-Preis-Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und dem jeweiligen Abrechnungsjahr.
Auf Grundlage dieses Wertes werden Gebäude in das 10-Stufenmodell der CO₂-Kostenaufteilung eingeordnet.
Anschließend werden die jeweiligen Kostenanteile für Mieter und Vermieter ermittelt.
Die Berechnung und Aufteilung erfolgt in folgenden Schritten:
- Berechnung des CO₂-Ausstoßes im Jahr: Zunächst wird der auf die Wohnung entfallende jährliche CO₂-Ausstoß im Abrechnungsjahr bestimmt, indem der Energiegehalt des Gebäudes oder der Wohnung in Kilowattstunde (kWh) mit dem Emissionsfaktor (kg CO₂/kWh) multipliziert wird. Das Ergebnis zeigt auf, wie viel Kilogramm CO₂ pro kWh verbrauchter Energie ausgestoßen wird.
- Berechnung des CO₂-Ausstoßes je Quadratmeter im Jahr: Anschließend wird der jährliche CO₂-Ausstoß des Gebäudes oder der Wohnung je Quadratmeter ermittelt. Dazu muss der jährliche CO₂-Ausstoß (kg CO₂/a) durch die Wohnfläche (m²) dividiert werden.
- Einordnung in das Stufenmodell der CO₂-Kostenaufteilung: Anhand des zuvor berechneten jährlichen CO₂-Ausstoßes pro Quadratmeter wird das Gebäude bzw. die Wohnung in das Stufenmodell eingeordnet.
- Bestimmung des Anteils von Mieter und Vermieter: Die Einordnung in eine Stufe des Modells zeigt auf, welchen prozentualen Anteil der CO₂-Kosten der Vermieter sowie der Mieter trägt.
- Berechnung der CO₂-Kosten: Anhand des CO₂-Ausstoßes des Gebäudes oder der Wohnung werden die im Abrechnungszeitraum anfallenden CO₂-Kosten ermittelt. Dazu muss die ausgestoßene Menge an CO₂ zunächst von Kilogramm in Tonnen umgerechnet werden. Der Kilogramm Wert muss durch 1.000 dividiert werden. Anschließend wird der entsprechende Wert mit dem aktuellen CO₂-Preis multipliziert. Dieser liegt im aktuellen Jahr 2025 bei 55 Euro.
- Umsatzsteuer hinzuzurechnen: Abschließend wird die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Für Brennstoff oder Fernwärme beträgt sie in der Regel 19 Prozent.
Rechenbeispiel: CO₂-Steuer-Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter
Für eine Wohnung wurden laut Gasrechnung des Versorgers im Jahr 2025 10.400 kWh verbraucht. Zur Berechnung des CO₂-Ausstoßes für Erdgas ist ein Emissionsfaktor von 0,20088 kg CO₂/kWH als fester Wert anzusetzen. Die Wohnung hat eine Größe von 74 Quadratmetern.
Berechnung des CO₂-Ausstoßes im Jahr
10.400 kWh * 0,20088 kg CO₂/kWH = 2089 kg CO₂ im Jahr
Berechnung des CO2-Ausstoßes je Quadratmeter im Jahr
2089 kg CO₂ im Jahr : 74m² = 28,2 kg CO₂/m² im Jahr
Einordnung in das Stufenmodell der CO₂-Kostenaufteilung
Der CO₂-Ausstoß liegt zwischen 27 und 32 kg CO₂/m². Die Wohnung ist somit in Stufe 5 des Modells einzuordnen (siehe Infografik).
Bestimmung des Anteils von Mieter und Vermieter
In Stufe 5 beträgt der Kostenanteil für Mieter 60 Prozent, für Vermieter 40 Prozent.
Berechnung der CO₂-Kosten
2089 kg CO₂ im Jahr : 1000 = 2,089 Tonnen CO₂ im Jahr
2,089 Tonnen CO₂ im Jahr * Netto-CO₂-Preis von 55 Euro/Tonne CO₂ = 114,90 Euro CO₂-Kosten
Umsatzsteuer hinzuzurechnen
114,90 Euro * 19 Prozent Umsatzsteuer = 21,83 Euro Umsatzsteuer
114,90 Euro CO₂-Kosten + 21,83 Euro Umsatzsteuer = 136,73 Euro
Ergebnis: Der Kostenanteil für den CO₂-Preis des Mieters beträgt 60 Prozent, also 82,03 Euro, und der des Vermieters 40 Prozent, also 54,70 Euro.