Brandschutz: Was im Treppenhaus stehen darf und was nicht

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Brandschutzbestimmungen fürs Treppenhaus sollten ernst genommen werden

Für den Brandschutz im Mehrfamilienhaus, besonders im Treppenhaus, ist der Vermieter verantwortlich.
Für den Brandschutz im Mehrfamilienhaus, besonders im Treppenhaus, ist der Vermieter verantwortlich.

Der Brandschutz im Treppenhaus ist im Mehrfamilienhaus oft dann Thema, wenn Mieter Schuhe, Schränke, Pflanzen, Fahrräder oder Kinderwagen dort abstellen. Denn oft werden feuerpolizeiliche Vorschriften angeführt, wenn es darum geht, dass Vermieter das Abstellen per Hausordnung oder Mietvertrag regeln. Doch gibt es eigentlich rechtliche Vorgaben im Mietrecht bezüglich zulässiger Brandlasten im Treppenhaus?

Was Mieter und auch Vermieter beachten sollten, ist manchmal nicht so einfach herauszufinden. Dennoch gibt es einige einfache Regeln, die es bei einem Brand erleichtern, das Gebäude über die Treppen zu verlassen. Der nachfolgende Ratgeber befasst sich damit, wie der Brandschutz im Treppenhaus aussehen und funktionieren kann.

Das Wichtigste zum Brandschutz im Treppenhaus

Wer muss sich im Treppenhaus um den Brandschutz kümmern?

Für den Brandschutz im Treppenhaus ist hauptsächlich der Vermieter verantwortlich.

Gibt es einheitliche Brandschutzregelungen in Deutschland?

Nein, bundeseinheitliche gesetzliche Vorgaben zum Brandschutz in Treppenhäusern gibt es nicht. Dies ist Ländersache und wird unter anderem durch die Landesbrandschutzverordnungen geregelt.

Sind im Mietrecht Bestimmungen zum Brandschutz im Treppenhaus zu finden?

Nein, das Mietrecht regelt im Treppenhaus den Brandschutz nicht einheitlich. Ob Kinderwagen oder Schuhe abgestellt werden dürfen, hängt vom Einzelfall ab.

Gibt es gesetzliche Vorschriften?

Allgemein gültige Gesetze, die bestimmen, was im Hausflur abgestellt werden darf, gibt es in Deutschland nicht. Allerdings sind in den Brandschutzverordnungen der Länder Bestimmungen festgehalten, wie ein Treppenhaus gestaltet sein muss. Darüber hinaus gibt aus auch feuerpolizeiliche Vorschriften für das Treppenhaus, die im Brandschutz angewandt werden. Zwar wird auch in der jeweiligen Brandschutzverordnung für ein Treppenhaus nicht festgelegt, welche Gegenstände grundsätzlich erlaubt oder untersagt sind, doch es finden sich meist Formulierungen, die sich auf die Rettungswege beziehen. Denn das Treppenhaus ist in der Regel der erste Flucht- und Rettungsweg.

Brandschutz: Zugang zum Aufzug sowie das Treppenhaus sind so frei zu halten, dass ein Rettung möglich ist.
Brandschutz: Zugang zum Aufzug sowie das Treppenhaus sind so frei zu halten, dass ein Rettung möglich ist.

So wird üblicherweise festgelegt, dass diese Wege nicht zugestellt bzw. die Flucht oder Rettung von Menschen und Tieren durch Gegenstände nicht behindert werden darf. Auch die Brandlast muss im Treppenhaus gemäß der Landesbauordnung der meisten Länder so gering wie möglich gehalten werden. Das heißt, brennbare Gegenstände oder Materialien sollten ganz entfernt oder auf ein Minimum reduziert sein.

Vermieter sind in der Regel für den Brandschutz im Treppenhaus verantwortlich, müssen also dafür sorgen, dass Gegenstände keine Behinderung darstellen. Dies kann durchaus durch die Hausordnung oder im Mietvertrag geregelt sein. Allerdings sind allgemeine Verbote oftmals nicht zulässig. Oft wird  die Nutzung der Flure und Treppenhäuser als vertragsgemäß angesehen, da es sich um Gemeinschaftsflächen handelt, dennoch sind der Nutzung auch Grenzen gesetzt.

Was sagt die Rechtsprechung zum Brandschutz im Treppenhaus?

Die rechtliche Lage ist nicht einheitlich und das spiegelt sich teilweise auch in der Rechtsprechung wieder. Sollen Gegenstände im Treppenhaus zum Brandschutz entfernt oder gar nicht erst hingestellt werden, kommt es oft darauf an, um was es sich handelt.

Ein Kinderwagen darf im Treppenhaus wegen Brandschutz nicht grundsätzlich verboten werden. Ist der Platz im Flur ausreichend und stellt der Kinderwagen daher keine Behinderung für die Flucht oder Rettungsarbeiten dar, ist das Abstellen nicht generell unzulässig. Insbesondere wenn kein anderer Stellplatz vorhanden ist und es für die Eltern nicht zumutbar ist, den Kinderwagen in die Etagen zu tragen, kann dieser üblicherweise im Hausflur stehen. Sofern das Abstellen dann nicht gegen die landeseigenen Brandschutzvorschriften fürs Treppenhaus verstößt, ist dies zulässig, so das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 15.09.2009  (Az.: 63 S 487/08).

Schuhe im Treppenhaus: Urteile zum Brandschutz sind diesbezüglich nicht einheitlich.
Schuhe im Treppenhaus: Urteile zum Brandschutz sind diesbezüglich nicht einheitlich.

Ähnlich urteilte auch der Bundesgerichtshof im November 2006 (Az.: V ZR 46/06) und entschied damit grundsätzlich, wann ein Kinderwagen im Hausflur bzw. Treppenaus stehen darf. Gleiches kann üblicherweise auch auf Rollatoren und Rollstühle angewandt werden.

Sind Mieter auf diese angewiesen, können sie an geeigneten Orten abgestellt werden. Lässt deren Größe das zu und wird der Flucht- bzw. Rettungsweg dadurch nicht behindert, kann der Brandschutz im Treppenhaus nicht als Argument für ein Verbot gelten.

Schränke und Schuhe im Treppenhaus: Was der Brandschutz bestimmt

Bezüglich des Themas „Pflanzen, Schränke oder Schuhe im Treppenhaus“ ist die Brandschutzverordnung der Länder wenig eindeutig. Wie bereits erwähnt, gibt es keine expliziten Regelungen diesbezüglich und im Gegensatz zum Kinderwagen sind die entsprechenden Urteile nicht einheitlich. So kann die Entscheidung, ob Schuhe oder ein Schuhschrank erlaubt sind, sich jeweils nur auf den Einzelfall beziehen.

Untersagen Vermieter das Abstellen von Schuhen, Schränken oder Pflanzen durch die Hausordnung oder im Mietvertrag, mit der Begründung, dass dann der Brandschutz im Treppenhaus nicht gewährleistet ist, kann das unter Umständen zulässig sein. Eine pauschale Aussage dazu ist jedoch in der Regel nicht möglich, da dies auch immer von den jeweiligen Begebenheiten vor Ort abhängt.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

49 Gedanken über “Brandschutz: Was im Treppenhaus stehen darf und was nicht

  1. Gerhard.K.

    Guten Tag!
    Seit knapp 2 Wochen stehen im Erdgeschoß vor den Wohnungen jeweils ein großer hoher Schuhschrank.
    Im Eingangsbereich recht und links neben der Haustür , jeweils eine Kinderkarre und drei kleine Roller.
    Mein Rollator steht in meinem Mieterkeller. Ich komme mit dem Rollator kaum an den Sachen vorbei.
    Ich habe den Vermieter dies bezüglich angemailt, bis heute keine Reaktion. Auch der Hinweis, das das Treppenhaus ein Fluchtweg im Brandfall ist und das keine Trage, bei evtl. Unfällen oder Krankheit vorbei passt, interessiert weder Mieter noch Vermieter. Es gibt in einer Erdgeschoßwohnung 4 kleine Hunde und insgesammt 6 Hunde in unserm 5 Parteienhaus. Im Normaalfall ist es ruhig, nur früh morgens und spät abends wird es laut, wenn die Hunde aus-und zurück geführt werden. Ich bin gehbehindert und kann nur schwer Treppen steigen, eine schnelle Flucht oder den Rollator aus dem Keller nach draußen bringen ist fast unmöglich. Was kann ich noch tun?

  2. Erhard K

    Sehr geerte Damen und Herrn,
    zu diesem Thema habe ich folgende Frage. Meine Schwester wohnt in einer seniorengerchten Wohneinheit. Der Flur ist mehr als 2 Meter breit. Auf diesem Flur Wohnen 4 Mietparteien. Zwei Mieter benötigen einen einfachen Scooter, ohne diesen können sie nicht mehr am gellschaftlichen Leben teilnehmen. Kann man es nun den beiden verbieten, den Scooter im Flur abzustellen. Laut Hersteller ist die Batterie nicht selbst entzündbar.
    Würde mich über eine Info Ihrerseits sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Erhard K

  3. Renate S

    In einem Altbau-Mehrfamilienhaus mit Holztreppenhaus( 4 Wohneinheiten / 2 Eigentümer ; gleiches Stimmrecht) hat der eine Eigentümer Schuhschränke, Schuhe, Schirme,Körbchen , Pflanzen sowie eine Vielzahl Acryl/ Ölfarbenbilder auf Leinwänden auf den Treppenhauspodesten und an den Wänden deponiert.Das Treppenhaus ist der einzige Flucht und Rettungsweg.Die Treppenbreite ist 1,10m die Podeste ein wenig tiefer, ca. 1,30 m.
    Die bestehende Hausordnung sagt aus, dass „Treppen und Treppenläufe stehst freizuhalten sind und das Aufstellen von Schränkchen … untersagt ist“.
    Der eine Eigentümer hält sich nicht an die bestehende Hausordnung und behauptet, dass es keinerlei Brandlasten im Treppenhaus gäbe. Der Flucht-u. Rettungsweg sei gewährleistet mit mind.1m Breite.
    Auch in der Eigentümerversammlung vertritt er diese Meinung und der Hausverwalter sieht hier keinen Handlungsbedarf, da es keinen Mehrheitsbeschluss zu den Brandschutzlasten gibt.
    Was kann ich tun, damit die Brandlasten entfernt werden müssen?
    Wie ist die rechtliche Einordnung ( Haftung), falls ein Brand ausbricht und von meiner Seite mehrfach schriftlich auf die vorhandenen Brandlasten und davon ausgehenden Gefahrenquellen hingewiesen wurde?

  4. Susanne

    Wir wohnen in einem 5 Parteien Haus und im Treppenhaus der mittleren Etage stehen seit 2 Wochen 30 gepackte Umzugskartons. Sie sollen laut Mieter weitere 3 Wochen bis zum Umzug dort stehen. Ist dies wegen Brandschutz zulässig? Darauf hingewiesen sagte er, das müsse so sein, wäre ja nicht für lange.

  5. Verena

    Guten Tag,
    ich wohne seit 14 Jahren in einem Haus mit 8 Parteien, die größtenteils Eigentümer sind (ich auch). Zu unserer WEG gehören noch 3 weitere Häuser. Seit Montag hängt ein von der Hausverwaltung ein Schreiben aus, in dem gefordert wird, alle Gegenstände aus dem Treppenhaus zu entfernen. Unser Treppenhaus ist sehr großräumig und es stehen vereinzelt große Pflanzen auf den Etagen, die keineswegs einen Fluchtweg beeinträchtigen. Wenn jemand seine Gegenstände nicht binnen einer Frist von 14 Tagen entfernt, dem werden die Kosten für die Entsorgung aufgedrückt! Wie ich schon gelesen habe, ist eine bundesweite Brandschutzverordnung nicht gegeben. Hätte diese Maßnahme nicht mit den Eigentümern abgestimmt werden müssen, bevor man solch eine diktatorische Benachrichtigung aushängt? Vielen Dank im voraus!

  6. Werner D

    Hallo, Guten Tag,
    würde gerne wissen, ob ich mein Brennholz unter einer Außentreppe aus Holz bei einem aus mehr als 100 Jahren alten Bauernhaus lagern darf. Die Wände an denen das Holz anliegt sind aus Stein / Ziegel gemauert. Habe dort seit über 10 Jahren bereits Holz gelagert. Jetzt habe mir ein durch meinen Vermieter beschäftigten Hausmeister, mit dem wir seit Jahren im Streit leben, das Holz lagern dort untersagt.
    Ist die Lagerung dort unzulässig / verboten?

  7. Schwabe

    Hallo, was mich interessiert ist folgendes.

    Es ist ein 2 stöckiges Miethaus, Seniorenwohnungen .
    Man hat uns im Treppenflur die Fensterriegel entfernt, weil zu viel und zu lang gelüftet wurde ?!?!

    Was sagt die Brandschutzverordnung dazu ?

  8. Emilia S

    Brandschutz im Treppenhaus ist sehr wichtig und sollte auf keinen Fall unterschätzt werden!
    Ich habe immer darauf geachtet, dass die Brandschutztür geschlossen bleibt und auch sichtbar gekennzeichnet ist. Jedoch war mir nie bewusst, dass bereits ein Keil, der das Schließen einer Brandschutztür verhindert, eine Straftat sein könnte.
    Sehr interessanter und wichtiger Beitrag. Vielen Dank!

  9. Annelie D

    Ich bin Eigentümerin der Dachgeschosswohnung in einem 3-Familienhaus.
    1. Seit ca. 7 Jahren habe ich an einem Flügel des Treppenhausfensters direkt unterhalb der Treppe zu meiner Wohnung einen Kranz aufgehängt, der den Blick auf das wenig attraktive Nebenhaus ablenkt.
    2. Links neben meiner Wohnungstür habe ich seit 2 Jahren eine Edelstahlvase, Höhe 80 cm, Durchmesser verlaufend von unten 11,5 cm unten bis oben 3,0 cm stehen, je nach Jahreszeit dekoriert mit einem künstlichen Zweig. Der Abschnitt zwischen Wohnungstür und der Wand links (in dem Abschnitt steht die Vase) hat eine Breite von 20 cm. Der Fluchtweg von 1 Meter am oberen Treppenabsatz ist davon nicht eingeschränkt.
    Seit Anfang des Jahres haben wir eine neue schikanöse Hausverwaltung, die mir das Leben schwer macht, weil ich aus gutem Grund gegen sie gestimmt habe.

  10. Joachim

    Vielen Dank für den Rat, sich über die Brandschutzvorschriften in Ihrer Region zu informieren. Meine Freundin ist Vermieterin, und sie hofft auf besseren Brandschutz für ein Gebäude, für das sie verantwortlich ist. Ich werde diesen Artikel über den Brandschutz mit ihr teilen, damit sie bestimmen kann, was sie tun muss.

  11. Dietrich B

    Die Gestaltung eines Treppenhauses sollte ja Bestimmungen haben. Wir müssen alle bereit für einen Brand sein. Brandschutz ist ja ein ernstes Thema. Richtige Planung dafür ist wichtig.

  12. Christian B

    Ist es zulässig das die Decken im Keller mit Styropor gedämmt sind ohne einen Feuerfesten Unterbau? Vom Keller Flur in das Treppenhaus ist keine Tür somit könnte sich der Rauch bei einen kellerbrand im gesamten Treppenhaus ausbreiten.

  13. K Alena

    Hallo, ich wohne im Haus mit 6 Parteien. Wir sind alle Eigentümer. Wohne im 2. Stock und im 3. Stock habe ich Gästezimmer, so wie mein Nachbar gegenüber. Ich benutze die Treppe ins 3. Stock sehr selten. Mein Nachbar stellt aber dem Podest zw. 2. und 3. OG zu. Es stehen 8-10 Pakette jeweils mit 6 Flaschen Wasser oder anderen Getränken hin. Sein Kommentar- ich soll nicht so kleinlich sein. Ich benutze die Treppe eh nicht. Sieht aber furchtbar aus und meine Besucher schütteln auch immer dem Kopf. Was kann ich tun? Darf er es, da ich die Treppe echt selten nutze?
    Danke fürs Antwort K

  14. peter k

    Hallo,
    ich habe im treppenhaus einen offenen schuhschrank mit schuhen stehen, meine vermiterin meinte er müsse da weg, es ist ein mehrfamilienhaus mit 3 parteinen, ich bin in der mitte, das treppenhaus ist aus holz und der boden ein teppichboden,es gbt keine brandschutztüren auch die treppe zum keller, welcher komplett zugestellt ist, ist nicht separat mit einer tür getrennt, der schuhschrank behindert nicht das treppenhaus im bezug auf fluchtweg, es ist imemrnoch ein platz von 100 cm von treppe bis schuhschrank platz, das er dort nicht stehen darf ist nicht in der hausordnung oder mietvertrag festgehalten, nun meine frage muss ich diesen entfernen oder kann er stehen bleiben?

    1. Arne

      Hallo Peter,

      der Schrank sollte entfernt werden, da er eine Brandlast darstellt. In wie weit die anderen Anmerkungen brandschutztechnisch relevant sind, kann ich nicht beurteilen, nur ist es nicht zulässig seine eigenen Fehler/Verstöße mit den Fehler/Verstößen von anderen zu echtfertigen. Du kannst den Vermieter ja auch diese vermeintlichen Unzulänglichkeiten hinweisen, dann bist du rechtlich gesehen schon mal auf der sichereren Seite.

      MfG Arne

  15. Inga

    Hallo,

    seit heute ist es angeblich aus brandschutztechnischen Gründen nicht mehr gestattet, Bilder und Spiegel an den Wänden im Hausflur/Treppenhaus anbringen darf. Ebenso wurde das aufhängen von Jacken und das aufstellen von Schuhen untersagt. Letzteres könnte ich noch nachvollziehen, möchte aber gerne wissen, ob das wirklich rechtens sein kann.

    Wichtig zu wissen ist auch noch, dass im Treppenhaus zwei alte, einfach verglaste Fenster verbaut sind. Eines davon ist gesprungen und bisher nicht repariert. Verstößt das nicht auch gegen die Brandschutzauflagen?

    Ich freue mich sehr über kurze Antwort.

    Vielen Dank!

    I.K.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Inga,

      Gegenstände in den Fluren können brandfördernde Stoffe enthalten oder eben auch selbst zu einer Brandlast werden. Zudem stellen abgestellte Gegenstände im Fluchtweg ein Risiko dar. Vermieter bzw. Eigentümer sind verpflichtet auch in Bezug auf Brandschutz tätig zu werden und können in der Regel festlegen, dass das Abstellen und/oder Aufhängen im Flur untersagt ist.

      Ob das Fenster branschutztechnisch relevant ist, können wir nicht beurteilen. Das können Sie bei einem Brandschutzbeauftragten an ihrem Wohnort, mit der Feuerwehr oder beim Mieterverein abklären lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  16. inge borg

    heute wurden wir – Mieter im Betreuten Wohnen – aufgefordert,
    Rollatoren statt im Hausflur (2.Stock) in der Wohnung aufzubewahren.
    zwischen Rollator und Wand ist Durchgang von 1,50 Meter frei,
    es wird also niemand durch abgestellte Rollatoren (4 auf unserer Etage ) behindert.
    Müssen wir der Aufforderung folgen?
    (die Wohnung hat nur einen sehr kleinen Flur, von dem 3 Türen ausgehen (Bad, Wohnz. Schlafz.)
    d.h. der Rollator müßte dann im Wohn- bzw. Schlafzimmer stehen.
    bitte nach Möglichkeit verbindliche Auskunft. danke
    i.b.

    1. Arne

      Hallo Inge,

      ich kann Ihren Fall nicht abschließend beurteilen, aber eigentlich sollte in der Wohnform „Betreutes Wohnen“ ein allgemeiner Raum z.B. auch für Rollatoren vorgesehen sein. Ansonsten müsste Ihnen eine Abstellfläche (Abstellraum, Keller- oder Dachbodenverschlag) zur Verfügung stehen, da Sie den Rollator ja anscheinend in der Wohnung nicht benötigen.

      MFG Arne

  17. Ostrowski

    Hallo,
    bei mir will der VM (Genossenschaft) die Fenster im Treppenhaus komplet verschliessen, so das die Fenster nicht mehr geöffnet werden können.
    Als Grund wurde Feinstaubbelastung angegeben.
    Ist das rechtens? Und woher soll die frische Luft in herkommen wenn es brennt?

    VG

    Ostrowski

    1. Arne

      Hallo Ostrowski,

      erstmal vorweg: frisch Luft ist, wenn es brennt, von Nachteil. Richtig ist, dass ein Treppenhaus entraucht und belüftet werden können sollte. Dies kann aber durch die Haustür (die muss ja aufgehen können …) und z.B. eine Dachluke (mit Steuerungseinheit im Treppenhaus, oftmals kleiner orangener Kasten mit Scheibe) im obersten Treppenhausgeschoss gewährleistet werden.

      MfG Arne

  18. Richter

    Unser Vermieter behauptet das das abstellen unserer Schuhe Schuhschrank und Truhe auf grobe weise gegen Brandschutzbestimmungen. Wir Wohnen seit 4 Jahren in der Wohnung und es wurde nie beanstandet das etwas stört.

    Des weiteren ist der Bereich vor unserer Dachgeschoss Wohnung ca. 4-6 qm groß – für Rettungskräfte wäre Problemlos der Zugang zur Wohnung möglich.

    Meine frage verstoßen wir grob gegen Brandschutz Bestimmungen?

    1. Arne

      Hallo Familie Richter,

      Fakt ist, dass in eigentlich allen Bundesländern die entsprechenden Verordnungen regeln, dass Brandlasten im Treppenhaus als Flucht- und Rettungsweg nicht zugelassen sind. Möbel stellen i.d.R. eine Brandlast dar sowie eine wahrscheinlich unzulässige Nutzung der Gemeinschaftsfläche mit ausschließlich privat genutzten Möbeln. Daher kann ich empfehlen auf Möbel im allgemeinen Treppenhaus zu verzichten – diese sollten innerhalb Ihrer Wohnung stehen.
      Hinzu kommt dann noch die Grenze der Duldung des Vermieters – welchem Mieter gewährt er welche Duldungen – daher die oft klare Linie der Vermieter.
      Diskutiert werden immer wieder Bilder, Pflanzen, Regenschirmständer …
      Akzeptiert sollen z.B. Kinderwägen, Rollatoren, Rollstühle, Laufräder, Roller werden, solange diese nicht den entsprechenden Verordnungen (z.B. Fluchtwegbreite!) entgegenstehen, da man davon ausgeht, dass solche Objekte keine Brandlast darstellen und ggf. eine Unzumutbarkeit vorliegt und/oder keine dafür vorgesehenen allgemeinen Räume vorhanden sind. Dies gilt auch für den Bereich unter der Treppe im EG/KG, wenn sich dieser noch räumlich im Treppenhaus befindet.

      MfG Arne

  19. Gerhard F.

    Hallo, hatte folgende Frage. Sind Bilder bzw. Pflanzen im Hausflur mit 10 Wohnungen verboten. Diese Bilder hängen schon lange und laut neuer Brandschutzverordnung sollen diese jetzt weg. Es besteht keinerlei ein Hindernis im Flur. (Betreutes Wohnen. Gerhard

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Gerhard F.,

      das sollten Sie mit dem Vermieter abklären. Dieser ist in der Regel angehalten, den Vorgaben der Brandschutzverordnung umzusetzen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  20. Alex M.

    Hallo!
    Kurz eine Frage:

    Kann man gegen Verstöße des Brandschutzes (Fluchtwege freihalten) irgendwo klagen? Wie setzt man Brandschutz in einer Eigentümmergemeinschaft durch, wenn einige sich nicht daran halten?

    1. Arne

      Hallo,

      hier kann als letzter Schritt Anzeige erstattet werden, wenn keinerlei anderer Einigung erzielt werden kann.

      MFG

  21. G.Neumann

    Hallo
    Wir haben in unserem Haus das Problem das die Brandschutz Türen nicht geschlossen werden.
    Der Vermieter scheint machtlos Zusein, was kann man noch unternehmen oder an welche
    Behörde muss man sich wenden.
    Mit freundlichen Grüßen G.N.

    1. anderstomy

      Brandschutztüren dienen zur Verhinderung der Ausbreitung von Feuer- und Rauch.

      Die Erfordernis ist in den Länderbauordnungen (LBO) aber auch bereits in der Musterbauordnung (MBO) und in anderen Gesetzen und Rechtsverodnungen geregelt. Auch die Bauaufsichtsbehörden können per Bescheid als Ersatzmaßnahme solche Türe fordern, wenn am Bauwerk selbst von den Regeln der Technik (LBO)abgewichen werden soll oder wurde.
      Brandschutztüren können während der Arbeitszeit offen bleiben, wenn sie für diese Fälle zugelassene technische Einrichtungen (Brandmelder – Brandmeldeanlage) haben, die im Bedarfsfall die Türen selbsttätig schließen.
      Wenn jemand absichtlich oder wissentlich die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder andere Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder 304 mit Strafe bedroht ist. § 145 (2) StGB
      Zu diesen Straftaten gehört z. B. bereits der Keil, der das Schließen einer Brandschutztüre verhindert.
      Für die Verfolgung einer solchen Straftat, des Außerbetriebsetzens einer Brandschutztüre, ist die Staatanwaltschaft (Polizei = Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft)zuständig.
      Ich würde vorschlagen, bring zuerst an der Türe beidseitig Hinweisaufkleber an, die die Türe als Sicherheitstüre (Brandschutztüre) kennzeichnen. Z.B. „Brandschutztüre immer geschlossen halten! und / oder „Schließbereich der Brandschutztüre von allen Gegenständen freihalten!“. Diese Aufkleber gibt es im Fachhandel oder bei den Brandversicherungen.
      Wenn das alles nichts nützt, erstatte Strafanzeige bei der Polizei gemäß Verstoß gegen § 145 StGB.

  22. Bärbel R

    Hallo,
    Nach dem Einbau neuer Fenster gehen die nun nicht mehr zu öffnen da es keine Fenstergriffe mehr gibt.
    Wie ist das mit der Brandschutzverordnung in diesem Fall?
    Ich fühle mich etwas unsicher in der obersten Etage ohne das die Fenster zu öffnen gehen im Notfall.

    M.f.G.

    Bärbel

    1. Arne

      Hallo Bärbel,

      leider kann ich auf Grund Ihrer Beschreibung nicht beurteilen, ob die Fenster geöffnet werden müssen. In bestimmten Treppenhäusern sind z.B. nicht überall öffenbare Fenster vorgeschrieben.
      Auch hier kann nur wieder empfohlen werden sich an den zuständigen Brandschutzbeauftragten zu wenden. Informationen hierzu erhalten Sie von der Feuerwehr (nicht über 112!!!) oder dem Bauamt.

      MfG Arne

  23. Claus G.

    Hallo,
    muß ich als Vermieter einer Dachwohnung eines Mehrfamilienhauses für einen zweiten Fluchtweg sorgen?
    Das Apartement hat nur kleine Fenster ( ca. 60 cm x 60 cm ) und ist lediglich über das Treppenhaus zugänglich. Bin ich im Falle eines Personenschadens nach evtl. Zimmerbrand haftbar?
    MfG
    Claus

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Claus G.,

      hier sollten sich sich an den Brandschutzbeauftragten in IHrer Stadt bzw. Gemeinde/Landkreis wenden. Je nach Brandschutzverordnung des Bundeslandes können für Gebäude unterschiedliche Vorgaben. Wir können nicht beurteilen, welche Vorschriften speziell für Ihr Gebäude zu erfüllen sind.

      Ihr Team von mietrecht.com

  24. Kathrin s.

    ist es erlaubt eine gittertür im Treppenh. zu haben mit einem Schloss auch was man aufschließen muss?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Kathrin s.,

      wir können nicht beurteilen, inwieweit dies zulässig ist oder hier der Brandschutz beeinträchtigt wird. Hier kann eventuell ein Brandschutzbeauftragter oder die Feuerwehr die richtigen Informationen bieten. Auch ein Mieterverein hat vielleicht nützliche Hinweise diesbezüglich.

      Ihr Team von mietrecht.com

  25. Jutta W.

    Zu diesem Thema habe ich eine Frage: Dürfen Mieter unter der Treppe in einem Mietshaus Autoreifen lagern oder ist das generell verboten. Es gibt keinen Aufzug und das Treppenhaus ist eigentlich etagenweise bei einem 4-stöckigem Mietshaus ( erbaut 1960) nur ca. 2-3 Quadratmeter groß. Das Treppenhaus ist also der 1.Fluchtweg, wenn aber die Autoreifen brennen sollten, entwickeln diese 1.massenhaft Rauch und 2.giftige Gase und der Fluchtweg fiele aus. Was kann man dagegen tun?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Jutta W.,

      dies sollten Sie mit dem Vermieter abklären. Dieser muss auch dafür sorgen, dass Fluchtwege nutzbar sind und die Brandschutzvorgaben eingehalten werden. Eventuell hat der Vermieter keine Kenntnis darüber, dass Reifen gelagert werden.

      Ihr Team von mietrecht.com

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