Update: Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025 wurde am 09.10.2019 im Bundeskabinett beschlossen. Somit ist der entsprechende Gesetzesentwurf gebilligt. Das bedeutet, die Mieten bei einer Neu- oder Wiedervermietung werden gemessen an der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent gedeckelt. Mieter können nun zudem rückwirkend, zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Allerdings gilt dies nur für die ersten 2 ½ Jahre des Mietverhältnisses.
Der gebilligte Gesetzesentwurf ermöglicht es weiterhin, dass die Bundesländer durch Rechtsverordnungen selbst festlegen, in welchen Gebieten die Mietpreisbremse angewendet wird.
Weitere Informationen zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025 erhalten Sie auf der entsprechenden Webseite der Bundesregierung hier.
Verschärfung und Verlängerung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse legt fest, dass ein Vermieter bei Abschluss eine neuen Mietvertrags nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete als Mietzins verlangen darf. Diese Vergleichsmiete wird bislang anhand der Mieten berechnet, die Mieter
- im gleichen Ort
- für vergleichbare Wohnungen
- innerhalb der letzten vier Jahre
bezahlt haben. Die Koalition plant nun, bis Ende 2019 einen Gesetzesentwurf für eine Reform des Mietspiegelrechts vorzulegen. Laut dieser sollen künftig nicht mehr vier Jahre als Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen werden, sondern sechs Jahre.
Die Verlängerung der Mietpreisbremse wurde wiederum bis 2025 festgelegt. Aktuell müssen Rechtsverordnungen, die Mietpreisbremsen für bestimmte Gebiete bestimmen, bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft treten (gemäß § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Durch die Entscheidung der Koalition wird diese Frist damit um fünf weitere Jahre nach hinten verschoben.
Mieterrechte werden weiter gestärkt

Neben der Verschärfung und Verlängerung der Mietpreisbremse möchte die Koalition noch weitere Veränderungen auf den Weg bringen:
- Mietbeträge, die die Mietpreisbremse übersteigen, sollen Mieter in Zukunft auch rückwirkend vom Vermieter zurückverlangen können, sofern die Überschreitung der Mietpreisbremse spätestens 2,5 Jahre nach Beginn des Mietverhältnisses gerügt wird. Bisher waren rückwirkende Rückforderungen nach einer solchen Rüge ausgeschlossen.
- Mietwohnungen sollen sich künftig schwerer in Eigentumswohnungen umwandeln lassen. Die Bundesregierung plant, bis Ende 2019 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Verbände wie der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen sehen die Beschlüsse der Koalition indessen kritisch. Weder die Verschärfung noch die Verlängerung der Mietpreisbremse würde eine Lösung für mehr bezahlbaren Wohnraum bieten und gehe völlig an der Realität der Marktsituation vorbei.