Nebenkosten: Die zweite Miete im Mietrecht

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (86 Bewertungen, Durchschnitt: 3,71 von 5)
Loading ratings...Loading...

Was gehört zu den Nebenkosten?

Zur Miete kommen die Nebenkosten in der Regel hinzu.
Zur Miete kommen die Nebenkosten in der Regel hinzu.

Umgangssprachlich hat sich der Begriff „Nebenkosten“ durchgesetzt, wenn es um die Betriebskosten geht, die zu einer Mietzahlung hinzukommen. Oft kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Mietern und Vermietern in Bezug auf die Nebenkostenabrechnung. Daher kann es nur von Vorteil sein, wenn beide Mietvertragsparteien wissen, was rechtlich möglich ist und was das Mietrecht bezüglich der Nebenkosten bestimmt.

Doch was zählt zu den Nebenkosten und gibt es einen Unterschied zu den Betriebskosten? Welche Nebenkosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden und welche sind vom Vermieter zu tragen? Der folgende Ratgeber geht näher auf diese Fragen ein und betrachtet, aus welchen Punkten sich die Mietnebenkosten zusammensetzen und wie Mieter ihre Nebenkosten berechnen können.

Das Wichtigste zu den Nebenkosten

Was wird als Nebenkosten bezeichnet?

Als Nebenkosten werden Betriebskosten in der Regel umgangssprachlich bezeichnet. Das sind Kosten, die neben der Miete anfallen.

Wie kann die Zahlung von Nebenkosten vereinbart sein?

Nebenkosten können pauschal oder als Vorauszahlungen geleistet werden. Wichtig ist, dass dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Welche Nebenkosten sind zu zahlen?

Nicht alle Nebenkosten bzw. Betriebskosten können vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden. Die Betriebskostenverordnung setzt hier klare Vorgaben.

Wichtige Themen rund um die Nebenkosten

→ Betriebskosten → Betriebskostenabrechnung→ Nebenkostenabrechnung Strom→ Nebenkostennachzahlung Frist → Nebenkostenpauschale→ Nebenkostenvorauszahlung

Was sind Nebenkosten?

Im Allgemeinen handelt es sich bei den Nebenkosten um all jene Kosten, die neben einem Hauptaufwand anfallen. Im Mietrecht sind das Posten, die neben der eigentlichen Mietzahlung zu begleichen sind. Zu diesen Kosten können beispielsweise Wasser, Heizung, Müllabfuhr oder der Hausmeister gehören.

Nebenkosten: Im Haus zahlt jeder Miete sowie weitere anfallende Kosten.
Nebenkosten: Im Haus zahlt jeder Miete sowie weitere anfallende Kosten.

Rechtlich gesehen, handelt es sich bei den Nebenkosten für ein Haus oder eine Wohnung, die als reiner Wohnraum genutzt werden, um Betriebskosten. Diese sind seit dem 01.01.2004 durch die Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Eine Nebenkostenverordnung in dem Sinne gibt es nicht.

Nur bei gewerblich genutzten Objekten wird in der Regel rechtlich von Nebenkosten gesprochen. Da sich der Begriff jedoch in allen Bereichen des Mietrechts durchgesetzt hat, werden in der Regel umgangssprachlich auch die Betriebskosten als Nebenkosten bei der Miete bezeichnet.

Neben der BetrKV ist auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine wichtige gesetzliche Grundlage für den Umgang mit bzw. die Vereinbarung über Nebenkosten. Insbesondere § 556 BGB ist hier von Bedeutung, da dieser definiert, was die Kosten genau sind und wie Betriebskosten bzw. Nebenkosten zwischen Mietvertragsparteien vereinbart werden können:

Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen[…]

Ob Mieter Nebenkosten zahlen müssen und in welcher Form, muss im Mietvertrag schriftlich geregelt sein. Ist dies nicht der Fall, sind die Hausnebenkosten auch nicht auf den Mieter umzulegen. Es besteht zum einen die Möglichkeit, umlagefähige Nebenkosten als Vorauszahlung jeden Monat zu leisten. Zum anderen kann eine Pauschale vereinbart werden.

Welche Nebenkosten trägt der Mieter? Das legt die BetrKV fest.
Welche Nebenkosten trägt der Mieter? Das legt die BetrKV fest.

Bei einer Nebenkostenvorauszahlung kann, wenn die tatsächlichen Kosten geringer ausfallen, nach der Abrechnung eine Rückzahlung erfolgen. Liegen die Kosten jedoch höher, müssen Mieter mit einer Nebenkostennachzahlung rechnen. Eine Nebenkostenerhöhung kann bei einer Vorauszahlung der Anpassung dienen, was im Rahmen der Abrechnung zu einer geringeren Nachzahlung oder auch einer Rückzahlung führen kann.

Beides ist bei einer Nebenkostenpauschale nicht möglich, da ein fester Betrag unabhängig von den tatsächlichen Kosten vereinbart wurde und weder Vermieter noch Mieter Nach- oder Rückzahlungen verlangen können.

Darüber hinaus muss im Mietvertrag auch geregelt sein, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden.

Was ist in den Nebenkosten enthalten?

Sind Nebenkosten für eine Wohnung oder ein Haus vereinbart, stellt sich dann die Frage welche Kosten hier dazu zählen und welche nur der Vermieter zu tragen hat. Ob es sich um umlegbare Nebenkosten handelt oder nicht, sorgt oftmals für Unstimmigkeiten.

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) legt jedoch genau fest, welche Punkte bei einem Haus oder einer Wohnung als Nebenkosten gelten. In § 1 BetrKV wird definiert was nicht als Betriebskosten geltend gemacht werden kann. Der § 2 BetrKV bestimmt, welche Posten umgelegt werden können.

Die Regelungen gelten für Nebenkosten bei einer Eigentumswohnung ebenso wie einer Mietwohnung oder einem Haus. Durchschnittliche Nebenkosten können sich regional je nach anfallenden Kosten für das Haus stark unterscheiden. Ein Betriebskostenspiegel kann Mietern und auch Vermietern einen Überblick verschaffen, welche Kosten angemessen bzw. zu erwarten sind.

Nebenkosten für eine Mietwohnung oder ein vermietetes Haus

Zu den umlegebaren Nebenkosten zählt auch die Gartenpflege.
Zu den umlegebaren Nebenkosten zählt auch die Gartenpflege.

Wenn es um das Thema Nebenkosten geht, stehen Wasser und Heizung bei den meisten im Mittelpunkt. Doch es kommen weitaus mehr Kosten auf Mieter zu, die bei der Suche nach einer Wohnung oder bei der Frage der finanziellen Möglichkeiten eine Rolle spielen.

Die Wasser- und Heizungskosten, die durch den Verbrauch der Mieter anfallen, sind tatsächlich als Nebenkosten zu sehen.

Diese werden üblicherweise verbrauchsabhängig berechnet und in der Regel als warme Betriebskosten durch eine Abrechnung des Versorgers der Nebenkostenabrechnung beigefügt.

Nur bedingt zu den Nebenkosten zählt der Strom. Dieser kann nur dann umgelegt werden, wenn es sich um Kosten für gemeinschaftlich genutzte Anlagen oder Flächen im Objekt handelt. Strom, der in einem Leerstand anfällt, z. B. durch Bauarbeiten oder Besichtigungen, darf nicht umgelegt werden. Der vom Mieter selbst verbrauchte Strom wird in der Regel vom Versorger direkt abgerechnet und findet sich nicht in der Betriebskostenabrechnung wieder.

Doch welche weiteren Nebenkosten sind auf den Mieter umlegbar? Zu den Wohnnebenkosten zählen folgende Posten:

  • Grundsteuer, die von den Kommunen erhoben wird
  • Versicherungen wie Gebäudeversicherungen, Haftpflichtversicherung
  • Wasserkosten, Grundgebühren, Miete/Kaufpreis der Wasseruhren, Wassergeld und wenn vorhanden, Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage
  • Entwässerungskosten, Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage, Regenwasser, Abfuhr sowie Reinigung von Klär- oder Sickergruben
  • Heizkosten, Betrieb der Heizanlage, Abgasanlage (auch Schornsteinfeger), Kosten für den verwendeten Brennstoff nach Verbrauch, Reinigung und Wartung (z.B. bei Etagenheizungen), Kosten der zentralen Warmwasserversorgung
  • Kosten für einen Aufzug, Betriebsstrom, Überwachung, Wartung, Prüfung der Betriebssicherheit
  • Straßenreinigung, Müllabfuhr, Winterdienst
  • Hausreinigung, Ungezieferbeseitigung, Hausmeisterdienst, Gartenpflege
  • Strom für Hausflurbeleuchtung, Außenbeleuchtung
  • Gemeinschaftsantenne (Strom, Wartung), Kosten für eine gemeinschaftlichen Kabelanschluss (wenn dieser genutzt wird)
  • Kosten für Gemeinschaftsräume wie Waschküche oder Trockner (Strom, Wartung, Reinigung)
  • Sonstige Kosten, wenn weitere Gemeinschaftsräume, z. B. Sauna oder Schwimmbad vorhanden sind, diese Kosten müssen detailliert aufgeführt sein

Verwaltungskosten sowie Steuern, die der Eigentümer zu zahlen hat, können nicht pauschal bei der Abrechnung als Posten aufgeführt werden.

Nebenkosten pro qm: Was ist bei der Berechnung wichtig?

Die Höhe der Nebenkosten ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einem ist der Verbrauch bei Wasser, Heizmaterial und Strom von Bedeutung, zum anderen beeinflussen auch Personal-, Wartungs-, Reinigungs- und Versicherungskosten die Summe.

Ein Verteilerschlüssel ist bei Nebenkosten für die Berechnung wichtig.
Ein Verteilerschlüssel ist bei Nebenkosten für die Berechnung wichtig.

Darüber hinaus werden die Nebenkosten nach einem bestimmten Verteilerschlüssel, der entweder die Größe der Wohnung oder die Anzahl der Mieter in der Wohnung berücksichtigt, umgelegt.

Ist im Mietvertrag bezüglich der Nebenkosten kein Verteilerschlüssel festgelegt, gilt die Wohnfläche. Sind Wasseruhren vorhanden, können diese Kosten jedoch zusätzlich auch verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Mieter können den Verteilerschlüssel erfragen und so ihre Abrechnung überprüfen oder sich vor einer Anmietung einen Überblick verschaffen, ob die angegebenen Nebenkosten zutreffend sind.

Um die Nebenkosten bei einer Vorauszahlung einfordern zu können, müssen sich Vermieter an bestimmte Fristen halten, in denen die Abrechnung erfolgen muss. Bei einer Pauschale ist eine Abrechnung nicht notwendig.

Die Abrechnung muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abrechnungszeitraum vorliegen. Dies gilt sowohl für Wohnraum also auch für Gewerbe. Nach dieser Frist können nur in wenigen Ausnahmen bei Wohnräumen noch Forderungen geltend gemacht werden. Andernfalls setzt die Verjährung für die Nebenkosten ein. Im Gewerbemietrecht verjährt der Anspruch erst nach drei Jahren.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

86 Gedanken zu “Nebenkosten: Die zweite Miete im Mietrecht

  1. Tanja M

    Hallo
    Ich wohne seit zwei Jahren in einem Haus, wo ich mir mir zwei weiteren Haushalten den Strom und gaszähler teilen muss. Im Mietvertrag steht nur eine feste Miete pro. Ornat inklusive Nebenkosten ?
    Ist mein Vermieter verpflichtet einmal im Jahr eine neben,ostenabrechun& zu machen ? Ich habe noch nie eine bekommen

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Tanja M,

      sind im Mietvertrag pauschale Summen vereinbart, muss keine Abrechnung erfolgen. Sind verbrauchsabhängige Vorauszahlungen vereinbart, muss üblicherweise eine Abrechnung erfolgen. Prüfen Sie am besten den Mietvertrag genau auf die enthaltenen Formulierungen und lassen Sie sich von einem Mieterverein beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  2. Alex

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich Wasser Anmeldung. Ich bin letzte Woche in eine neue Wohnung umgezogen. Im Vertrag steht, dass ich als Mieter zusätzlich zur Kaltmiete folgendes bezahlen muss: 40 Euro Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser und 75 Euro für Wasserversorgung und Entwässerung. Nun sagte mir der Vermieter, dass ich mich bei Wasserwerke anmelden soll. Wenn die Wasserversorgung und Entwässerung bereits zu den Nebenkosten zählen, heißt das nicht, dass der Mieter dafür verantwortlich ist Wasser anzumelden und die Kosten zu übernehmen oder sollte ich als Mieter für die Anmeldung sorgen?

    Danke für Ihr Rückmeldung im Voraus.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Alex,

      hier sollten Sie mit dem Vermieter klären, warum eine zusätzliche Anmeldung Ihrerseits notwendig ist. Sind die Kosten in der Abrechnung enthalten, sollten die Messgeräte bereits bei den Versorgern bzw. beim Ablesedienst angemeldet sein. Wir können leider nicht nachvollziehen, weshalb eine Anmeldung notwendig ist. Lassen Sie sich am besten auch bei einem Mieterverein beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

    2. Harald

      Also zuerst mal sind es nur NK Vorauszahlungen. Anmeldung bei den Wasserwerken heisst nur wenn ein Wohnungszähler von den WW da ist, Die Warmwsserbereitung wird aber zentral erfolgen. Dafür fallen Kosten an.

  3. Gabriele O

    Hallo, im Mietvertrag steht lediglich „Nebenkosten“ und ein Betrag.
    Bisher haben alle 3 Parteien im Haus eine gemeinsame Mülltonne genutzt. Nun möchten die Vermieter, dass wir uns eine eigene Tonne besorgen, weil wir angeblich zu viel Müll haben.
    Ist das rechtens? Müsste der Vermieter hier nicht eine größere Tonne organisieren?

    1. Harald

      Hängt von der Stadz oder Landkreis ab. Klar könnt ihr Euch auch selber ne Tonne bestellen. Ich finde es armselig wegen dowas rummachen zu müssen . Zur Not zahlt ihr halt etwas mehr dann ist gut. Oder Ihr holt euch die Tonne dann ist der Seelnefrieden wegn 20 EUR im Jahr auch wieder hergestellt.

    2. Sven B

      Nunja eigentlich haben die Tonnen eine vorgegebene Größe je Haushalt. Wenn der Vermieter gegenüber der Kreisverwaltung darlegen kann das es hier zu massiven Unstimmigkeiten zwischen den Mietern kommt KANN jede Wohnung auf eigene Mülltonnen umgestellt werden. Mit einander Reden soll ab und an helfen erst recht in einem so überschaubaren rahmen.

  4. Sonja L

    Hallo ich habe heute meine Nebenkosten Rechnung erhalten und mit erstaunen festgestellt das mein Kaltwasser verbrauch von letzem Jahr auf das doppelte laut Schlüssel angestiegen ist.Jetzt nach genauer Überprüfung habe ich eine unter gejubelte Rechnung von 1200 euro wegen einer nicht mehr ablaufender Regenrinne ,dort eingeschmuggelt haben. Das Haus wo ich wohne besteht aus Eigentümer ,ich bin die einzige Mieterin ,ist das rechtens?
    Mir wurde mit keiner Silbe davon was mitgeteilt was mich jetzt echt entsetzt.
    Die Rechnung wurde jetzt an 5 Eigentümer un mich als einzige Mieterin quasi versteckt unter gejuppelt .

    1. Sven B

      Nunja klingt heftig ABER Regenrinnenreinigung ist umlegbar. Wieso dein Kaltwasserverbrauch gestiegen ist kann ich nicht verstehen du hast doch einen Wasserzähler …..also hier sind deine Ausführungen etwas verwirrend.

  5. Andreas

    Hallo,

    in meiner Betriebskostenabrechnung sind unter dem Punkt weitere HEIZUNGSBETRIEBS KOSTEN
    2 mal nacheinander Wartungskosten angegeben die auch unterschiedliche Beträge haben. Darf das so sein?

    des weiteren ist unter dem Punkt Zusatzkosten WARMWASSER Geräte miete Warmwasser und Geräte mieteA Warmwasserzähler vor Boiler angegeben. Darf das sein?

    und zu guter letzt ist auch die Gebäudereinigung zwei mal nacheinander mit unterschiedlichen preisen angegeben. Darf das sein?

    1. Harald

      Aber ja. Wäre nichts besonderes.

    2. Sven B

      Klingt nicht ungewöhnlich also meine Vermieter haben meist um Diskussionen zu vermeiden die Belege mit angeheftet und mir im persönlichen Gespräch dargelegt …. auch eine Selbstbeteiligung als besonderes Extra wurde mir mal erklärt und dargelegt denn normalerweise sind Selbstbeteiligungen nicht umlegbar ABER würde der Vermieter den Versicherungsvertrag OHNE machen würde es uns alle auf lange Sicht weit mehr kosten also ein geben und ein nehmen…. mit einander Reden hilft manchmal

  6. Jochen D

    Hallo,

    meine Wohnung geht über zwei Etagen.
    Welche Fläche wird für die Nebenkosten, wie
    -Niederschlagswasser,
    -Grundsteuer,
    -Straßenreinigung,
    -Gebäudeversicherung Haftpflichtversicherung
    zugrunde gelegt?

    Die Grundfläche oder die gesamte Wohnfläche (ca. 2x Grundfläche) über die zwei Etagen?

    Vielen Dank

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Jochen D,

      in der Regel gibt es einen Schlüssel, mit dem die Nebenkosten anteilig berechnet werden. Welche Maße diesem zugrunde liegen, muss üblicherweise in der Betriebskostenabrechnung erklärt sein. Üblicherweise wird die gesamte Wohnungsgröße herangezogen, um die Kosten mit Hilfe des Schlüssel zu ermitteln. Lassen Sie Ihre Abrechnung diesbezüglich bei einem Mieterverein prüfen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  7. Jan

    Hallo,
    Mieter im Haus müssen den Anstrich der Hausfassade des Vermieters bezahlen.
    Ist es richtig?

  8. Kerstin K

    Hallo zusammen ,
    Ich wohne seit 1,5 Jahren in meiner Wohnung . 2 Raum Appartement mit 38 qm . Bin kaum zuhause durch meine Schichtarbeit und soll nun 508,22€ zurückzahlen. Meine Nachbarn ( gleiche Wohnung und Quadratmeter) zahlen teilweise noch weniger NK ,haben fast alle was zurück bekommen oder eine geringe Nachzahlung , im zweistelligen Bereich .

    1. Sven B

      klingt merkwürdig wenn du mehr zahlen sollst als andere die die gleiche m2 haben vergleicht doch untereinander mal wo die unterschiede her kommen bevor du radau machst. Mieterschutzverein ist die nächste anlaufstelle würd ich dir raten

  9. Thomas

    Hallo,

    Im Mietshaus, in dem ich wohne, gab es letztes Jahr einen Rohrbruch. Nun finden wir auf der Nebenkostenabrechnung die Position „Selbstbeteiligung- 250 Euro“ auf nachfrage beim Vermieter, meinte dieser, das ist die Selbstbeteiligung, die er an die Versicherung bezahlen musste. Er hätte sich erkundigt, er dürfte seine Selbstbeteiligung hier die 250 Euro in den Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Von meinem Neffen habe ich erfahren das Vermieter die Selbstbeteiligung nicht auf die Mieter umlegen dürfen. Was bitte ist den nun rechtlich zulässig? Danke für Ihre Antwort.

    TK

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Thomas,

      in der Regel dürfen Versicherungsschäden bzw. die Selbstbeteiligung nicht auf Mieter umgelegt werden, da es sich nicht um wiederkehrende laufende Kosten handelt. Üblicherweise werden diese Posten als Instandsetzungskosten gewertet, welche der Vermieter tragen muss. Lassen Sie die Abrechnung am besten rechtliche Prüfen. Das geht bei einem Mieterverein oder durch einen Anwalt.

      Ihr Team von mietrecht.com

  10. Annika

    Hallo liebes Mietrecht Team!
    Ich habe mir gerade ein Haus gekauft und bin nun selber Vermieter. Der Vorbesitzer hat die Heizkosten mit ISTA abgerechnet, das finde ich aber sehr teuer, ausserdem habe ich nur 2 Parteien in meinem Haus. Gibt es ein anderes System, dass ihr empfehlen könntet, und mit dem ich ebenso gut den Verbrauch der Wohnungen bestimmen kann?
    Vielen Dank im Voraus
    Annika

    1. Harald

      Hallo , ja Ista ist teuer . Behalt es aber bei weil viele Mieter meinen immer wieder „zuviel “ zu bezahlen oder über den Tisch gezogen zu werden… Wenn sie slber ringentümer sind gibt es eben den „bösen Vermieter “ nicht mehr .

      1. Sven B

        Also ISTA ist wie alle anderen Ablesedienste sehr teuer fast schon Abzocker könnte man sagen mit Gewinnen von über 40%…. Also ich würde nach m2 Verteilen das ist nicht unüblich und spart viel Geld für Ablesedienste etc. ein erst recht wenn ihr nur 2 Parteien seid. Ist meine Meinung.

  11. Patrick

    Hallo,

    ich werde demnächst in eine neue Wohnung einziehen und sozusagen von zuhause ausziehen.
    Ich habe eine Wohnung gefunden und auch den Vertrag schon unterschrieben.
    Da es allerdings meine erste Wohnung sein wird bin ich bei manchen Angelegenheiten noch sehr unerfahren.
    Die Wohnung(60 m²) ist eine Neubauwohnung und die Kaltmiete soll 600€ betragen. Die Nebenkosten hat der Vermieter mit 150€ angegeben für zwei Personen. Hinzu kommt noch 100€ Heizkosten damit wäre ich bei einer Miete von 850€. Die Wohnung hat eine Fußbodenheizung und der Zähler soll auch nur für meine Wohnung separat sein. Die Heizung läuft nicht über Gas sondern Elektrik.
    Ich finde die Nebenkosten in dieser Höhe(250,00€ für zwei Personen) sehr hoch oder täusche ich mich?
    Wenn ich die Heizkosten separat in Höhe von 100€ bezahlen muss, was ist dann in den restlichen Nebenkosten in Höhe von 150€ inkludiert? Nur Wasser und Müllabfuhr? Ich würde mich sehr über eine Aufklärung freuen, da ich sehr skeptisch bin, dass das alles seine Richtigkeit hat.
    Soviel wie ich weiß wären 150€ Nebenkosten im Monat für zwei Personen inkl. Heizkosten normal oder nicht?

    Ich bedanke mich schon sehr im Voraus und freue auf eine Aufklärung.

    Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende. 🙂

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Patrick,

      was genau ihr Vermieter in den weiteren Nebenkosten berechnet und wie die betreffenden Abrechnungen zu den Posten aussehen, können wir nicht beurteilen. Das sollten Sie mit diesem abklären und Einsicht in eine Abrechnung verlangen. Darüber hinaus ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) festgelegt, was alles als Nebenkosten umgelegt werden kann. Da es sich um eine Vorauszahlung handelt. kann es gut sein, dass diese etwas höher als die eigentlichen Kosten angesetzt ist. Wir können dies jedoch wie gesagt, nicht einschätzen. Für eine ausführliche Beratung und Einschätzung Ihres Mietvertrags empfehlen wir Ihnen, sich an einen Mieterverein zu wenden.

      Ihr Team von mietrecht.com

    2. Sven B

      Hi Patrick ALSO hab mal kurz was zusammengefasst was alles rein darf. ABER es klingt alles soweit ganz ok. Bundesdurchschnitt bis zu 2,50€ je m2 als Nebenkosten Vorauszahlung ist nicht unüblich plus Heizkosten.
      anbei MEINE Liste im Zweifel immer den Mieterschutzbund mit einbeziehen.
      1. Grundsteuer
      2. Allgemeinstrom
      3. Wassergebühren
      4. Abwassergebühren
      5. Kosten / Betriebskosten für Wasseraufbereitungsanlage.
      6. Müllabfuhr
      7. Betriebskosten Straßenreinigung sowie Winterdienst und über den normalen Abfall hinausgehende Abfallbeseitigung
      8. Betriebskosten für Gebäudereinigung
      9. Betriebskosten für Gartenpflege
      10. Betriebskosten für Beleuchtung
      11. Betriebskosten für Ungezieferbeseitigung
      12. Betriebs & Wartungskosten Heizkörper
      13. Sach- und Haftpflichtversicherungen
      13.1. Brandversicherung
      13.2. Wohngebäudeversicherung mit Elementarschädenschutz
      13.3. Haftpflichtversicherun
      13.4. Glasschutzversicherung
      13.5. Rechtsschutzversicherun
      13.6. Hausratversicherung
      14. Wartungskosten für Haustechnik
      15. Wartungskosten für Rauchmelder
      16. Wartungskosten für Feuerlöscher
      17. Reinigungskosten Dachrinnen
      18. Reinigungskosten Abwasseranlagen
      19. Wartungskosten Blitzableiter
      20. Reinigungskosten von Rolläden
      21. Betriebskosten Fernseher/Antenne/Kabelanschlüsse/Telefon
      22. Betriebskosten Sauna

  12. Lindner P.

    Hallo , darf mein Vermieter für Gerätemiete für wwz + Wärmemengenzähler wmz verlangen. auch für eine Legionellenuntersuchung die nicht billig ist und auf alle Mieter umgelegt wird. Danke.

    1. Sven B

      JA darf er.

  13. Evan

    Hallo,
    Wohne seit 10 Jin einer 37qm Wohnung,es sind 20 Mietparteien..
    Die Nebenkosten belaufen sich auf 76€/Monat..
    Diese werden alle nach qm abgerechnet, wobei ich demnach als Einzel Person genau soviel für Wasser zahle,wie eine 3-köpfige Familie die unter mir wohnt..
    Es gibt auch Posten die mir etwas zu hoch erscheinen,zB Kabelanschluss kostet mich 10€ /Monat,sowie die gartenpflege schlägt mit 83€ /Jahr anteilig zu Buche (es wird aber lediglich ab und zu nur der rasen gemäht)..um es zu verdeutlichen:die Jahres Rechnung für gartenpflege beläuft sich auf 3070,20€!!)
    Ferner,wenn man den Jahresbeitrag von 891€ durch 12 teilt,ergibt dies74,25€,der Vermieter rundet das aber auf 76€ auf(immerhin sind es dann etwa 20€ im Jahr Zuviel)..
    Ist das alles rechtens?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Sven B

      Hi also kann mir nicht vorstellen das du das gleiche für Wasser zahlst wie eine 3 Köpfige Familie da schau noch mal genau nach. Bei der Verteilung von Oberflächenwasser und dessen Abwasseranteils wird eigentlich nach Verteilschlüssel verteilt. Wenn bei dir 74,25 als Umlage im Monat rauskommt und dein Vermieter 76Euro nimmt ist die differenz denke ich ein Sicherheitspolster das nicht sehr hoch ist, bekommst bei deiner Jahresabrechnung ja auch die 76Euro mtl. an-bzw. aufgerechnet.

  14. Hans-Jürgen K.

    Der Sachverhalt: In einem Wohn- und Geschäftshaus mit 4 Mietern (3 Wohneinheiten+1Gewerbebetrieb) gibt es nur einen gemeinsamen Hauseingang, der über das Treppenhaus und Aufzug Zugang zu den Wohnungen, dem Kellergeschoss und einem gemeinsamen Technikerraum (22 m2 im Kellergeschoss) führt. Vom Gewerbebetrieb, mit zusätzlichen Personal- und Kunden-Eingang, gibt es keinen direkten Zugang zum Technikraum. In diesem Technikraum ist die gesamte Technik für Elektro, Telefon, TV, Klimaanlage Gewerbetrieb, Heizung, Lüftung usw. für alle 4 Nutzungseinheiten untergebracht. Kernfrage: Ist dieser Technikraum ein Gemeinschaftsraum für alle Nutzungseinheiten und müssen die anfallenden Betriebskosten wie Hausreinigung Treppenhaus, Wartung/Notruf Lift und TUV Lift, Betriebsstrom allgemein nicht auf alle 4 Nutzereinheiten umgelegt werden? Alle Wartungsarbeiten, Reparaturen und Aufsichten durch Techniker, Handwerker, Hausmeister, Reinigungskräfte sind ausschließlich durch den einzigen gemeinsamen Hauseingang zu betreten und zugänglich und sichern auch die Funktionsfähigkeit des Gewerbebetriebes als 4. Mieter ab. Ist eine ausschließlich nur auf die anderen 3 Mieter nach m2-Wohnfläche umgelegte Kostenaufteilung gesetzlich berechtigt, obwohl der Gewerbebetrieb mehr als 50% der gesamten Wohn- und Gewerbefläche des Objektes gemietet hat. Der Vermieter argumentiert, dass hier völlig getrennte Nutzungseinheiten bestehen und die Kosten nicht anteilig vom Gewerbetrieb zu übernehmen sind.

    1. Sven B

      Kling mir etwas weit hergeholt wenn gemeinschaftlich genutzt muss auch gemeinschaftlich bezahlt werden bei 50% Quote würde ich den Mieterschutzverein aber schleunigst aufsuchen.

  15. Uwe B.

    Frage: Im Vorkeller ist Sperrmüll abgestellt worden. Nun will der Vermieter die Kosten der Entsorgung auf alle Mieter umlegen. Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Uwe B.,

      Vermieter können Sperrmüll beseitigen lassen, insbesondere wenn er eine Gefahr für die Bewohner, das Objekt oder auch den Brandschutz darstellt. Aber auch so kann eine Entsorgung von zugestellten Gemeinschaftsflächen erfolgen. Der BGH hat entschieden, dass diese Kosten auf die Mieter umgelegt werden können (Urteil vom 13.01.2010, Az.: VIII ZR 137/09).

      Ihr Team von mietrecht.com

  16. Evi

    Dürfen in der Nebenkosten eine Instandhaltung Ausenanlage von 60,Euro Endhalten sein

  17. Lina K

    Hallo, in meinem Mietvertrag ist unter dem Punkt Betriebskosten auch die Wasserversorgung und Entwässerung aufgeführt. Daher bin ich davon ausgegangen, dass diese in den Betriebskosten die wir zusätzlich zur Kaltmiete zahlen, enthalten ist. Nun kam ein Brief von den Wasserwerken. Muss ich das nun doppelt zahlen?

  18. Wiecha

    Hallo
    Bei mir zuhause wohnen drei familien. Zwei haben wasserzähler wir aber nicht. Wir bezahlen die Differenz.
    Immer viel mehr als die anderen. Ist das so in Ordnung?
    Darf der Vermieter so berechnen?

    Danke

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Wiecha,

      hier ist wichtig was in ihrem Mietvertrag bezüglich der Nebenkosten vereinbart wurde In der Regel muss, wenn der Rets des Hauses verbrauchsabhängig abgerechnet wird, dies bei allen Mietern der Fall sein. Wurde mit Ihnen eine Pauschale vereinbart, zahlen Sie die Nebenkosten mit der Miete und dürften keine Abrechnung erhalten. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, sich diesbezüglich an einen Mieterverein zu wenden. Dieser kann Sie hier unterstützen und beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  19. Wiltrud S.

    Ich wohne seit 2004 in der Wohnung , vor 2 Jahren war ein Eigentümer wechsel ,Ich habe keinen Mietvertrag
    weil der neue Besitzer meint das wär nicht nötig . In diesem Jahr habe ich das erste Mal Hausmeisterkosten
    bei den Betriebskosten . Es gibt keine Außenanlagen keinen gemeinsamen Hausflur oder Keller , Der Ehemann
    der Eigentümerin hat Instandsetzungsarbeiten , defekte Rollade , Holzwurm in den Türrahmen und Außen-
    anstrich der Haustüre vorgenommen . Meine Frage sind das Hausmeister kosten .
    Für eine Antwort bedanke ich mich schon mal im Voraus
    Mit freundlichem Gruß Wiltrud S.

  20. Sonja M.

    Guten Tag,
    ich habe heute meine Abrechnung für 2017 bekommen. Ich wohne seit 21 Jahren in dieser Wohnung. Die Wohnung hat seit ca. 3 Jahren einen anderen Eigentümer, der Mietvertrag blieb der gleiche.

    Jetzt soll ich die Grundstuer von 2015 bezahlen? Hab ich noch nie bezahlt
    Die angebrachten Feuermelder bezahlen
    Für Gartenpflege. Hab ich nie bezahlt. Ich zahl den Hausmeister und sein Material. Dazu wäre zu sagen das hier nie was gemacht wird. Das was gemacht wird machen die im Erdgeschoss wohnen. das war schon immer so.

    Was tu ich denn jetzt?

    1. Sven B

      So lange nicht verjährt ist musst du die Grundsteuer anteilig tragen.
      Bei den Feuermeldern ist die Wartung und Anmietung zu bezahlen ( manchmal ist ein Neukauf billiger als Anmietung und Wartung, ist Verhandlungssache ).
      Gartenpflege ist umlegbar ebenso der Hausmeister mit ein paar einschränkungen.
      Was schon immer so war muss nicht immer so bleiben

      liebe grüße

  21. G., A und K.-H.

    Hallo, schreibe anonym: Habe Sachverhalt: Tiefgarage, Platz angemietet. Der Vermieter lässt von Firma alte Baumängel beseitigen.
    Frage: Muss ich meinen bezahlten Parkplatz für einige Tage räumen und auf öffentl. Platz auf eigene Kosten parken?
    Ist das zumutbar? Oder gar verpflichtend?
    Viele Grüße Ihr Heiner G.

  22. Lilly

    Hallo,

    Ich bin vor einigen Monaten aus meiner Wohnung ausgezogen und habe nun die Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr erhalten. Plötzlich soll ich sehr viel Geld nachzahlen, da sich die Kosten für Hausmeister um 1000€ für das ganze Jahr erhöht haben und die Wartung der Rauchwarnmelder würde auch um 400€ erhöht, sowie noch weitere Punkte.
    Darf der Vermieter die Miete der Rauchmelder überhaupt auf die Mieter umlegen? (Ist im Mietvertrag nicht festgelegt)
    Außerdem behält der Vermieter schon seit Monaten die Kaution weiter ein, darf er das?
    Wie kann man sich gegen eine offensichtlich zu hohe Nebenkostenabrechnung wehren?

    Mit freundlichen Grüßen
    Lilly G.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Lilly.

      lassen Sie die Abrechnung am besten von einem Mieterverein überprüfen und verlangen Sie gemeinsam mit diesem Einsicht in die zugrunde liegenden Rechnungen.
      Rauchmelder können in der Regel als Betriebskosten umgelegt werden, dies muss nicht explizit im Mietvertrag enthalten sein. Üblicherweise sollte dies jedoch den Mietern mitgeteilt werden.
      Die Kaution kann bis zur Betriebskostenabrechnung einbehalten werden und dazu dienen eventuelle Nachzahlungen auszugleichen. Dies sollten Sie jedoch auch mit dem Mieterverein klären.

      Ihr Team von mietrecht.com

  23. Siegfried B.

    Wann muss ich den Besuch, der bei mir einige Tage wohnt beim Vermieter anmelden.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Siegfried B.,

      in der Regel muss ein kurzfristiger Aufenthalt nicht angemeldet werden. Bei längerem Wohnen sollte jedoch der Vermieter informiert werden.

      Ihr Team von mietrecht.com

  24. Aman

    Guten Tag,

    bis wann kann der Mieter gegen den Vermieter ansprüche geltend machen ? Gibt es dazu auch eine Frist ?
    Und kann der Vermieter auch Rückwirkend für die letzten Jahre eine Nebenkostenabrechnung verlangen, soweit keine von seiten des Vermieters erstellt wurde?

    Mit freundlichen Grüßen

    Aman S.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Aman,

      in der Regel verjährt der Anspruch auf eine Nebenkostenabrechnung nach drei Jahren. Für Zeiträume, die innerhalb der Frist liegen, kann eine Abrechnung eingefordert werden, sofern dies im Mietvertrag auch vereinbart ist. Ist nichts vereinbart, muss eine Abrechnung nicht erfolgen.

      Die Ansprüche des Mieters auf ein Guthaben bleiben üblicherweise bis zur Verjährung bestehen. Hat der Vermieter die Abrechnung jedoch zu spät zugestellt und hat die Gründe dafür zu vertreten, verfallen dessen Ansprüche. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, wenden Sie sich am besten an einen Mieterverein und klären mit diesem gemeinsam die weitere Vorgehensweise.

      Ihr Team von mietrecht.com

  25. springer

    Schaden an der Wasserabflussleitung:Durch Verstopfung des Hauptabflussrohres,trat ein Stop des Toiletten und Duschenabflusses ein,bezw.ein Rücklauf ein.Nach Information an den Vermieter wurde eine Rohrreinigungsfirma bestellt und der Schaden behoben.Kann der Vermieter die anfallenden Kosten auf die Mieter umlegen.Oder muss er laut Gesetz nachweisen das die Verstopfung durch die Mieter verursacht wurde?Die Hauptleitung wurde seit 10 Jahren nicht mehr gereinigt .

    1. mietrecht.com

      Hallo Springer,

      die Kosten für eine Rohrreinigung zählen nicht zu den allgemeinen Betriebskosten und können deshalb nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart worden ist. Und auch dann kann die Klausel unter Umständen ungültig sein. Erhält Ihr Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung, können Sie diese von einem Anwalt für Mietrecht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert