Mieterhöhung: Was ist erlaubt und wie hoch darf sie ausfallen?

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (112 Bewertungen, Durchschnitt: 3,71 von 5)
Loading ratings...Loading...

Eine willkürliche Mieterhöhung ist nicht zulässig

Wann müssen Mieter eine Mieterhöhung fürchten?
Wann müssen Mieter eine Mieterhöhung fürchten?

Wer einen Mietvertrag für eine Wohnung unterzeichnet, weiß in der Regel, wie viel Miete er monatlich zu zahlen hat.

Doch der vereinbarte Betrag ist nicht immer in Stein gemeißelt und viele Mieter fürchten eine Mieterhöhung von ihrem Vermieter.

Ist diese Angst in jedem Fall begründet? Nicht unbedingt, denn für eine Mieterhöhung muss es Gründe geben, sie kann nicht einfach aus einer Laune des Vermieters heraus angesetzt werden.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann das Mietrecht eine Mieterhöhung gestattet, wie oft die Miete erhöht werden darf und wann Sie als Mieter eine Mieterhöhung ablehnen können. Neben diesen und weiteren Informationen gibt es außerdem eine Vorlage, wie Vermieter eine Mieterhöhung ankündigen können, zum kostenlosen Download.

Das Wichtigste zur Mieterhöhung

Wie kann eine Mieterhöhung zwischen Vermieter und Mieter geregelt sein?

Eine Mieterhöhung kann vertraglich in Form einer Staffel- oder Indexmiete vereinbart werden. Gibt es keine solche Regelung im Mietvertrag, kann der Vermieter eine Mieterhöhung zur Anpassung an den ortsüblichen Mietspiegel durchführen. Eine solche Mieterhöhung bedarf der Zustimmung des Mieters.

Kann eine Sanierung zu einer Mieterhöhung führen?

Eine Mieterhöhung wegen Sanierungsarbeiten ist nur zulässig, wenn es sich dabei um Maßnahmen zur Modernisierung handelt, nicht bei bloßer Instandsetzung. Dabei muss der Vermieter gemäß eines Urteils des BHG Drittmittel, die er für die Sanierungsmaßnahmen erhalten hat, in der Erhöhungserklärung auflisten.

Ist die Prüfung einer Mieterhöhung sinnvoll?

Das Mieterportal CONNY hat mehrere tausend angekündigte Mieterhöhungen geprüft: Fast jede zweite konnte aufgrund formaler oder inhaltlicher Fehler abgewehrt werden.

Wie können Sie gegen eine angekündigte Mieterhöhung Widerspruch einlegen?

  • Wie viel Zeit haben Sie? Ab Zustellung der Ankündigung einer Mieterhöhung bleiben Ihnen in der Regel 2 volle Monate, um dieser zuzustimmen. Verweigern Sie die Zustimmung und zahlen den erhöhten Mietbetrag nicht, gilt dies als Widerspruch.
  • Wie viel Zeit hat der Vermieter? Nach erfolgtem Widerspruch bleiben dem Vermieter 3 Monate, um Klage gegen diesen zu erheben. Eine Klageerhebung nach Ablauf der gesetzten Frist ist nicht mehr wirksam.
  • Wie sollten Sie auf eine angekündigte Mieterhöhung reagieren? Viele Mieter scheuen einen Prozess aufgrund der entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten und stimmen der Mieterhöhung deshalb zu, ob diese nun gerechtfertigt ist oder nicht. Einmal zugestimmt gibt es jedoch kein Zurück mehr. Nutzen Sie daher lieber die Ihnen gewährte Bedenkzeit.
  • Wie können Ihnen die Experten von CONNY helfen? Hier können Sie das Anliegen Ihres Vermieters fachkundig prüfen lassen. Kommt das Team von Mietrechtsexperten zu dem Schluss, dass die angekündigte Mieterhöhung nicht rechtmäßig ist, erhalten Sie einen Schutzbrief.
  • Was bewirkt der Schutzbrief des Mieterportals? Klagt der Vermieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung, können Inhaber des Schutzbriefes sich auf Kosten des Online-Portals anwaltlich vertreten lassen. Ihnen entstehen hier zunächst keine Kosten.

Welchen Vorteil bietet Ihnen die Beauftragung der Experten von CONNY? Für Sie besteht kein Kostenrisiko, denn Sie zahlen nur dann, wenn das Team des Mieterportals die Mieterhöhung erfolgreich abwehren konnte. Das Erfolgshonorar entspricht dabei 3 x der Höhe der abgewehrten Mieterhöhung. Bleibt der Erfolg im Gerichtsverfahren hingegen aus, entstehen Ihnen keine Anwalts- und Gerichtskosten.

Literatur zu Themen rund ums Mietrecht

Formen der Mieterhöhung: Das BGB legt fest, wann die Miete erhöht werden darf

Das deutsche Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Dieses beinhaltet in den §§ 557 bis 561 die Regelungen über die Miethöhe und die Mieterhöhung. Darunter fallen u.a.:

  • die Ankündigung der Mieterhöhung
  • die Begründung für die Mieterhöhung
  • die Zustimmung zur Mieterhöhung
  • die Zahlungsfrist für die Mieterhöhung
  • das Sonderkündigungsrecht für Mieter bei einer Mieterhöhung

Vor allem aber legt das BGB fest, dass eine Mieterhöhung nur unter zwei Gesichtspunkten getroffen werden kann: nach Vereinbarung und nach Gesetz.

Eine Mieterhöhung kann nur nach Vereinbarung oder nach Gesetz erfolgen.
Eine Mieterhöhung kann nur nach Vereinbarung oder nach Gesetz erfolgen.

Treffen Mieter und Vermieter eine Vereinbarung zu einer Mieterhöhung, kann dies in Form einer Staffel- oder Indexmiete festgelegt werden.

Vermieter haben mitunter aber auch das Recht, eine Mieterhöhung ohne Absprache mit dem Mieter zu verlangen – entweder um die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen oder weil Modernisierungs­maßnahmen am Wohnobjekt vorgenommen werden müssen.

Wir erklären im Folgenden die Unterschiede zwischen den einzelnen Formen der Mieterhöhung und ab wann diese zulässig sind.

Hinweis: Von diesen Formen zu unterscheiden ist die Mieterhöhung bei einer Neuvermietung der Wohnung. Dies ist prinzipiell zulässig, wenn hier ein neues Mietverhältnis mit einem neuen Mieter geschlossen wird. Dabei wird ein eigener Vertrag aufgesetzt, in dem der Vermieter die Freiheit hat, einen höheren Mietbetrag festzulegen, als der vorige Mieter zahlen musste.

Mieterhöhung nach Staffelmiete

Eine Staffelmiete muss zwischen beiden Mietparteien vereinbart werden. Meistens geschieht dies, indem die gestaffelte Mieterhöhung bereits im Mietvertrag festgelegt ist und der Mieter dieser mit seiner Unterschrift zustimmt. Damit eine Staffelmiete zulässig ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Die Zeitpunkte, ab denen die neue Miete zu entrichten ist, müssen genau dokumentiert sein. Die erste Mieterhöhung darf frühestens nach 12 Monaten erfolgen.
  2. Der neue Mietbetrag muss jeweils konkret beziffert sein. Dies bedeutet, dass ein fester Betrag genannt werden muss, um den sich die Miete steigert. Eine prozentuale Mieterhöhung ist nicht zulässig.

Die Staffelmiete hat für Mieter Vor- und Nachteile. Ist eine Staffelmiete vereinbart, kann der Vermieter keine Mieterhöhung aus anderen Gründen mehr festlegen. Anstatt also zu fürchten, dass irgendwann vielleicht die Miete steigt – sei es wegen Modernisierung oder wegen Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete –, weiß der Mieter bei einem Staffelmietvertrag immer ganz genau, wann und wie sich seine Miete erhöht.

Andererseits bedeute dies auch, dass die Mieterhöhung für ihn auf jeden Fall kommt, und der Vermieter muss diese noch nicht einmal begründen. Zudem gibt es keine Beschränkung, wie hoch die Mieterhöhung maximal ausfallen darf. Allenfalls die Mietpreisbremse kann die Mietstaffelungen nach oben begrenzen.

Indexmiete: Mieterhöhung ohne Mietspiegel

Die Mieterhöhung nach Indexmiete muss im Mietvertrag vereinbart sein.
Die Mieterhöhung nach Indexmiete muss im Mietvertrag vereinbart sein.

Auch die Indexmiete muss vertraglich zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden, um gültig zu sein. Im Gegensatz zur Staffelmiete wird hier aber nur der erste Mietbetrag konkret im Mietvertrag festgelegt.

Inwieweit der Vermieter zukünftig eine Mieterhöhung durchführt, hängt vom sog. Verbraucherpreisindex ab. Dieser wird einmal im Jahr für alle privaten Haushalte in Deutschland vom Statistischen Bundesamt ermittelt.

Demnach kann die Indexmiete einmal im Jahr gemäß der Inflationsrate ansteigen. Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, die Mieterhöhung anzukündigen, die neue Miethöhe konkret zu benennen und dem Mieter offenzulegen, wie sich diese berechnet. Der Mieter kann also genau nachvollziehen, wann und wie hoch die Miete steigt. Außerdem muss er nicht befürchten, dass der Vermieter früher oder später eine Mieterhöhung wegen des ortsüblichen Mietspiegels festlegt.

Allerdings kann er der Mieterhöhung auch nicht widersprechen, wenn die Indexmiete steigt, sondern muss diese hinnehmen. Da die jährliche Entwicklung des Preisindexes schwer vorhersehbar ist, leben Mieter mit einem Indexmietvertrag immer in Ungewissheit, wie hoch die nächste Mieterhöhung tatsächlich ausfällt. Hinzu kommt, dass auch bei einer Indexmiete – anders als bei der Staffelmiete – eine zusätzliche Mieterhöhung nach einer Modernisierung in Kauf genommen werden muss.

Mieter, die einen Indexmietvertrag unterschrieben haben, können sich trotz dieser Vereinbarung auf die ortsübliche Mietpreisbremse berufen, wenn die Mieterhöhung der Indexmiete diese Grenze übersteigt.

Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete

Sofern der Mietvertrag keine Vereinbarung zu einer Mieterhöhung in Form von Staffel- oder Indexmiete festlegt, kann der Vermieter gemäß § 558 BGB „die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen“.

Mieterhöhung: Die Miete kann vom Vermieter an den ortsüblichen Mietspiegel angepasst werden.
Mieterhöhung: Die Miete kann vom Vermieter an den ortsüblichen Mietspiegel angepasst werden.

Was heißt das konkret? Bei der Vergleichsmiete erfolgt eine Mieterhöhung in der Höhe, die den vergleichbaren ortsüblichen Mieten entspricht. Als Richtwert für diesen sog. Mietspiegel werden Mieten herangezogen, die in den letzten vier Jahren für vergleichbaren Wohnraum im entsprechenden Ort gezahlt wurden.

Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung kann Auskunft darüber geben, wie hoch der Mietspiegel für den Wohnort aktuell liegt.

Damit eine Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete zulässig ist, müssen Vermieter einige Bedingungen einhalten:

  1. Die Miete darf sich innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigern (Kappungsgrenze). In Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten existiert für die Mieterhöhung sogar eine Grenze von 15 Prozent.
  2. Der Vermieter muss die Mieterhöhung schriftlich mitteilen. Dies kann in Form eines Briefs, einer E-Mail oder eines Fax geschehen.
  3. Die Mieterhöhung muss begründet werden. Dabei kann sich auf den Mietspiegel der Gemeinde berufen werden, auf Auskünfte aus einer Mietdatenbank oder auf das Gutachten eines Sachverständigen. Alternativ dazu kann der Vermieter auch drei Vergleichswohnungen im Ort benennen, aus deren Mieten sich die neue Miete berechnet.
  4. Ungeachtet, welche Begründung angegeben wird, muss der Mieter Angaben über den qualifizierten Mietspiegel erhalten, sofern ein solcher für den Wohnort existiert.
  5. Die Miete kann nach Erhalt des Schreibens erst nach Verstreichen von zwei vollen Kalendermonaten erhöht werden. Der neue Mietbetrag gilt dann ab Beginn des dritten Monats.
  6. Mieter müssen eine Mieterhöhung nur alle 15 Monate hinnehmen. Erfolgt sie in kürzeren Abständen, können die Mieter ihre Zustimmung verweigern.

Sind alle diese Punkte erfüllt und hat der Vermieter die Formalien für das Schreiben eingehalten, hat der Mieter in der Regel der Mieterhöhung formlos zuzustimmen. Dafür bleiben ihm zwei Monate Bedenkzeit, in der er prüfen kann, ob die Mieterhöhung zulässig ist. Reagiert er in dieser Zeit nicht auf das Schreiben zur Mieterhöhung, hat der Vermieter die Möglichkeit, die Zustimmung einzuklagen.

Sind die zwei Monate verstrichen und der Mieter zahlt zu Beginn des dritten Monats widerspruchslos den neuen Mietbetrag, kann allerdings auch das als Zustimmung gewertet werden.

Hinweis: Eine Mieterhöhung für eine Garage wegen Anpassung an den Mietspiegel ist nur zulässig, wenn diese Bestandteil eines Wohnraummietvertrags ist. Ist der Garagenmietvertrag dagegen eigenständig, fällt dieser in den Bereich des Gewerberaummietrechts statt des Wohnraummietrechts. Eine Mieterhöhung kann dann nur vertraglich vereinbart werden.

Ist eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung zulässig?

Müssen am Mietobjekt bestimmte Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen werden, kann der Vermieter auch eine außerordentliche Mieterhöhung festlegen. Anders als bei der Steigerung zur ortsüblichen Vergleichsmiete muss der Mieter üblicherweise dieser Mieterhöhung nicht zustimmen, damit sie zulässig ist.

Eine Mieterhöhung nach einer Sanierung ist nur zulässig, wenn diese Verbesserungen für die Mieter mit sich bringt.
Eine Mieterhöhung nach einer Sanierung ist nur zulässig, wenn diese Verbesserungen für die Mieter mit sich bringt.

Bei Modernisierungsarbeiten können bis zu 11 Prozent der Sanierungskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Werden die Maßnahmen an mehreren Wohnungen durchgeführt, sind die Kosten gemäß § 559 BGB angemessen auf alle betreffenden Mieter zu verteilen.

Hat der Vermieter öffentliche Fördermittel erhalten, um die Modernisierung durchzuführen, verringern sich seine eigenen Sanierungskosten entsprechend, was wiederum die Mieterhöhung reduziert.

Sollen Modernisierungsarbeiten am Mietobjekt durchgeführt werden, ist der Mieter drei Monate vor Beginn der Maßnahmen schriftlich in Kenntnis zu setzen. Dieses Schreiben muss Auskünfte enthalten über:

  • den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Arbeiten
  • die Art und den Umfang der Modernisierung
  • die aus der Modernisierung resultierende Mieterhöhung
  • die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten
  • die Möglichkeit, der Mieterhöhung wegen Härtefalls zu widersprechen

Die Mieterhöhung kann erst erfolgen, nachdem die Arbeiten abgeschlossen sind. Dazu ist der Mieter erneut per Schreiben zu informieren. Die neue Miete ist dann nach Verstreichen von zwei vollen Monaten zu Beginn des dritten Monats fällig.

Wann ein Mieter eine Modernisierungsmaßnahme dulden muss, ist im § 555d BGB festgelegt.

Mieterhöhung: Wann gilt Sanierung als Modernisierung und wann als Instandsetzung?

Eine Mieterhöhung ist allerdings nur dann zulässig, wenn es sich bei den Sanierungsarbeiten wirklich um Maßnahmen zu Modernisierung handelt. Das heißt: Stellt die Sanierung für die Mieter eine Verbesserung dar, rechtfertigt dies auch eine Mieterhöhung. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn ein Fahrstuhl im Wohnhaus eingebaut wird oder eine energetische Sanierung erfolgt, durch die sich die Heizkosten für die Mieter verringern.

Handelt es sich bei den Sanierungsarbeiten allerdings um Maßnahmen, die das Mietobjekt lediglich in den vertraglich vereinbarten Zustand zurücksetzen, ist dies keine Modernisierung, sondern eine Instandsetzung. Werden z. B. defekte Leitungen ausgetauscht oder erfolgt eine Schimmelentfernung, darf der Vermieter dafür keine Mieterhöhung durchführen.

Inwieweit eine Sanierung eine Modernisierung oder nur eine Instandsetzung darstellt, ist nicht immer ganz eindeutig. Rechtfertigt der Austausch eines verkalkten Rohres eine Mieterhöhung, wenn sich dadurch der Wasserdruck erhöht? Oder hat der Mieter generell einen Anspruch auf einen guten Wasserdruck?

Sollten Sie als Mieter eine Aufforderung zur Mieterhöhung erhalten, sollten Sie deshalb prüfen, ob es sich bei den Sanierungsarbeiten wirklich um eine Modernisierung handelt. Ein Anwalt für Mietrecht oder ein Mieterverein kann Ihnen dabei zur Seite stehen.

So kündigen Sie als Vermieter die Mieterhöhung an

Eine Mieterhöhung muss dem Mieter schriftlich mitgeteilt werden.
Eine Mieterhöhung muss dem Mieter schriftlich mitgeteilt werden.

Sind Sie als Vermieter dazu verpflichtet, eine Mieterhöhung anzukündigen, ist dies schriftlich zu erledigen, allerdings nicht zwingend auf Papier. Daher kann ein Mieterhöhungsschreiben auch per E-Mail oder Fax verschickt werden.

Die Ankündigung sollte folgende Punkte enthalten:

  • warum erfolgt die Mieterhöhung
  • ab wann gilt die Mieterhöhung
  • bis wann gilt die Mieterhöhung

Erfolgt die Mieterhöhung in Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, muss ein Hinweis zur Zustimmung durch den Mieter enthalten sein. Geschieht die Mieterhöhung wegen Modernisierungsarbeiten, sollte das Schreiben auf § 555d BGB verweisen, welcher regelt, wann ein Mieter die Sanierungsmaßnahmen dulden muss.

Mieterhöhung: Muster zum kostenlosen Download

Bitte beachten Sie, dass es sich bei unserem Ankündigungsschreiben für eine Mieterhöhung lediglich um eine Vorlage handelt. Übernehmen Sie diese also nicht unverändert.

Ankündigung einer Mieterhöhung: Vorlage (.doc) Ankündigung einer Mieterhöhung: Vorlage (.pdf)

Können Mieter gegen die Mieterhöhung Widerspruch einlegen?

Prinzipiell hat ein Mieter immer die Möglichkeit, einer Mieterhöhung zu widersprechen, sofern diese nicht bereits im Mietvertrag vereinbart wurde. Dazu reicht es schon, dass er dem Vermieter die benötigte Zustimmung verweigert.

Nach dem Zugang der Ankündigung der Mieterhöhung haben Mieter in der Regel zwei volle Monate Bedenkzeit, um der Steigerung zuzustimmen. Reagieren sie in dieser Zeit nicht und weigern sie sich nach Ende der Zustimmungsfrist, den neuen Mietbetrag zu zahlen, gilt dies als Widerspruch.

Der Vermieter hat nun seinerseits drei Monate Zeit, eine sog. Zustimmungsklage einzureichen. Dann prüft das Gericht, ob die Mieterhöhung berechtigt ist, und verklagt den Mieter evtl. zur Zustimmung. Lässt der Vermieter diese drei Monate Klagefrist ungenutzt verstreichen, ist eine Klage danach wirkungslos. Er muss dann bis zum nächsten Zeitpunkt warten, an dem er eine Mieterhöhung ansetzen kann.

Mieter haben bei Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht

Bei Mieterhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht.
Bei Mieterhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht.

Wurde die Mieterhöhung nicht in Form einer Staffel- oder Indexmiete vereinbart, sondern erfolgt wegen Modernisierungsarbeiten oder der Anpassung auf die Vergleichsmiete, haben Mieter ein Sonderkündigungsrecht.

Dies bedeutet, dass eine Mieterhöhung eine Kündigung rechtfertigt, bei der nicht die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten vom Mieter eingehalten werden muss. Stattdessen kann er das Mietverhältnis mit einer Frist von zwei Monaten beenden.

Nach Erhalt der Ankündigung der Mieterhöhung hat er zwei volle Monate Bedenkzeit, um der Mieterhöhung zum Ende des zweiten Monats entweder zuzustimmen oder seinem Vermieter seine Kündigung zu überbringen. In dieser kann er das Mietverhältnis bis Ende des übernächsten Monats beenden.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Ein Mieter wird am 10. März schriftlich über eine vertraglich nicht vereinbarte Mieterhöhung informiert. Er hat nun bis zum 31. Mai Zeit, seinem Vermieter sein Kündigungsschreiben zuzustellen. In diesem kann er die Wohnung zum 31. Juli kündigen.

Weiterführende Literatur zum Thema Mietrecht

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Mietrecht:

Letzte Aktualisierung am 2024-11-10 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für mietrecht.com. Sie verfasst Ratgeber rund um Themen wie Mietminderung, Betriebskosten und Kündigung. Außerdem recherchiert und schreibt sie News zu brandaktuellen Themen im Bereich Mietrecht.

87 Gedanken zu “Mieterhöhung: Was ist erlaubt und wie hoch darf sie ausfallen?

  1. marita j

    ich habe 2018 und 2019 eine mieterhöhung erhalten jetzt für 2021 wiederum.ist das rechtens?

    1. mietrecht.com

      Hallo marita j,

      wenn es sich um eine vereinbarte Staffelmiete handelt, kann das durchaus möglich sein. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, können wir den Mietvertrag nicht beurteilen. Lassen Sie diesen am besten bei einem Mieterverein überprüfen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  2. Katha B.

    Kann der Vermieter auch die Miete nur für einen Haushalt in einem Mehrfamilienhaus erhöhen, oder ist er dazu verpflichtet, für alle Mieter gleichermaßen die Miete zu erhöhen?

  3. S.Laas

    Leider ist es anscheinend doch möglich die Miete willkürlich zu erhöhen , wenn der Vermieter die Begrenzung der Mieterhöhung auf Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete einfach mit 3 seiner eigenen frischvermieteten Wohnungen aushebeln kann, da es in der Gemeinde keinen qualifizierten Mietspiegel gibt.
    Welcher Mieter ist denn in der Lage ein Gutachten zu bezahlen , um die Höhe der ortsübichen Vergleichsmiete zu ermitteln ?
    Auch wenn die Erhöhung weit oberhalb des aktuell ermittelten Mietenniveaus ( WoGG) liegt und das Heranziehen des qualifizierten Mietspiegels der nächsten großen Stadt ( Mietstufe 5 ; Wohnort Mietstufe3) deutliche Hinweise geben , das die angegebenen Vergleichswohnungen die ortsübliche V ergleichsmiete übersteigen dürften, wie soll man sich als Mieter gegen soetwas wehren?

  4. Harald H

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir leben seit 21 Jahren in einer Wohnung und uns wurde die Miete bisher nicht einmal erhöht. Vor kurzem hat ein neuer Vermieter die Wohnung übernommen und hier stellt sich meine Frage: Darf der neue Vermieter die Miete sofort an den ortsüblichen Mietspiegel anpassen? In meinem Fall wäre das ungefähr eine Steigerung der Miete von 37%.

    MFG

  5. C

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Sie schreiben, dass Mieter alle 15 Monate eine Mieterhöhung dulden müssen.
    Andere Quellen besagen dagegen, dass erst nach 15 Monaten nach dem Einzug eine Mieterhöhung, und danach alle 12 Monate eine Mieterhöhung hinnehm müssen.
    Sofern sich ein Grund dazu ergibt.

    MfG

    Edward C

  6. Susanne

    Hallo,
    bevor ich in die Wohnung gezogen bin, wurde im Mietvertrag verankert, dass eine neue Küche eingebaut wird. Ein Hinweis auf eine sich dann erhöhende Miete ist nicht niedergeschrieben.
    Darf der Vermieter dann die Miete aufgrund der neuen Küche erhöhen?
    Viele Grüße
    Susanne

  7. Dame una

    Hallo,
    mein Mietvertrag (Altbau) von vor ca. 19 Jahren basiert auf 3 Personen. Da meine Kinder jetzt erwachsen sind, habe ich einige Jahre alleine darin gelebt, ohne Mietänderung. Jetzt zieht mein Partner mit ein. Kann die Miete deswegen erhöht werden? Wenn ja, um mehr als 20 %?

  8. S Anemarie

    Hallo. Wir sind am 1.6.200 8 in eine Wohnung in F zum Preis von 620 € eingezogen,
    Die erste Mieterhöhung war 1.10.2018 auf 700 €. Alles okay.
    Ab 1.10.2020 soll die Miete um weitere 80 € erhöht werden auf Grund der gestiegenen Mieten in unserem
    Wohnvierel. (Nähe Flughafen) Ist das zulässig?

  9. Andreas F

    Guten Tag,

    ich hätte mal eine Frage zu den Fristen bei Mieterhöhungen.
    Mein Vermieter schickte mir eine Mitte September 2019 datierte Mieterhöhung, die zum 1.6.2020 fällig würde.
    Er forderte mich auf, dieses Schreiben bis zum 31.05.2020 als Zustimmung unterschrieben zurück zu senden.

    Jetzt sage mir ein Bekannter, dass ich 2 Monate Frist hätte, dem zu wiedersprechen. Wenn ich dies nicht getan hätte und auch nicht zugestimmt hätte, hätte ich quasi wiedersprochen und der Vermieter hätte 3 Monate Zeit, die Zustimmung einzuklagen. Da diese 3 Monate nun auch verstrichen sind, sei die Mieterhöhung gegenstandslos.
    Meine Frage: kann der Vermieter diese Fristen (2Monate / 3 Monate) durch eine eigene Terminsetzung aushebeln?

    besten Dank für eine Einschätzung!

    1. mietrecht.com

      Hallo Andreas F.,

      in § 558b BGB sind die Fristen für eine Zustimmung bzw. einen Widerspruch gegen eine Mieterhöhung gesetzlich definiert. Das heißt Mieter haben diese zwei Monate Zeit, um der Erhöhung zuzustimmen oder diese abzulehnen. Hier ist auch bestimmt, dass Vereinbarung, die zum Nachteil des Mieters gehen, in der Regel unwirksam sind. Ob das in Ihrem Fall so ist, lässt sich pauschal nicht bestimmen. Wir empfehlen Ihnen sich rechtlich bei einem Mieterverein oder Anwalt beraten zu lassen, da wir eine solche Beratung nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  10. Edelgard R

    Mieterhöhung bei Austausch des Bodenbelages nach 20 Jahren ?
    Ich hatte den Vermieter um Austausch des Teppichbodens gebeten, Man sagte mir, dass man aber statt des textilen Belages lieber Laminat verlegen möchte . das wäre mir auch recht. Nun kam die Mitteilung, dass das Verlegen von Laminat für mich eine Mietsteigerung zur Folge hätte.
    Ist das rechtens ?

    1. mietrecht.com

      Hallo Edelgard R,

      einige Maßnahmen können durchaus zu einer Mieterhöhung führen. Geht der Austausch allerdings vom Vermieter aus und trägt zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache nichts bei, sollten die Kosten üblicherweise dann auch nicht auf Mieter übertragen werden. Inwieweit es sich hierbei um eine Sanierung handelt, können wir leider nicht beurteilen. Bitte sehen Sie uns nach, dass wir keine Rechtsberatung anbieten können. Wenden Sie sich am besten an einen Mieterverein und lassen Sie sich dort beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  11. Schmid

    Guten Tag,
    hätte da mal eine kurze Anfrage
    In kurzer Zeit so eine Steigerung zustande kommt,ob das normal ist

    01.05.2018-01.12.2018 Wertsicherung/Monatliche Vorschreibung 514,50 Euro
    01.01.2019-01.03.2019 Monatliche Vorschreibung 01/2019 510,01 Euro
    01.04.2019-01.012.2019 Wertsicherung/Monatliche Vorschreibung 518,35 Euro
    01.01.2020-01.03.2020 Monatliche Vorschreibung 01/2020 520,61 Euro
    01.04.2020 -? Wertsicherung/Monatliche Vorschreibung 525,20 Euro

    Wohnung ist 33Qm Altbauwohnung,Innerhalb kürzester Zeit von 518 auf 525 Euro gestiegen.
    Ob Sie mir da eventuell sagen könnten das das in Ordnung ist von der Steigerung
    Danke im Vorraus

  12. Andreas

    hallo. der mietvertrag wurde für 2 personen mit einer einmaligen staffelmiete nach 2 jahren abgeschlossen. nun sind 6 jahre vorbei und die 2. person zieht aus. wird in diesem falle ein neuvertrag aufgesetzt oder eine vertragsänderung? bestehen bei den beiden genannten möglichkeiten/varianten für den vermieter die möglichkeit, die miete zu erhöhen bzw. an den mietspiegel anzupassen?

  13. Anki

    Hallo, kurze Frage : Darf der Vermieter sich auf drei Vergleichsobjekte beziehen, wenn ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt?
    Danke!

    1. mietrecht.com

      Hallo Anki,

      das ist durchaus möglich, wenn die Objekte vergleichbar sind. Vermieter in der Regel nicht verpflichtet, den Mietspiegel zu nutzen, wenn auch andere Möglichkeiten zum Erstellen der Vergleichsmiete vorliegen. Bei rechtlichen Fragen diesbezüglich sollten Sie sich an einen Mieterverein oder Anwalt wenden.

      Ihr Team von mietrecht.com

  14. Lisa

    Mein Vermieter hat 09/2018 eine Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen gemäß §§ 559ff BGB mir zugeschickt. Dieser habe ich 10/2018 widersprochen und zur Rechnungseinsicht gebeten, die bis dato nicht erfolgt ist.
    Nun hat sich 01/2019 die Umlage von 11% auf 8% verringert.
    Was ist nun gültig, wenn ich der Mieterhöhung (12/2019) zustimme?

  15. Riegel

    Hallo,
    der Mieter meiner Wohung wohnt seit ca. 20 Jahren in dieser und bisher noch ohne Mieterhöhung (also 20 Jahre die selbe Miete). Ich habe jetzt vor die Miete an die ortsübliche Miete anzupassen. Das würde aber bedeuten, dass sich die Miete um ca. 30 % erhöhen würde. Ist das rechtens oder darf ich nur bis zur Obergrenze von 20% gehen?
    Danke im Vorraus

  16. bergfex

    Ich glaube, dass auf der Seite was nicht stimmt. Im Kasten „Wie können Sie gegen eine angekündigte Mieterhöhung Widerspruch einlegen“ steht im ersten Absatz:

    „Wie viel Zeit haben Sie? Ab Zustellung der Ankündigung einer Mieterhöhung bleiben Ihnen in der Regel 2 volle Monate, um dieser zuzustimmen. Verweigern Sie die Zustimmung und zahlen den erhöhten Mietbetrag, gilt dies als Widerspruch.“

    Richtig müsste es m.E. lauten … „Verweigern Sie die Zustimmung und zahlen den erhöhten Mietbetrag nicht, gilt dies als Widerspruch.“

    Zahlt nämlich der Mieter den erhöhten Mietbetrag , gilt dies als Zustimmung auch dann, wenn er kein ausdrückliches Einverständnis ausgesprochen hat.

    Alles klar?
    Ich schlage eine Korrektur vor.

    Gruß
    bergfex

    1. mietrecht.com

      Hallo bergfex,

      vielen Dank für den Hinweis. Der Artikel wird entsprechend angepasst.

      Ihr Team von mietrecht.com

  17. Susanne

    Hallo,
    reicht es für den Vermieter als Begründung, dass die Miete seit 8 Jahren nicht erhöht wurde?
    Viele Grüße
    Susanne

  18. Christina S.

    Hallo,

    mein Vermieter hat jetzt schon eine Modernisierung (energetische Sanierung) für kommendes Jahr (also durchaus fristgerecht) schriftlich angekündigt. Damit verbunden soll auch eine Mieterhöhung stattfinden. Es wurde mir nur ein ungefährer Betrag genannt (immerhin ca. 100,- Euro mehr als jetzt). Die genaue Höhe wird mir erst nach der Modernisierung mitgeteilt. Läuft meine Widerspruchsfrist jetzt schon oder erst ab schriftlicher Ankündigung der tatsächlichen Mieterhöhung?
    Ich wurde auch jetzt schon auf mein Sonderkündigungsrecht hingerwiesen, das Ende diesen Monats abläuft. Habe ich nach der Mitteilung über die tatsächliche Mieterhöhung noch einmal ein Sonderkündigungsrecht?

    Vielen Dank im Voraus.
    Christina

  19. Brigitte S.

    Habe seit 1999 keine Mieterhöhung erhalten. Heute war sie in der Post. Bei uns wird das per Verbraucherpreisindex geregelt. 20 Jahre passierte nichts und jetzt auf einmal 34% Erhöhung. Darf das sein?
    Danke im Voraus

  20. Florian

    Guten Tag,

    ich beabsichtige als Kapitalanlage zwei Mehrfamilienhäuser (a 6-Parteien) zu kaufen.
    Die Wohnhäuser sind voll vermietet.
    Ist es gestattet, nach Erwerb die Mieten zu erhöhen?

    Vielen Dank für anfallende Antworten.

    Grüße aus Nordhessen
    Florian

  21. Brigitte

    Hallo,meine Vermieterin hat die Miete in allen Wohnungen zum 1.9.19 erhöht, 15% Kappungsgrenze. Nun ziehe ich zum 1.12.19 in eine Nachbarwohnung und die Vermieterin erhöht wieder die Miete. Ist das rechtens ?

  22. Marlena D.

    Guten Tag.
    Seit 7 Wochen wohnt bei uns mein Bruder. Er ist am suchen einen Wohnung, das wegen lebt er bei uns. Wir haben sehr guten Kontakt mit unseren Vermieter gehabt. Wir haben ihn darüber informiert, dass er zur uns für paar Wochen kommt also so lange, dass er eigene Wohnung gefunden hat.
    Auf ein mal haben wir ein Brief bekommen. Vermiter möchte unsere Miete erhöhen um 200€+ Nebenkosten. Ich wollte wissen ob er das machen kann??
    Mit freundlichen Grüßen
    M.D

    1. mietrecht.com

      Hallo Marlena D.,

      sind Familienangehörige zu Besuch, kann in der Regel nicht von einem Untermietverhältnis ausgegangen werden. In unserem Ratgeber ist das Thema näher erläutert https://www.mietrecht.com/besuch/
      Lassen Sie sich am besten bei einem Mieterverein oder Anwalt beraten und die Wirksamkeit der Mieterhöhung prüfen. Wir können pauschal nicht beurteilen, inwieweit diese gerechtfertigt ist.

      Ihr Team von mietrecht.com

  23. claus p.

    hallo…wer darf eine wohnung auf ihren zustand ausstattung beurteilen…oder kann man die miete auch an besserausgestattete wohnungen zum vergleich anpassen?? habe eine wohnung mit alten e leitungen und alten wasserleitrunge zudem kein kabelanschluß und veraltete tele. leitung mit der es auch dauernt ärger gibt aber der vermieter will die miete im vergleich an eine moderne wochnung vom mietsoiegel anpassen! wie hoch darf man denn auf einmal die miete erhöhen??

  24. Lisa

    Hallo,

    kann man beim Kauf einer Immobilie den Mietpreis um 15% anpassen auch wenn der Mieter bereits das 65.te Lebensjahr vollendet hat?

  25. Brigitte G.

    Ich wohne seit 18 Jahren in der Wohnung, die Wohnung wurde damals mit Garten zur alleinigen Nutzung vermietet, der Garten ist aber nicht mit im Mietvertrag aufgeführt.Jetzt will der Vermieter die Miete erhöhen, an den ortsüblichen Mitspiegel angleichen und der Garten wird pro qm (Wohnung) mit angerechnet.. Ist das zulässig

    1. mietrecht.com

      Hallo Brigitte G.,

      rechtlich können wir das nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Mieterverein oder einen anwalt und klären Sie mit diesem ab, wie der Garten zu berechnet bzw. ob dies zulässig ist.

      Ihr Team von mietrecht.com

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert