Kinderwagen im Treppenhaus: Hier ist einiges zu beachten

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 20. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Nicht alles darf im Hausflur abgestellt werden

Babyglück bei Mietern: Darf der Kinderwagen im Treppenhaus stehen?
Babyglück bei Mietern: Darf der Kinderwagen im Treppenhaus stehen?

Im Mietrecht gibt es viele Themen, die zu Unstimmigkeiten zwischen Mietern oder auch zwischen Mietern und Vermietern führen können. Gegenstände im Hausflur oder im Treppenhaus abzustellen, ist oft eines dieser Themen. Neben Schuhen, Blumenkästen und Bildern führen auch Kinderwagen im Treppenhaus öfters zu Problemen. Andere Mieter fühlen sich gestört, junge Eltern möchten ungerne den gesamten Wagen jedes Mal in die oberen Etagen schleppen, doch keiner weiß so genau, was erlaubt ist und was nicht.

Dürfen Kinderwagen im Treppenhaus stehen? Ob es im Mietrecht hierzu eindeutige Regelungen gibt und welche Urteile diesbezüglich schon ergangen sind, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Das Wichtigste zum Kinderwagen im Treppenhaus

Dürfen Kinderwagen im Hausflur bzw. Treppenhaus abgestellt werden?

Ja, Kinderwagen dürfen im Treppenhaus abgestellt werden, wenn dieses den notwendigen Platz bietet und andere Bewohner nicht oder nur unwesentlich behindert werden.

Gibt es Einschränkungen bezüglich des Abstellens von Kinderwagen?

Ja, wenn das Treppenhaus oder der Flur zu eng sind, dürfen Kinderwagen nur kurzzeitig dort abgestellt werden. Über Nacht oder längerfristig müssen sie woanders untergebracht sein.

Ist ein generelles Verbot zum Anstellen von Kinderwagen im Hausflur erlaubt?

Nein, ein generelles Verbot gibt es im Mietrecht für Kinderwagen im Treppenhaus nicht. Generelle Formulierungen in der Hausordnung oder im Mietvertrag sind in der Regel nicht zulässig.

Sind Kinderwagen im Treppenhaus nun erlaubt oder nicht?

Im Mietrecht ist ein Kinderwagen im Treppenhaus nicht explizit erwähnt.
Im Mietrecht ist ein Kinderwagen im Treppenhaus nicht explizit erwähnt.

Im Allgemeinen gehört der Hausflur bzw. das Treppenhaus zu den mit vermieteten Gemeinschaftsflächen und darf von allen Mietern genutzt werden. Das Abstellen von Gegenständen, die gebraucht werden, ist daher in der Regel auch ein vertragsmäßiger Gebrauch dieser Flächen. Im Mietrecht gibt es keine expliziten Regelungen, die das Abstellen direkt ansprechen oder klären. Allerdings wurde das Thema in Urteilen behandelt und einige Entscheidungen diesbezüglich getroffen.

Mieter sollten immer auch darauf achten, was diesbezüglich in der Hausordnung oder dem Mietvertrag geregelt ist. Gehört die Hausordnung zum Mietvertrag, kann eine Missachtung dieser Vorgaben einen Vertragsbruch darstellen. Handelt es sich um eine allgemeine Ordnung, die unabhängig von den Mietverträgen als Aushang vorliegt, sind es ordnende Hinweise, die Mieter beachten müssen.

Gemäß der Hausordnung oder des Mietvertrags kann auch das Abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus untersagt sein. Wichtig ist hier jedoch, dass ein generelles Verbot oftmals unwirksam ist, zum Beispiel dann, wenn die betreffende Mietpartei keinen anderen Platz hat, um den Kinderwagen abzustellen. Wohnen Eltern im zweiten Stock oder höher und ist kein Fahrstuhl vorhanden oder dieser zu klein, kann ein Kinderwagen im Treppenhaus dem Mietrecht nach abgestellt werden.

Wenn möglich, sollten die Wagen jedoch zusammengeklappt werden. Das Anschließen ist jedoch nicht zulässig, da die Wagen im Notfall jederzeit bewegt werden müssen.

Wann ist das Abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus nicht möglich?

Wenn genug Platz ist, darf ein Kinderwagen im Treppenhaus stehen.
Wenn genug Platz ist, darf ein Kinderwagen im Treppenhaus stehen.

Voraussetzung dafür, dass ein Kinderwagen dort stehen darf, ist jedoch, dass der Flur genug Platz bietet und andere nicht behindert werden. In diesem Zusammenhang hat das Thema „Kinderwagen im Treppenhaus“ für den Brandschutz eine große Bedeutung. Sind die Flure zu eng, können abgestellte Sachen im Notfall zu einem gefährlichen Hindernis werden.

Ein Kinderwagen im Treppenhaus darf den Fluchtweg nicht verstellen oder diesen unbenutzbar machen. Da Vermieter dazu angehalten sind, für die Sicherheit im Haus zu sorgen, kann die Hausordnung auf den Brandschutz hinweisen und auch erklären, dass der Hausflur zu eng ist, um Kinderwagen sicher abstellen zu können.

Ein kurzzeitiges Abstellen ist jedoch auch bei engen Treppenhäusern nicht grundsätzlich zu verbieten, wie das Oberlandesgericht Hamm 2001 urteilte (OLG Hamm, 03.07.2001, Az.: 15 W 444/00). Bei längerem Nichtgebrauch oder über Nacht müssen die Kinderwagen jedoch entweder im Keller oder in einem Abstellraum untergebracht werden. Sind weder Keller noch Abstellraum vorhanden, muss gemeinsam mit dem Vermieter eine andere Lösung gefunden werden.

Soll der Kinderwagen im Treppenhaus einer Eigentumswohnung abgestellt werden, müssen Mieter oder Eigentümer zunächst klären, was die Eigentümergemeinschaft diesbezüglich entschieden hat. Das kann auch hier in einer Hausordnung festgehalten sein. Grundsätzlich gilt hier, wie in einem Mietshaus auch, dass ein generelles Verbot nicht zulässig ist. Auch bei Eigentumswohnungen ist ein vorübergehendes Abstellen bei einem zu engen Treppenhaus erlaubt.

Kinderwagen im Treppenhaus: Wichtige Urteile

Kinderwagen im Treppenhaus: Ein Urteil kann Klarheit schaffen. Einige Entscheidungen gibt es bereits.
Kinderwagen im Treppenhaus: Ein Urteil kann Klarheit schaffen. Einige Entscheidungen gibt es bereits.

Das Landgericht Berlin hat zum Thema „Kinderwagen im Treppenhaus“ in einem Gerichtsurteil 2009 entschieden, dass ein generelles Verbot nicht erlassen werden kann, da es Eltern nicht zuzumuten ist, den Wagen mit in die Wohnung zu nehmen (LG Berlin, 15.09.2009, Az.: 63 S 487/08). Gleichzeitig hat das LG Berlin jedoch auch entschieden, dass die Kinderwagen im Treppenhaus nicht angeschlossen oder angekettet werden dürfen.

Darüber hinaus hat es auch festgehalten, dass das Argument Brandschutz nur dann angeführt werden kann, wenn die zuständigen Behörden konkrete Verletzung der Brandschutzbestimmungen feststellen bzw. anzeigen.

Auch das Amtsgericht Minden hatte sich zuvor mit diesem Thema befasst und ebenfalls entschieden, dass ein Kinderwagen im Treppenhaus untergebracht werden kann, wenn Eltern keine anderen Möglichkeiten zum Abstellen haben und andere im Haus nicht oder nur unwesentlich behindert werden (AG Minden, 24.06.2003, Az.: 19 C 324/03).

Des Weiteren wurde in diesem Urteil festgehalten, dass eine Mietminderung wegen Kinderwagen im Treppenhaus in einem solchen Fall nicht begründet ist und daher nicht geltend gemacht werden kann.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

51 Gedanken über “Kinderwagen im Treppenhaus: Hier ist einiges zu beachten

  1. Andreas F

    Wie ist das in einer Eigentümergemeinschaft , oder auch als Mieter. Wenn ein Abstellraum im Keller geschaffen wurde , aber es nur Stufen gibt ? Genau gesagt 8 Stufen, und eben keine Rampe zum hoch/ Runter schieben. Ist das Zumutbar , einen Raum zu schaffen den man( Frau) dann nicht erreicht aber nutzen soll , weil Kind und Kinderwagen ist einfach zu schwer:

    Nachtrag , Platz im Hausflur wäre da , nur einer von 16 Parteien macht eben Stress wegen Brandschutz.
    Gruß Andre

  2. Ann N

    Hallo,

    Wir wohnen im 8. Stock, es gibt viel Platz, um unseren Kinderwagen draußen zu lassen, aber die Verwaltungsgesellschaft behauptet, ich muss ihn in meinem Keller aufbewahren, da wir einen Aufzug haben. Mein Keller ist eine Treppe runter und auch ich bin behindert und finde Treppen schwer. Soweit mir bekannt ist, kann die Verwaltungsgesellschaft die Entschuldigung der Brandschutzbestimmungen nicht verwenden, um zu verhindern, dass mein Kinderwagen dort abgestellt wird, und darauf bestehen, dass wir ihn in unserer Wohnung aufbewahren müssen. Ich bin mir sicher, dass sie falsch liegen, habe ich recht? Welche Rechte habe ich hier?

  3. Michael

    im Eingangsbereich eines 7 Familienhauses ist Platz für ein Kinderwagen. Die Breite wurde nicht gemessen, doch stört es nicht. Der Mieter hat ein vierjähriges Kind und wohnt ein halber Stock über dem Eingangsbereich bzw. 1,5 Stockwerke (ebenerdig erreichbar zu seinem Keller).Sondereigentum (Fahrradabstellplatz) belegt er bereits zur Hälfte mit Decken, Kartons etc. .Dazu im Eingangsbereich der Kinderwagen und auf dem KFZ-Stellplatz steht ein Wohnwagen. Dazu benutzt er Sondereigentum im Garten zur Ablage von Satelittenschlüsseln etc. .Wie verhält es sich wenn im Haus auch ältere Menschen wohnen. Ist jemand mit Rollator eher der „Kinderwagenstellplatz eines 4-jährigen Kindes zuzuuten insbesondere da die Familie ja schon überproportional den Fahrradabstellplatz etc. beansprucht?

  4. Stefanie

    Mein Gott,
    meinen sie die Familien machen das um ihre Mutter zu ärgern? Denken sie die haben mit ihren Kindern nicht andere Sorgen? Vielleicht hilft es ja mal das Gespräch mit den anderen Mietern zu suchen, bevor man gleich rechtliche Schritte in betracht zieht. Aber wahrscheinlich haben sie selbst keine Kinder oder schon immer Eigenheim, sodass sie als Mutter nie vor dem Problem standen – wohin mit dem Kinderwagen-? Wirklich unmöglich solche Menschen wie sie aber es freut mich natürlich, dass sie scheinbar sonst keine Probleme haben.

    Mit freundlichen Grüßen

  5. Thorsten S

    Hallo wir wohnen in einen 6 Familienhaus mit Treppenhaus ohne Aufzug . im Erdgeschoss wohnt eine 84 Jährige Frau die ihren Rollator unten an den Briefkästen von innen abstellt , da sie den Rollator die 7 Stufen nicht hochtragen kann . Was auch völlig in Ordnung ist . Nun sind neue Nachbarn eingezogen ins 1 Obergeschoss . Mit 2 kleinen kindern , die auch regelmäßig Besuch bekommen mit kleinen Kindern. Somit stehen unten am Briefkasten 3 Kinderwagen , ein Rollator , ein Laufrad und ein Tretroller. Der Gang in den Keller ist smot nur noch knapp 30cm breit und an den Briefkasten kommt man nicht mehr. Unter der Treppe zum Keller ( 7 Stufen ) ist eine Menge Platz wenn man dort nicht alles mögliche an Kindersüielzeug ( Sandkasten Spielzeug ) sammeln würde. Ist es zumutbar das die Familie ihren Besuch darum bittet ihre “ Fahrzeuge “ unter der Kellertreppe zu parken und auch ihre Fahrzeuge dort abstellt ? oder muss die alte Frau ihren Rollatro immer erst frei räumen bzw hochtragen ? Ein gespräch mit den nahcbarn hat nichts gebracht “ es ist ja platz genug “ . gemessen ist die fläche vorm briefkasten 1,50 x 1,50 wenn dort nichts steht und niemand in den keller muss

  6. R.S.

    Der Eingang ist gerade mal Sorbet bei uns wie die Treppe, beim rein kommen ist auf der linken Seite eine Nische Mit der kellertür und unseren Briefkästen, die Nische ist gerade mal so breit das die kellertür komplett geöffnet werden kann . Dort steht ein Kinderwagen der tagelang nicht bewegt wird und alle haben einen eigenen keller….man kommt also wegen des Kinderwagens nicht in den Keller und auch nicht wirklich an die Briefkästen….geschweige das wenn man mal vom einkaufen kommt und voll bepackt ist keine Ausweichmöglichkeit zu dieser Seite hat ….ist damit die Aussage richtig das nicht genug Platz im Treppen Haus besteht und dieser dann in den Keller müsste….
    Oder darf er da dann noch stehen obwohl man die kellertür dann nicht mehr öffnen kann….
    Danke für eine Antwort im vorraus …

  7. Stefania Z

    Hallo
    Wir haben alle ein Problem mit dem Kinderwagen im Treppenhaus, die Saga erlaubte der Familie, die im 1. Stock wohnt. Sie haben den ganzen Raum für sich im Keller, aber sie stellen ihn nicht dort ab. Die Treppe wird hier nicht gewaschen, es gibt Schmutz.
    Was können wir tun?
    Liebe Grüße

  8. namali

    Gerne Teile ich hierzu meine Erfahrungen.

    Generell ist es aus meiner Sicht so dass die Sicherheit Aller Hausbewohner wie auch deren Gäste an erster Stelle stehen sollte.
    Dazu gehört vor allem die Einhaltung des Brandschutzgesetzes. Diese schreibt vor,je nach Anzahl der Hausbewohner ( ab 5 Personen 1m Breite) , dass eine Mindestbreite des Flucht und Rettungsweges eingehalten werden muss.
    Wer dies nicht einsieht wurde wahrscheinlich noch nie in einer Notsituation von Rettungskräften abtransportiert oder war noch nie in einem brennenden Haus.
    Solche Not- und Paniksituationen sind kein Scherz und sollten wirklich ernst genommen werden. Zum wohle aller. Auch zum Wohle eines Kindes.
    Demnach sollte diese Breite unter allen Umstaenden eingehalten werden. In so einer Situation noch weiteren Gegenstaenden über die man stolpern könnten ausgesetzt zu sein ist unzumutbar und fahrlässig.
    Der Schaden der in so einer Situation entsteht ist schlimm genug und man ist für sein Leben lang geprägt.
    Dies sollte allen bewusst sein- die Gesundheit ist unser höchstes Gut.

    Leider gibt es so eine Situation mittlerweile seit 2 Monaten auch in unserem Haus. Der Platz wird für sich beansprucht so dass der Fluchtweg nur noch zwischen 40 und 70 cm breit ist (je nachdem wie der Wagen steht). Leider kommt noch hinzu dass es leider nur einen Ein -bzw Ausgang gibt der in den Keller, den Waschraum und in den Fahrradrahm führt. Leider haben die Treppen auch keine Führschiene für Fahrraeder. Demnach ist es ohnehin schon schwer das Fahrrad überhaupt für einen gesunden Menschen hochzubekommen. Allein hierfür sollte eine Mindestbreite von 1,05 eingeplant sein.
    Nun ist es auch so dass regelmaessig der Briefkasten komplett versperrt ist so dass man Ihn nicht öffnen kann ohne Schirmchen wegzuklappen oder zurchzugreifen oder den Kinderwagen wegzuschieben. Einen fremden Gegenstand anzufassen darf man leider nicht.
    Auch im Zusammengeklapptem Zustand ist der Platz leider immer noch nicht ausreichend.
    Gerne hat man Verstaendnis dass der Kinderwagen kurzfristig dort steht aber auch nur wenn jemand erreichbar ist der Ihn dann auch wegschiebt wenn man durchnöchte oder auch etwas aus dem Keller holen möchte. Dies ist leider nicht der Fall. Der Kinderwagen steht nun Dauerhaft dort und alle bitten werden ignoriert.

    Uusaetzluch hinkommt dass man somit einem Hausbewohner mit einer Schwerbehinderung mit Merkzeichen B den Alltag wirklich schwer macht. Die Person kommt dann leider nicht mehr gefahrenfrei an die Waschmaschiene (ist bereits 2 Mal gestürzt) noch mit einem Waeschekorb hindurch. Falls diese Person einmal das Glück hat einen Guten Tag zu haben und Fahrrad fahren möchte ist dies demnach auch nicht möglich. Diese Person hat es ohnehin sehr schwer.

    Die Familie mit dem Kinderwagen ignoriert jegliche Versuche eine einvernehmliche Lösung zu finden und der Hausmitbewohner mit Schwerbehinderung wird für seine Bitte verurteilt.
    Auch wird der Person die Möglichkeit genommen Ihre persönlichen Hilfsmittel zur Mobilitaet dort abzustellen, was diese Person aus Rücksicht der anderen Hausbewohner niemals gemacht hatte.

    Somit zieht die Person dessen Bewegungsfreiheit und der Alltag dadurch enorm eingeschränkt sind, also noch mehr als sie sowieso schon ist, aus.

    Ich denke die Faelle sind sehr individuell. Aber so geht es auf keinen Fall!!!

    Auch andere Menschen haben ein Leben und auch Probleme oder gesundheitliche Einschraenkungen die man vielleicht nicht immer auf den ersten Blick sieht.

    Heutzutage gibt es tolle Kinderwägen die man wunderbar einklappen und das Körbchen einfach abklicken kann.

    Wenn jeder etwas mehr Verstaendnis haette und auch bereit ist etwas zurückzustecken und Lösungen zu finden oder kreativ zu sein dann wäre sicherlich diese Welt besser.

    Meine Eltern haben die alten Kinderwägen jeden Tag hoch und runtergetragen- das war normal.

    Also bitte wer einen Keller hat oder es unten sogar einen Stellplatz dafür gibt sollte Ihn dort auch hinbringen wenn er länger als nur mal kurz dort steht.

    Ausserdem sollte unbedingt jemand erreichbar sein.
    Aber auf alle anderen keine Rücksicht zu nehmen und zu ignorieren nurweil man ein Kind hat das ist leider auch nicht der richtige Weg.

    Das ist wirklich traurig

  9. Jessica D.

    Hallo an alle,

    wir haben folgende Situation und ich hoffe eine gute Antwort zu erhalten.

    Wir wohnen in einem 6 Parteien Haus. (Altbau). Wir haben keinen Aufzug und wohnen im 3 OG.
    Als wir im Juli schon einmal anfragten wegen einem Abstellplatz für den Kinderwagen, natürlich für unsere Logik im zusammengeklappten Zustand, worauf wir beim Kauf auch geachtet haben, bekamen wir die Antwort von der Hausverwaltung, den Wagen (wert 4 stellig) vorm Haus stehen zu lassen oder den Wagen in den Keller zu tragen.
    Der Weg in den Keller ist etwas steil und breit ca. 1 Meter. Der Hausflur ist insofern breit genug um einen Wagen hochkant zusammengeklappt abzustellen.

    Gelesen habe ich, dass auf Brandschutz geachtet werden muss (nötige Breite etc)
    bin ich verpflichtet, trotz gesundheitlicher umstände und meistens alleine da mein mann im schichtdienst arbeitet, den Wagen in den Keller zu bringen?
    Wir sind da schon sehr „überfahren“ worden mit der Aussagen „wir hätten ja gewusst wo wir einziehen“

    was könnten wir tun?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Jessica D.,

      Brandschutzbestimmungen können durchaus dazu führen, dass das Abstellen des Kinderwagens nicht zulässig ist. Ist ein Abstellen möglich, ohne dass andere behindert werden oder der Brandschutz gefährdet ist, ist ein Verbot in der Regel allerdings nicht so einfach. Ein generelles Verbot ist üblicherweise unwirksam. Pauschal können wir das für Ihren Fall jedoch nicht beurteilen. Lassen Sie sich rechtlich am besten bei einem Mieterverein beraten und klären Sie dort ihre Möglichkeiten ab. Bitte sehen Sie uns nach, dass wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  10. Krrsten S.

    Hallo,
    Wir haben folgende Situation:
    Neben dem Hauseingang steht seit längerem, dauerhaft ein Kinderwagen vor dem Kellerzugang.
    Die Tür zum Keller, welche eigentlich abgeschlossen gehalten werden sollte wird dadurch offen gehalten und es bleiben ca 35cm Durchgang zur Kellertreppe.
    Die Besitzer des Kinderwagens wohnen im ersten Stock und Versuche das persönlich zu besprechen stoßen auf taube Ohren.
    Es besteht die Möglichkeit den Kinderwagen im Keller unter der Treppe abzustellen.
    Auch Anschreiben seitens der Hausverwaltung haben die Situation nicht geändert.
    Jeder Mieter muss in den Keller zum Wäsche waschen, da keine Möglichkeit des Anschlusses in der Wohnung gegeben ist. Somit wird jede Mietpartei behindert!

    1. Frage:
    Welche Möglichkeiten hat der Vermieter, das dauerhafte abstellen zu unterbinden?
    2. Frage:
    Würde es Sinn machen sich da ans Ordnungsamt zu wenden, damit wegen Fluchtweg und Brandschutz das Abstellen untersagt werden kann?
    3. Frage:
    Ich muß regelmäßig mit sperrigen und schweren Gegenständen in den Keller und rauf. was geschieht wenn ich mich am Kinderwagen verletze oder sogar darüber stürze.
    4. Frage:
    Ich lagere in meinem Kellerraum Gerätschaften für meine berufliche Tätigkeit. Durch das offen halten der Kellertür ist es ein leichtes für Gelegenheitsdiebe in den Keller zu gelangen.
    Da ich der Gefahr und dem nachfolgenden Ärger aus dem Weg gehen möchte, kann ich meinen Keller nicht mehr komplett nutzen.
    Habe ich da die Möglichkeit einer Mietminderung?

    Beste Grüße und vielen Dank im voraus für ihre Antwort

  11. Anett

    Hallo,

    wir wohnen im 3.OG eines Mehrfamilienhauses und haben direkt neben unserer Wohnungstür eine Nische wo unser Buggy und Fahrradanhänger Platz finden ohne irgendjemand zu behindern. Das Haus hat einen Fahrstuhl. Unser Kellerabteil ist sehr klein und die Gemeinschaftsfläche im Keller zum Abstellen von Rädern immer vollgestellt. Für uns als einzige Familie im Haus ist dort kein Platz für Räder oder sonstiges, da wir als letztes eingezogen sind und alles schon vollstand.
    Wir werden von der Hausverwaltung nun aufgefordert die Sachen zu entfernen und z. B. in unserem kleinen Kellerabteil abzustellen.
    Kann dies verlangt werden? Fluchtwege sind absolut nicht zugestellt. Das Treppenhaus ist riesig und die Sachen stehen wie gesagt in einer Nische neben unserer eigenen Wohnungstür.

    Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen!

  12. Roland

    Hallo zusammen,

    ich habe noch einen Kinderwagen von meiner ausgezogenen Frau+Kleinkind übrig (und meine Nachbarin lagert Trockenfutter) im Flur. Dieser hat immer problemlos im Flur gestanden. Nun hat mich der Vermieter angeschrieben, ob der Kinderwagen noch benötigt wird.

    Ich habe darauf geschrieben, dass dies aktuell nicht der Fall ist, was er zum Anlass genommen hat, mich aufzufordern, den Kinderwagen zu entfernen und hat mir heute eine Frist für dieses Wochenende gesetzt. Ich habe zähneknirschend den Wagen in meine Wohnung genommen. Der Wagen kann weder im Keller – zu feucht – noch draußen – wird geklaut wenn vor dem Haus oder moost zu wenn dieser unter einem Dach hinter dem Haus steht, wo keine Sonne scheint. Als Alternative hatte ich den Flur knapp unter mir (ich lebe im dritten Stock und habe einen Dachboden, mit aber einer SEHR steilen Treppe, ich habe Angst, dass der Kinderwagen mir auf den Kopf fällt (Wie war das noch? Die meisten Unfälle ereignen sich in der eigenen Wohnung?), wenn ich ihn dort hoch trage.

    Der Vermieter schreibt, er habe dies aus Kulanz gemacht, dass während mein Kind noch hier war, ich den Kinderwagen unten abstellen durfte. Platz wäre genug gewesen, auch der Feuerlöscher ist zugänglich gewesen. Die Verbraucherzentrale will 170,- fuer 90 Minuten Beratung, Mieterschutzbund verlangt Mitgliedschaft (ansonsten keine Beratung). Was nun, wenn man nicht sonderlich viel Geld hat?

    MfG

  13. Laura

    Hallo, wir erwarten unser 1. Kind im Juli. Im Hof wäre zwar Platz, aber es gibt gar keine Überdachung etc. und der Hof wird nur über zwei Treppen vom Eingang erreicht. Unser Treppenhaus ist relativ eng und wir wohnen im 3.OG OHNE Fahrstuhl, Altbau. Unser Wohnungsflur ist dazu auch sehr klein (3m2). Freunde, die ihren Kindwerwagen mal 20min (wirklich nicht länger) bei uns im Treppenhaus abgestellt haben, wurden sofort vom EG-Mieter (einem Mann um die 80) darauf hingewiesen, dass der nicht dort bleiben kann. Im Sommer kann man den Kinderwagen ja vielleicht noch in den Hof tragen (obwohl das auch schon sehr mühsam ist), aber im Herbst/ Winter geht das ja schwer bzw. wird der Kinderwagen ja auch nass und kalt, auch wenn ich ihn abdecke. Der Keller ist ebenso feucht und nur über eine steile Treppe erreichbar. Eigentlich haben wir aber ein gutes Verhältnis zu den anderen Mietern und der Hausverwaltung und wollen jetzt auch niemanden stören. Könnten wir z.B. bei der Hausverwaltung anfragen, ob Sie uns eine Überdachung im Hof bauen? Wer hat andere Ideen?

  14. Daniela

    Hallo,
    mein Problem ist, dass das Treppenhaus durch den dort abgestellten Kinderwagen so eng ist, dass man weder mit seinen Einkäufen noch mit einem Wäschekorb ordentlich daran vorbei kommt. Der Supergau passierte jetzt am Wochenende, der Wäschekorb blieb am Kinderwagen hängen, dieser rollte los mit den Rädern zwischen meine Füße, was mich zu Fall brachte und einen Besuch in der Notaufnahme erforderlich machte.
    VG Daniela

    1. Roland

      Hallo Daniela,
      ich glaube, es liegt auf der Hand? Der Flur scheint wohl zu eng zu sein. Schildere mal das alles zuerst deinem Vermieter, damit du der Meldepflicht nachgekommen bist. Dann muss was passieren, da evtl. Flucht-/Rettungswege versperrt sind.
      Vorsicht: Bin kein Anwalt!

  15. Peter W

    Hallo,
    wie sieht es denn im folgenden Fall aus?
    Das Kind ist zwischenzeitlich eingeschult, aber der Kinderwagen( jetzt zusammengeklappt) steht weiterhin im Flur. Stören tut er zwar nicht wirklich aber, aber der Flur ist nun wirklich keine Lagerhalle. Kann die Entfernung verlangt werden?
    Eines noch, andere Mietet haben Ihre Schuhe vor der Tür stehen.
    Grüße
    Peter

  16. Sabrina

    Wie sieht es aus, wenn eine Familie 2 Kinder hat und daher zwei Kinderwagen. Diese kinderwagen bieten allerdings Platz für 3 Kinder (ein einzelwagen und ein Wagen für ein etwas älteres Kind und für ein Baby).

    Muss toleriert werden, dass beide im Hausflur stehen?
    Zumal die Wagen nicht jedes mal ordentlich in der Ecke stehen und ich mir bereits im dunklen einmal den Knöchel angehauen habe.

    Ob der Flur noch breit genug ist, werd ich die nächste Tage mal ausmessen.

  17. Marina S

    Mich würde auch interessieren wie die Regelung ist, wenn nur ein Platz für mehrere Parteien mit Kinderwagen zur Verfügung steht. Gibt es da eine Regelung? Wir haben uns bis dato meist die Mühe gemacht und den Wagen 8 Stufen in den Keller getragen, weil ich selbst einen Wagen im Flur sehr störend finde. Den Platz im Flur haben wir immer nur kurz genutzt. Jetzt sind neue Mieter eingezogen und nutzen diesen Dauerhaft (natürlich ohne Absprache oder ähnlichem).

  18. Bettina G.

    Hallo,ich bewohne eine Wohnung im 1OG.und bin Tagesmutter.Bis jetzt hatte ich den Kinderwagen immer vor der Wohnungstür meiner Mutter im EG abstellen können.Jetzt ist ein älteres Ehepaar in die Nachbarwohnung im EG gezogen.Der Mann fotografiert nun ewig den Kinderwagen wenn er im Treppenhaus steht und schickt die Bilder mit Beschwerde an die Hausverwaltung.Seine Frau sagt mir immer ,nein der Wagen stört nicht ,ich soll ihn stehen lassen Sie wüsste auch nicht wieso ihr Mann das macht.
    Das Ehepaar (Mann )ist nirgendwo gern gesehen macht wohl immer Ärger.
    Ich habe mitlerweile den Wagen nur noch da stehen wenn ich ihn brauche,Kinder fertig mache zum spazieren gehen und dann zum hoch bringen der Kinder und ausziehen.
    Nun hat mich die Hausverwaltung angeschrieben und mir untersagt das abstellen des Kinderwagens ,was bis jetzt seid 20 Jahren nicht gestört hat.Andere Bewohner haben nichts gegen den Wagen nur er.Man kommt an dem Wagen selbst mit Rolator noch vorbei.Ist die Hausverwaltung (Mieter)im Recht? Im Mietvertrag steht Kinderwagen abstellen untersagt.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Bettina G.,

      ist das Abstellen des Kinderwagens im Mietvertrag geregelt, kann die Hausverwaltung bzw. der Vermieter diesen Vertragsinhalt in der Regel auch durchsetzen. Wichtig ist, dass dies nicht als generelles Verbot formuliert ist. Lassen Sie die Klausel am besten beim Mieterverein prüfen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  19. Sabina P.

    Hallo, leider entstehen die meisten Streitigkeiten weil nur 1 Kinderwagen im hausflur Platz hat.
    Bei uns gibt es auch einen Kinderwagen von einer fast 2 jährigen und wenn andere Mieter euch ein Baby bekommen? Das große kind darf direkt vor den Haustür stehen obwohl die ihn ja eigentlich nicht mehr braucht und oft mit buggy unterwegs ist. Und das baby von den anderen Mietern muss in die Wiese vor der Haustür gelegt werden oder in Keller auf den Boden, die junge Frau schleppt schnell den Wagen aus dem Keller, muss sich noch an den anderen vorbei zwängen! Da muss unbedingt eine Regelung her, wenn da die Mieter nicht menschlich sind und sagen können wir haben das bei unseren baby so genutzt und jetzt wo sie groß ist und ein anderes baby den Platz wirklich gebrauchen könnte, könnt ihr den Stellplatz nutzen!? Schade

  20. Peter D.

    Hallo Allerseits,
    wie sieht es genauer mit dem Brandschutz aus? Bei uns werden von einer Familie mit 1 Kind 5(!) Kinderwagen nebst diversen Rollis, Bobbycars usw. vor dem Kellerzugang im Treppenhaus gelagert. Sie versperren zwar keine Fluchtwege, bedeuten aber aber eine Brandlast im Fluchtwegbereich. Gegen 1 ist trotz ebenirdischem Zugang und Fahrstuhl nichts einzuwenden (man ist ja kein Unmensch) aber momentan steht da halt jede Menge Plastik.

  21. Christine f.

    Danke schön für ihre antwort . Darf ich denn ein schild im Treppenhaus anbringen .das der Kinderwagen im gemeinschaftsraum abgestellt werden kann. ( schuppen) .der ist gefliest. Der Fluchtweg muss frei sein , da ich einen rolator habe der breiter ist ,da ich ja auch etwas kräftiger bin.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Christine f.,

      das sollten Sie eventuell mit den anderen Eigentümern bzw. der WEG abklären. Da es sich um einen Gemeinschaftsraum handelt, sollten alle über die Beteiligten informiert sein. Sind sich alle einige, kann ein Schild durchaus sinnvoll sein.

      Ihr Team von mietrecht.com

  22. Christine F.

    Ich wohne im Erdgeschoss ( Eigentumswohnung ) habe CoPD muss am Sauerstoffgerät u.am rolator das Haus verlassen, da im Haus ein ķinderwagen steht , habe ich auch nichts dagegen .mein mann stellt den Kinderwagen zur Seite damit ich durchkomme .nun hat die Mieterin uns gedroht wenn wir den Kinderwagen noch mal anfassen macht sie eine Anzeige wegen Sachbeschädigung
    Muss ich mir das bieten lassen als Eigentümer, danke für Ihre Antwort?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Christine F.,

      inwieweit eine solche Anzeige erfolgreich verlaufen würde, können wir nicht beurteilen. Eventuell kann es hilfreich sein, sich mit dem Vermieter in Kontakt zu setzen und diesem die Situation zu schildern. Dieser kann möglicherweise der Mieterin erklären, dass ein Hausflur eine Gemeinschaftsfläche ist und von allen Bewohnern genutzt werden kann. Ist die Stellfläche für den Kinderwagen zu klein und stellt er ein Hindernis dar, muss dann eine andere Lösung gefunden werden. Ein Blick in die Hausordnung könnten zu dem helfen, wenn es um das Abstellen von Gegenständen geht, eventuell ist in dieser etwas festgehalten. Als letzte Möglichkeit wäre eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt zu nennen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  23. Nicole P.

    Wie verhält es sich mit Kinderwagen von im Grunde Haus-fremden. Bei uns steht seit Tagen der Kinderwagen von dem Enkelkind der Nachbarn im Hausflur, und dieses zugegeben etwas unglücklich. Einige Briefkästen sind etwas blockiert und der Wagen steht vor der Treppe, Platz zum Durchgehen ist ca. Ein knapper, halber Meter.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Nicole P,

      üblicherweise kann auch Besuch den Kinderwagen abstellen, allerdings nur so, dass dies niemanden behindert. Kümmern sich die Großeltern um die Kinder, benötigen sie den Kinderwagen ja und somit kann er unter Umständen auch als mietereigen angesehen werden. Sprechen Sie mit den betreffenden Mietern und machen Sie diese darauf aufmerksam, dass der Kinderwagen doch stört. Eventuelle gibt es ja ein andere Möglichkeit, diesen unterzustellen.
      Auch das Gespräch mit dem Vermieter kann eine Option darstellen, dieser kann eventuell auch andere Möglichkeiten aufzeigen.

      Ihr Team von mietrecht.com

      1. Pascal291

        Hallo die dame eine Etage über uns hat vor vier Tagen gekalpt habe selbst zwei Kinder. Sie stellt aber jetzt denn kinderwagen vor unsere Wohnungstür und die Haustür geht auch nicht ganz auf was kann ich machen

        1. Gabriela H

          Was heisst denn gekauft wer bist du das .an so von der Geburt einer Frau spricht einfach nur widerlich

          Sorry gekalbt

  24. Meike B.

    Hallo, muss der Vermieter einen Raum stellen, indem der Wagren abgestellt werden kann oder muss er das nicht, wenn man ihn im Flur stehen lassen kann?
    Vielen Dank!

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Meike B.,

      der Vermieter ist in der Regel nicht verpflichtet einen extra Abstellraum zur Verfügung zu stellen. Ist ein solcher vorhanden, können Mieter um die Nutzung bitten oder einen gesonderten Mietvertrag abschließen. Soll das Abstellen im Flur untersagt werden, muss üblicherweise ein Grund vorhanden sein bzw auch eine Alternative angeboten werden, falls vorhanden. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Mieterverein oder einen Anwalt.

      Ihr Team von mietrecht.com

    2. Nicole P.

      Auf solche Ideen können nur Mûtter kommen.

      Wenn ich mich für ein Kind entscheide kann ich nicht irgendwelche „Sonderrechte“ verlangen.

      1. Glenntomas

        Genau Nicole P.,
        die Wohnung ist 90 m ² groß, aber die Kinderkarre muss im Flur stehen.
        Vom Fahrstuhl bis zur Wohnung sind es acht Stufen. Das Gör schläft im Bett – die Karre im Treppenhaus. Verrückte Welt der Egoisten für die es eben normal ist und keine Sonderrechte sind..

        1. Gabriela H

          Kinderfeindlich oder was? Diese Antwort mit karre und Göre ist einfach nur widerlich sodass können auch nur kinderlose sagen dabei waren sie auch mal ein baby und ihre mutter wäre bestimmt auch glücklich gewesen für einen Stellplatz des kinderwagens

        2. Yvonne

          Gefrustet? Ich bin gespannt wie es Ihnen geht wenn keine Kinde auf der Welt sind die IHRE Rente finanzieren.

        3. Wendy S

          Boah, wie reden sie über Kinder … das Gör?
          Die sind sehr mir sich Inder Welt unzufrieden .
          Kinder sind unsere Zukunft !!!!
          Die werden mal alt werden und sind dann mal auf diese Kinder angewiesen .

      2. Nana R.

        Natürlich Mütter. Weil hauptsächlich Mütter diejenigen sind, die Kinderwäge und Kind im Treppenhaus hochschleppen müssen. Kinderlose machen sich darüber wenig Gedanken. Natürlich „stört“ ein Kinderwagen irgendwie immer. Spätestens dann, wenn man selbst mit vollen Einkaufstüten daran vorbeilaufen muss. Aber mal ehrlich, wie soll ein Kinderwagen in eine 2-Zimmer-Wohnung passen? Und wie soll eine junge Mutter es bewerkstelligen, alles über 2 Etagen zu tragen und dabei das Kleinkind nicht aus den Augen zu lassen? Solange man am abgestellten Kinderwagen einigermaßen problemlos vorbeikommt muss man das, wie ich finde, tolerieren. Mit eingeforderten „Sonderrechten“ hat das nichts zu tun, sondern eher mit einem sozialen Miteinander.

        1. Echo G

          Wieso hat eine Frau mit einem Kind nur eine 2-Zimmer Wohnung? Schläft sie mit dem Kind etwa in einem Zimmer? Außerdem:
          Nicht nur Fluchtwege (mindestens 1m Breite) müssen aufrecht gehalten werden, sondern auch Rettungswege für Feuerwehr und andere Rettungskräfte. DAS ist das soziale Miteinander !! SICHERHEIT IM NOTFALL FÜR ALLE !!!

          1. sumi79

            Ist es etwa so furchtbar, wenn sich zwei Personen zwei Zimmer teilen?
            Eine Mutter kann bis zu einem bestimmten Kindesalter ein Schlafzimmer mit dem Kind zusammen teilen. Eigentlich auch dauerhaft. Es soll ja nicht heißen, dass sie auch ein Bett miteinander teilen müssen. Warum sollte also eine Mutter und ihre Tochter nicht je ein Bett in einem Schlafzimmer stehen haben?
            Wenn nicht, kann die Mutter auch im Wohnzimmer schlafen. Es wird Sie vielleicht wundern, aber ein Wohnzimmer ist durchaus dafür geeignet.
            Oder glauben Sie ernsthaft, dass sich alle alleinerziehende Mütter eine 3-4 ZKB leisten können? Außerdem:

            Für SICHERHEIT IM NOTFALL kann ein Kinderwagen von der Feuerwehr auch beiseite geräumt werden. Ein Kinderwagen besteht nicht aus Betonplatten und Eisenträgern. Die Feuerwehrleute können damit schon umgehen.

          2. Peter

            Warum eine Frau mit einem Kind nur eine 2-Zimmerwohnung hat? In welcher Welt lebt dieser Fragesteller? Also in München wohl eher nicht, weil hier werden wohl die wenigsten Familien genügend Wohnfläche haben.

          3. Monika

            Dann sollten die kinderlosen, die sich beschweren, einfach mal so nett sein und einer Mutter mit Kleinkind helfen, den Kinderwagen JEDES mal (zu den unterschiedlichsten Zeiten und teilweise mehrmals am Tag) hoch und runter zu schleppen 🙂
            Seid die kinderlosen Helden 😀

          4. Wendy

            Was ist das für eine Frage ???
            Es ist auch normal , dass eine Alleinerziehende Mama auch eine 2 Zimmer Wohnung hat und meine Kinder schlafen auch des Öfteren in unserem Bett.
            Sie müssen aber eine sehr schlimme Kindheit gehabt haben
            unglaubliche Menschen .
            Ich glaube . Falls es brennen sollte , werden alle rauskommen . Solange die Tür frei ist. Man läuft ja nicht in der Regel gegen die Wand y

      3. sumi79

        Wenn sich eine Frau für ein Kind entscheidet, dann hat sie gewisse „Sonderrechte“, welche sie in ihrer Situation ihre Lebensqualität mit den Kinderlosen einigermaßen ausgleicht! Und auch das Kind hat gewisse Sonderrechte um sich altersgerecht entwickeln zu können.
        In einer sozialen Gesellschaft stellt das aber alles eine Selbstverständlichkeit dar.

      4. Markus B

        Hallo Frau P,
        das ist ja die Höhe. Das sind keine Sonderrechte. Das ist wichtig um die Kinder mit dem Kinderwagen zu transportieren.
        Ich finde ein Unding, dass man den Kinderwagen in den Keller oder in seine Etage schleppen muss. Wenn man dann als Frau oder Mann alleine ist. Ist es schwierig mit Kind den Wagen aus dem Keller oder so zu bringen.

  25. Rabiye A.

    Hallo,

    Sie schreiben
    „Voraussetzung dafür, dass ein Kinderwagen dort (im Hausflur) stehen darf, ist jedoch, dass der Flur genug Platz bietet und andere nicht behindert werden.“
    Was bedeutet konkret „genug Platz“? Wieviel cm Abstand muss es z.B. zur Wand geben etc.?

    Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Antwort.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Rabiye A.,

      unter anderem schreiben die Landesbrandschutzordnugnen fest wie breit ein Fluchtweg sein muss. Ist dies trotz abgestelltem Kinderwagen gewährleisten bzw kann der Flucht weg ohne Behinderung genutzt werden, ist der Flur in der Regel breit genug. Regionale Anordnungen können darüber hinaus bestimmen, worauf bei der Breite zu achten ist, daher sind pauschale Aussagen eher schwierig und es handelt sich in der Regel dann um Einzelfallentscheidungen.

      Ihr Team von mietrecht.com

      1. Heike B

        Guten Tag,
        Meine Mutter ist 80 Jahre alt dieses Jahr, und trägt immer ihr sehr großes Fahrrad vom Keller durch den hausflur hinaus durch die Tür. Die Haustür ist jedoch nur etwa ein Meter breit ,mehr Platz gibt es nicht ,da genau auf der rechten Seite neben der haustür ein riesiger kinderwagen steht wie auch an der ganzen rechten Seite dahinter zwei weitere kinderwagen stehen. Das heißt ,meine Mutter trägt auf der rechten KörperSeite ihr Fahrrad raus ,muss mit der linken Hand die Tür öffnen und schlägt fast mit ihrer Pedale gegen diesen riesigen überdimensionalen Buggy. Ich empfinde das als eine Unverschämtheit gegenüber einer älteren Dame und auch sonst, wie das Miteinander in so einem Haus gehandhabt wird ,ich überlege rechtliche Schritte vorzugehen, denken sie, dass ich da eine Chance habe ,mich interessiert da auch sehr genau der Abstand in einzelnen Verfahren, der zu eng für einen Fluchtweg ist ,wie ist da teilweise die Breite nicht erlaubt gewesen von einem Fluchtweg ? das ist doch das ausschlaggebende was man letztendlich wissen muss. Können sie nicht einzelne Beispiele angeben aus ähnlichen Verfahren wann der Fluchtweg zu eng gewesen ist? Ich denke ein 1 m breiter Fluchtweg für ca 8 Haus Parteien ist Sodom und Gomorrha…. Was denken Sie ?, mit freundlichen Grüßen Heike B

    2. Sebastian

      Die Bauordnungsbehörden berufen sich hier im Regelfall auf die angegebenen Maße der ASR A2.3. Demnach sind Fluchtwegbreiten nach der Menge an Personen zu berechnen, welche durchschnittlich im Notfall den Fluchtweg benutzen würden. Heißt:
      Bis zu 5 Personen 0,875 m
      Bis zu 20 Personen 1,00 m
      Bis zu 200 Personen 1,20 m

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