Das Wichtigste zum Grillen auf dem Balkon
Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt, solange sich Ihre Nachbarn davon nicht beeinträchtigt fühlen und das Grillen nicht von vornherein durch Mietvertrag oder Hausordnung verboten ist.
Auch im Mehrfamilienhaus ist Grillen erlaubt, sofern Mietvertrag oder Hausordnung nichts Gegenteiliges vorgeben. Auch im Mehrfamilienhaus sollten sich Ihre Nachbarn allerdings nicht gestört fühlen.
Nein, so einfach lässt sich das Grillen auf dem Balkon oder im Garten nicht verbieten. Falls Nachbarn sich jedoch wiederholt gestört fühlen, kommt es stark auf den Einzelfall und die jeweiligen Umstände an. Manche Konflikte landen sogar vor Gericht. Hier finden Sie einige bisherige Urteile.
Inhaltsverzeichnis
Grillen auf dem Balkon: Ist das verboten?
Sommerzeit ist Grillzeit, zumindest für so manchen Mieter. Praktisch, wenn man dafür einfach den eigenen Balkon nutzen kann. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Was mache ich, wenn sich meine Nachbarn über den Geruch beschweren oder umgekehrt der Rauch in mein Schlafzimmer zieht? All das erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Beim Grillen auf dem Balkon sind folgende Dinge ausschlaggebend:
- Mietvertrag und Hausordnung: Falls in Ihrem Mietvertrag oder der Hausordnung das Grillen auf dem Balkon untersagt wird, müssen Sie sich daran halten. Sollten Sie trotz eines solchen Verbotes auf dem Balkon grillen, müssen Sie im schlimmsten Fall mit einer Kündigung des Mietvertrags durch Ihren Vermieter rechnen.
- Geruchsbelästigung: Vor allem beim Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon kommt es zu starker Rauchentwicklung. Sollte dieser Rauch in die Wohnräume Ihrer Nachbarn ziehen, stellt das unter Umständen einen Verstoß gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz dar. Wenn Sie beim Grillen auf dem Balkon mit einem Gasgrill Vorlieb nehmen, können Sie die Rauchentwicklung stark reduzieren.
- Lärmbelästigung: Beim Grillen kommen nicht selten Freunde oder Angehörige vorbei. Auch Musik darf bei vielen Grillfesten nicht fehlen. Das kann unter Umständen zu einiger Lautstärke auf dem heimischen Balkon führen; und damit möglicherweise auch zu Beschwerden von Nachbarn. Es ist also wichtig, dass Sie als Mieter über die gängigen Ruhezeiten bescheid wissen und Ihre Grillfeier nicht zu später Stunde abhalten, ohne vorab Ihre Nachbarn darüber zu informieren.
Wie oft darf man auf dem Balkon grillen?
Wie oft Sie auf dem heimischen Balkon grillen dürfen, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Solange sich Ihre Nachbarn nicht belästigt fühlen, dürfen Sie das Grillen auf dem Balkon durchaus regelmäßig betreiben.
Wichtig dabei sind die oben genannten Faktoren. Eines der häufigsten Probleme ist der Rauch, der vor allem beim Holzkohle-Grillen entsteht. Gerade auf Balkonen kann es schnell passieren, dass er in die Wohnung nebenan oder in die Stockwerke darüber zieht. Das kann unzulässig sein.
In §3 des Immisionsschutzgesetzes heißt es nämlich:
(1) Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
So manche wiederholte Grillparty endet sogar vor Gericht. Dort werden die Streitigkeiten zwischen den Nachbarn per Urteil zumindest juristisch beendet. Das passiert, indem das Gericht beispielsweise vorschreibt, wie oft ein Mieter auf seinem Balkon grillen darf. Die Urteile unterscheiden sich hierbei allerdings von Fall zu Fall:
- Das Landgericht Aachen urteilte, dass ein Mieter zweimal im Monat auf seinem Balkon grillen darf (LG Aachen Az. 6 S 2/02).
- Im Oldenburg waren die Richter der Ansicht, dass Grillabende maximal viermal im Jahr stattfinden dürfen und bis Mitternacht beendet sein müssen (OLG Oldenburg, AZ 13 U 53/02).
- Richter am Landesgericht Stuttgart entschieden, dass ein Gasgrill dreimal pro Jahr angeworfen werden darf (LG Stuttgart, AZ 10 T 359/96).
Wie Sie sehen, können Gerichte bei Streitigkeiten über das Grillen auf dem Balkon ganz unterschiedlich urteilen. Sollten Sie selbst einen Konflikt mit Ihren Nachbarn haben, entweder, weil Sie gerne auf dem Balkon grillen oder aber, weil Ihr Nachbar auf dem Balkon grillt, bietet es sich natürlich zunächst an, das Gespräch zu suchen und einen Kompromiss auszuhandeln. Sollte das nicht möglich sein, können Sie, unter Umständen gemeinsam mit einem Anwalt, die Rechtslage überprüfen.