Was ändert sich durch die neue Mietpreisbremse?

Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts werden Mietern in Zukunft weitere Rechte eingeräumt, während auf Vermieter neue Verpflichtungen zukommen. Dies sind die wesentlichsten Änderungen:
- Vermieter müssen zukünftig sämtliche Gründe offenbaren, die eine Ausnahme von der Mietpreisbremse erlauben, wenn sie eine Miete verlangen, die mehr als 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt.
- Modernisierungen durchzuführen mit der Absicht, die alten Mieter loszuwerden, gilt fortan als Ordnungswidrigkeit. Vermietern droht bei einem Verstoß ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Mieter haben Anspruch auf Schadenersatz.
- Durch die neue Mietpreisbremse dürfen Vermieter in Zukunft nur noch 8 statt 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen.
Bringt die neue Mietpreisbremse den erhofften Erfolg?
Dass die Regierung Maßnahmen ergreift, um für bezahlbare Wohnungen zu sorgen, ist natürlich begrüßenswert. Kritiker – allen voran die Mietervereine – haben allerdings ihre Zweifel daran, ob die neue Mietpreisbremse tatsächlich den verkündeten Quantensprung in der Wohnraumpolitik bedeutet.

Besonders die verschärfte Auskunftspflicht für Vermieter wird als praxisfern angesehen. Denn welcher Bewerber, der mit 100 anderen potentiellen Mietern um eine Wohnung konkurriert, wird den Vermieter tatsächlich wegen einer nicht erteilten Auskunft anzeigen?
Auch kritisiert der Deutsche Mieterbund, dass die neue Mietpreisbremse immer noch zahlreiche Ausnahmefälle vorsieht, in denen Vermieter die Mietbeträge weit über der Vergleichsmiete ansetzen können. Obendrein gibt es nach wie vor keinerlei Sanktionen für Vermieter, die eine überhöhte Miete verlangen. Doch was nützt ein Gesetz, wenn derjenige, der dagegen verstößt, nicht bestraft wird?
Weitere Informationen zur neuen Mietpreisbremse erhalten Sie in diesem Video: