Mietrecht: Ist Besuch in der Mietwohnung geregelt?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Besuchsrecht für Mieter: Gibt es sowas?

Das Mietrecht erlaubt Besuch in der Wohnung unabhängig von Dauer und Person.
Das Mietrecht erlaubt Besuch in der Wohnung unabhängig von Dauer und Person.

Im Mietrecht kann Besuch zu einem Thema werden, dass Spannungen zwischen Mietern und Vermietern hervorrufen kann. Meist geht es darum, ob für Mieter überhaupt ein Besuchsrecht besteht, wie viel Besuch erlaubt ist oder auch darum, wie lange ein solcher bleiben darf. Was für Rechte Mieter und Vermieter in diesem Zusammenhang haben, ist meist nicht wirklich bekannt. So kann „Wie lange darf ein Besucher bei mir wohnen?“ durchaus Stirnrunzeln auslösen.

Was das Mietrecht zum Besuch und wie lange dieser stattfinden darf sagt, ob Vermieter Besuch verbieten dürfen und welche Regelungen für Untermieter gelten, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Das Wichtigste zum Thema „Mietrecht und Besuch“

Wie lange darf ein Mieter Besuch haben bzw. beherbergen?

Das ist in der Regel unbegrenzt möglich. Vermieter dürfen dies nicht grundsätzlich einschränken.

Gibt es ein Zeitspanne, die hier von Bedeutung ist?

Ja, halten sich Gäste länger als sechs Wochen ununterbrochen in der Wohnung auf, dürfen Vermieter nachfragen, ob es sich tatsächlich noch um Besuch handelt. Die Beweispflicht, dass dies nicht der Fall ist, liegt jedoch auch beim Vermieter

Darf der Vermieter Besuch verbieten?

Nein, dies darf nur in Ausnahmefällen und wegen triftiger Gründe geschehen.

Besuchsrecht in der Mietwohnung

Das in der eigenen Wohnung Besuch empfangen wird, steht für Mieter in der Regel nicht zur Diskussion. Auch beschäftigen sich die meisten nicht mit Fragen wie „Darf mein Vermieter meinem Besuch Hausverbot erteilen?“ oder „Wie lange darf man Besuch in einer Mietwohnung haben?“. Daher ist es verständlich, dass Mieter oft nicht wissen, welche Rechte sie hier haben. Vermieter befassen sich mit diesem Thema in der Regel dann, wenn sie die Vermutung haben, dass eventuell ein Untermietverhältnis besteht und es sich nicht mehr im Besuch handelt. Dich auch hier herrscht oft Unwissenheit darüber, ob vom Hausrecht Gebracht gemacht werden darf oder nicht.

Das Besuchsrecht für Mieter darf nicht eingeschränkt oder im Mietvertrag untersagt werden.
Das Besuchsrecht für Mieter darf nicht eingeschränkt oder im Mietvertrag untersagt werden.

Was definiert das Mietrecht zum Besuch? Wie lange und wie viel Besuch darf ein Mieter haben? Rechtlich steht eine genaue Festlegung aus. Doch es gilt grundsätzlich, dass Mieter Besuch so oft und so lange in der Wohnung empfangen dürfen wie sie wollen. Es ist nicht entscheidend, um was für einen Besuch es sich handelt und wie oft dieser kommt. Ein Besuchsrecht können Vermieter nicht generell ausschließen oder untersagen, denn private Angelegenheiten der Mieter, haben sie in der Regel nicht zu interessieren.

Werden beispielsweise Besucher in der Mietwohnung im Mietvertrag ausgeschlossen oder das Besuchsrecht eingeschränkt, sind diese Klauseln üblicherweise unwirksam. Auch ist in der Regel das Aussprechen eines Hausverbots nur zum Zweck der Verhinderung des Besuchs nicht zulässig. Nur in bestimmten Ausnahmefällen können Vermieter im Mietrecht einen Besuch verbieten. So kann das der Fall sein, wenn der Besuch wiederholt den Hausfrieden gestört oder Gemeinschaftsräume wie Flur oder Treppenhaus beschädigt hat. Hierbei handelt es sich dann immer um Einzelfallentscheidungen, die begründet sein müssen.

Untersagt werden kann im Mietrecht der Besuch, wenn es sich um ein Gewerbe handelt – der Mieter also im Wohnraum regelmäßig Besuch empfängt um Waren oder Dienstleistungen anzubieten.

Sind Übernachtungen im Mietrecht für den Besuch erlaubt?

Besucher dürfen in der Wohnung des Mieters auch übernachten. Dies ist in der Regel auch für längere Zeit zulässig. So können Mieter ihrem Besuch auch einen Schlüssel überlassen und ihm erlauben, sich in der Wohnung aufzuhalten auch wenn der Mieter abwesend ist.
Besuch: In der Mietwohnung gelten Ehepartner, Eltern und Kinder nie als Untermieter. Sie dürfen so lange besuchen wie sie wollen.
Besuch: In der Mietwohnung gelten Ehepartner, Eltern und Kinder nie als Untermieter. Sie dürfen so lange besuchen wie sie wollen.

Wichtig wird die Frage nach der Aufenthaltsdauer erst dann, wenn es sich um mehr als sechs Wochen am Stück handelt und der Besuch nicht zum engsten Familienkreis gehört.

Besuchsdauer in Mietwohnungen

Im Mietrecht kann Besuch in einem Mitbewohner oder Untermieter übergehen, wenn dieser dauerhaft in der Wohnung zu Gast ist. Allerdings ist keine konkrete Dauer festgelegt, ab der ein Besuch in eine sogenannte Gebrauchsüberlassung übergeht. Dies muss dann im Einzelfall geklärt werden. Denn handelt es sich um einen Mitbewohner oder einen Untermieter, muss die Genehmigung des Vermieters eingeholt werden.

Üblicherweise wird der Zeitraum von sechs Wochen bei einem ununterbrochenen Aufenthalt herangezogen, um im Mietrecht einen Besuch als solchen bewerten zu können. Vermieter müssen jedoch nachweisen, dass es sich nicht um einen Besucher handelt. In diesem Fall kann Buch über den Besuch geführt werden, sofern keine technische Überwachung stattfindet bzw. in die Privatsphäre des Mieters eingegriffen wird.

Dauerhafter Besuch in der Wohnung: Erhöhung der Nebenkosten und der Miete

Handelt es sich gemäß § 553 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) um eine Untervermietung bzw. eine Überlassung an Dritte, muss der Mieter eine Erlaubnis des Vermieters einholen. In diesem Fall spricht das Mietrecht nicht mehr von Besuch, sodass Mieter hier Regelungen beachten müssen.

Dauerbesuch in der Wohnung kann auch bedeuten, dass Miete und Nebenkosten angepasst werden. Vermieter können aufgrund der Nutzung durch mehrere Bewohner diese Kosten in einem gewissen Maß anheben.
Mietwohnung: Der Besuch kann für Untermieter untersagt werden, wenn es zu viele Personen sind.
Mietwohnung: Der Besuch kann für Untermieter untersagt werden, wenn es zu viele Personen sind.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass laut Mietrecht bei einem Besuch von Ehepartnern, Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Eltern und Kindern nicht von Untermietern ausgegangen werden kann. Dauert hier der Besuch länger als sechs Wochen am Stück, ist dies zulässig und kann von Vermietern in der Regel nicht untersagt werden. Allerdings sollten Mieter den längerfristigen Besuch dem Vermieter schriftlich mitteilen. Eine Überbelegung der Wohnung darf es nicht geben.

Für Geschwister und entfernte Verwandte gilt dies in der Regel jedoch nicht – hier sind weiterhin die sechs Wochen zu beachten.

Untermieter: Welche Rechte sind bei Besuch zu beachten?

Das Mietrecht unterscheidet bei Besuch nicht, ob es sich um einen Hauptmieter, eine WG oder einen Untermieter handelt. Auch für eine WG besteht ein Besuchsrecht und Untermieter dürfen Besuch im gleichen Maße empfangen wie es Hauptmietern erlaubt ist.

Allerdings können Hauptmieter dem Untermieter den Besuch verbieten, wenn es sich um zu große Gruppen handelt und das Zimmer bzw. die Räumlichkeiten eine Aufnahme nicht erlauben. Wann die Gruppe zu groß wird, ist jedoch immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Klauseln, die im Untermietvertrag das Besuchsrecht ausschließen oder einschränken sind üblicherweise nicht zulässig.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (95 Bewertungen, Durchschnitt: 3,73 von 5)
Mietrecht: Ist Besuch in der Mietwohnung geregelt?
Loading...

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

43 Gedanken über “Mietrecht: Ist Besuch in der Mietwohnung geregelt?

  1. Leila

    Wenn der Freund mit dem man in einer Beziehung ist, allerdings nicht verlobt oder verheiratet in einem anderen Land lebt, wie lange darf man diesen dann in der Mietwohnung aufnehmen? 6 Wochen Maximum oder unbegrenzt da es nur Besuch ist und er seinen Wohnsitz woanders hat?

  2. Gabriele O

    mein enkel der seit kind bei mir wohnt,hat seine in „schwierigkeiten“ freundin in meine wohnung aufgenommen.gür ein paar tage war das ok,aber jetzt möchte ich das nicht mehr.leider weigert sich die freundin wieder zu gehn und der enkel unterstützt sie dabei.was kann ich tun?

  3. Andrew

    Hallo zusammen, bei mir ist es genau umgekehrt ,ich wohne mit dem Vermieter zusammen in seinem Haus. Bis 2019 rechnet er die personenabhängigen Kosten mit insgesamt 4 Personen ab. Ende 2019 ist seine neue Lebensgefährtin bei ihm eingezogen und wohnt dort dauerhaft. Sie hat aber wohl noch eine eigene Wohnung in der sie natürlich nur sehr selten ist. Der Vermieter rechnet weiterhin nur mit vier Personen statt mit fünf ab. Auch nach unserer Aufforderung will er dies nicht ändern.
    Gelten für ihn andere Rechte? Ich glaube nicht! Was würdet ihr tun? Klagen wollte ich eigentlich nicht, aber einen Brief vom Anwalt soll er schon bekommen…

  4. Martina M

    Hallo….bin Mieterin…und habe ein Fenster…genau am Eingangsbereich….meiner Vermieter…,die auch jedesmal beim Vorbei gehen….in mein Fenster reinsehen…mich nervt das total….Meine Frage wäre….darf ich mein Fenster…mit einer Klebefolie….Sichtschutz anbringen….?
    Danke…

  5. Linda

    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, 5 Etagen. Alle Mieter verstehen sich prima. Nur einer terroriersierte uns seit Jahren. Er kannte keine Ruhenzeiten, keine Tages – und Nachtzeiten und natürlich keinen Respekt vor uns oder anderen. Polizeibekannter Krimineller der täglich, 24 Stunden das kriminelle Drogenklientel versorgte. Nun nach jahrelangem Terror und wohnen in einem stark eingeschränkten, unsicheren, dreckigen und ängstlichen Umfeld sollten wir endlich erlöst werden……..dachten wir. Was er selber im Haus rum posaunte war das er fast 4 Jahre in Haft muss. Wir atmeten auf, denn wir wussten das kein Amt oder keine Behörde jemandem 4 Jahre die Miete zahlt wenn er Inhaftiert ist. Jetzt komme ich zum wesentlichen…….ER IST AUF DER FLUCHT! Er wird per Haftbefehl gesucht. Das erfuhren wir aus sicherer Quelle, der Polizei. Denn diese musste eine Woche nach seinem Verschwinden im Haus antreten wegen versuchtem Kellereinbruch! Wieso? Unser über alles gehasster Mieter hat uns ein Kuckucksei ins Nest gelegt. ER hat einem Freund, Bekannten, was auch immer, erlaubt ihn zu besuchen und gestattet ihm in „seiner“ Wohnung zu wohnen. Seid diesem Zuzug haben wir ein ganz anderes noch kriminelleres Klientel was im Haus Tag und Nacht ein und aus geht. Mit Polizei und Vermieter kommen wir überhaupt nicht weiter. Wir haben den Eindruck das keiner helfen will. Meine Frage dazu….. Kann ein ehemaliger Mieter der auf der Flucht ist „seine“ Wohnung an fremde übergeben ohne das dieser im Mietvertrag steht und dem Mieter gar nicht bekannt ist. Wie lange darf ein Fremder jemanden von ihm nicht bewohnten Wohnung besuchen? Wielange müssen wir uns diese Untätigkeit des Vermieters noch bieten lassen?
    Mfg

  6. Maren S

    Über mir wohnt ein junger Mann, allerdings ist seine Freundin seit Monaten mit ganz kurzer Unterbrechung (1Tag) dort. Müssen alle Mieter, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, die Nebenkosten, die die Freundin z.B. durch Duschen, Wäsche waschen und Müll verursacht, tragen. Wir haben im 1.Stock noch einen gleichen Fall, müssen wir , die alle Mieter, für die 2 Personen die Nebenkosten bezahlen.

  7. M. R.

    Hallo zusammen, ich bewohne nun seid mitte mai 2020 ein zimmer in einer wg, bin verheiratet und meine vermieterin wusste von vorne rein das ich besuch von meiner Frau und unserem Kind bekommen werde, sie verlangt nur für samstags Übernachtung 50€/Monat als Nebenkosten zu.
    Nun möchte sie mich raus ekeln und mich kündigen weil mein Sohn angeblich nachts zu laut wäre, der um diese zeit (22 uhr) Selbstverständlich schon schläft.
    Darf sie das und was kann man da machen?

  8. B.

    Ich habe in meinem (selbst im EG bewohnten ) Zweifamilienhaus einer netten 3 Jungs WG den Zuschlag gegeben. Maximale Mieterzahl lt Vertrag ist 3. Gibt auch nur 1 Bad oben . Ich habe ihnen die Nebenkosten als freundliches Studentensponsoring
    mit nur 130 Euro angesetzt. Die Miete ist auch für WG Mietraum in München wirklich sehr fair. Ich wohne mit meinen 2 Kindern im EG darunter.

    Nun sind oben ständig die Freundinnen der Jungs „zu Besuch“. Seit Monaten – allerdings immer wieder mit 1-2 Tagen Unterbrechung, womit die 6 Wochen Dauerbesuchregelung wird immer kurz davor unterbrochen wird.
    Der Wasserverbrauch ist enorm, die Heizanlage für Heizung und Warmwasser kommt an ihre Kapazitätsgenzen (Anlage für beide Wohnungen) im Winter wurde dauergeheizt.
    Bei meiner Nebenkostenpauschale zahl ich bei 5-6 Leuten drauf.
    Ich hab’s mal freundlich angesprochen – rechtlich hab ich aber wohl keine Handhabe ?

  9. Peppi

    Ich lebe in einer Eigentümergemeinschaft und meine Nachbarin reizt jede Situation aus. Geruchsbelestigung, Bauarbeiten fangen oft nachts an, Rechnungen werden nur bezahlt wenn ich nachlaufe, ihre Tochter/Enkeltöchter sind jeden tag von 12:00 bis nachts zu Besuch und das schönste kommt zum Schluß… die Katze. Man lässt sie immer im Stiegenhaus und sie markiert im Keller und vor 2 Wohnungstüren. Mein alter Laminat war schon ziemlich hin deswegen. Als die Katze ohne übertreibung vom EG bis 1.OG ihren Kot verteilt hat, ging die nette Nachbarin einfach drum rum und hat es nicht selbstständig geputzt.
    Gespräche haben nichts bis nur kurzzeitig geholfen.
    Was kann ich machen? Brauch echt Hilfe!

  10. G.

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage zum Mietrecht.
    Im Netz konnte ich bisher nur herausfinden, dass ein Besuch nicht länger als 6 Wochen unangemeldet bleiben darf, wenn dieser danach nicht bei dem Vermieter angemeldet bzw. in die Nebenkosten miteinbezogen wird.
    Darf der Besuch nach einer „Pause“ wieder zu besuch kommen und wenn ja wie lange muss diese Pause nach Recht sein? Wo findet man das ggf. im BGB?

    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

    Grüße

    G.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo G.,

      es ist nicht definiert, wie lang eine Pause zwischen de Besuchen sein muss. Lassen Sie sich bei rechtlichen Fragen am besten bei einem Mieterverein beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  11. Wohnung Vermieter

    Mein Mieter macht seit ca. 2 Monaten Lärm bis nach Mitternacht – insb. am Wochenende. Was soll ich dagegen tun?

  12. Wiedmann

    Hallo ich habe ein möbliertes Zimmer gemietet. Im Mietvertrag steht Belgung für 1 Person Ich zahle eine Pauschale Miete incl Nebenkosten. Nun möchte meine Mutter bei mir mit einziehen. Sie wohnt schon 8 Wochen bei mir. Darf der Vermieter mir dafür kündigen?

    1. dennis

      Hallo , bei uns werden die nebenkosten pro person abgerecht. Unter mir wohnt eine alte frau hat in im monat wenn es hochkommt ein dauerbesuch von ihrem sohn der arbeitet nicht und schläft bei seiner mutter und hällt sich da auf wie gesagt die bleibt im monat so 15 tage mit übernachten das geht jetzt seit 5 jahren so das zäht doch nicht mehr als besuch oder ? ein anderer nachbarn hat jeden tag dauerbesuch von morgens 9uhr bis abend 19uhr die wäsche von der wird auch noch gewaschen ich zahle leider die ganzen mehr kosten für diese personen was kann ich machen ?

      vielen dank im voraus
      mfg

  13. G.

    Hallo,

    wenn in den vermieteten Wohnungen keine Zähler für Wasser und Heizung angebracht sind und auch nur tlw. für Strom, dennoch die Nachbarn täglich mehrere Leute zu Besuch (tlw. mit Übernachtung) bzw. ständig Besuch übers Wochenende erhalten, kann ich hier dann die Miete kürzen? Weil hier werden ja die Betriebskosten hoch getrieben und „andere Mieter“ müssen alles mittragen/mitbezahlen. Übernachtungen finden so gut wie täglich statt, d.h. auch länger wie 6 Wochen am Stück. Und dadurch entsteht auch eine enorme Lärmbelästigung, weil „tausend Leute“ in der Wohnung über mir herum trampeln und keiner Rücksicht nimmt. Wohnung / Haus.

    Falls ja, wie hoch kann ich die Miete mindern? Was ist zulässig. Vermieter deckt die Nachbarn und ich kann es nicht beweisen, weil ich keine Zeugen habe! Aber ich habe ein Lärmprotokoll erstellt.

    Danke, vielleicht kennt sich da ja jemand aus.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo G.,

      in ihrem Fallen treffen mehrere Sachlagen aufeinander. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, empfehlen wir eine solche bei einem Mieterverein oder einem Anwalt. Wir können nicht beurteilen, ob ausreichend Gründe für eine Mietminderung vorliegen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  14. Walther

    Hallo seit 24 Jahren bin ich mit meinem Partner zusammen. Jeder hat seine eigene Wohnung. Bis vor 2 Monaten besuchte er mich nur am Wochenende. Durch meine Krebserkrankung brauchte ich Hilfe, die ich auch von meiner Schwester bekam. Da sie aber aus Leipzig weggezogen ist, habe ich nur noch meinen Partner. Daher ist er jeden Tag bei mir. Ich muß noch hinzufügen das er außerhalb von Leipzig eine Wohnung hat und dort gemeldet ist. Als ich damals in diese Wohnung eingezogen bin, teilte ich dem damligen Vermieter mit das mein Partner sich meistens am Wochenende aufhält. Mitlerweile haben wir schon die 5 Hausverwaltung.
    Muß ich der jetzigen Hausverwaltung mitteilen, das sich mein Partner aufhält ?

  15. Laura

    Hallo,
    ich habe da mal ne frage, wenn der Besucher nach 6 Wochen eine Nacht außerhalb schläft, beginnen dann wieder die 6 Wochen von vorne???

    Lieben Gruß
    Laura

    1. Marco T

      Hallo Laura,

      das würde mich auch interessieren.

      Gruß
      Marco

  16. Christoph

    Hallo,
    danke für den Beitrag, zwei kleine Fragen habe ich da noch, es heißt ja, dass Verwandschaft engeren Kreises nicht zum Besuch im Sinne des Mietrechts zähle. Meine Schwester macht derzeit ein Praktikum und schläft bei mir auf der Couch. Das Praktikum geht über 3 Monate, würde also die 6 Wochen sprengen. Wie verhält es sich in dem Falle? Natürlich zahlt sie an mich auch keine Miete oder sonst irgendwas.

    Innerhalb dieser Zeit fährt sie auch übers Wochenende zu ihrem Freund, de facto, ist sie also keine 6 Wochen am Stück da – und das wäre meine zweite Frage, wenn der Besucher nach 6 Wochen eine Nacht außerhalb schläft, beginnen dann wieder neue 6 Wochen Zählung?

    Vielen Dank
    Christoph

  17. Thorsten

    Wie sieht das denn aus, wenn in meinem befristeten Vertrag über ein möbliertes Zimmer, das ich für ein mehrmonatiges Praktikum in einer anderen Stadt habe, die folgenden Regelung drin steht:

    „Übernachtungsgäste sind grundsätzlich vorher beim Vermieter anzumelden und werden ab 2. Tag mit € 15 pro Tag berechnet ohne eine Bereitstellung der Bettenwaren, Handtücher.“

    Es handelt sich um eine 3-Zimmerwohnung, bei der der Vermieter jedes Zimmer getrennt vermietet hat.

    Kann mich meine Freundin dennoch ohne Anmeldung beim Vermieter am Wochenende besuchen? Muss sie die 15€ pro Tag bezahlen? Es ist ja kein Hotel und ich bezahle monatliche Miete für das Zimmer.

    Schon jetzt lieben Dank für die Mühe !

    TF

  18. bärbel A.

    Hallo, ich habe dem Mieter der Einliegerwohnung erlaubt, eine obdachlose Bekannte mit Kind „kurz“dort wohnen zu lassen. inzwischen sind es mehr als 2 Monate und es ist kein Ende in Sicht. Das Kind ist sehr oft noch um Mitternacht aktiv, was mich sehr stört.(Ich wohne im EG, vermietet ist im 1.OG.) Es gibt noch einige Dinge die mein Leben beeinträchtigen und sehr lästig sind, Was kann ich tun, damit die junge Frau auszieht?
    mfG

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo bärbel A.,

      lassen Sie sich diesbezüglich am besten von einem Anwalt beraten. Dieser kann Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  19. H.-P. M.

    Hallo hätte mal eine frage, meine freundin
    wohnt zur untermiete darf der vermieter ihr
    verbieten mich zum besuch am wochende
    übernachten zulassen.

    fg.H

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo H.-P. M.,

      ein Besuch darf in der Regel nicht untersagt werden. Üblicherweise sind Aufenthalte, die kürzer als sechs Wochen dauern, gestattet. Wie im Artikel beschrieben, dürfen Vermieter nach sechs Wochen jedoch nachfragen, ob es noch ein Besuch ist. Lassen Sie sich am besten auch rechtlich von einem Mieterverein beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  20. R.

    Hallo, meine Frage ich habe meine Mama nach dem Krankenhaus bei mir zur Pflege, bis es ihr wieder besser geht, sie ist gestürzt und hat Prellungen, sie hat auch ihre Wohnung noch.
    Kann der Vermieter von mir höher Nebenkosten berechnen, sie ist 99 Jahre alt, wie lange darf ich sie bei mir zu Hause da behalten, muss ich das meinem Vermieter melden?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo R.,

      rechtliche können wir nicht beurteilen, ab welchem Zeitraum eine Untervermietung besteht, da es sich in der Regel um Einzelfallentscheidungen handelt. Für Familienangehörige wird in der Regel jedoch keine Untervermietung angenommen. Hier ist es meist auch unerheblich, wie lange die Familienangehörigen bleiben. Da wir keine rechtliche Beratung bieten, wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen am besten an einen Mieterverein.

      Ihr Team von mietrecht.com

    2. Herr Beamter

      Familienangehörige dürfen bis zu 6 Wochen bei dir wohnen, außer wenn die Familienangehörige laut sind können und dürfen andere sich bei dem Vermieter beschweren und du bekommst eine Abmahnung ansonsten alles was du dann zahlen musst ist eine Wasser und Strom Nachzahlung.

      Wenn deine Mama länger als 6 Wochen bei dir ist, melde Sie bei dir in dem Rathaus an und gebe bei der Anmeldung an dass DU SIE pflegen musst weil Sie nach Stürz Unfall Prellungen hat und war in dem Krankenhaus und das Sie 99 Jahre alt ist.
      Dem Vermieter gegenüber musst du eigentlich nichts sagen nur in dem Rathaus, aber wenn du sicher sein willst dann darfst du das natürlich deinem Vermieter als information sagen, damit er informiert ist zur sicherheit, aber Mieterhöhung oder Nebenkosten darf er nicht machen meines wissen nach.

    3. SELINE N

      Hallo mein Freund ist zu Besuch bei mir und meine Mutter mag ihn nicht und will ihn wieder rausschmeißen er ist aber nur zu besuch. Sie sagt immer wieder sie ist ja die hauptmieterin und darf das bestimmen aber ich stehe ja als mitziehende Person im Mietvertrag und habe ja somit genau die gleichen Rechte Besuch zu empfangen und auch wie lange ich diesen Besuch bei mir haben will. Oder gibt es da irgendwelche Rechte für sie das sie das verbieten darf?

  21. Christoph S.

    Hallo,
    Meine Freundin lebt mit ihren 2 Kindern in einer Wohnung. Ich habe meine eigene Wohnung bin aber auf Grund der Kinder die in der Umgebung zur schule gehen oft dort übernachte dort und bin ca. 4-5 Mal die Woche dort. Meine Freundin wohnt seit 4 Jahren fast dort und ich gehöre seit dieser Zeit auch dazu. Wir schätzen unsere Freiheiten aber sind auch gerne zusammen. Seid 2-3 Monaten stört dies ein Ehepaar und der Mann bedrängt mich regelrecht mich anzumelden bzw was ich hier zu tun habe. Ich pflege zu den anderen Nachbarn einen sehr guten Kontakt.
    Nun ist meine Frage :
    Was ich bzw meine Freundin als Mieterin dagegen tun also gegen das Ehepaar bzw. Wie soll ich mich verhalten bzw welche Rechte habe ich oder was darf ich nicht ?

    Ich habe diesen Leuten nie etwas getan es gab keine Vorfälle. Die anderen Nachbarn haben auch nicht gerade eine positive Einstellung zu diesen Menschen sondern fühlen sich v.a. durch den Mann ( Alkohol und vermutlich Drogenproblem) eingeschüchtert. Es muss wohl vorher schon Probleme gegeben haben auch mit anderen Nachbarn auch aus den Nachbarhaus.

    1. Herr Beamter

      Du musst dich in dem Rathaus von dem Ort wo deine Freundin wohnt anmelden, weil du ja dort bei Ihr Wohnen tust und das schon wenn ich richtig verstanden habe seit 2-3 Monaten, wenn diese Ehepaar Polizei rufen und werden recht haben, und die werden Recht haben, zahlst du eine strafe als ILLEGALES wohnen OHNE ANMELDUNG! am besten würde ich an deiner stelle zur Rathaus gehen wo du bei diner Freundin wohnst und sich anmelden lassen als zweiter Wohnsitz, oder lass dich am besten beraten wie du es am besten machen sollst.

      1. Guten Morgen

        Im Artikel oben drüber steht doch, dass Partner nicht als Untermieter angesehen werden, auch bei Aufenthalten, die länger als 6 Wochen sind.

        Ebenso sagte er klar, dass er 4-5x die Woche da ist – das ist KEIN ununterbrochener Besuch und fällt dadurch auch raus.

  22. Thomas H.

    Hallo zusammen!!!!!

    Ich habe Stress mit meinem Vermieter weil meine Verlobte jedes Wochenende bei mir ist.ich bin berufsbedingt (Kraftfahrer) nur am Wochenende Zuhause und im Urlaub.er verbietet mir das meine Verlobte zu mir kommt und hat mir schon zwei Abmahnung vor die Tür gelegt.uns hört man das ganze Wochenende nicht weil wir fast den ganzen Tag unterwegs sind.mein Vermieter fotografiert uns mittlerweile und nimmt uns mit der Kamera an der Haustür auf.wir fühlen uns mittlerweile sehr unwohl und haben überhaupt keine Lust mehr zu mir nach Hause zu gehen.was kann ich/wir tun????

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Thomas H.,

      bezüglich der Aufnahmen, sollten Sie sich an die Polizei wenden und such auch rechtlich von einem Anwalt oder beim Mieterverein beraten lassen. Ein Verbot des Besuchs ist in der Regel nicht möglich, sofern dieser nicht dauerhaft bei Ihnen einzieht. Darüber hinaus gelten Lebenspartner in der Regel nicht als Besuch, welcher als Untermieter gilt. Daher darf dieser auch längere Zeit in der Wohnung verbringen. In Ihrem Fall ist eine rechtliche Beratung sehr zu empfehlen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  23. Bernd

    Mein Kollege interessiert sich für österreichisches Immobilienrecht. Er hat in der Wiener Peripherie eine Wohnung. Die möchte er vermieten.

  24. Laura

    Vielen Dank für diesen Artikel über Besuchsrecht! Über solche Fragen dent man sehr selten nach. Ich wusste selbst auch nicht, wo die Grenze zwischen Besuch und Untermieter geht. Ich habe von einem Fall gehört in meinem Bekanntenkreis, wo man sich auch an einen Anwalt für Mietrecht wenden musste. Ein wenig informiert zu sein, kann einem viele Nerven sparen.

    1. Ben F

      Was machen die denn da? Hört sich für mich nach häuslicher Gewalt an.

  25. Tom V.

    Hallo,
    also ich bin Vermieter und bin mir nicht ganz klar was Mietrecht zu den Busuch meines Mieter sagt. Schließlich ist es in diesem Fall so, dass es sehr laut wird, wenn der Besuch kommt. Deine meine Mieterin fängt dann öfter mal laut an zu Stöhnen und zu schreien. Mir ist natürlich schon klar was Sie dort machen aber ich empfinde es als störend und habe mich schon des öfteren beschwert.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert