Wohnungstausch im Urlaub: Darauf sollten Sie achten!

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Alles Wichtige zum Wohnungstausch im Urlaub

Ist Wohnungstausch legal?

Grundsätzlich ist der Wohnungstausch auch im Urlaub nicht verboten. Ob eine Genehmigung notwendig ist, hängt vom Mietvertrag oder von den örtlichen Bestimmungen ab. 

Wie funktioniert ein Wohnungstausch im Urlaub in Deutschland?

In der Regel werden Wohnungen zum Tausch auf einem entsprechenden Portal oder einer Tauschbörse angeboten. Was Sie dann bei der Tauschvereinbarung beachten sollten, lesen Sie hier.

Kann der Vermieter einen Wohnungstausch verbieten?

Das ist durchaus möglich. Vermieter sind nicht verpflichtet, die Nutzung der Mietsache durch Dritte zu erlauben. Mehr dazu, was Mieter wissen sollten, erfahren Sie hier

Wohnungstausch für die Ferien: Ist das erlaubt?

Ist ein Wohnungstausch im Urlaub legal?
Ist ein Wohnungstausch im Urlaub legal?

Ein Wohnungstausch für den Urlaub wird weltweit immer beliebter, auch wenn die Idee nicht neu ist. Nicht zuletzt durch bestimmte Vermietungsportale im Internet sind die Möglichkeiten, passende Unterkünfte im Urlaubsziel zu finden, stark gestiegen.

Neben Hotels und Ferienwohnungen stehen nun auch private Unterkünfte zur Verfügung. Und das Urlaubsbudget wird geschont, da in der Regel keine Miete anfällt. Dafür wird schließlich die eigene Wohnung angeboten. Einige Portale verlangen allerdings eine Nutzungsgebühr

Ein weiterer Vorteil vom Wohnungstausch im Urlaub ist, dass die Wohnungen und Häuser in der Regel komplett eingerichtet sind. Zudem bekommen Urlauber die Chance, Unterkünfte zu sehen, die nicht in den Ferienanlagen liegen oder in Katalogen angeboten werden. Das kann den Urlaub zu einem sehr individuellen Erlebnis machen. 

Doch wie sieht die Lage in Deutschland aus? Ist ein Wohnungstausch rechtens? Und wie funktioniert das überhaupt mit einer Tauschwohnung? Auf diese Fragen gehen wir nachfolgend näher ein. Einem Wohnungstausch für den Urlaub kann rechtlich gesehen einiges im Wege stehen, obwohl es kein explizites Verbot gibt. Weder bei Wohneigentum noch bei Mietsachen gibt es gesetzliche Bestimmungen, die dies grundsätzlich untersagen. Regeln gibt es aber dennoch zu beachten.

Daher sollten sich Interessenten immer vorab informieren, ob sie ihre Wohnung auf Zeit für einen Urlaub tauschen können. Zudem spielt es immer eine Rolle, ob im Urlaub der Wohnungstausch privat erfolgt oder ob ein Vermieter informiert werden muss. Darüber hinaus können lokale Gesetze, wie zum Beispiel ein Zweckentfremdungsverbot, einem Tausch entgegenstehen

Wohnung tauschen für den Urlaub: Das sollten Mieter wissen!

Bei einem Wohnungstausch für den Urlaub sollten Vermieter informiert werden.
Bei einem Wohnungstausch für den Urlaub sollten Vermieter informiert werden.

Wollen Mieter für den Urlaub einen Wohnungstausch vornehmen, müssen sie meist die Erlaubnis des Vermieters einholen. Es hängt von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab, ob Tauschpartner noch als Besuch gelten oder nicht. Grundsätzlich dürfen Mieter die Mietsache so nutzen, wie es mietvertraglich vereinbart ist. Meist wird eine Übergabe an Dritte in der Regel nicht gestattet. 

Bieten Sie ohne Erlaubnis einen Wohnungstausch, auch für Urlaub, an, kann das einen Kündigungsgrund darstellen, wenn Vermieter das mitkriegen und Tauschpartner nicht als Besucher ansehen. Letztendlich kann das je nach Einzelfall immer anders liegen. Aber Mieter können gegen die vertraglichen Vereinbarungen auch dann verstoßen, wenn es sich nur um einen kurzzeitigen Tausch handelt. Im Prinzip sind fremde Personen im Eigentum des Vermieters und nutzen dieses ohne vertragliche Grundlage.

Und auch wenn Mieter den Vermieter rechtzeitig informieren und um eine Genehmigung bitten, kann dieser die außervertragliche Nutzung ablehnen. Vermieter sind nicht verpflichtet, einem Wohnungstausch, ob im Urlaub oder dauerhaft, zuzustimmen

Wie Sie eine Anfrage an den Vermieter formulieren, können Sie dem nachfolgenden Muster entnehmen. Dieses steht Ihnen kostenlos zum Herunterladen zur Verfügung.

Muster Tauschanfrage

Laden Sie hier kostenlos das Muster für die Tauschanfrage beim Vermieter herunter!

Drucken Sie sich das Muster zur Tauschanfrage am besten aus und passen dieses individuell an.

Muster Tauschanfrage (.doc) Muster Tauschanfrage (.pdf)

Wohneigentum: Was kann gegen einen Tausch sprechen?

Eigentümer können einen Wohnungstausch für den Urlaub einfacher durchführen als Mieter. Sie müssen in der Regel keine Genehmigungen einholen oder andere im Erlaubnis fragen. Allerdings kann es sein, dass Wohneigentum nicht kommerziell als Urlaubsunterkunft angeboten werden darf. Hier spielen die lokalen Gesetze eine Rolle.

Bevor Sie Ihre Eigentumswohnung für einen Wohnungstausch für den Urlaub anbieten, sollten Sie abklären, ob ein solcher Tausch ebenfalls unter etwaige Gesetze oder Verbote fallen würde. Ist das nicht der Fall, steht dem Inserieren auf entsprechenden Plattformen nichts entgegen.

Wie funktioniert ein Wohnungstausch für den Urlaub?

Wohnungstausch für die Ferien: Eine Tauschvereinbarung sollte schriftlich geschlossen werden.
Wohnungstausch für die Ferien: Eine Tauschvereinbarung sollte schriftlich geschlossen werden.

Neben Wohnungstauschplattformen gibt es inzwischen auch Angebote von Wohnungsbaugesellschaften, die ihren Mietern mitunter auch das kurzzeitige Tauschen ermöglichen. Grundsätzlich sollten sowohl Mieter als auch Eigentümer mehrere Plattformen und Tauschbörsen vergleichen. Am Ende zieht jemand Fremdes in die eigenen vier Wände, daher sollte das so sicher und seriös ablaufen wie möglich.

Haben Mieter die Erlaubnis, sollten sie mit dem Tauschpartner zudem eine Tauschvereinbarung abschließen und sicherstellen, dass eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Auch eine Hausratversicherung ist dann von Vorteil. 

In der Tauschvereinbarung sollten folgende Punkte festgehalten sein:

  • Tauschdauer
  • Hausordnung
  • Organisation der Schlüsselübergabe
  • Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung usw.)
  • Notfallnummern, Kontaktperson
  • vorhandener Versicherungsschutz

Wichtig bei einem Wohnungstausch für den Urlaub ist auch der persönliche Kontakt vor dem eigentlichen Tausch. Je nach Nachbarschaft kann es auch sinnvoll sein, die Nachbarn zu informieren, dass keine unerlaubte Nutzung vorliegt bzw. es sich nicht um Einbrecher handelt. Das gilt natürlich auch beim Tausch von Wohneigentum.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

2011 schloss Murat Kilinc sein Jura-Studium an der Uni Bremen ab. Nach seinem anschließenden Referendariat am OLG Celle und im Landgerichtsbezirk Verden, erhielt er 2014 die Zulassung als Anwalt. Seit 2018 ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht. Daneben befasst er sich insbesondere mit dem Mietrecht.

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