Treppenhausreinigung: Was sagt das Mietrecht dazu aus?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 19. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sind Mieter zur Treppenhausreinigung verpflichtet?

Treppenhausreinigung: Vermieter können Kosten auf Mieter umlegen, wenn Nebenkosten vereinbart sind.
Treppenhausreinigung: Vermieter können Kosten auf Mieter umlegen, wenn Nebenkosten vereinbart sind.

Müssen Mieter das Treppenhaus reinigen bzw. den gesamten Hausflur putzen? Oftmals sind diese Fragen schon Thema beim Unterzeichnen des Mietvertrags. Vielen ist meist nicht ganz klar, wie eine Hausflurreinigung im Mietrecht geregelt ist und ob zum Beispiel ein Reinigungsplan für das Treppenhaus erstellt werden muss.

Wann Mieter verpflichtet sind, das Treppenhaus zu putzen, wie die Reinigung von einem Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus aussehen sollte und welche Kosten direkt von den Mietern zu tragen sind, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Darüber hinaus betrachtet er auch, welche Kosten Vermieter bei der Treppenhausreinigung auf die Mieter umlegen können.

Das Wichtigste zur Treppenhausreinigung

Sind Mieter zur Reinigung des Treppenhauses verpflichtet?

Nein, ist die Treppenreinigung nicht im Mietvertrag vereinbart, muss der Vermieter sich um diese kümmern.

Kann eine Reinigung durch Vermieter bzw. Firmen auf Mieter umgelegt werden?

Ja, Vermieter können die Kosten für eine Treppenhausreinigung auf die Mieter umlegen, wenn Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart sind.

Wie kann die Putzpflicht zeitlich geregelt sein?

Sind Mieter verpflichtet, das Treppenhaus zu reinigen, kann in der Hausordnung ein Turnus festgelegt werden.

Die Reinigung vom Treppenhaus ist Vermietersache

Die Treppenhausreinigung gehört gemäß § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu den Lasten, die ein Vermieter zu tragen hat, damit ein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache möglich ist. Die Treppenhausreinigung in einem Mehrfamilienhaus fällt zudem unter die Kosten der Gebäudereinigung. Diese kann der Vermieter auf Grundlage § 2 Nr. 9 Betriebs-Kosten-Verordnung (BetrKV) als Teil der Betriebskosten auf den Mieter umlegen.

Eine Mietminderung bei der Treppenahsureinigung ist nur möglich, wenn Mieter diese als Betriebskosten tragen.
Eine Mietminderung bei der Treppenahsureinigung ist nur möglich, wenn Mieter diese als Betriebskosten tragen.

Damit dies erfolgen kann, muss im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen sein. Denn ohne eine solche, können die Kosten nicht umgelegt werden. Kümmert sich der Vermieter also selbst um die Treppenhausreinigung, muss dies indirekt im Mietvertrag festgehalten sein, damit die entstehenden Kosten auch auf die Mieter umgelegt werden können. Der Punkt „Treppenhausreinigung“ in den Nebenkosten muss auch in der dazugehörigen Abrechnung nachvollziehbar festgehalten sein.

Durch wen oder wie Vermieter die Treppen reinigen lassen, obliegt jedoch ihnen selbst. Es können hier Reinigungskräfte beauftragt oder diese Aufgabe dem Hausmeister übertragen werden. Sollen Mieter das Treppenhaus wischen, muss auch dies als explizite Vereinbarung im Mietvertrag vorhanden sein.

Mietvertrag: Wann die Reinigung vom Treppenhaus Mietersache ist

Der Mietvertrag muss die Treppenhausreinigung in eindeutiger Formulierung festhalten, damit eine Pflicht des Mieters besteht, diese durchzuführen. Die Hausordnung kann festlegen, wer wann die Reinigung durchzuführen hat.

Eine mietvertragliche Regelung zur Reinigung muss bei Vertragsabschluss geschlossen und kann nicht nachträglich auf den Mieter übertragen werden. Ist also eine solche Vereinbarung nicht vorhanden und der Mieter putzt das Treppenhaus nicht, kann eine Kündigung nicht begründet werden, da der Mieter nicht gegen den Mietvertrag verstoßen hat.

Besteht ein Putzplan für das Treppenhaus im Mietshaus nur in einer separaten Hausordnung, besteht in der Regel ebenfalls keine Verpflichtung für die Mieter. Die Treppenhausreinigung ist hier kein Bestandsteil des Mietvertrags.

Was gehört zur Treppenhausreinigung? Wie oft ist sie durchzuführen?

Selbst bei bestehender Pflicht müssen Mieter die Treppenhausreinigung bei Bauarbeiten nicht tragen.
Selbst bei bestehender Pflicht müssen Mieter die Treppenhausreinigung bei Bauarbeiten nicht tragen.

Sind Mieter verpflichtet, eine Treppenhausreinigung durchzuführen, gehören üblicherweise das Durchkehren und Durchwischen zu den Tätigkeiten. Den genauen Umfang der Treppenhausreinigung für die Mieter sowie die Aufteilung können Vermieter in einem Reinigungsplan oder in der Hausordnung bestimmen.

Allerdings ist hier wichtig zu beachten, dass nur bestimmt werden darf, was zu reinigen ist und wie oft. Neben dem Treppenhaus kann auch eine Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Räume wie Waschküche, Kellergänge oder Dachböden vereinbart sein. Gewöhnlich sind Mieter bei der Treppenhausreinigung für die Abschnitte auf ihrer Etage zuständig, die sich ober- und unterhalb ihrer Wohnung befinden. Bei der Treppenhausreinigung für Mieter im Erdgeschoss wird meist auch der Eingangsbereich mit einbezogen.

Treppenhausreinigung: Welche Kosten sind von wem zu tragen?

Vermieter können die üblichen Kosten der Gebäudereinigung, wie erwähnt, auf die Mieter umlegen, wenn dies als Nebenkosten vereinbart ist. Ist die Reinigungspflicht dem Mieter auferlegt, darf keine zusätzliche Putzkraft abgerechnet werden.

Ist der Mieter für die Treppenhausreinigung verantwortlich, muss er die Putzgeräte, wie Wischlappen und Reinigungsmittel anschaffen, also die Kosten dafür tragen. Sind Mieter durch einen längeren Urlaub oder Krankheit verhindert, müssen sie sich um einen Ersatz für die Treppenhausreinigung kümmern. Ein Tausch mit anderen Mietern ist hier in der Regel die beste Variante.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (128 Bewertungen, Durchschnitt: 3,97 von 5)
Treppenhausreinigung: Was sagt das Mietrecht dazu aus?
Loading...

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

63 Gedanken über “Treppenhausreinigung: Was sagt das Mietrecht dazu aus?

  1. Paul

    Den Vermieter auffordern einzugreifen. Jede zweite Woche putzen und ein Protokoll schreiben. Fotos vor der Säuberung machen

  2. M, Brunhilde

    ich wohne in einem Wohnhaus zur Miete 5 Parteien. Ich wohne in der ersten Etage, über mir die restl. 3 Etagen. Unter mir 2 Kellerräume (Papiertonnen und Restmüll). Jetzt nach langen Diskussionen hat der Vermieter festgelegt, daß alle Mieter nach vorgelegtem Plan ihre Reinigung selbst durchführen müssen. Da es mit den Firmen mit der Säuberung nicht klappte (seit 4 Monaten keine Reinigung). Meine Frage, bin ich verpflichtet, bis oben 3. Etage alles zu putzen? Ich habe öfter nmeine Treppe bis zum Keller geputzt. Bin 82 Jahre alt, das ist eigentlich unzumutbar. Bin bereit, meine Treppe zu putzen, aber nicht bis oben, diese Treppen benutze ich gar nicht. Danke für eine Antwort

  3. Steffen B.

    hallo.

    ich wohne mit meiner Frau in einen privaten Miethaus.
    es gibt 6 Mietwohnungen , davon sind nur 2 Wohnungen belegt ( beide im Erdgeschoss )

    Jetzt will unser Vermieter , eine Reinigungsfirma beauftragen, die das Treppenhaus im 1.OG u. 2 OG reinigen soll.
    Die beiden oberen Etagen sind letzten Jahr nicht vermietet, und demzufolge wird ja auch keine Hausordnung
    gemacht .

    Die Kosten für die Reinigung der beiden Etagen (Treppenhaus) sollen jetzt die beiden bestehenden Mieter tragen.

    das Erdgeschoss u. Keller wird von mir u. anderen Mieter im Wochen bzw. Monatsintervall gereinigt.

    Frage: kann Vermieter uns die Kosten für die Reinigung des 1. u. 2 OG in Rechnung stellen??

    LG Steffen B.

  4. Nico M

    In meinem Mietvertrag ist zwar die Reinigung des Treppenhauses, des Hofs sowie das entfernen von Unkraut als meine Aufgabe beschrieben. Dem ganzen würde ich auch nachkommen wenn ich nicht in meiner Nebenkostenabrechnung ein Posten aufgeführt wäre der sich „Treppenhaus Reinigung + Allg. Flächen“ nennt und dafür zahle ich einen Betrag. Versteh ich da etwas nicht richtig oder ist mein Vermieter im Recht?

  5. Yvonne K

    Guten Abend!
    Ich wohne in einem haus mit 9 Partien. Wir haben so eben unsere nebenkostabrechnung bekommen, die beinhaltet, das wir eine erhebliche Summe (1000€) für die hausreinung zählen dürfen. Unser Vermieter hat die Kosten auf Grund der größenverhältnisse der Wohnungen unterteilt. Und da wir in einer relativ großen Wohnung leben, die allerdings im Erdgeschoss liegt, sollen wir den größten Anteil bezahlen. Ich Frage mich ist das rechtens? Kann er das einteilen auf Grund der Größe der Wohnungen?
    Wir haben in unserer hausgemeinschaft angefragt und alle wären einverstanden, selber das haus zu putzen, da wir alle diese utopischen reinigungskosten nicht gerechtfertigt finden. Kann man das vom Vermieter verlangen?
    Liebe Grüße

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Yvonne K,

      ob die Umlegung der Reinigungskosten per Wohnungsgröße zulässig ist, sollten Sie am besten rechtlich abklären lassen. Hier kann Ihnen ein Mieterverein oder ein Anwalt weiterhelfen. Zudem sollten Sie die Nebenkostenabrechnung prüfen lassen. Letztendlich entscheidet der Vermieter, wie die Treppenhausreinigung erfolgt. Suchen Sie am besten das Gespräch gemeinsam mit den anderen Mietern und unterbreiten Sie Ihren Vorschlag direkt beim Vermieter.

      Ihr Team von mietrecht.com

  6. Esma

    Hallo
    Icha habe einen Haus gekauft und hab zwei Miwter drine,Treppenreinigung mache ich selber sauber,fenster,hof,und habe in abrechnung in nebenkossten auch für gerechnet,und sehr kleine summe,ein Mieter hat gleich bezahlt nicht sich geweigert,aber eine andere Mieterin hat Mieterverein geschrieben das Sie es nicht zahlen will,weill dafür gibt es kein rechnung, ich als eigentûmerin des Hauses kann ich selber putzen,und muss ich monatlich selber auf meinen konto einzahlen für reinigung da mit ich beweissen kann oder muss .
    Danke für Igren antwort

  7. Anna

    Hallo,

    Ich habe heute folgende eMail von meiner Vermieterin erhalten:

    „nach ewigen Diskussionen über die Treppenhausreinigung, haben wir uns nun entschlossen, diese Arbeiten zu vergeben, damit auch die Außentreppe regelmäßig von Dreck und Vogelkot gereinigt wird.
    Mit sofortiger Wirkung wird Frau Martina Leue jeden Samstag das Treppenhaus und die dazugehörigen Extras wie Fenster, Außentreppe … reinigen.
    Ich will mit Frau Leue noch eine ca. Uhrzeit verabreden und Sie bitten, dass das im Wechsel mit Müllers immer eine Partei im Hause ist, damit sie Wasser bekommt.
    Für die Wohnung OG rechts übernehmen wir derzeit die Kosten bis ein neuer, vernünftiger Mieter gefunden ist.
    Für Sie würde das monatlich 28,- € kosten. Wir bezahlen das derzeit und rechnen es am Jahresende mit den Nebenkosten ab.
    Wenn Sie dazu Fragen haben rufen Sie mich an.
    Nur der Ordnung halber füge ich noch hinzu, dass wir als Vermieter dazu berechtigt sind zu entscheiden ob extern geputzt wird.“

    Zur Ergänzung wir sind nur ein Haus mit vier Parteien, es gab aus unserer Sicht bezüglich der Hauswoche keinerlei Diskussionen. Für uns völlig unverständlich von heut auf morgen monatlich 28€ aufzuzwingen.

    Freue Mich über Rückmeldungen!
    Liebe Grüße
    Anna

  8. Petra

    Hallo,
    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 7 Parteien, wovon 4 an 2 Treppenhäusern liegen. 3 Parteien, darunter auch ich, haben eine eigene Haustür und keinen Zugang zum Treppenhaus.
    Die Vermieterin will nun die Treppenhausreinigung entweder auf uns übertragen oder die Kosten auf uns umlegen.
    Muss ich die Arbeit oder die Kosten für die Treppenhäuser tragen, obwohl ich sie gar nicht nutze / keinen Zugang dazu habe?
    Vielen Dank vorab!

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Petra,

      hier kommt es auf den Einzelfall an. Bietet das Treppenhaus Zugang zu gemeinschaftlich genutzten Räumen (z. B. Waschküche usw.) und zum Keller, kann die Reinigung üblicherweiser auch anteilig auf Mieter mit separatem Eingang umgelegt werden. Ist das nicht der Fall oder sind Mieter von der Nutzung der Gemeinschaftsräume vertraglich ausgeschlossen, ist eine Umlage in der Regel nicht möglich. Lassen Sie Ihren Sachverhalt am besten von einem Mieterverein prüfen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  9. Jackie

    Hallo ich habe mal eine Frage muss der hausmeister von dem Haus wo ich wohne meine Fußmatte hochnehmen wenn er das Treppenhaus sauber macht ??? da ich meine fusmatte nicht weg packen kann da kein fester tag von den Hausmeister gemacht werd wann er putzt und ich meine matte ja nicht jeden Tag hochnehmen möchte weil eigentlich ist doch immer 1-2 feste Tage angelegt wo man als Hausmeister das machen muss oder ??? Heute war wieder so ein Theater bei mir mit mein Hausmeister er hat das Treppenhaus sauber gemacht aber an meiner Tür nicht ist das in Ordnung von ihn oder ist er dann verpflichtet die matte hoch zu nehmen und da auch einmal zu fegen ich bitte dringend um Hilfe von Ihnen

    LG Jackie

  10. Patric

    Kann man die Treppenhausreinigung auch umlegen wenn diese im Mietvertrag vereinbart war. Aktuell funktioniert es nicht, es ist dauernd dreckig. Eine Firma würde hier regelmäßiger und gründlicher putzen.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Patric,

      wie im Artikel beschrieben, ist eine Umlage in der Regel nicht zulässig, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass Mieter die Reinigung durchführen. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten, ob die Regelungen im Mietvertrag geändert und eine Reinigung dann per Nebenkosten umgelegt werden kann. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  11. Katharina S.

    Guten Tag, da leider nicht alle Mieter des Miethauses, im dem ich wohne, gereinigt haben, hat die Hausverwaltung eine Reinigungskraft engagiert. Leider sind die veranschlagten monatlichen Kosten pro Wohnung utopisch (ca. 45€ p.Std. Was nicht unbedingt marktüblich ist). Auch wird, im Gegensatz zu den anderen Betriebskosten pro Whg. abgerechnet nicht pro qm. Auf Bitten um Offenlegung der eingeholten Angebote und Nachbesserung der Kosten, wird nicht reagiert. Gibt es in diesem Fall eine Handhabe?
    Vielen Dank, KS

  12. Fatma

    Normalerweise sollte eine Treppenhausreinigung wöchentlich stattfinden. Aber macht das denn heute irgendjemand noch selbst? Also ich würd ne Putzfrau das machen lassen, wenn das nicht vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft eh so beschlossen wurde…

  13. Sascha K.

    Guten Tag zusammen,
    ich habe folgende Frage: Mein Mietvertrag sieht die Treppenhausreinigung durch den Vermieter vor, einmal pro Woche. In den Nebenkosten wird das auch abgerechnet, eine vom Vermieter beauftragten Firma.
    Leider kommt diese Firma dem Reinigungsauftrag nicht nach, sodass Monate lang nicht gereinigt wird.

    Ich zahle also eine Reinigung pro Woche, eine Gegenleistung erfolgt aber nicht – es wird also nicht gereinigt, jedoch abgerechnet.

    Ich sehe hier einen schlichten Betrug, da regelmäßig keine Gegenleistung erfolgt, aber wie geht man am Sinnvollsten vor?

    Vielen Dank im Voraus für jeden Gesetzlich einwandfreien Hinweis
    S.K.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Sascha K.,

      informieren Sie zunächst den Vermieter, dass eine Reinigung nicht stattfindet und dass er die beauftragte Firma diesbezüglich kontaktiert. Der Vermieter ist in der Regel der Auftraggeber und sollte prüfen, ob die Leistung erbracht wird. Ob in diesem Fall eine Mietminderung möglich ist, können wir nicht einschätzen und empfehlen Ihnen sich beim Mieterverein beraten zu lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  14. Cordula

    Bei uns wurde früher die Treppenhausreinigung von den Mietern gemacht, seit dem jede Wohnung wem anderen gehört , haben immer mehr nicht mehr geputz , nun ist eine Firma beauftragt, aber es sieht dreckiger aus wie vorher , da nur alle 6-8 Wochen geputz wird. Ist das genügend… man bezahlt ja dafür Geld

  15. Eveline

    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit neun Mietparteien, Das Haus wurde von unserem Vermieter verkauft. Der neue Eigentümer hat eine Hausverwaltung eingesetzt. Die Treppenhausreinigung wurde von 6 Mietparteien seit 1999 selbst durchgeführt und somit erfolgte auch keine Umlage im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. Im Dachgeschoss hat der bisherige Vermieter die Reinigung übernommen und legte diese auch auf die entsprechenden Mieter um. Die neue Verwaltung schickte nun ohne Vorankündigung und ohne jegliche Information an die Mieter eine Reinigungsfirma in das Mietobjekt. Die Verwaltung besteht seit 01.03.2019 . Trotz telefonischer Rücksprache und mit der Bitte um ein persönliches Gespräch, erfolgte keine Reaktion . Wir als Mieter sind nun sehr verunsichert , denn auch die Gartenpflege, Winterdienst usw. wurde von uns durchgeführt

    1. Elena

      Hallo Eveline,
      ab Mai 2019 habe ich ähnliche Situation und Hausverwaltung reagiert nicht auf meine E-Mail oder telefonisch. Ich war persönlich da und niemand kennt die Situation aus. Was haben Sie getan? Können Sie mir einen Rat geben!
      Ich warte auf Ihre Antwort.
      Vielen Dank
      Elena

  16. Emma

    Früher habe ich einen Job als Reinigungskraft gemacht. Mittlerweile mache ich etwas anderes. Würde diese Arbeit aber immer wieder machen.

  17. Anna

    Vielen Dank für diese Informationen über die Verantwortungen bei Treppenhausreinigung! Ich kann schon verstehen, warum es dabei zu Unklarheiten kommen kann. Deswegen ist die richtige Formulierung in dem Mietvertrag wirklich wichtig: Natürlich kann der Mieter ja selbst die gefallenen Nadeln vom Weihnachtsbaum selber putzen. Wie sieht das bei anderen Aspekten von Grundreinigung aus?

  18. Linda m.

    Unsere Vermietet und wir als Mieter teilen uns die reinigung.wir allerdings müssen vor unserer tür,dann die treppe runter (mit zwischenabsatz) bis vor die Vermietethaustür, dann die nächste treppe runter bis zum Eingang und dann auch noch den kompletten Kellerniedergang+ Flur saugen und wischen. Unsere Vermieterin allerdings saugt und wischt von ihrer Wohnung nur abwärts und nicht hochwärts zu uns. Ist das so in Ordnung? Oder muss sie auch zu uns hoch putzen?

    1. Bettina K

      Gegenüberliegende leerstehende Wohnung wird jetzt schon wochenlang renoviert..Wer kommt für die Flurreinigung auf?

  19. Louise

    Bei uns kümmert sich die Hausverwaltung darum. Wir wollten es erst als Mietgemeinschaft übernehmen. Allerdings war das keine gute Idee, da nicht alle die gleichen Vorstellungen haben.

  20. Regina

    muss meine 88 jährige Mutter, die nicht mehr ganz fit ist, auch die Treppenhausreinigung machen oderist Sie wegen des Alters befreit:

  21. Luise H.

    Meine Eltern haben eine solche Mietvereinbarung in ihrem Mietvertrag. Inzwischen sind sie etwas älter und ich bin nicht sicher, wie lange sie noch selbst in der Lage sein werden, das Treppenhaus zu wischen. Können sie in diesem Fall eine Gebäudereinigung engagieren?

    1. Kai L

      Hallo ja das können sie. Aber das wird für ne einzelne Etage zu Teuer es sei denn die Eltern bekommen ne Haushaltshilfe.

  22. Anton

    Danke für die guten Informationen zur Treppenhausreinigung. Wegen der unregelmäßigen Reinigung der Mieter hat der Vermieter eine Entscheidung getroffen. Er hat eine Firma zur Treppenhausreinigung engagiert, da die Mieter zu oft nicht putzen.

  23. Luise

    Bei uns gab es auch immer wieder Probleme mit dem Einhalten der Hausordnung. Einzelne Mieter haben sich nicht an das Putzen des Treppenhauses gehalten. Um hier weiteren Ärger zu vermeiden, hat die Hausverwaltung nun einen professionellen Gebäudereinigungs-Service engagiert.

    1. Elena

      Hallo Luise,

      ich habe ähnliche Situation. Weil nicht alle geputzt haben, sollen wir bezahlen. Ich bin alleinerziehende Mutter. Deswegen brauche ich, keine extra Kosten zu bezahlen. Selbstständig putze ich weiter selber. Der Vermieter reagiert nicht mehr. Einfach hat uns Briefe geschrieben. Ich habe am 04.06.2019 abgesagt. Trotzdem reagiert nicht. Telefonisch antwortet nicht. Ich bin zum Büro gegangen. Die Mitarbeiter hat gesagt: Wir kennen mit der Situation nicht gut aus. Der Vermieter will uns nicht hören. Was kann ich weiter tun? Wie ich bis jetzt geputzt habe, will ich das weiter tun und nicht die Rechnung von der Reinigung bezahlen. Vielleicht kann jemand mir einen Rat geben.
      Vielen Dank

    2. Rene K

      Einen Widerspruch schriftlich einlegen und wenn noch ein Schreiben vom Vermieter kommt noch einen Widerspruch schriftlich einlegen. Ich habe über den Mieterbund alle Widersprüche schriftlich von einer Anwältin machen lassen. Gleichzeitig die Betriebskosten von der Wohnung niedriger anpassen lassen und dem Vermieter die Abbuchungserlaubnis schriftlich entziehen und von der Bank die Mietkosten überweisen lassen. Bucht der Vermieter weiter ab, die zu viel gebuchte Miete zurück buchen lassen, weil ja die Bank die Miete überweist und man die Miete pro Monat nur einmal bezahlen muss.

  24. K.

    Ich wohne in einem Wohnblock im Erdgeschoss. Der Vermieter ist eine Bundesbehörde. Er hat eine Verwaltung eingesetzt.
    Bisher haben alle Mieter in den jeweiligen Etagen geputzt. Die vor einiger Zeit in meiner Etage eingezogenen Mieter habe ich mehrfach angesprochen und darauf hingewiesen, dass sie auch regelmässig putzen müssen. Die junge Frau sieht sich dazu nicht in der Lage. Nachdem ich viele Monate für sie den Schmutz mit beseitigt habeund sie sich gar nicht daran hält, habe ich die Hausverwaltung mehrfach angeschrieben, eine Antwort habe ich nicht erhalten.
    Ich habe nunauch aufgehört zu putzen, da ich nicht mehr gewillt bin, diese Arbeit für die junge Frau zu machen.

    Wenn jetzt Jemand auf der Treppe stürzt, weil sie sehr sandig ist, wer ist dann dafür verantwortlich?

    MfG
    Karin K.

    1. Christina P.

      Mieterschutzbund anschreiben und um Hilfe bitten. Nicht warten, bis was passiert,
      wäre mein Rat.

    2. Wehrhold

      in unserem Haus wohnen 5 Mietparteien. BHis her haben die Mieter immer die Etage geputzt die zur Wohnung gehört im Wechsel. Jetzt ist im Erdgeschoß ein neuer Mieter eingezogen und verlangt, dass alle Mieter auch im Erdgeschoß mit putzen. Müssen wir anderen das Akzeptieren?

      1. Maike

        Nein. Jeder putzt in seiner Etage die Treppen.ausser im Mietvertrag vereinbart! Verbraucherzentrale fragen und Vermieter einschalten, das er aufklärt

    3. Semra

      ich habe mich mal bei meinem Vermieter beschwert. Machen das 12 Jahren selber. Die meinten jeder hat alle Etagen zu säubern, die er auch benutzt – der Kellereingangstür muss jeder Mieter machen, da sie ja von jedem benutzt wird.

      1. Maike

        Im abwechslung. Ausser im Mietvertrag vereinbart.
        Den Vermieter bitten eine Liste zu erstellen, wer wann die Kellereingangstüren ect. Putzen muss.
        Ansonsten mit den anderen Mietern versammeln und eune Liste erstellen.
        Bester Weg über den Vermieter!

  25. Frederico

    Eine Gebäudereinigung wird bei einer Kollegin von einer Hausverwaltung vorgenommen. Sie kümmern sich um alles, auch wenn die Wohnung gekauft ist. Eigentlich wollten sich die Eigentümer nicht darauf einigen, wer wann den Hausflur reinigt, darum kümmert sich jemand anderes darum.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert