Mindestmietdauer: Wie ist das rechtlich geregelt?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Hat ein Mietvertrag immer eine Mindestlaufzeit?

Ein Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit kann zulässig sein.
Ein Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit kann zulässig sein.

Die Traumwohnung ist gefunden und jetzt muss nur noch der Mietvertrag unterschrieben werden. Beim Durchlesen fällt dann plötzlich eine Klausel ins Auge, die eine Mindestmietdauer festlegt. Einige Mieter sind dann verunsichert und wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen.

Ist eine Mindestmietdauer rechtlich zulässig oder ist solch ein Mietvertrag ungültig? Was Mieter bei derartigen Klauseln beachten sollten, wie die rechtliche Grundlage bei diesem Thema aussieht und wie eine Mindestmietdauer als Formulierung gestaltet sein sollte, betrachtet der folgenden Ratgeber zum Thema näher.

Das Wichtigste zur Mindestmietdauer

Kann eine Mindestmietdauer im Mietvertrag vorgegeben sein?

Vermieter können im Mietvertrag eine Mindestlaufzeit für das Mietverhältnis bestimmen.

Ist eine Kündigung innerhalb der Mindestlaufzeit möglich?

In der Regel wird eine ordentliche Kündigung vom Mietvertrag in diesem Zeitraum ausgeschlossen. Müssen Mieter dennoch ausziehen, müssen sie das immer mit dem Vermieter klären. Außerordentliche Kündigungen sind jedoch möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie lange kann eine Mindestmietdauer sein?

Eine rechtliche Regelung, wie lange eine Mindestlaufzeit sein darf oder muss, gibt es nicht. Durchschnittlich liegt die Dauer jedoch zwischen einem und zwei Jahren. Gibt es hier Probleme ist Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht ratsam.

Mietvertrag mit Mindestmietdauer: Was ist erlaubt?

Im Mietrecht ist eine Mindestmietdauer unter bestimmten Umständen möglich.
Im Mietrecht ist eine Mindestmietdauer unter bestimmten Umständen möglich.

Dass eine Mindestlaufzeit in einem Mietvertrag festgehalten ist, kann verschiedene Gründe haben. Doch kann im Mietrecht eine Mindestlaufzeit überhaupt festgelegt werden oder gibt es hier bestimmte Einschränkungen?

Grundsätzlich ist eine Festlegung einer Mindestmietdauer im Mietvertrag durchaus möglich. Hier gelten die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bezüglich der Vertragsfreiheit. So kann ein Grund für eine Mindestlaufzeit sein, dass sich Vermieter absichern und verhindern möchten, dass Mieter nach wenigen Monaten oder sogar Wochen wieder ausziehen. Zum anderen kann eine solche Mindestmietdauer auch in einem Zeitmietvertrag begründet liegen.

Allerdings muss ein Mietvertrag mit Mindestlaufzeit auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit dieser auch wirksam ist. Liegen diese nicht vor, ist ein Mietvertrag mit Mindestmietdauer nicht zulässig.

Besonders wichtig ist, dass eine Vereinbarung bezüglich einer Mindestdauer von einem Mietvertrag einvernehmlich getroffen wird. Denn hierbei handelt es sich in der Regel um sogenannte Kündigungsausschlussklauseln, die sowohl für Mieter als auch für Vermieter gelten müssen. Dies ist als Formulierung auch so im Mietvertrag festzuhalten.

Bei einem Zeitmietvertrag gemäß § 575 BGB ist die Mindestmietdauer für die Wohnung oder das Haus bereits vertraglich eindeutig festgelegt und beinhaltet in der Regel auch den beidseitigen Verzicht auf eine Kündigung während dieses bestimmten Zeitraums. Ein Zeitmietvertrag endet in der Regel mit dem vertraglich vereinbarten Datum.

Auch bei einem unbefristeten Vertrag kann eine solche Klausel Anwendung finden. Jedoch ist es hier ebenfalls notwendig, dass beide Vertragsparteien auf ihr Kündigungsrecht innerhalb des bestimmten Zeitraums verzichten. Sowohl Mieter als auch Vermieter müssen also erklären, dass eine Kündigung im vertraglich vereinbarten Zeitraum nicht erfolgt.

Allerdings kann es auch Gründe geben, warum Mieter oder Vermieter einen Mietvertrag mit Mindestmietdauer vorzeitig kündigen wollen.

Mindestmietdauer: Ist eine Kündigung dennoch möglich?

Wohnung kündigen: Trotz Mindestmietdauer kann das ein Option sein.
Wohnung kündigen: Trotz Mindestmietdauer kann das ein Option sein.

Ist für ein Haus oder eine Wohnung eine Mindestmietdauer per Kündigungsausschlussklausel festgelegt, kann eine ordentliche fristgerechte Kündigung von keiner Mietvertragspartei ausgesprochen werden. Auch ein Rücktritt von einem erst kürzlich geschlossenen Mietvertrag ist rechtlich nicht vorgesehen. Ein Rücktrittsrecht gibt es hier nicht.

Das Recht eine außerordentliche Kündigung auszusprechen bleibt von solchen Klauseln im Mietvertrag jedoch unberührt. Liegen also außerordentliche Gründe vor, kann auch vor Ablauf der Mindestmietdauer gekündigt werden.

In § 543 Abs.1 BGB ist dies wie folgt definiert:

Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.“

Zahlt ein Mieter beispielsweise während der Mindestvertragslaufzeit die Miete nicht oder immer verspätet, kann das einen Kündigungsgrund für Vermieter darstellen. Auf der anderen Seite können Mängel an der Mietsache, die bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren oder erst später entstanden sind, eine Kündigung seitens der Mieter begründen.

Weitere Gründe einen Mietvertrag mit Mindestdauer vorzeitig kündigen zu können, sind zum Beispiel eine neue Arbeitsstelle oder Familienzuwachs.

Allerdings handelt es sich dann auch jeweils um Einzelfallentscheidungen, die die jeweiligen Umstände mit betrachten. Gleiches gilt, wenn vor Ablauf der Mindestmietdauer ein Nachmieter gefunden wird. Vermieter müssen diesen nicht akzeptieren, denn sie können frei entscheiden, wen sie als Vertragspartner haben möchten. Im Zweifel sollte hier eine Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht erfolgen.

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Mindestmietdauer: Wie ist das rechtlich geregelt?
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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

44 Gedanken über “Mindestmietdauer: Wie ist das rechtlich geregelt?

  1. Halil

    Guten Abend,

    Ich würde mich freuen über eine Antwort suf mein Problem.
    Mein Mindestmietdauer endet am 31.3.2022 und habe am 20.01.22 meine Vertrag gekündigt zum 30.4.2022. Ist das Rechtlich in Ordnung? Mein Vermieter meint ich darf erst zum 30.6.22 raus aus der Wohnung?!

  2. D.S.

    Hallo!
    Mich würde es interessieren, wie es sich mit der Mietsicherheit/Kaution verhält, wenn eine Mindestmietdauer vereinbart wurde.
    Haben Vermieter*innen das Recht, diese dann als eine Art „Schadensersatz“ einzubehalten, wenn die Mieter doch vor Ende der Frist ausziehen möchten/müssen (gesetzt der Fall, es kommt ein Aufhebungsvertrag zustande oder es liegen Gründe vor, die dies rechtfertigen)?

    Bereits im Vorfeld herzlichen Dank für die Antwort!

  3. Sinem I

    Hallo,
    ich werde nächstes Jahr umziehen wegen Familiennachzug, momentan wohne ich in Einzelzimmer und nächstes Jahr muss ich 2 Zimmerwohnung vorweisen, damit mein Mann kommen kann. Und danach werden wir seine zwei Kinder von der früheren Ehe auch nachholen. Ich kann aber nicht sofort 3 bis 4 Zimmerwohnung mieten ,weil dass als Alleinverdiener zu teuer ist. Kann ich dann nächstes Jahr ,nach dem mein Mann gekommen ist , wegen Familieinzuwachs von zwei Kindern aus dem Mietvetrag austreten .
    Danke

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Sinem I,

      das können wir pauschal nicht beurteilen, da dies mit den Mietvertragsinhalten zusammenhängt. Ist es möglich, können Sie auch einen zeitlich befristeten Mietvertag schließen und dann zum Ende der vereinbarten Mietzeit ausziehen. Reden Sie am besten mit dem potentiellen Vermieter, ob ein zeitlich befristeter Vertrag möglich ist.

      Ihr Team von mietrecht.com

  4. Peter

    Guten Tag,
    ich habe einen Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Es ist jetzt noch ein Jahr offen und ich würde gern aus privaten Gründen ausziehen. Habe ich den Textabschnitt richtig verstanden: „Gleiches gilt, wenn vor Ablauf der Mindestmietdauer ein Nachmieter gefunden wird. Vermieter müssen diesen nicht akzeptieren, denn sie können frei entscheiden, wen sie als Vertragspartner haben möchten.“, dass wenn ich in der Mindestlaufzeit einen neuen Vermieter finde, ich die Möglichkeit habe aus der Wohnung auszuziehen und den Mietvertrag, quasie auf den neuen Vermieter „übertrage“? Sodass ich nicht noch ein Jahr an diese Wohnung gebunden bin? Was spielt dort noch eine Rolle?
    Mit freundlichen Grüßen
    Peter

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Peter,

      nein, die können die restliche Mindestlaufzeit eines Mietvertrags nicht auf einen neuen übertragen. Sie schließen einen komplett neues Mietverhältnis mit einer anderen Vertragspartei. Die von Ihnen zitierte Textpassage bezieht sich auf den Fall, dass Sie jemanden finden, der in Ihre alte Wohnung einziehen möchte und Sie aus der alten Mindestlaufzeit herauslöst. Allerdings kann dies nur mit dem Einverständnis Ihres jetzigen Vermieters erfolgen. Wie geschrieben, muss dieser dem Nachmieter, den Sie vorschlagen, nicht akzeptieren.
      Reden Sie am besten mit dem Vermieter, ob es eine Möglichkeit gibt, das Mietverhältnis vor Ende der Mindestlaufzeit zu beenden.

      Ihr Team von mietrecht.com

  5. JK

    Hallo,

    ich habe gehört, dass man in einen Mietvertrag bis zu 48 Monate eine Kündigung ausschließen kann. Nun stellt sich die Frage zu welchem Datum die früheste Kündigung möglich wäre. Beispiel ein MV beginnt zum 01.09 eines Jahres x. Wann enden genau die 48 Monate damit es vertraglich unter dem Hinweis ein Vetrag kann frühestens ZUM gekündigt werden? Das Datum müsste dann eigentlich doch der 01.09 4 Jahre später sein , oder nicht?

    Über eine fachlich korrekte Auffassung zu dieser Frage würde ich mich sehr freuen.

  6. Angela

    Guten Tag

    Mein Freund hat per 01.02.2021 eine Wohnung gemietet mit der Klausel von einer Mindestmietdauer von einem Jahr. Nun ist meine Frage, auf wann kann er die Wohnung kündigen? Kann er die Kündigung auf Ende Februar schreiben oder erst auf Ende Mai (Ende Februar + 3 Monate)?.

    Ich würde mich über eine Antwort freuen.

    LG Angela

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Angela,

      in der Regel ist eine ordentliche Kündigung erst mit Ablauf der Mindestmietdauer möglich. Auch dann müssen Sie die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten, es sei denn, Sie einigen sich mit dem Vermieter auf einen früheren Auszug. Ihre Kündigungsfrist würde hier also Anfang Mai ablaufen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  7. Jenny

    Hallo,

    Ich wohne seit Oktober 2020 in meiner 2-Raumwohnung und laut meinem Mietvertrag muss ich 1 Jahr in dieser Wohnung wohnen bleiben.
    Jetzt kam allerdings dazu, dass ich schwanger wurde und die Wohnung somit zu klein wäre.
    Komme ich schon eher aus dem Mietvertrag raus oder muss ich bis Oktober 2021 warten, bis das eine Jahr vorbei ist?

  8. Lisbeth M

    Ich wusste gar nicht, dass Vermieter im Mietvertrag eine Mindestlaufzeit für das Mietverhältnis bestimmen können. Ein Freund von mir sucht ein langfristiges Zimmer hier in der Gegend. Eine Mindestlaufzeit von einem Jahr käme ihm sehr entgegen.

  9. Breuer

    Hallo,

    wir wohnen aktuell zur Miete in einem Einfamilienhaus.
    Es handelt sich dabei um einen unbefristeten Mietvertrag, welcher eine 3 jährige Mietbindung enthält.

    Wir beabsichtigen nun bereits nach 2 Jahren, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Nach Rücksprache mit dem Vermieter wurde uns mitgeteilt, das eine vorzeitige Kündigung möglich ist, wenn ein solventer Nachmieter gefunden wird. Wir haben 2 Nachmieter bereits gefunden. diese haben alle geforderten Unterlagen an den Vermieter zugeschickt. Jedoch wurden diese vom Vermieter in feinster Weise begutachtet, noch gab es eine Rückmeldung an die Interessenten wann eine Entscheidung getroffen wird. Das hatte zur Folge das beide potentiellen, nach unserer Einschätzung vollumfänglich solventen Nachmieter ihr Interesse zurückgezogen haben und alternative Lösungen in der Zwischenzeit gefunden haben.

    Jetzt meine Frage: Darf ein Vermieter sich so verhalten? Keine oder nur schwere Erreichbarkeit, keine Rückmeldungen? Was sagt der Gesetzgeber hierzu? Zwischenzeitlich haben wir es einer Maklerin übergeben. Jedoch auch sie zweifelt an einer zeitnahen Entscheidung vom Vermieter.

    Danke im voraus!

  10. Heike

    Hallo,
    in meinem Mietvertrag befindet sich folgender Text zur Mietzeit:
    Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2021 und läuft auf unbestimmte Zeit.
    KÜNDIGUNGSVERZICHT
    Beide Mietparteien verzichten wechselseitig bis zum 31.12.2021 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Zum Ablauf des Verzichtszeitraums kann das Mietverhältnis erstmalig wieder von beiden Mietparteien mit den gesetzlichen Kündigungsftisten und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden.
    Ich frage mich nun wann gekündigt werden kann? Am 01.01.2022 zum 30.04.2022
    oder am 03.10.2021 zum 31.12 2021 da ja dort steht zum Ablauf des Verzichtzeitraums kann das Mietverhältnis erstmalig wieder von beiden Miezparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen……

  11. Barbara

    Hallo,
    mein Sohn hat in seinem Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer eine „besondere Vereinbarung“. Einerseits richtet sich das Kündigungsrecht der Mietvertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften (§549 beachten schreibt er), andererseits steht in der besonderen Vereinbarung: „sollte der Mieter außerhalb des jährlichen Rhythmus des Wintersemesters (regelmäßig zum 30.9. des Jahres) kündigen wollen, sind dem Vermieter zur Vermeidung eines unnötigen und unerwünschten Leerstands der Mietsache geeignete Nachmieter zu benennen, es sei denn, der Vermieter hätte selbst einen Interessenten für das jeweilige Zimmer. Andernfalls ist das Zimmer bis zum Übergang an einen geeigneten Nachmieter weiterhin zu mieten. Dieser Passus dient lediglich dazu zu vermeiden, dass ein Zimmer längere Zeit leer steht, weil der Mieter mitten unter dem Jahr das Mietverhältnis grundlos kündigt.“
    Ist dies rechtlich korrekt? Wenn mein Sohn z.B. zum 1.7. kündigt, muss er dennoch bis zum 30.9. bezahlen, wenn er keinen Nachmieter findet? Leider hat er dies unterschrieben.
    Vielen Dank für eine Info im Vorraus.

  12. Schmid

    Hallo wir haben unseren Mietvertrag vor zwei Tagen unterschrieben und per Post zurück geschickt. Nun haben wir folgende Klauseln gesehen :

    Die Mietvertragsparteien verzichten für die Dauer von 12 Monaten ab Mietbeginn des Mietvertrages auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung. Die Kündigung kann mit unter Absatz 2 stehender Frist zum Ablauf der Mindestmietdauer erfolgen.“

    Absatz 2:

    ,,Der Vertrag kann vom Mieter bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Die fristlose Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.“

    Bedeutet das, es ist nicht möglich innerhalb der nächsten 12 Monate zu kündigen?

    Der Vertrag wurde vor 3 Tagen unterschrieben. – sollte es nun so sein, dass es nicht möglich ist vorher die Wohnung zu kündigen – können wir dann noch vom Widerrufsrecht gebraucht machen? Dies gilt doch 14 Tage, oder ?

    ( Kaution wurde überwiesen – Schlüssel haben wir noch nicht!)
    Es ist unsere erste Wohnung – daher die Frage ob man die Wohnung auch innerhalb 12 Monaten kündigen kann ( mit Kündigungsfrist).

    Danke im voraus!!!

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Schmid,

      in diesem Fall handelt es sich um eine Mindestmietdauer. Diese ist in der Regel zulässig. Eine ordentliche Kündigung ist dann in diesem Fall erst nach Ablauf des Zeitraums möglich.

      Ihr Team von mietrecht.com

  13. Der Mieter

    Hallo,

    habe eine Frage zu meinen Vertrag… Ich wohne seit ca. 12 Monaten in einer neuen schönen Neubauwohnung… Zum Einzug waren die weiteren Wohnungen im Haus noch nicht bezogen … Seit ca. 3 Monate wohnt nun ein Paar über mir…. Die sind wie soll ich es vorsichtig auszudrücken ziemlich Nachtaktiv… Es kam bereits vor das ich die Polizei rufen musste wegen nächtlicher Ruhestörung… Habe bereits meinen Vermieter über dieses Geschehen informiert und möchte am liebsten wieder Ausziehen, weil ich hier keine Ruhe bekomme…
    Es fliegen Gegenstände aus dem Fenster oder ähnliches…

    Ist das möglich, habe in meinen Vertrag eine Mietdauer von 3 Jahren hinterlegt… Kann ich hier von einen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, gab es hier schon mal so einen Fall?

    Gruß der Mieter

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Der Mieter,

      da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Mieterverein zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich ihrer Möglichkeiten und des Vorgehens unterstützen und entsprechend beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  14. Susann O

    Guten Abend,
    meine Freundin hat vor ein paar Tagen einen Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr unterschrieben und will aus verschiedenen Gründen von diesem zurücktreten. Ob in dem Mietvertrag eine Klausel ist, die ein Rücktrittsrecht beinhaltet, weiß ich nicht – jedenfalls soll sie einen mich unverständlich hohen Betrag von mehreren tausend Euro zzgl. der Kaution zahlen (Kaltmiete 665,00, Kaution über 2.000 €!!!). Daß sie eine Art „Abstand“ zahlen muß, ist verständlch, aber mir erscheint das mehr als überzogen. Der MV würde ab dem 01.11.2020 begnnen.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Susann O,

      wir können nicht beurteilen inwiefern ein Abstand vertraglich geregelt ist. Am besten sollte sich Ihre Freundin an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden und den Vertrag sowie die Forderungen rechtlich prüfen lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  15. Reinhard

    Hallo, ich heiße Reinhard und habe eine Frage.
    Es wurde ein Mietvertrag über ein Ladenlokal geschlossen gewerblich, auf 1 Jahr, mit einer
    Option von 3 Jahren.
    Dieser Mietvertrag und die Option sind seid 10 Jahren abgelaufen.
    Das Ladenlokal nutze ich aber weiter und zahle auch die Miete.

    Jetzt verstirbt der Vermieter.
    Ist Jetzt die stillschweigende Nutzung durch den Tot vom Vermieter beendet. Muss ich jetzt mit den Erben einen neuen Mietvertrag abschließen?

    Das habe ich nicht getan.
    Habe einfach bis zum Ablauf von 3 Monaten gekündigt.

    Dann wurde das Haus verkauft an einen Dritten.

    Muss ich mit dem neuen Eigentümer jetzt einen Mietvertrag abschließen, weil ja
    kein Mietverhältnis beim Voreigentümer mehr besteht, und muss der neue Eigentümer meine
    Kündigung an die Erben des Hauses durch Kauf mit übernehmen.

    Es wäre schön, wenn sie mir mitteilen, wie die rechtliche Situation sich darstellt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Reinhard

  16. Lisa S.

    Hallo,

    ich möchte kurz meine Situation schildern und würde mich über eine Antwort freuen:

    Ich bin an einen Mietvertrag gebunden, der eine Mindestmietdauer von zwei Jahren festlegt. In vier Monaten wäre diese erst erfüllt, also im Juli. Da ich so unzufrieden mit meiner jetzigen Wohnung bin, habe ich eine andere gefunden und kann ab dem 01.05. einziehen. Jetzt muss ich kündigen und frage mich, was ich tun kann. Es liegen keine „unzumutbaren“ Mängel vor, aber ich wurde in der Vergangenheit von der Vermietungsgesellschaft nicht gerade freundlich behandelt. Mängel wie Schimmel, der schon bei Einzug bestand und eine nicht gut funktionierende Heizung oder Gasboiler sind vorhanden, die nach mehrfacher Erwähnung nicht behoben wurden. Ich fühle mich nicht wohl hier, weil ich bei auftretenden Mängeln ein schlechtes Gefühl habe, aufgrund letzterem.

    Können Sie mir etwas Hilfreiches empfehlen? Dafür wäre ich sehr dankbar!
    LG Lisa 🙂

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Lisa S.

      haben Sie die Mängel beim Vermieter angezeigt und wurden diese nicht behoben, kann dass einen Grund für eine Kündigung darstellen. Da wir keine Rechtsberatung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Mieterverein zu wenden. Dieser kann Sie entsprechend beraten. Ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorhanden, muss die Mindestmietdauer in der Regel eingehalten werden. In diesem Fall sollten Sie versuchen einen früheren Auszug mit dem Vermieter abzuklären.

      Ihr Team von mietrecht.com

  17. Giuffrida

    Hallo,
    wenn in einem Monat die Mindestdauer des Mietvertrags endet, kann ich dann jetzt schon kündigen und den verbleibenden Monat von der Kündigungsfrist abziehen…oder fängt die Kündigungsfrist erst ab Ablauf der Mindesvertragsdauer an?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Giuffrida,

      möchten Sie früher ausziehen, sollten Sie das mit dem Vermieter klären. In der Regel beginnt die Kündigungsfrist, wenn die Mindestmietdauer abgelaufen ist.

      Ihr Team von mietrecht.com

  18. Simone B

    Guten Abend,wir haben einen Mietvertrag seit dem Juli 2018 mit einer Mindestmietdauer von 5 Jahren,nun haben wir ein Haus gekauft und möchten/müssen kündigen. Sind wir jetzt an den Mietvertrag gebunden?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Simone B,

      in der Regel sind die Vereinbarungen im Mietvertrag einzuhalten. Inwiefern diese allerdings wirksam sind, können wir nicht beurteilen. Lassen Sie sich in Bezug auf die Mindestmietdauer am besten rechtlich bei einem Mieterverein beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  19. Philip

    Moin,
    Ist es rechtlich zulässig, wenn der Vermieter bei mir eine mindestmietdauer vermerkt und bei meinem Nachbarn nicht? (im gleichen Gebäude) also quasi bei einer Wohnung nicht?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Philip,

      wir können nicht beurteilen, um was für einen Mietvertrag es sich bei Ihrem Nachbarn handelt. Grundsätzlich kann ein Vermieter entscheiden, ob er eine Mindestmietdauer festlegt oder nicht. Haben Sie rechtliche Fragen dazu, empfehlen wir eine Beratung bei einem Mieterverein. Wir bieten eine solche nicht an.

      Ihr Team von mietrecht.com

  20. Janina

    Guten Tag, wir haben eine Mindestmietdauer von 24 Monaten. Nun sind 12 Monate vorbei und wir haben gekündigt, da wir ab dem 01.03.20 in eine andere Wohnung ziehen wüssen, da meine Schwiegermutter pflegebedürftig ist und sie kaum Pflegegeld bekommt, um eine Pflegerin oder das Pflegeheim zu bezahlen. Seit 3 Wochen geht diese ‚Verkürzung des Mietverhältnisses‘ schon bei der Vonovia durch und wir wissen immer noch nichts. Ich rufe schon 2 mal die Woche dort an, weil es wirklich dringend ist und eigentlich ein wichtiger Grund ist. Ich kriege als Antwort nur, dass wir eine Mindestmietdauer von 24 Monaten haben…. Die Kündigungsbestätigung kam schon an für den 30.10.20. Was kann ich noch dagegen tun? Sie sagen mir nur diese eine Sache oder auch, dass es zu 99,9% abgelehnt werden kann, da man ja auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann…

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Janina,

      in diesem Fall empfehlen wir Ihnen sich ausführlich bei einem Mieterverein rechtlich beraten zu lassen. In der Regel müssen sich Mieter an die Mindestmietdauer halten, wenn der Vermieter nicht bereit ist, einen früheren Kündigungszeitpunkt zu akzeptieren. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  21. Sabrina

    Ich wohne seit 01.07.2018 in einer Mietwohnung, die als neu saniert galt. Es gibt immer wieder im Winter kein warmes Wasser, die Heizung ist nicht manuell regelbar, weshalb es in meiner Wohnung regelmäßig zu Temperaturen um die 30 Grad kommt. Mir wurden ein Waschkeller, Fenster im Treppenhaus und eine manuelle Heizungsregulierung in der Wohnung schon bei Einzug und auch immer wieder zwischendurch zugesagt. Bis heute ist nichts in diese Richtung passiert. Ich habe fast alle Vorfälle schriftlich angemahnt, es kam auch immer mehr oder weniger zeitnah der Hausmeister (innerhalb on 1-14 Tagen) und hat sich dem Problem wohl angenommen. Nichtsdestotrotz hat offensichtlich nichts zu einer Verbesserung geführt. Ich kann aufgrund der Hitze kaum schlafen, habe vertrocknete Schleimhäute, das Laminat geht auseinander und meine Möbel platzen. Es gibt auch ein außerordentliches Kalkaufkommen, weshalb ich schon den Duschkopf ersetzen musste, weil man mir die Schuld dafür gegeben hat, aber der Kalk bildet sich im Waschbecken ab und auch in anderen wohnung in der Region hatte ich solche Probleme nicht.

    Kann ich nun außerordentlich kündigen? Wenn ja, mit welcher Frist und muss ich einen Nachmieter suchen?

  22. Mag

    In meinem Vertrag steht nur:
    „1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.12.2019 mit einer Mindestmietdauer von 2 Jahren danach auf unbestimmte Zeit.

    2. Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.“

    Ist das in diesem Fall gültig oder entfällt die Klausel, weil nicht verankert ist, dass es beidseitig ist?

  23. Julia

    Ich wohne seit 1.1.2019 in einer kleinen Mietwohnung. Nun kommt es durch private Änderungen dazu, das ich wohl wieder ausziehen muss. Neuer Lebensgefährt mit Kind, dadurch wird die jetzige Wohnung zu klein.
    Der Vetrag ist aber bis 30.1.2022 ausgelegt.
    Was nun?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Julia,
      eine ordentliche Kündigung ist bei einem befristeten Mietvertrag in der Regel nicht möglich. Reden Sie am besten zunächst mit dem Vermieter und klären Sie, ob ein Aufhebungsvertrag in Frage kommt. Lassen Sie sich zudem bei einem Mieterverein bezüglich weitere Möglichkeiten beraten.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  24. Sandra

    Ich wohne seit drei Monaten in einer Mietwohnung. Mein jetziger Vermieter verkauft die Wohnung nun und die Käufer wollen gerne Eigenbedarf ankündigen. Nun steht in meinem Mietvertrag, dass die ordentliche Kündigung erst nach einem Jahr ausgesprochen werden kann. Würde das bedeuten auch die neuen Eigentümer dürfen erst dann Eigenbedarf anmelden, oder gelten hier die drei Monate?! Würde nur gerne wissen wie viel Zeit mir bleibt was neues zu finden.
    Danke und viele Grüße!

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Sandra,
      die neuen Eigentümer übernehmen den bestehenden Mietvertrag und sind an die Regelungen in diesem gebunden. Wurde hier für beide Seiten vereinbart, dass eine Kündigung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt möglich ist, denn muss dies in der Regle auch eingehalten werden. Lassen Sie den Mietvertrag am besten auch einmal von einem Mieterverein prüfen.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  25. mario

    mängel in wohnug Badewanne nicht nutzbar nach Verstopfung dertiollette Eingangstür fällt aus der angel Heizungen funktionieren nicht kann mann deswegen kündigen zeitmietsvertrag

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo mario,
      ein Zeitmietvertrag kann in Ausnahmefällen außerordentlich gekündigt werden. Lassen Sie sich am besten bei einem Mieterverein beraten, ob die vorliegenden Gründe dafür ausreichen. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.
      Die Redaktion von mietrecht.com

    2. Pascal K

      Guten tag

      Wir haben ein Haus auf Zeit gemietet 01.07.2019.
      Wir wussten hier ist eine Baustelle,aber der Vermieter hatte den Tag gesagt es ist nicht laut und sie bekommen davon nichts mit. War leider Samstags.
      Desweiteren wurde gesagt es wird hier in den normalen Arbeitszeiten gearbeitet (7-16 Uhr) aber teilweise bis 19uhr Sommer bis 20Uhr oder auch samstags.
      Durch die Baustelle haben wir kaum einen Zugang zum Haus Eingang, müssen teilweise 1 km entfernt parken.

      Desweiteren werden wir von unseren Nachbar Terrorisiert.
      Sachbeschädigung am Privaten Auto meiner Lebensgefährtin an meinem privaten Kfz an Firmenwagen.
      Meine Lebensgefährtin ist schon psychisch dadurch angeknackst und möchte hier langsam nicht mehr wohnen.

      Können wir unter solchen Umständen aus unseren Mietvertrag kommen?

      Mfg

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