Mietrecht: Bei der Heizung gibt es einiges zu beachten

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 28. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was ist zur Mindesttemperatur in der Mietwohnung bestimmt?

Mietrecht: Muss die Heizung eine bestimmte Temperatur haben?
Mietrecht: Muss die Heizung eine bestimmte Temperatur haben?

Schön warm und mollig, so soll das Zuhause an den kalten Tagen des Jahres sein. Wenn dann etwas nicht funktioniert oder die Temperaturen in den Wohnungen zu niedrig sind, sind sich viele nicht sicher, wer zuständig ist. Auch die rechtliche Lage in Bezug auf eine Mindesttemperatur in der Wohnung oder was das Mietrecht für die Heizung überhaupt vorschreibt, ist meist nicht wirklich bekannt.

Wie kalt darf eine Wohnung ohne Heizung sein? Ob es Vorgaben zu Raumtemperatur in einer Mietwohnung gibt und was bei einer defekten Heizung zu tun ist, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Darüber hinaus klärt er auch, welche Möglichkeiten Mieter haben, wenn die Reparatur einer Heizung nicht erfolgt.

Das Wichtigste zur Heizung im Mietrecht

Gibt es bezüglich der Heizung gesetzliche Vorschriften zu beachten?

Mieter und Vermieter haben bezüglich des Heizens sowohl Pflichten als auch Rechte. Gesetzlich sind bestimmte Temperaturen nicht festgelegt, allerdings hat die Rechtsprechung diesbezüglich Vorgaben definiert.

Welche Temperaturen müssen in der Wohnung möglich sein?

Während der Heizperiode zwischen dem 01.10. und 30.04. müssen zwischen 06:00 und 23:00 Uhr in den Wohnräumen 20 °C und im Bad 21 °C erreichbar sein. In der Nacht sind es dann 18 °C. Im Mietvertrag sind unterschiedliche Regelungen möglich.

Ist eine Mietminderung möglich, wenn die Heizung nicht funktioniert?

Ja, funktioniert die Heizung während der Heizperiode nicht, kann eine Mietminderung möglich sein. Weitere Informationen diesbezüglich bietet der Ratgeber zum Thema „Mietminderung bei defekter Heizung“.

Wichtige Themen rund um die Heizung

→ Fernwärme → Heizperiode → Heizpflicht

Heizung in einer Mietwohnung: Gesetzliche Vorschriften

Eine Mietwohnung ohne Heizung ist heutzutage ungewöhnlich. Zwar gibt es durchaus unsanierte Wohnungen, in denen noch Öfen vorhanden sind, doch diese sind in den letzten 20 Jahren doch eher selten geworden. Die meisten Mieter haben eine Heizung in jedem Zimmer ihrer Wohnung und können die Raumtemperatur selbst bestimmen. Doch gibt das Mietrecht bezüglich der Heizung eigentlich vor, wie warm oder kalt diese sein darf?

Für Temperaturen bei der Heizung sind keine gesetzlichen Vorschriften vorhanden. allerdings sind Urteil hier oft eindeutig.
Für Temperaturen bei der Heizung sind keine gesetzlichen Vorschriften vorhanden. allerdings sind Urteile hier oft eindeutig.

Zunächst ist wichtig, dass sowohl Mieter als auch Vermieter Rechte und Pflichten haben. Das trifft auch auf die Nutzung und Wartung der Heizung zu. Mietern ist im Mietrecht bezüglich der Heizung nicht vorgeschrieben, wie sie diese einstellen müssen. Allerdings sind Mieter dazu gehalten, die Mietsache so zu nutzen, dass diese keine Schäden nimmt. Wird falsch oder gar nicht geheizt, kann das beispielsweise eine Schimmelbildung fördern oder zu Feuchtigkeitsschäden führen. Um dies zu verhindern, darf die Wohnung nicht zu kalt oder zu feucht sein.

Vermieter hingegen müssen sicherstellen, dass die Heizung funktioniert und eine bestimmte Raumtemperatur in der Mietwohnung erreicht wird. Gesetzlich sind diese Werte jedoch nicht bestimmt. Es gibt allerdings Urteile im Mietrecht zur Heizung und deren Temperatur. So hat beispielsweise das Landgericht Berlin bereits 1998 entschieden, dass in der Zeit zwischen 06:00 und 23:00 Uhr in der Wohnung mindestens eine Temperatur von 20 Grad Celsius möglich sein muss (LG Berlin, 26.05.1998, Az.: 64 S 266/97). Die Urteile folgen hier den Festlegungen der Norm DIN 4701.

Das Urteil bestimmt auf Basis dieser Norm auch, dass eine Heizung in einer Mietwohnung während der Heizperiode folgende Temperaturen erreichen muss:

  • Wohnräume: 20 °C
  • Bad, Toilette: 21 °C
  • In der Zeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr sind dann generell 18 °C ausreichend

Die Heizperiode bestimmte das Gericht mit der Zeit vom 01. Oktober bis zum 30. April. Für diesen Zeitraum müssen Vermieter also sicherstellen, dass die Heizungen in den Wohnungen diese genannten Temperaturen erreichen. Demnach ist eine Nachtabsenkung der Heizung im Mietrecht durchaus erlaubt. Eine solche Absenkung bestätigte auch das Amtsgericht Köln im Urteil vom 05.07.2016 (Az.: 205 C 36/16). Eine gesetzliche Regelung zur Nachtabsenkung der Heizung gibt es jedoch nicht.

Was im Mietvertrag zu Heizung bestimmt sein kann

Wichtig ist, dass im Mietvertrag auch andere Vereinbarungen möglich sind. Allerdings dürfen diese nicht zum Nachteil des Mieters führen oder den Bestimmungen der Rechtsprechung entgegenstehen. Ist beispielsweise eine Nachtabsenkung erst ab 24:00 Uhr bestimmt, ist das in der Regel zulässig.

Gemäß den Bestimmungen im Mietrecht zur Heizung sind Klauseln, die bestimmte Temperaturen zu verschiedenen Uhrzeiten vorschreiben oder festlegen, dass beispielsweise auch tagsüber 18° C ausreichend sind, nicht wirksam. Ebenfalls nicht zulässig ist, wenn Klauseln bestimmen, dass die Heizung nachts aus ist. Das Mietrecht bzw. die Rechtsprechung legen auch hier fest, dass während der Heizperiode die Heizung nachts funktionieren muss.

Mietminderung: Wenn die Heizung in der Mietwohnung während der Heizperiode zu kalt ist

Temperaturen unter 18 bzw. 20 Grad sieht die Rechtsprechung in der Regel als Mangel an, welcher unter Umständen eine Mietminderung begründet. Ist eine Heizung defekt und der Vermieter reagiert nicht, kommt dieser seinen Pflichten nicht nach, was ebenfalls eine Minderung der Miete begründen kann.

Für eine Heizung in der Mietwohnung ist eine Nachtabsenkung zulässig, wenn diese nicht zu niedrig ausfällt.
Für eine Heizung in der Mietwohnung ist eine Nachtabsenkung zulässig, wenn diese nicht zu niedrig ausfällt.

Vermieter sind also dazu angehalten, dafür zu sorgen, dass Heizungen während der Heizperiode ausreichend Leistung erbringen, um die genannten Temperaturen zu gewährleisten. Das gilt übrigens auch für die Warmwasserversorgung. Denn hier muss gemäß dem bereits genannten Urteil des LGs Berlin zu jeder Zeit eine Temperatur von mindestens 40 °C herrschen. Das Mietrecht bestimmt zu Heizung und zur Warmwasserversorgung also, dass Mieter zu kalte Temperaturen nicht akzeptieren müssen.

Mieter haben das Recht, bis zur Behebung des Mangels, die Miete zu mindern. Um wie viel das dann möglich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Hier ist es ratsam, sich bei einem Mieterverein beraten zu lassen. Denn eine zu viel geminderte Miete kann auch zu einer Kündigung aufgrund von ausstehenden Mietzahlungen führen.

Fällt die Heizung komplett aus, kann das in der Heizperiode bei Außentemperaturen von unter null Grad durchaus auch eine Minderung von 100 Prozent für den Zeitraum des Ausfalls nach sich ziehen. Eine fristlose Kündigung durch den Mieter ist allerdings nur in Ausnahmefällen eine Option. Ist der Verbleib in der Wohnung unzumutbar, weil die Heizung konstant defekt ist, der Vermieter sich jedoch nicht um eine Behebung kümmert, kann eine solche Kündigung gerechtfertigt sein.

Möglich ist laut Mietrecht bei einer Heizung eine Mietminderung auch, wenn sich die Temperatur nicht runterregeln lässt. Ist die Heizung konstant zu heiß und verursacht deshalb hohe Kosten, kann das ebenfalls einen Mangel an der Mietsache darstellen.

Mietrecht: Was bei einem Heizungsausfall wichtig ist

Ärgerlich ist es natürlich immer, wenn etwas in der Wohnung defekt ist. Meist stellt sich dann die Frage, wer für die Reparatur zuständig ist und wer für die Kosten aufkommt. Ist die Heizung kaputt, muss der Vermieter in der Regel tätig werden. Aber Achtung: Kleinere Wartungsarbeiten können zu den Pflichten des Mieters zählen, wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist. Ist beispielsweise zu wenig Wasser im Heizkörper, ist das Auffüllen Mieteraufgabe.

Mietrecht: Ist eine Heizung defekt, müssen Vermieter in der Regel sofort reagieren.
Mietrecht: Ist eine Heizung defekt, müssen Vermieter in der Regel sofort reagieren.

Das Mietrecht bestimmt zur Heizung Pflichten des Vermieters, wenn es sich nicht um kleine Wartungsarbeiten, sondern um Defekte oder einen Funktionsausfall der Heizungsanlage handelt. Melden Mieter einen Heizungsausfall, müssen Vermieter unverzüglich reagieren und wenn nötig eine Fachfirma mit der Reparatur beauftragen.

Ist ein Vermieter beispielsweise im Urlaub, ist eine angemessene Frist zu gewähren. Üblicherweise gelten drei bis vier Tage als angemessen. Nach dieser Frist können Mieter eine Firma für die Behebung des Defekts beauftragen und die Arbeiten dem Vermieter in Rechnung stellen. Allerdings müssen sie den Heizungsausfall dann auch nachweisen.

Ist ein Schaden oder Defekt jedoch auf ein Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen, haben Vermieter das Recht, die Kosten für die Reparatur von diesem Mieter zu verlangen.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

40 Gedanken über “Mietrecht: Bei der Heizung gibt es einiges zu beachten

  1. GHasenpflug

    Guten Morgen,
    habe ein Problem mit der Raumtemperatur. Der Vermieter hat die Tagestemperatur auf 18° gestellt. Welche Rechte habe ich.
    MfG
    G. Hasenpflug

  2. G Paul Andreas

    Guten Abend, ich habe eine Frage! ich habe eine Wohnung gemietet und in die Wohnung gibt es eine eigene Heizung, mein Vermieter sagt mir schon öfter das ich eine Firma holen soll damit die Firma die Heizung reinigen auf meine Kosten.
    ist das meine Pflicht zum machen? oder seine Pflicht?
    vielen Dank 🤗

  3. Isabella

    Hallo,

    Ich habe folgendes Problem. In meiner Wohnung sind die Heizkörper im Bad und der Küche durchgehend warm. Obwohl ich die Heizung auf Null gestellt habe. Der Hausmeister hat bereits die Thermostate getauscht. Das Problem besteht weiterhin. Die Raumtemperatur in der Wohnung beträgt daher meist mehr als 25 Grad. Wenn es nachts nicht sehr kalt ist, sogar 28 Grad und mehr.

    An den Heizkörpern sind sehr alte Verdunstungsableser, diese erfassen aufgrund der Wärme durchgehend Verbrauch.

    Meine Frage ist welche Rechte ich an dieser Stelle habe? Bin ich für die voraussichtlich hohen Heizkosten aufkommen, obwohl ich nie einheize?

    Leider hat der Fehler wohl bereits in der letzten Heizperiode stattgefunden. Da ich beruflich oft weg bin, hatte ich es leider erst zu Ende des Winter gemerkt und mir war der Zusammenhang zwischen der Abrechnung und den hohen Temperaturen in der Wohnung nicht klar, da auch viele Leitungen im Boden verlaufen, die ebenfalls sehr warm sind. Habe ich hier rückwirkend Möglichkeiten die hohen Kosten anzufechten?

    Viele Grüße und vielen Dank!

  4. Thomas

    Und was ist mit AUSSERHALB der Heizperiode??? Ich habe Mitte September Nachts 15, tagsüber 17 Grad. Meine Gäste sitzen mit einer Decke da!

  5. P.

    Moin,

    gibt es für folgendes ein oder mehrere Urteile:
    Mieter geht an die Zentralheizung und stellt sie in der Nacht um, sodass ein anderer Mieter kein Warmwasser mehr hat.
    Es gab schon Anforderungen dies zu unterlassen, dem wurde aber nicht folgegeleistet. Möchte dagegen vorgehen und suche nun passende Urteile, die dazu beitragen Ihn in dieser Sache handlungsunfähig zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen
    P.

    1. Richard

      Bau eine Tür mit Schloss ein. Der Heizungsraum sollte eh abgeschlossen sein und nicht allgemein zugänglich.

  6. Petra R

    Hallo zusammen,
    vielen Dank, für die vielen Infos. Ich habe hier aber mal eine Frage als Vermieter: In meiner vermieteten Wohnung wurden 2008 neue moderne Heizkörper eingebaut. 2011 wurde die Wohnung an einen neuen Mieter vermietet. Jetzt zieht er aus (2022). Die Heizkörper in Bad und Küche sind über die ganze Länge bis über vier cm hoch stark verrostet, ein überstreichen reicht laut Fachmann hier nicht mehr aus. Auch der Metalltürrahmen im Bad ist so stark dem Rost ausgesetzt, dass er evtl ausgetauscht werden muss. Im Mietvertrag steht, dass der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen muss (die auch das Streichen von Heizung und Türrahmen beinhalten). Muss ich als Vermieter die Kosten für die Renovierung der Heizkörper und Türrahmen alleine Übernehmen? Eventuell muss alles erneuert werden, da es sich hier nicht mehr nur um Flugrost handelt. Ich will dem Mieter keine Kosten in Rechnung stellen, die er nicht zu bezahlen braucht.
    Vielen Dank im Voraus für eine klare Antwort

  7. Lena

    Danke für die vielen Informationen übers Mietrecht bezüglich des Heizens. Die Heizung meiner Tante ist leider ausgefallen, jetzt benötigt sie natürlich dringen Hilfe und überlegt eine Mietminderung zu veranlassen. Eine Heizungssanierung könnte auch vielleicht helfen, das Problem dauerhaft zu beseitigen. Gut zu wissen, dass es in der Heizperiode, tagsüber möglich sein muss, mindestens 20° C zu erreichen.

    1. Jeannine

      Falls Ihre Heizung aus ist, wäre es möglich, dass der Stift hinter Ihrem Thermostat feststeckt. Abschrauben, den Stift versuchen zu drücken (+ölen) und das Thermostat wieder anschrauben. Auf 5 stellen und ein Thermometer in die Raummitte legen. Nach 2 Stunden ablesen. Sollten nun keine 20°C oder mehr vorhanden sein ist vermutlich das Thermostat defekt.
      Sie können dies auch gerne vom Hausmeister erledigen lassen.

  8. Nina N

    Bei welcher Einstellung der Heizung müssen den diese Temperaturen erreicht werden? Also ist es okay, wenn ich meine Heizung auf 5 aufdrehen muss, um die 22 Grad zu erreichen?

    1. Jeannine

      Ja, um umweltfreundlich zu handeln und die Kosten fürs gesamte Haus im Rahmen zu halten, wäre dies in Ordnung.

  9. Elke K-L

    Hallo, alle Kommentare sind informativ, allerdings würde ich gerne wissen, ob man bei der Mindesttemperatur von 20°C nicht auch höher regeln können müsste, wenn dafür Bedarf besteht! Für ältere Leute ist das oft nicht ausreichend und mei Termostat zeigt die Funktion einer Attrappe!

    1. Jeannine

      Falls Ihre Heizung aus ist, wäre es möglich, dass der Stift hinter Ihrem Thermostat feststeckt. Abschrauben, den Stift versuchen zu drücken (+ölen) und das Thermostat wieder anschrauben. Auf 5 stellen und ein Thermometer in die Raummitte legen. Nach 2 Stunden ablesen. Sollten nun keine 20°C oder mehr vorhanden sein ist vermutlich das Thermostat defekt.
      Sie können dies auch gerne vom Hausmeister erledigen lassen.

  10. Colling M-t

    Was ist wenn man einen schwer pflegebedürftigen Mann hat / pflegegrad 5 / und die Heizung jetzt erneuert werden soll? Das heißt laut heizungsbauer 2 Tage keine Heizung und kein Wasser.kann ich mir ein Hotelzimmer nehmen?

  11. Tyler P

    Vielen Dank für diesen Beitrag über die Heizung in Verbindung mit dem Mietrecht! Wir möchten in unserer Eigentumswohnung eine Heizungserneuerung durchführen lassen und setzen uns deshalb mit den rechtlichen Angelegenheiten auseinander. Bisher wusste ich nicht, dass Wohnräume 20 Grad erreichen müssen.

  12. Lena W

    Danke für den informativen Beitrag zum Thema „Mindesttemperatur in der Mietwohnung“. Meine Onkel vermietet Wohnungen und lässt regelmäßig die Themen warten. Gut zu wissen, dass zu geringe Temperaturen Schimmelbildung fördern oder zu Feuchtigkeitsschäden führen können.

  13. Sonja

    Darf der Vermieter eine Fußbodenheizung ab Mai einfach abstellen ?

  14. Hannes B

    Wir haben vor Kurzem eine Heizungssanierung durchführen lassen. Uns ging es hier um eine positive Energiebilanz. Dadurch habe ich erfahren, dass bestimmte Temperaturen sogar verfügbar sein müssen. Ich finde es sinnvoll, dass dieser Bereich zwischen Oktober und April liegt und der Vermieter hier in die Pflicht genommen wird.

  15. Manfred

    Mein Vermieter tut leider auch nichts gegen meine defekte Heizung. Ich überlege, selbst einen Installateur zu bestellen. Der Thermostat muss getauscht werden, da funktioniert irgendwas nicht. Ich versuche seit Tagen, den Vermieter zu erreichen, da es nur noch 16 Grad statt 20 werden.

  16. Thomas K.

    Hallo,
    Kurze Frage. Habe Vermieter (110m2) die jede Heizung aus haben da ein Kachelofen in der Wohnung ist. Bei der Abrechnung von B. steht bei jedem Heizkörper 0 Verbrauch, also auch der Frostwächter ist nicht an bzw. aktiv.
    Entweder haben die einen Weg gefunden die Firma B. zu umgehen oder die Heizung abgebaut, was aber ein anderes Thema ist.
    Meine Frage darum ist es gut für Heizkörper und co wenn alles abgestellt ist?
    Vielen Dank
    Thomas

  17. Christine R

    Hallo, ich hätte Mal eine Frage.
    Wir sind Schichtler kommen Nachts um ca. 2.00-4.00 Uhr nach Hause und gehen duschen. Leider wird unser Heizkörper im Bad um diese Zeit nicht warm, bei Außentemperatur von unter 5 Grad trotz das wir das Thermostat auf 3 und 4 und 5 gestellt haben.
    Muss man das akzeptieren?

  18. susanne a

    Guten morgen.
    Meine Freundin ist seit 1.10. in einer Neubaumietwohnung. Die Heizung ist nicht regelbar und läuft voll durch .Sie hat den Verwalter schon einige Male darauf aufmerksam gemacht, aber der tut nichts gegen die Mängel, die sie bis jetzt feststellen durfte. Ausser der Heizung Bagatellen.
    Kann man jemand sagen, welchen § sie anführen kann, wenn sie jetzt nochmals schreibt.?
    Ich wäre für Hilfe dankbar.

  19. Mariette S-V

    Wenn eine Wohnung über eine Nachtspeicherheizung älter als 30 Jahre ist : ist es gesetzlich erlaubt ?

  20. Markus

    Vielen Dank für die Info. Ich habe folgende Frage zu dem Thema. Ist es einem Mieter zuzumuten, dass der Verwalter durch seine Wohnung muss um ggf. nach dem defekt einer Heizung zu sehen? Baulich ist leider keine andere Regelung möglich.

  21. Lothar S

    Frage: bei welcher Außentemperatur sollte die Heizung eine Wohnraumtemperatur von 20°C erreichen?

    1. Hans S

      Aussentemperatur liegt morgens bei 5 bis7 grad c

  22. Jay J

    Der Beitrag zum Thema Heizungssanierung ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, weiß ich genug über dieses Thema.

    1. uschi

      Schön, dass nachts wohl 18 grad reichen!! was ist mit den schichtarbeitern?? mit welchem Recht?? ich bin tagsüber arbeiten und meine Freizeit fängt um 24 Uhr an und ich sitz dann in ner kalten bude und mach zig Kerzen an! Hauptsache die rentner und arbeitslosen ballern die Heizung den ganzen Tag! stellt doch mal tagsüber die heizung ab!! ich möchte es auch gerne warm haben, wenn ich zu Hause bin!!

      1. jenson

        Schichtarbeit ist sowieso nicht gut für den Körper 😉 Tagsüber arbeiten, dann hat sich das Problem erledigt.

  23. Otto W

    In meinem Mietvertrag steht, dass meine Gasheizung jederzeit zu benutzt werden kann. was versteht man hierrunter?

  24. Joachim H

    Vielen Dank für die Informationen über Heizsysteme. Mein Bruder braucht eine neue Heizung für seine Wohnung. Ich werde diese Informationen über das Heizen einer Wohnung mit ihm teilen, wenn er nach einem neuen Heizsystem sucht.

  25. Dietrich B

    Das ist ja was wichtiges, wenn die Heizung ersetzt werden muss und es nicht geschieht. Ich bin selber sehr dankbar, dass es Gesetzte dafür im Mietrecht gibt. Dann muss man sich als Mieter nicht darüber Sorgen machen.

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