Mieterverein: Wenn Mieter Hilfe brauchen

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Der Mieterverein vertritt die Interessen des Mieters

Der Mieterverein hilft bei allen Fragen zum Mietrecht.
Der Mieterverein hilft bei allen Fragen zum Mietrecht.

Das deutsche Mietrecht begünstigt in erster Linie den Mieter. Doch nicht immer werden die bestehenden gesetzlichen Regelungen auch eingehalten und nicht jeder Mieter kennt den vollen Umfang seiner Rechte. An wen kann er sich also wenden, um Hilfe oder Auskunft zu erhalten?

Diese Aufgabe übernimmt der Mieterverein. Er vertritt die Interessen der Mieter, klärt sie über ihre Rechte auf und beantwortet alle Fragen rund um die Themen Mietrecht und Mieterschutz: zur Nebenkostenabrechnung, zu Wohnungsschäden, zur Mieterhöhung etc.

Auch bei einer Kündigung kann ein Mieterverein dem Mieter beratend zur Seite stehen.

Aber wie ist ein Mieterverein eigentlich organisiert? Und wie genau unterstützt er die Mieter bei Problemen? Wie können Sie als Mieter Mitglied in einer solchen Mietvereinigung werden? Dies und mehr verrät Ihnen folgender Ratgeber.

Das Wichtigste zum Mieterverein

Welche Aufgabe hat ein Mieterverein?

Ein Mieterverein vertritt die Interessen der Mieter, indem er in rechtlichen Fragen berät und dabei hilft, Streitfälle mit Vermietern oder Behörden zu schlichten. So können beispielsweise Mietverträge oder Nebenkostenabrechnungen geprüft werden.

Wie sind Mietervereine in Deutschland organisiert?

Viele Mietervereine in Deutschland sind unter dem Dachverband des Deutschen Mieterbunds e. V. organisiert. SIe können Regional die Interessen vertreten und auch Anwälte für Mietrecht stellen.

Ist die Mitgliedschaft kostenlos?

Die Mitgliedschaft im Mieterverein erfordert die Zahlung eines Mitgliedsbeitrags, das Beratungsangebot ist dafür jedoch kostenlos.

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Was ist ein Mieterverein?

Der Mieterverein unterstützt und berät die Mieter.
Der Mieterverein unterstützt und berät die Mieter.

Die Institution des Mietervereins ist unter vielen Namen bekannt: Mietverein, Mieterschutzverein, Mietervereinigung, Mieterverband etc. Sie alle bezeichnen dasselbe Konstrukt: einen Zusammenschluss von Wohnungsmietern in Deutschland.

Jeder Mieterverein besitzt ein Einzugsgebiet. Wer innerhalb eines solchen Gebietes zur Miete wohnt, kann sich bei mietrechtlichen Problemen an den für ihn zuständigen Mieterverein wenden.

Die meisten Mietervereine werden von der Dachorganisation des Deutschen Mieterbundes e. V. (DMB) verwaltet. Bei diesem handelt es sich um einen Bundesverband aus 15 Landesverbänden, welche sich wiederum aus insgesamt 320 örtlichen Mietervereinen zusammenschließen.

Deutscher Mieterbund: Der Mieterverein für Deutschland ist gut organisiert

Der Deutsche Mieterbund umfasst bundesweit etwa drei Millionen Mitglieder. Jeder von ihnen gehört einem örtlichen Mieterverein sowie dem für diesen zuständigen Landesverband an. Ein solcher existiert für jedes Bundesland mit Ausnahme von Niedersachsen und Bremen, die sich zu einem gemeinsamen Verband zusammengeschlossen haben.

Während der örtliche Mieterverein die regionalen und unmittelbaren Interessen der Mieter vertritt, kümmert sich der Landesverband um politische Mieterangelegenheiten auf Landesebene. Darunter fällt z. B. die soziale Wohnraumförderung, welche Angelegenheit der Länder ist.

Der Deutsche Mieterbund agiert schließlich auf Bundesebene und hat ein Anhörungsrecht bei allen wesentlichen Gesetzgebungsmaßnahmen im Bereich Bauen und Wohnen. So kann er z. B. bei Entscheidungen zum Wohngeld, bei Fragen zum Städtebau und bei der Heizkostenverordnung mitreden.

Mieterverein: Der DMB setzt sich für eine soziale Wohnungspolitik ein.
Mieterverein: Der DMB setzt sich für eine soziale Wohnungspolitik ein.

Nach eigenen Angaben setzt sich der Deutsche Mieterbund ein für:

  • die Wahrung der Rechte und Interessen der Mieter in allen Bereichen des Wohnungswesens und des Mietrechts
  • die Stärkung des Mieterschutzes, eine soziale Wohnungspolitik und eine soziale Stadtentwicklung
  • die öffentliche Förderung des Mietwohnungsbaus und der Gebäudesanierung

Dem DMB steht der Deutsche Mietertag vor, welcher sich aus Delegierten aus allen Landesverbänden zusammensetzt.

Nicht jeder örtliche Mieterverein ist Mitglied eines Landesverbandes oder des Deutschen Mieterbundes. Diese Mietervereine finden sich in der Regel in größeren Städten und beteiligen sich wenig bis gar nicht an der politische Mitwirkung.

Was leistet ein Mieterverein?

Der örtliche Mieterverein hat vor allem eine beratende Funktion. Er informiert Mieter bei Rechtsstreitigkeiten über ihre Möglichkeiten und setzt ihre Ansprüche gegenüber Vermietern, Verwaltungen und Behörden durch. Der Mieterverein kann außerdem prüfen, ob die Forderungen eines Vermieters berechtigt sind, und den Mietern helfen, sich gegen unrechtmäßige Forderungen zur Wehr zu setzen.

Dies sind die häufigsten Themen, die in der Mieterberatung im Mieterverein angesprochen werden:

  • Stimmt meine Betriebskostenabrechnung?
  • Wie kann ich die mir zustehende Rückzahlung aus der Betriebskostenabrechnung einfordern?
  • Ist eine bestimmte Klausel in meinem Mietvertrag gültig?
  • Ist die Eigenbedarfskündigung meines Vermieters rechtmäßig?
  • Ist die außerordentliche oder ordentliche Kündigung meines Vermieters wirksam?
  • Wie wehre ich mich gegen eine nicht zulässige Kündigung meines Vermieters?
  • Wann kann ich als Mieter den Vertrag außerordentlich kündigen?
  • Wann kann ich bei Wohnungsmängeln eine Mietminderung durchführen?
  • Ist die Mieterhöhung durch meinen Vermieter rechtmäßig?
  • Zu welchen Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen ist mein Vermieter verpflichtet?
  • Kann ich einen Untermietvertrag für meine Mietwohnung abschließen?
  • Was ist der ortsübliche Mietspiegel und wie hoch ist er?
  • Was geschieht, wenn der Eigentümer meiner Mietwohnung wechselt?
Untermietvertrag? Der Mieterverband verrät Ihnen, was erlaubt ist.
Untermietvertrag? Der Mieterverband verrät Ihnen, was erlaubt ist.

Der Vorteil bei einer Beratung durch den Mieterverein ist, dass die Mitglieder diese kostenlos in Anspruch nehmen können und in der Regel keine langen Wartezeiten einhalten müssen. Dies macht den Gang zum Mieterverein für viele Rechtssuchende attraktiver als den Besuch bei einem Rechtsanwalt für Mietrecht.

Auch hat ein Mieterverein im Gegensatz zum Anwalt kein eigenständiges wirtschaftliches Interesse daran, den Streitfall vor Gericht zu bringen, sondern bemüht sich in den meisten Fällen um eine außergerichtliche Einigung.

Dies kommt allen Beteiligten zugute, da es nicht nur Zeit spart, sondern auch Geldbeutel und Nerven schont. Fast 97 Prozent aller Beratungsfälle werden von den Mietervereine ohne Führung eines Gerichtsprozesses gelöst.

Neben der individuellen Mieterberatung erfüllt ein Mieterverein noch andere Aufgaben. Dies ist zum einen die Mitwirkung an der kommunalen Wohnungspolitik zu dem Zweck, ein ausreichendes und bezahlbares Wohnungsangebot im Einzugsgebiet zu schaffen.

Zum anderen leistet ein Mieterverein auch Informations- und Aufklärungsarbeit, indem er z. B. Broschüren zur Verfügung stellt, Zeitungen herausgibt und Musterformulare für Mietverträge oder Übergabeprotokolle anbietet.

Darüber hinaus beinhaltet die Mitgliedschaft im Mieterverein häufig eine Prozesskostenversicherung.

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Wie werde ich Mitglied im Mieterverein?

Als Mieter können Sie die kostenlosen Angebote im Mieterverein nur in Anspruch nehmen, wenn Sie dort Mitglied werden. Dazu müssen Sie sich als Erstes informieren, welcher Mieterverein für Ihr Einzugsgebiet verantwortlich ist.

Dann können Sie die zuständige Beratungsstelle aufsuchen und direkt vor Ort Ihre Mitgliedschaft im Mieterverein anmelden. Viele Mietervereine stellen auch ein Online-Formular zur Verfügung, das Sie bequem zu Hause ausfüllen können. Neben dieser schriftlichen Beitrittserklärung ist auch erforderlich, dass Sie die Vereinssatzung anerkennen. Ist dies geschehen, entscheidet der Vorstand, ob Sie in den Mieterverein aufgenommen werden. Sie erhalten dann eine Mitgliedsbescheinigung.

Den Mitgliedsbeitrag legt jeder Mieterverein selbst fest.
Den Mitgliedsbeitrag legt jeder Mieterverein selbst fest.

Die Mitgliedschaft im Mieterverein ist mit Kosten verbunden. In der Regel muss ein jährlicher Mitgliedsbeitrag gezahlt werden, dessen Höhe vom jeweiligen Mieterverein festgelegt wird. So beträgt z. B. der Beitrag des Berliner Mieterverein e. V. 9 Euro im Monat (Stand: 2018) bzw. 108 Euro im Jahr.

Ist Ihr örtlicher Mietverein Mitglied im DMB, finanzieren Sie mit Ihrem Beitrag auch den Mieterbund und Ihren Landesverband.

Wie bei jedem anderen Verein auch können Sie die Mitgliedschaft im Mieterverein kündigen. Die Kündigungsbedingungen wie z. B. eine Frist oder die Form der Kündigung sind der jeweiligen Vereinssatzung zu entnehmen.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für mietrecht.com. Sie verfasst Ratgeber rund um Themen wie Mietminderung, Betriebskosten und Kündigung. Außerdem recherchiert und schreibt sie News zu brandaktuellen Themen im Bereich Mietrecht.

30 Gedanken zu “Mieterverein: Wenn Mieter Hilfe brauchen

  1. Eichhorn U

    Ich möchte Mitglied im Miederbund werden

  2. Frank M

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich löse bis Ende November die Wohnung meines verstorbenen Bruders auf. Nun würde ich sehr gerne den Mietvertrag prüfen lassen, denn es sollen laut Mietverwalter Türrahmen, Wände und Decken renoviert werden, obwohl ich im Mietvertrag nur „Wohnung muss im sauberen Zustand übergeben werden“ finde.

    Können Sie mir helfen, dass ich das ggf. schriftlich bekomme?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen…

    Viele Grüße
    Frank M

  3. R Ilse

    Darf der Vermieter vor meinem Gartensitzplatz die Magerwiese bis zum Sitzplatz wuchern lassen,
    ich bin auf Gräser allergisch, gibt es einen Gesetzlichen Mindestabstand.

  4. Angie H

    Ich habe meine erwachsene Tochter vor der Geburt meines enkel einziehen lassen bzw aufgenommen obwohl mein Vermieter dagegen war das sie sich anmeldet
    Ich habe eine öffentlich geförderte sozial Wohnung und die Stadt erding ist der Vermieter
    Man droht mir jetzt mit Kündigung ich bekomme derzeit bürgergeld das Baby ist grade mal 2 Monate
    Die Wohnung. Ist 76 qm groß

  5. Katrin

    Hallo, die gegenwärtige Gaseinsparaktion ist doch völlig überflüssig, wenn sich die gesetzgebende, ausführende und rechtssprechende Gewalt in Deutschland wieder einmal uneinig sind. Da heißt es Gas einsparen, so dass alle über den Winter kommen, möchte man aber das Gas für die Warmwasseraufbereitung aus diesem Grund nur von 22 bis 6 Uhr bereit stellen, haben Mieter gleich wieder Rechte, die Miete zu kürzen, auch wenn sie am Ende gar nicht ihre eigene Gasrechnung bezahlen können oder vielleicht -wenn das Gas nicht mehr reicht – überhaupt nicht mehr heizen können?!? Vielleicht schafft hier mal der Mieterbund Klarheit bzw. bemüht sich um eine.

  6. Lehmann

    Hallo ich habe mal eine Anfrage .Ich habe meine Betriebskosten erhalten und habe ein Guthaben ! Aber gleich eine Mieterhöung .Ich habe schon eine Mieterhöng2021.Dankeschön

  7. Gabriele S

    Habe eine Frage…
    Kann der Vermieter die kaution kürzen, wenn eine alte dunkelbraune 80er Jahre Holz-Einbauküche von mir professionell weiß gestrichen wurde, obwohl es mir untersagt wurde? Insgesamt schaut die Küchenzeile jetzt viel freundlicher und moderner aus, da sie zudem in einem dunklen Eck ohne Fenster steht. Meinesachtens eine 100 %ige Aufwertung der Mietsache. Außerdem wurden hochwertige Pozellangriffe angebracht. Kann der Vermieter dies als Mangel oder Schaden ansehen?
    Für eine Meinung dazu wäre ich dankbar
    Lg
    Gabi

  8. Karl-heinz M

    Habe ca:49m2 Wohnfläche, in meine Nebenkosten werden aber 53.o7 m2 angegeben ,die m2 Wohnfläche steht aber nicht im Mietvertrag. Was kann ich tun?

    1. Thomas G

      die Nebenkosten müssen sich auf den angemieteten Wohnraum, demnach auf die im Vertrag stehenden 49 qm beziehen, alles andere wäre falsch, kann daher gekürzt werden-ich rate hier zu einer Beratung beim Mieterbund, Fachanwalt oder wenn beides nicht vorhanden ist, gibt es bei der Stadt in der Regel eine Abteilung für Wohnraumsicherung die auch Beraten können zur Hilfe zu nehmen. Nicht empfehlenswert ist eine eigenmächtige Kürzung. Hingegen kann jeder auch selbst den Vermieter auf den Missstand ansprechen, vielleicht ist es auch nur ein Fehler der dann von der Verwaltung behoben wird und alles ist gut.

  9. Fortuninchen

    Hallo…
    Muss ich bei Besichtigungsterminem auch die Leute und den Vermieter in mein Schlafzimmer lassen…Ich bewohne die Wohnung noch…

  10. H silvia

    Hallo
    Zum 1. Mai habe ich mit dem Expartner ein Haus angemietet. Am 3. Umzugstag beendet Ex die Beziehung und unterschreibt für alle anfallenden Kosten als Alleinmieter aufzukommen. Der Vermieter bestätigt mir den Auszug zu Ende April 2021! Nun geht es um die Kaution die auf meinen Namen läuft. Diese will man mir nicht zurückzahlen, obwohl der Ex weiter wohnen bleiben möchte. Auch will der Vermieter mich nicht mehr aus dem Mietvertrag rauslassen . Ist das rechtens?

  11. Rita

    Hallo zusammen,
    wir Wohnen mittleriweile seit einem Jahr in unserer Wohnung. In unserem Mietvertrag ist eine Terrasse mit 8,5qm angegeben. Diese fehlt allerdings komplett. Jetzt meinte unsere Vermieterin wir können die Miete der Terasse (also nicht gesamt Miete) um 25% kürzen.
    Meine Frage ist ob das so richtig ist. Ich meine wieso soll ich etwas kürzen das einfach nicht vorhanden ist? Wieso muss ich die Terasse zu 3/4 noch bezahlen?

  12. Brigitte u

    Ich bin 1981ineine Wohnung die nicht renoviert war eingezogen jetzt ziehe ich zum 1.5.2021 aus und ich soll die Wohnung renovieren muss ich das

  13. Jacqueline R

    Ich hatte eine Rechnuung von dem Wc Rohren von hatte einen Betrag von fast 600 Euro und der Mann von der Rohrreinigung hat noch gesagt das muss der Mieter zahlen. Dann musste ich es doch selber zahlen. Stimmt das.

  14. R Klaus

    Bei meiner Freundin in der Wohnung sind 2 Steckdosen defekt. Der Vermieter will den Elektriker bestellen. Er sagte dan zu meiner Freundin,das sie die Rechnung bezahlen müste. Ist das rechtens?

  15. Martin

    Also ich habe dem mieterschutzbund geschrieben hatte mit dem letzten Vermieter Probleme. Das ging über Jahre hinweg. Jetzt wohne ich einer anderen Wohnung hatte den Anwalt angeschrieben wegen einer Klage, Nebenkosten und keine Kaution zurück bekommen. Das letzte was ich gelesen habe von dem Anwalt war Dez 2019 der Klage Entwurf ist fertig. Bis heute habe ich nichts mehr gelesen…. Habe mieterschutzbund mit Rechtsschutz! Es ist eine Frechheit mir gehen sämtliche Ansprüche verloren wegen so einem Vorgehen.
    Das nennt man mieterschutzbund? Rate jedem ab. Nur zu fragen stellen gut zu mehr nicht hilft nur ein richtiger Rechtsschutz, die Erfahrung hat mich über 3000€ gekostet danke an mieterschutzbund.

  16. Bratko

    Hallo mein Vermieter renoviert die Wohnung unter uns. Wenn die Handwerker kommen schließen sie ihre Kabel für Bohrmaschine etc. im Hausflur an dieser läuft aber auf unseren Zähler. Er behauptet das stimmt nicht.. er behauptet es läuft über einen Zwischenhändler das stimmt allerdings nicht wir haben alles überprüft. Was kann man da machen ? Desweiteren ist geplant das der Balkon für 2 oder 3 Monate wegkommt und danach ein neuer dran soll. Mirtminderung??? Seit 2 Monaten wird hier beinahe täglich gearbeitet das Wasser die Heizung an und abgeschaltet unmöglich

  17. gronau

    Meine Vermieterin hat schon 3 Jahre keine Nebenkostenabrechnung mehr getätigt(Laut mehrmalige Anfrage meinerseits).Nach meiner Berechnung entstehen daraus noch Nachzahlungen.Darf sie dieses noch einfordern?

    Mit freundl.Grüßen

    Margit Gronau

  18. Klima

    Hallo
    Ich wohne seid 2012 in einem Mehrfamilienhaus mit 9 Parteien. Die alte Hausverwaltung hatte immer nach personen die nebenkostenabrechnung abgerechnet.
    Seid 01.2018 haben wir eine neue Hausverwaltung und die hatten nach qm abgerechnet. Ohne das wir im haus informiert worden. Hatte die jahre vor 2018 immer circa 150 € zurück bekommen und jetzt sind es gerade mal 30 € . Familie unter mir 5 personen hatten mehr erhalten.
    Darf die neue Hausverwaltung das einfach so umändern ohne das man schriftlich Bescheid bekommen hat.
    Mfg c.klima

  19. Jacqueline S

    Hallo,
    Meine Mutti ist verstorben und wohnte über 50 Jahre in ihrer Wohnung. Heute war eine sogenannte Vorabnahme und der Vermieter verlangt die Entfernung sämtlicher Tapeten. Begründung: es handelt sich um Struktur- bzw.. Vliestapeten
    in beige und weiß
    Mietvertrag ist von 1965.
    Darf er das überhaupt.
    Vielen Dank.

    1. Thomas G

      Nein, diese Renovierungsklausel gab es 1965 nicht, meistens sind die früheren Mietverträge so gestaltet, dass die Wohnung besenrein übergeben werden muss-das war es.

  20. Jutta

    Hallo zusammen,

    meine Mietwohnung ist enorm durch Bettwanzen befallen. Ich bin im Juli eingezogen und habe die Ein-Zimmerwohnung komplett neu möbliert. Im Sommer hatte ich bereits Auschlag am Rücken jedoch vermutete ich das es am Wetter lag. Diesen Monat (Oktober) habe ich nun die Bettwanzen entdeckt. Ich weiß nicht, wie diese in die Wohnung gelangt sind und ob diese schon vor meinem Einzug da waren. Meine Vermieterin verlangt nun, dass ich für die Kosten in Höhe von 600 EUR selbst aufkommen muss.

    Was kann ich nun tun? Werde ich alleine für die Kosten aufkommen müssen? Ich bin studentin und kann mir den EInsatz nicht leisten und muss nun Freunde nach Geld fragen.

    Ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen.

    Liebe Grüße
    Jutta

  21. A. Brigitte

    Was kostet mich der Mieterschutzbund in Warngau?
    Mein Vermieter erhöht den Stellplatz um 20%, darf er das?
    Ich habe ihm einen niedrigeren Betrag angeboten, nun hat er mir eine Kündigung zugesandt……
    Ist das Rechtens?
    Wie soll ich mich vrhalten?

  22. Stefanie M.

    Schönen guten Tag
    Also folgendes Problem
    Ich habe jetzt seit knapp 2 Wochen keine Badewanne mehr (ich besitze auch nur diese Wanne das heißt keine Duschmöglichkeit) und die Firma die das machen soll hätte mich gebeten mir letzte Woche 3 Tage Urlaub zu nehmen dann wäre alles erledigt bis heute nichts passiert und in den 3 Tagen Urlaub kam niemand zu mir.
    Ich sehe nicht ein die volle Miete zu zahlen wenn ich seit 2 Wochen mit meiner kleinen Tochter bei 38 – 40 grad nicht duschen kann!
    Bitte gibt mir Tipps
    Mfg

    1. mietrecht.com

      Hallo Stefanie M.,

      ist der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht möglich, kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein. Die Nutzung des Bades gehört in der Regel zu einem vertragsgemäßen Gebrauch. Neben dem Kontakt zum Vermieter mit der Bitte um zeitnahe Lösung und dem Setzen einer Frist, kann die Ankündigung einer Mietminderung erfolgen. Wie hoch die Minderung ausfallen darf, hängt vom Einzelfall ab. Hier sollten Sie sich bei einem Mieterverein ausführlich beraten lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  23. Mietrecht

    Ich konnte aus Finanziellen Gründen (Hartz 4) meinen Mieterverein in MG nicht bezahlen und wurde Gekündigt.Nun habe ich mit meinem Vermieter eine Ungerechfertigte Kündigung bekommen und brauche dringend Hilfe .Ist es möglich das der Mieterbund mich wieder aufnimmt bin Verzweifelt.

  24. Ilka K.

    Guten TAg. DArf mein Vermieter mir nach 25 Jahren in seinem angemieteten HAus mir das TAuben füttern verbieten? Ich habe es jahrelang gemacht und er hat nie etwas gesagt. Ich vergaß, dass ich vor 25 Jahren in dem Mietvertrag unterschrieben hatte, dass ich keine TAuben füttere. Er drohte sogar mit Kündigung, wenn ich nicht aufhöre. Nun kann ich nicht den ganzen Tag am Fenster stehen und sie verjagen. Es steht zwar kein Futter mehr da, es ist jetzt die Gewohnheit.
    Über Ihre Antwort wäre ich sehr froh.
    MFG Ilka K.

  25. Gerhard B.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich war in einem Mieterverein 25 Jahre Mitglied. Zusätzlich bei einer Versicherung zum Bereich WOHNEN versichert. Sind der Mieterverein und die Versicherung verpflichtet, mich bei meinem Auscheiden durch Umzug in ein anders Bundesland darüber zu informieren, dass ich beim Austritt aus dem Mieterverein automatisch auch meine Mitgliedschaft bei der RS Versicherung verliere?
    Danke für Ihre Unterstützung.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Gerhard B.

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