Mietrecht: Sind Haustiere immer willkommen?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 28. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Haustiere in einer Mietwohnung: Was ist erlaubt und was nicht?

Das Mietrecht regelt, welche Haustiere gehalten werden dürfen.
Das Mietrecht regelt, welche Haustiere gehalten werden dürfen.

Tiere gehören für viele Menschen zu den wichtigsten Begleitern im Leben. Da ist es selbstverständlich, dass sie diese auch bei sich wohnen haben wollen. In einer Mietwohnung kann das jedoch zu einigen Schwierigkeiten führen. Das Mietrecht hat für Haustiere in einer Mietsache Regelungen, die es zu beachten gilt.

Ob im Mietvertrag Haustiere grundsätzlich ausgeschlossen werden können, was der Bundesgerichtshof (BGH) diesbezüglich entschieden hat und was Mieter in diesem Zusammenhang beachten sollten, betrachtet der folgende Ratgeber näher.

Das Wichtigste zur Tierhaltung in der Mietwohnung

Ist ein generelles Haustierverbot im Mietrecht möglich?

Nein, im Mietrecht können Haustiere nicht generell verboten werden. Kleintiere dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Bei Hunden und Katzen kann ein Erlaubnis verlangt werden.

Kann der Vermieter die Tierhaltung im Mietvertrag untersagen?

Ist im Mietvertrag die Haustierhaltung grundsätzlich verboten, ist dies nur dann zulässig, wenn es eine Möglichkeit zur Einzelfallentscheidung gibt.

Was gilt, wenn die Haustierhaltung durch den Vermieter genehmigt werden muss?

Vermieter müssen je nach Einzelfall entscheiden, ob sie die Genehmigung für die Haltung von Hunden und Katzen in der Wohnung erteilen.

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Wichtige Themen rund um die Tierhaltung in einer Mietwohnung

→ Hundehaltung → Katzenhaltung

Mieter und Haustiere: Rechtliche Grundlagen

Kann ein Vermieter Tiere verbieten?
Kann ein Vermieter Tiere verbieten?

Kann ein Vermieter Haustiere in der Mietwohnung verbieten? Sind Haustiere in Mietwohnungen überhaupt erlaubt? Diese Fragen stellen sich viele, die eine Wohnung mieten und mit Haustieren einziehen möchten. Oft bestehen Unsicherheiten darüber, was das Mietrecht bezüglich der Haustiere in den Mietsachen bestimmt. So sind sich potentielle Mieter meist nicht sicher, ob sie trotz ihrer Haustiere die Wohnung mieten können.

Eindeutige Entscheidungen gibt es bezüglich allgemeiner Klauseln, in denen Vermieter die Tierhaltung ausschließen. Der Bundesgerichtshof hat bereits 1993 entschieden, dass eine generelle Mietvertragsklause, die Haustiere in der Mietsache grundsätzlich ausschließt, nicht zulässig ist (BGH VII ZR 10/92). Ein absolutes Haustierverbot ist im Mietvertrag also nicht möglich. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Tiere in einer Wohnung gehalten werden dürfen.

Tierhaltung ist im Mietrecht in der Regel von der Art der Tiere abhängig. Das Mietrecht teilt Haustiere in Gruppen ein. Zu den sogenannten Kleintieren gehören beispielsweise Wellensittiche, Hamster, Mäuse, Meerschweinchen oder Fische. Die zweite Gruppe bilden Hunde und Katzen. Nach dem Urteil von 1993 dürften Kleintiere in einer Mietwohnung ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters gehalten werden.

Bei Hunden und Katzen kann das jedoch anders aussehen. Zwar hat der BGH auch hier ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag für unzulässig erklärt (BGH, 20. März 2013, Az.: VIII ZR 168/12) jedoch auch gleichzeitig im Mietrecht Haustiere, die nicht zu den Kleintieren gehören, zur Einzelfallentscheidung gemacht. Das heißt, Vermieter müssen immer abwägen, ob eine Tierhaltung in bestimmten Umständen zugelassen werden kann. Ein allgemeines Verbot stellt eine Benachteiligung des Mieters dar.

Haustierverbot in einer Mietwohnung: Wann ist das dennoch möglich?

Vermieter: Ein pauschales Haustierverbot kann er nicht verhängen.
Vermieter: Ein pauschales Haustierverbot kann er nicht verhängen.

Tiere in der Mietwohnung sind immer dann erlaubt, wenn es sich um die zuvor benannten Kleintiere handelt. Doch auch hier gibt es einige Ausnahmen. So sind beispielsweise Papageien, Frettchen und Ratten dem Vermieter zu melden und eine Genehmigung von diesem einzuholen.

Gleiches gilt für Exoten wie Echsen, Schlangen oder Vogelspinnen. Auch hier ist in der Regel die Erlaubnis des Vermieters notwendig, denn gefährliche Arten müssen vom Vermieter nicht geduldet werden, auch wenn Terrarien in der Mietwohnung erlaubt sind.

In diesem Fall bestimmt nicht das Mietrecht über die Haustiere direkt, sondern Vermieter oder in einem Streitfall der Richter je nach Einzelfall. Ebenso geschieht dies bei der Haltung von Hunden und Katzen.

Tiere im Mietrecht: Das Besondere an Hunde und Katzen

Auch wenn der BGH die Klauseln sowie ein generelles Haustierverbot im Mietrecht für nicht zulässig erklärt hat, können Vermieter weiterhin im Einzelfall entscheiden. So sind Zusätze im Mietvertrag, die die Zustimmung des Vermieters zur Haltung von Katzen und Hunden erforderlich machen, weiterhin gültig.

Im Mietvertrag können Tiere weiterhin nicht erlaubt sein, wenn zusätzlich die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung gegeben ist. Es ist keine Benachteiligung des Mieters, wenn die Belange des Vermieters und der anderen Hausbewohner gegenüber den Interessen des Mieters abgewogen werden.
Im Mietrecht kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung von der Zustimmung des Vermieters abhängen.
Im Mietrecht kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung von der Zustimmung des Vermieters abhängen.

Gemäß den Urteilen des BGH und dem Mietrecht dürfen Haustiere durch Vermieter nur mit einer Begründung abgelehnt werden. Die Zustimmung dürfen Vermieter also nicht grundlos verweigern. Haben bereits andere Mieter Haustiere, bedarf es einer nachvollziehbaren Begründung, warum neue Mieter ein Tierverbot für diese Mietwohnung erhalten. Im Zweifel sollten sich Vermieter von einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen.

Vermieter können das Vorhandensein einer Tierhaftpflichtversicherung zur Bedingung für eine Genehmigung machen. So sind etwaige Schäden abgesichert und im Schadensfall entstehen keine Streitigkeiten darüber, wer für die Kosten aufkommt. Das Mietrecht schreibt für Haustiere eine vorhandene Versicherung jedoch nicht vor.

Im Ernstfall gilt, dass sich Mieter an die Hausordnung und den Mietvertrag halten müssen, wenn es darum geht, Tiere zu halten. Ist im Mietvertrag bestimmt, dass Mieter ihre Haustiere dem Vermieter melden müssen, gilt dies in der Regel für alle Tiere, die nicht zu den Kleintieren zählen.

Ausgenommen von diesen Regelungen sind beispielsweise Blindenhunde, Therapiehunde oder andere Tiere, die zu einer Therapie beitragen. Diese bedürfen keiner Genehmigung, müssen jedoch als diese Art der Tiere zugelassen und bescheinigt sein.

Mietrecht: Haustiere in der Wohnung

Hat der Vermieter Haustiere in der Mietwohnung erlaubt, sollten sich Mieter an bestimmte Regelungen halten. Lärm, Dreck oder Geruchsbelästigungen sollten vermieden werden. Auch hier kann der Vermieter eine Klausel bezüglich der Haustiere in den Mietvertrag aufnehmen und bestimmen, welche Verhaltensweisen nicht akzeptiert werden.

Eine Mietvertragsklausel kann Haustiere unter bestimmten Bedingungen erlauben.
Eine Mietvertragsklausel kann Haustiere unter bestimmten Bedingungen erlauben.

Halten sich Mieter nicht an Vorgaben oder die Rücksichtnahmepflicht in einem Miethaus, kann das auch zu einem Widerruf der Erlaubnis führen. Gemäß Mietrecht können Haustiere bzw. die Genehmigung des Vermieters zur Haltung dieser widerrufen werden. Hierfür muss jedoch ein triftiger Grund vorliegen. Ist der Hund zum Beispiel ständig zu laut oder haben andere Mieter eine Katzenhaarallergie, kann die Erlaubnis für den Mieter zur Haustierhaltung wieder zurückgenommen werden.

Ähnlich kann es auch aussehen, wenn die Mieter aufgrund der Tiere Schäden verursachen. Wird eine Katzenklappe oder eine Hundetür ohne Genehmigung des Vermieters eingebaut, kann das sowohl Schadensersatzansprüche nach sich ziehen als auch den Widerruf der Genehmigung. Ein Grund den Mietvertrag zu kündigen, ist das in der Regel jedoch nicht.

Haustiere in der Eigentumswohnung

Wie sieht das eigentlich im Mietrecht aus, wenn Haustiere in einer Eigentumswohnung gehalten werden? Auch hier gilt laut Mietrecht, das Haustiere nicht generell verboten werden dürfen. Sowohl Eigentümer als auch Mieter dürfen hier nicht benachteiligt werden.

Die Eigentümergemeinschaft kann die Tierhaltung mehrheitlich jedoch einschränken, wenn es zum Beispiel um den Freilauf von Hunden und Katzen auf Gemeinschaftsflächen geht oder es die Haltung von Kampfhunden betrifft. Ebenso kann die Eigentümergemeinschaft auch die Haltung von gefährlichen Arten einschränken und mit bestimmten Auflagen versehen.
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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

79 Gedanken über “Mietrecht: Sind Haustiere immer willkommen?

  1. A. M.

    Hallo,
    ich habe den Wunsch mir 2 Katzen anzuschaffen. Folgende Problematik liegt allerdings vor: mein Mitbewohner (ich bin Untermieter) hat im Mietvertrag mit unterschrieben, dass Hunde und Katzen verboten sind. Unser Nachbar hat aber eine Katze und nach Nachfrage unsererseits beim Vermieter, begründete er es mit fragwürdigen Argumenten, wie dass die Katze ja in die volle Badewanne springen könne und er es noch von seinem Opa gelernt hat, dass keine Katzen erlaubt sind (er ist selbst auch schon Rentner).
    Ich weiß jetzt leider einfach nicht so genau, wie ich vorgehen kann. Natürlich wäre umziehen eine Option, aber alles andere an der Wohnung stimmt und daher würde ich ungern deswegen umziehen. Ich frage mich, ob der Vermieter im Recht ist oder, ob ich es bin…?! Wie sollte ich vorgehen?
    Danke schon mal für die Antwort!
    MfG

  2. G. Natalie

    Hallo und zwar ich brauche bitte einen Rat. Ich wohne seit einem Jahr in einer neuen Wohnung und würde gerne den kleinen 3 Kilo Chihuahua meiner Freundin abnehmen. Jedoch ist in dem Mietvertrag im Abschnitt der Hausordnung angegeben dass keine Hunde erlaubt sind jedoch halten einige andere Mieter auch in meinem eingang einige Hunde dieser Genossenschaft. Die Klausel lautet:

    Tierhaltung ist im Bereich der Gesamtliegenschaft sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bestandgegenstands ausdrücklich untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot ist die artgerechte Haltung wohnungsüblicher Kleintiere in Behältnissen (das sind z.B. Ziervögel, Zierfische, Hamster oder kleine Schildkröten).

    Ich habe seit meiner Kindheit Epilepsie und so ein kleines Hühnchen würde mich sehr beruhigen.
    Der kleine Chihuahua namens Muffin ist stubenrein bellt sehr sehr selten und zwar nur wenn ich mit ihm Gassi gehe. Ich habe bei der Genossenschaft angerufen und diese sagte ich dürfte keinen Hund halten außer einen ab und zu für ein paar Tage auf Besuch halten. Dieses verstehe ich absolut nicht!!! Mir wurde allerdings keine Begründung genannt um einen Hund nicht halten zu dürfen.. Es hieß nur in meiner Wohnung nicht… sie hat 45 Quadratmeter… Ich habe seit zwei Tagen nun denn Chihuahua auf Pflege bei mir und keinem meiner Nachbarn viel der Hund auf!!! Was kann ich jetzt machen denkt der Vermieter vielleicht dass ich einen großen Hund halten will denn ich habe nicht gesagt dass es nur ein kleiner Chihuahua sein würde daher ich durch die Absage sehr schockiert war… MFG Natalie

    ch würde natürlich meine Pflichten bezüglich hundehaftpflicht,Anmeldung des Hundes und wegräumen der Hinterlassenschaften ordnungsgemäß ausführen!!! Noch dazu bin ich durch meine Epilepsie Invalidenpension und die meiste Zeit zu Hause außer ich muss einen Arzttermin Nachkommen… ich hoffe dass mein voriges Kommentar angekommen ist daher ich es leider nicht sehen kann!!!Mfg Natalie

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo G. Natalie,

      ein generelles Haltungsverbot für Haustiere ist in der Regle nicht zulässig. Dass ein Hund oder eine Katze der Zustimmung des Vermieters bedarf ist hingegen erlaubt. Eine Ablehnung muss üblicherweise begründet werden. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, sollten Sie sich am besten an einen Mieterverein wenden und diese Klauseln prüfen lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  3. Nikola K.

    Hallo.
    Könnte einen guten Rat gebrauchen. Habe mir einen Hund gekauft. In meinem Mietvertrag steht, dass Hunde nach Genehmigung erlaubt sind. Genehmigung habe ich geschrieben, dann wollte mein Vermieter, dass ich von allen Nachbarn Unterschriften bekomme, dass sie nichts dagegen haben. Habe ich auch bekommen. Jetzt will er aber einen Vertrag mit der hubdeschule sehen, wo meine kleine sein wird, wenn ich arbeiten gehe. Sie ist ganz ruhig, stört niemanden, habe für sie Gassi-Geher, mein Freund kann sie auch jederzeit nehmen.
    Da ist die frage, was ich noch tun kann? Weil langsam finde ich es schon als Eingriff in meine Privatsphäre.
    Danke für ihre Antwort

  4. Nikol

    Hallo. Ich brauche einen Rat. In meinem Mietvertrag steht, dass Tiere nicht verboten sind, aber man soll eine Genehmigung schreiben. Habe ich erledigt. Nach ein paar Tagen habe ich Anruf von meinem Vermieter bekommen, dass er Unterschriften von allen Nachbarn, dass sie nicht dagegen haben, wenn ich mir einen Hund anschaffe, sehen möchte. Habe ich auch erledigt. Nach paar Tagen wieder einen Anruf, er möchte bitte einen Vertrag mit Hundeschule sehen, da ich arbeiten gehe und bevor er den Vertrag nicht sieht, wird er es nicht genehmigen.
    In der Zeit, wo ich arbeite, kann sich jeder Zeit jemand um meinen Hund kümmern, da ich Bekannte mit viel Freizeit habe, haben schon auch sone Erklärung geschrieben.
    Können Sie mir bitte raten was ich noch tun soll? Weil es für mich langsam schon Eingriff in meine Privatsphäre ist.
    Haben Sie schon solche Erfahrungen?
    Danke für ihre Antwort

  5. Anastasia

    Guten Abend,

    Ich hätte da mal eine Frage. In unserem Mietvertrag steht drin das keine Haustiere erlaubt sind trotzdem haben aber eine andere Familie einen Hund und eine andere Familie im Haus eine Katze. Dürfen wir dann uns auch einen Hund holen? Ein Mietvertrag muss doch für jeden gleich sein oder? Bzw wieso die anderen ja und wir nicht? Was können wir da tun?

  6. thomas s.

    Thomas S. …..wohne seit 5 Jahren allein in einer wunderschönen Kleinstadtwohnung . Park und Auslaufmöglichkeiten direkt vor der Haustür . Möchte mir wieder einen Zwergrauhhaardackel kaufen . Bin seit über 30 Jahren Jäger und hab immer Hunde gehabt und ausgebildet . Im Mietvertrag ( Standard ) bedarf es der Zustimmung seinerseits ( Vermieter) , weil nur oben schon genannte Kleintiere ( …….etc. ) erlaubt sind . Ich bekam eine Absage mit der Begründung: dann wollen alle anderen Mieter auch einen Hund oder Katze halten . Erschwerend kommt hinzu , daß ich den Hund auch aus therapeutischen Gründen benötige. Nun befinde ich mich im Dilemma , was tun ???

    1. s. thomas

      der Vermieter gehört zum Freundeskreis von mir , geht auch zur Jagd ! …Und vieles mehr ! kann das nicht nachvollziehen ,da die Mitmieter überhaupt nichts dagegen hätten ,geschweige denn , auf die Idee kämen ,sich selbst ein Tier zulegen zu wollen. Betrifft Frage vom 9. Dez.2018 , 18.37 !

      1. thomas s.

        Entschuldigen Sie bitte ,daß ich so unhöflich war , Sie direkt nicht förmlich angesprochen zu haben ! Was muss ich tun , um dennoch eine Antwort zu bekommen ? mit lieben Grüßen. Thomas S .

        1. mietrecht.com Beitragsautor

          Hallo thomas s.,

          wir können keine rechtliche Beratung anbieten und empfehlen Ihnen, sich in diesem speziellen Fall an einen Mieterverein oder einen fachkundigen Anwalt zu wenden. In der Regel muss ein Ablehnung der Hundehalter ausführlich und nachvollziehbar begründet werden. Beurteilen, ob dies der Fall ist, dürfen wir nicht. Daher ist eine solche Beratung am besten beim Mieterverein einzuholen.

          Ihr Team von mietrecht.com

  7. Lily

    Hallo,
    wir würden uns gerne eine Britische Kurzhaarkatze (ruhige Wohnungskatze) in unserer Mietwohnung zulegen.
    In unserem Mietvertrag steht, dass nur Kleintiere erlaubt sind, alle anderen Tiere unterliegen der Zustimmung. Eine Verweigerung dieser Zustimmung muss aber einen triftigen Grund haben, steht im Mietvertrag. Also haben wir nachgefragt.
    Aufgrund vorheriger schlechter Erfahrungen möchte die Vermieterin das nicht.
    Reicht dies als Grund und kann ich sie noch irgendwie umstimmen, ohne einen Rechtsstreit zu verursachen?
    Liebe Grüße und vielen Dank,
    Lily

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Lily,

      wir können nicht beurteilen, ob der angegebene Grund ausreichend für eine Ablehnung ist. Lassen Sie sich am besten rechtlich bei einem Mieterverein beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  8. Ursula C.

    Hallo in meinem Mietvertrag steht Tierhaltung verboten meine Nachbarin hat sich im März 2017 einen Hund One Erlaubnis in ihrer Wohnung geholt mein Vermieter weiß dafon. Der Hund ist immer noch da. Ich habe darauf hin meinen Vermieter in einem Schreiben gefragt ob ich mir auch eine Hund zulegen darf .Er meinte da seine Brüder nicht einstimmig zusagen kann er mir nicht die Zustimmung geben bitte um Rad Mfg Frau C.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Ursula C.,

      in der Regel ist ein generelles Verbot der Tierhaltung nicht zulässig. Ist im Mietvertrag festgelegt, dass der Vermieter eine Hundehaltung zustimmen muss, sollte eine Ablehnung gut begründet sein. Lassen Sie sich diesbezüglich am besten rechtlich bei einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  9. Manuela S.

    Hallo ich hätte da Mal eine Frage ! Wir sind vor neun Jahren mit einem Hund in unsere Wohnung gezogen im Mietvertrag wurde darauf hin gewiesen Rasse und Name des Hundes darf gehalten werden ! Nun ist unserer Hund vor kurzem Verstorben und ich würde gerne nach einer Gewissen Zeit wider einen Hund haben können die Vermieter dies verbieten ?
    LG

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Manuela S.,

      ein generelles Tierhaltungsverbot ist in der Regel nicht zulässig. Hier sollten Sie sich zunächst mit dem Vermieter in Verbindung setzen und klären,w as zu tun ist. Ein Verbot eines neuen Hundes muss üblicherweise auch gut begründet werden. Im Zweifelsfall kann eine rechtliche Beratung bei einem Mieterverein eventuell hilfreich sein.

      Ihr Team von mietrecht.com

  10. E. B.

    Hallo.
    Mein Partner und ich sind nach 28 Monaten Mietzeit im April 2018 mit unseren zwei Katzen aus einer 80 qm großen Mietwohnung ausgezogen, die zum Teil mit Parkett ausgestattet ist. Der Vermieter (gleichzeitig ein ehemaliger Verwandter) hat sich 2 Monate nach Auszug über Kratzer im Parkett (ca. 7 Jahre alt) beschwert und fordert nun Schadensersatz. Protokolle für Ein- und Auszug existieren nicht.
    Wir haben ihm gesagt, dass wir nicht für den Schaden aufkommen, da die Katzenkratzer unserer Meinung zur normalen Abnutzung gehören. Er droht nun mit einem Anwalt. Könnt ihr mir weiterhelfen, ob wir nun für den Schaden aufkommen müssen?

    Gruß
    Lisa B.

  11. Nicole

    Wir wohnen seit über 7 Jahren in unserer Mietwohnung.

    Es gibt hin und wieder mal Unstimmigkeiten mit dem Vermieter wg. der Einhaltung der Hausordnung, aber m.E. alles im vertretbaren Rahmen. Keiner hat Nachteile und das Haus wird durch die spätere Erledigung auch nicht geschädigt.
    Naja, da unser Vermieter es mit Sachlichkeit aber nicht so hat und unbedingt mehr Miete will, es aber nicht in die Hand nimmt, weil m.E. auch die Gründe dazu fehlen (vielleicht will er uns auch raus haben, keine Ahnung), kam nun das Thema der Haustiere auf den Tisch.

    Im Mietvertrag steht das übliche – … bis auf Kleintiere bedarf es der Zustimmung…

    Wir halten von Anfang an eine Kornnatter (eine etwa 1,5 m lange und nicht mal 3 cm dicke Schlange) – ich habe zwar nicht explizit um Erlaubnis gefragt, aber es ist bekannt.
    Kurz danach kam ein Afrikanischer Weißbauchigel dazu – hier das gleiche, ich habe das nicht extra abgeklärt (er passt auf eine Hand und lebt im Terrarium, kein Geruch, kein Lärm).
    Ich muss sagen, dass bislang für mich alles was in einen Käfig oder Terrarium passt ein Kleintier war. Bis ich jetzt gegoogelt und gerade bzgl. Exoten was anderes gelesen habe.

    Wie verhält sich das in meinem Fall dahingehend, dass unsere Haustiere bereits von Anfang an da und bekannt waren und die Haltung vom Vermieter quasi geduldet wurde?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Nicole,

      Schlangen zählen in der Regel nicht zu den Kleintieren. Wie es sich rechtlich verhält, wenn der Vermieter von Anfang an Kenntnis hat, können wir nicht beurteilen. Lassen Sie sich diesbezüglich am besten von einem Mieterverein beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  12. Sabine

    Guten Tag,

    wir sind als Vermieter sehr tierlieb und haben selber ein Tier. Natürlich dürfen auch unsere Mieter – wie auch rechtlich erlaubt – Kleintiere halten.

    In zwei Parteien aus dem Erdgeschoss sind vor 2 Jahren so auch Mieter mit jeweils 2 Katzen eingezogen. Völlig unabhängig davon, machen aber beide Parteien reichlich Probleme. Die eine (ein Paar) raucht, grillt permanent, beschimpft regelmäßig den Hausmeister und stellt absurde Forderungen an uns, etc. Die wollten wir deswegen schon mehrfach abmahnen, haben uns aber wieder einlullen lassen. Die andere Partei (eine Mieterin) ist sehr unordentlich, so dass Katzengerüche oft durch das Treppenhaus ziehen. Ich hatte ihr mehrfach wirklich freundlich angeboten, gemeinsam nach der Ursache zu forschen. Sie behauptete, sie würde nichts riechen und hat sich verweigert.
    Jetzt haben sich beide Parteien zusammen noch mal jeweils eine junge Katze geholt, so dass wir nun 6 Katzen im Erdgeschoss haben. Das ist selbst mir zu viel. Und im Zusammenhang mit den ohnehin problematischen Mietern wird mir das zu viel.

    Was kann man da machen? Kann man sich überhaupt gegen diese Mieter wehren? Für mich bringt es das Fass langsam zum Überlaufen. Den anderen Mietern gefällt das auch nicht (es sind alle tierlieb). Der Geruch ist schon oft aufgefallen.

    Vielen Dank!

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Sabine,

      eventuell kann eine Abmahnung aufgrund nicht vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Dies sollten Sie jedoch am besten mit einem Anwalt abklären und mit diesem auch die weiteren Möglichkeiten besprechen. Der Hausfrieden kann durch das Verhalten der Mieter gefährdet sein, was sie ebenfalls anbringen können. Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

    2. Arslan V.

      Hallo Team mietrecht.com

      Ich und meine Frau sind vor kurzem umgezogen und haben uns ein Hund angeschafen.
      Irgendwer von den Bewohnern ( 16 Parteien ) hat den Vermieter kontaktiert das wir ein Hund haben ( ein kleiner Hund ). Heute haben wir ein Brief von den Vermiete bekommen. Leider haben wir 3 Wochen Zeit bekommen den Hund abzuschaffen.

      Sofort habe ich den Vermieter kontaktiert. Er meinte das neue Mieter keine Haustiere haben dürfen. Mein Frau hat viel mitgemacht. Sie ist Krebskrank und hat starke Depresionen.
      Der Hund hat ihr gut getan. Sie ist eine ganz andere Person geworde.

      Meine Frage: können wir eine Sondergenehmigung beantragen?
      Wir können es auch ärztlich bestätigen, dass der Hund für sie sehr gut is und das sie eine Beschäftigung hat…

      Bitte gibt mir ein Ratschlsg… wenn der Hund weg geht wird sie sehr daran kaputt gehen 🙁

  13. T.H

    Hallo,
    in unserem Mietvertrag steht: Tiere verboten, außer Kleintiere….
    Wir würden uns nun gern eine Katze als Therapietier für unseren behinderten Sohn zulegen, Der Vermieter wohnt über uns und hat selbst auch eine Katze.
    Dürfen wir das? Die Katze würde eine reine Wohnungskatze

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo T.H,

      eine generelles Haustierverbot kann unter Umständen unwirksam sein. Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich beim Mieterverein beraten zu lassen. Eventuell können Ihnen dort auch Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie Sie am besten vorgehen können.

      Ihr Team von mietrecht.com

  14. Kathy

    Hallo,
    mein Freund und ich möchten uns gerne eine französische Bulldogge kaufen. Also einen relativ kleinen Hund in einer knapp 60qm großen 2-Zimmer Wohnung.
    In unserem Vertrag steht, dass wir die Genehmigung des Vermieters einholen müssen.
    Es kam sofort eine Absage aufgrund von der Wohnungsgröße und der Wohnanlage.
    Nun ist es aber so, dass die Wohnungsgröße keinesfalls zu klein ist und in der selben Anlage bereits ein Hund wohnt.

    Hat er das Recht trotz allem abzulehnen ? Wir wollen ungern so einfach aufgeben.

    Vielen Dank schon einmal im Voraus.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Kathy,

      in der Regel muss eine Ablehnung gut begründet sein. Ob die Begründung Ihres Vermieters ausreichend ist, können wir nicht beurteilen. Am besten wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung an einen Mieterverein oder einen Anwalt.

      Ihr Team von mietrecht.com

  15. Christine

    Meine Tochter ist mit Erlaubnis des Vermieters mit ihren Katzen und 1 Hund in eine Mietwohnung gezogen. Jetzt will er sie unbedingt aus der Wohnung haben und behauptet er hätte nur den Hund erlaubt, von den Katzen hätte er nichts gewusst. Was kann man tun?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Christine,

      auch Katzen können der Erlaubnispflicht des Vermieters unterliegen. Wir können allerdings nicht beurteilen, inwieweit ihm die Katzen bekannt waren oder nicht. Am besten sollten Sie sich hier rechtlich von einem Mieterverein beraten lassen. Wir können eine solche Beratung nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  16. Manuela V. a.

    Liebes Team von mietrecht.com
    habe eine Hundehaltungsgenehmigung für meine 3 Hunde…..2 Chihuahua s und einen Jack russel welsh korgi Mix……meine Wohnung hat 55 qm……2,5 Zimmer……mein Mann ist täglich bei mir zu Besuch um mich in vielen Dingen zu unterstützen und unsere gemeinsamen Projekte mit mir zu besprechen und bearbeiten…..mit dabei ist auch sein hund…..welsh korgi Mix……auch kleiner Hund……diese vierer Kombo besteht jetzt seit einem Jahr……zum Frühjahr kamen urplötzlich Beschwerden der Nachbarn…..die Hunde wären ständig über Stunden alleine und würden durchgängig bellen……dies wurde dem Hausmeister komuniziert sowie dem Vermieter bzw. der grossen Grundstücksverwaltung…..da ich ständig zu Hause bin…..bekomme Erwerbsminderungsrente….. und ich kreativen Tätigkeiten nachgehe schreiben malen…..mache ich dies von Zuhause aus…..bin also maximal alle 2 Wochen für 2 Stunden um die Ecke unterwegs…..Freundin treffen…….und ich auch bis zum März 2018 meine pflegebedürftige Mutter bei mir Zuhause versorgt habe…..entsprach die Aussage der Nachbarn nicht der Wahrheit……dies bestätigte auch der Hausmeister der nie Hundegebell…..ausser kurzes anschlagen….gehört hatte……der Hausverwaltung…..daraufhin wurde dieser Beschwerde nicht mehr weiter nachgekommen……zumal mir auch durch die Hausverwaltung gesagt wurde,dass die Mieter ein konkretes Lärmprotokoll führen müssen um überhaupt nachvollziehen zu können um welche Zeitspanne der Lärmbelästigung es sich handelt……daraufhin war Ruhe…..jetzt Monate später……geht es wieder los…..meine Nachbarin zeigte mir heute 28.09.18……sie war mit der Treppenhaus Reinigung dran…. vorwurfsvoll eine kleine Tüte mit Sand ,Staubflusen wo Hundehaare mit eingewoben waren…..und meinte sie wäre nicht mehr bereit diesen eckligen Dreck der Hunde weg zumachen da sie sich davor ekelt und sie alles an ihrem Besen und auf ihrer Fussmatte hat……ich muss dazu sagen diese kleine Tüte…..es war wirklich wenig…..ich dachte von der heutigen Treppenhaus Reinigung……war aber von 3 Mal gemachten Treppenhaus also immer zu dem Zeitpunkt als sie dran war…..sie hatte es gesammelt und will es nun der Vermietung zeigen…..zudem kam sie dann wieder auf das Thema Hundegebell…..ständig und immer…..jedoch war ihr Hauptanliegen der eine Handvoll Schmutz von dreimal gesammelter Treppenhausreinigung……alle 14 Tage ist jede von uns dran das Treppenhaus…..den Absatz auf dem wir wohnen zu reinigen…..pöbelnderweise wollte sie,dass ich das Treppenhaus 3 Mal mache und sie auf Grund des ekels nur 1 Mal…..als ich ihr versucht habe klar zu machen ,dass man ja immer den Dreck von anderen mit weg macht und diese Menge lächerlich ist…..ich hatte auch 3 Mal nach gefragt obs von einmal fegen ist…..weil’s so wenig war…..wurde sie ungehalten und klärte mich lautstark auf von 3 Mal fegen zu ihren Reinigungszeiten…..und da man mit mir nicht reden kann würde sie es der Grundstücksverwaltung zeigen…..ist dies ein Grund einer Abmahnung mir gegen über seitens der Grundstücksverwaltung?
    LG Manu

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Manuela V. a.,

      wir können leider nicht vorhersehen, ob dies von der Verwaltung zum Anlass für eine Abmahnung genommen wird. Wenden Sie sich am besten direkt an die Verwaltung und schildern Sie die Sachlage aus Ihrer Sicht. Lassen Sie sich am besten auch von einem Mieterverein über Ihre Möglichkeiten beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  17. Miriam M.

    Meine Nichte hat eine Englische Bulldogge stafford beagle für Ihren Sohn Geschenkt bekomme… Im Mietvertrag steht nirgends das Haustiere erlaubt oder verboten sind…
    Ihre Nachbarin hat zwei katzen…
    Die kleine luna ist seit fast 2 Wochen bei Ihnen und auf einmal klingelt der Vermieter und meinte der Hund soll bis ende des monats den Wohnraum verlassen…
    Darf oder kann er das wenn im Mietvertrag nichts über Tierhaltung geschrieben ist?
    Wie können wir vorgehen oder handeln das luna bleiben darf ?
    LG Miriam

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Miriam M.,

      ist im Mietvertrag bezüglich der Tierhaltung nichts geregelt und auch keine Erlaubnis durch den Vermieter festgehalten, kann dieser die Haltung in der Regel nicht generell untersagen. Muss eine Erlaubnis vorliegen, muss der Vermieter triftige Gründe anführen, warum er die Haltung untersagt.
      Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich bei einem Mieterverein beraten lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  18. Jennifer

    Guten Tag,

    Wir haben vor uns einen Chihuahua zu holen, wie auch viele andere hier haben wir den Vermieter höflich gefragt, die Antwort kam prompt…
    „Nein, sonst möchten die anderen auch einen“
    „Diese Lärmbelästigung“
    Dies ist für mich kein Grund, denn es ist im vetrag nicht beschrieben das Hunde verboten sind…
    Auch kann man einen welben erziehen…

    Was würden Sie dazu sagen?

    Wir wünschen uns schon Sooo lange einen treuen wegbegleiter ….

    MfG

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Jennifer,

      ist im Mietvertrag keine Regelung enthalten und auch nicht die Erlaubnis durch den Vermieter zur Hundehaltung vorausgesetzt, sollte eine solche in der Regel nicht untersagt sein. Verbietet ein Vermieter diese jedoch, muss üblicherweise ein triftiger Grund dafür vorliegen. Lassen Sie sich am besten von einem Mieterverein rechtliche beraten. Wir können eine solche Beratung nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  19. Petra B.

    Hallo
    Folgendes als wir in unsere Wohnung eingezogen sind hätten wir zwei Katzen, die aber vier kitten auf die Welt gebracht haben!
    Der Vater unseres Vermieters will das wir die vier los werden oder Ausziehen!
    Der Vermieter ( der Sohn ) hat noch nichts gesagt wird aber wohl auf der Seite des Sohnes stehen!
    Jetzt muss ich dazu sagen zwei waren geduldet die vier kitten nicht geplant kann die aber aufgrund meiner Kinder die schön einiges durch gemacht haben u die lieb gewonnen haben nicht abgeben! Wie sind die Chancen das wir nicht Umziehen müssen bis wir was passendes selbst gefunden haben????

    Vielen lieben Dank schon einmal für ihre Antwort!
    Mfg
    Petra

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Petra B.,

      in der Regel ist muss eine Kündigung seitens des Vermieters einen triftigen Grund haben. Wir können nicht beurteilen, ob ein solcher in Ihrem Fall vorliegen würde. Lassen Sie sich am besten bei einem Mieterverein rechtlich beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  20. Anja S.

    Guten Tag, wir würden uns gerne in unserer Mietwohnung ein kleines Kaninchen oder einen Hamster halten. In unserem Mietvertrag steht auf einem beigefügten Zettel „Zusätzliche Bestimmungen“, den wir auch nochmal seperat zum Mietvertrag unterschrieben haben: Tierhaltung ist untersagt.
    Jetzt ist meine Frage falls der Zettel als „Individualklausel“ angesehen wird, ist das komplette Verbot jeglicher Kleintierart, wie in unserem Fall Hamster/Hase auch wirklich zulässig. MfG Anja S.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Anja S.,

      ein generelles Verbot der Tierhaltung ist in der Regel nicht zulässig. Gemäß dem BGH-Urteils von 1993 dürfen Kleintiere üblicherweise ohne Genehmigung gehalten werden. Bezüglich des Zusatzes zu Ihrem Mietvertrag sollten Sie sich rechtlich einmal von einem Mieterverein beraten lassen. Eine solche Beratung bieten wir nicht an.

      Ihr Team von mietrecht.com

  21. Thorsten W.

    Moin Moin

    Wir haben vor uns einen Welpen zu zulegen. Da mein Mann mit seiner damaligen Freundin 2 Kindern und einem Hund in diese Wohnung einzog ,hat sich für uns die frage Eigentlich erübrigt ob wir hier einen Hund halten dürfen oder nicht.

    Mein Mann leidet zur zeit sehr an schweren Depressionen und aus diesem Grund die Idee mit dem Hund ( den der Psychologe auch befürwortet) ,also haben wir die Vermieterin Informiert das hier demnächst wieder ein Hund ist . Und sie sagt jetzt sie möchte keinen Hund in der Wohnung ,Darf sie das ??

    MfG. N.N

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Thorsten W.,

      wichtig ist, was im Mietvertrag vereinbart ist. Hier kann durchaus eine Klausel enthalten sein, die bestimmt, dass eine Hundehaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf. In der Regel muss eine Ablehnung allerdings auch begründet werden. Wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung am besten an einen Mieterverein oder einen Anwalt.

      Ihr Team von mietrecht.com

  22. Pia L.

    Nachricht
    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Bredereck,
    schönen guten Tag,

    wir würden uns gerne einen Golden Retriever Welpen zulegen. Wir sind beide Studenten, haben aber die finanziellen Mittel sowie die Zeit einen Hund zu erziehen. Erfahrung in der Hundeerziehung habe ich bereits. Zudem habe ich einen kleinen Nebenjob und führe einen Hund aus. Die Besitzer des Hundes wären auch bereit mir ein „Zeugnis“ zu schreiben.
    Zudem ist der Golden Retriever ein sehr ruhiger und leicht zu erziehender, sozialer Hund.
    Wir wohnen in einer größeren Mietswohnung, haben jedoch einen Park und viele Grünflächen in der Nähe, da wir an der Stadtgrenze wohnen.
    In unseren Mietvertrag steht, dass das wir nur mit Genehmigung des Vermieters einen Hund bzw. eine Katze halten dürfen.
    Ich habe nun unsere Hausverwaltung gefragt, ob wir einen Golden Retriever halten dürfen und dies wurde unbegründet abgelehnt. Ich habe nach den Gründen gefragt, doch wir bekamen bislang keine Antwort.

    Nun ist meine Frage, wie Sie nun vorgehen würden. Wir wünschen uns so sehr einen Hund. Ich habe bereits überlegt, die anderen Mieter zu fragen, ob sie mir unterschreiben würden, dass sie ein Hund nicht störe. Ist das sinnvoll oder haben wir keine Chance einen Hund in unserer Wohnung zu halten?

    Ich bedanke mich schonmal im Voraus und freue mich auf Ihre Rückmeldung!
    Zudem entschuldige ich mich für diese unstrukturierte Beschreibung, aber ich hoffe, Sie können sich damit ein gutes Bild von unserer Situation machen.

    Beste Grüße, P.

    1. mietrecht.com

      Hallo Pia.,

      die Hundehaltung zu verbieten, ist das Recht des Vermieters – allerdings muss er üblicherweise die Gründe für das Verbot angeben. Sie können versuchen, das Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen. Dabei kann eine Unterschriftensammlung Ihrer Nachbarn möglicherweise helfen. Bleibt Ihr Vermieter bei seiner Haltung, kann Ihnen ggf. die Beratung durch einen Rechtsanwalt weiterhelfen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  23. Emanuela K.

    Ich habe in meinem Mietvertrag eine Klausel, dass Haustiere nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt sind. Derzeit habe ich manchmal einen Hund von einer Freundin in Pflege, er verbringt also nur Stunden oder maximal ein paar Tage in der Wohnung. Gilt auch hier die Regelung im Mietvertrag?
    Es handelt sich hier ja nicht um meinen Hund, sondern um einen Gast.

    1. mietrecht.com

      Hallo Emanuela,

      ob für die Aufnahme eines Pflegehundes in der Mietwohnung eine Erlaubnis zur Hundehaltung benötigt wird, ist im Mietrecht nicht eindeutig geklärt. Hier ist vor allem die Dauer des Aufenthalts entscheidend und inwieweit der Hund eine Belästigung für andere Mieter im Haus darstellt.

      Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung zu setzen, und eine Absprache diesbezüglich zu treffen.

      Ihr Team von mietrecht.com

      1. Sashi K.

        Ich habe auch eine Frage zu dem o.g. Fall.
        Ich bin vor kurzem in eine neue Wohnung gezogen.
        Da ich ab und an ebenfalls auf einen Hund aufpasse, es sich dabei aber nicht um meinen Hund handelt und es somit auch kein Haustier ist, habe ich das bei Unterzeichnung des Vertrages nicht angegeben.
        Eine Nachfrage bei der Hausverwaltung hat ergeben, dass Hunde im Haus nicht erlaubt sind. Das stellt für uns jetzt ein großes Problem dar, da so der Hund an manchen Tagen nicht betreut werden kann.
        Wie ist die rechtliche Lage dazu? Es handelt sich ja um Besuch, nicht um meinen Hund, kann dies durch die Hausverwaltung ebenfalls verboten werden?

        Danke für eine Rückmeldung.

        1. mietrecht.com Beitragsautor

          Hallo Sashi K.,

          eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten. Wünschen Sie eine solche, wenden Sie sich am besten an einen Mieterverein oder einen Anwalt. In der Regel darf eine Hundehaltung nicht generell verboten werden. Bedarf es der Zustimmung des Vermieters, muss ein triftiger Grund für eine Ablehnung benannt werden. Liegt keine Erlaubnis vor, darf ein Hund in der Regel nicht zur Pflege aufgenommen werden.
          Der Besuch eines Hundes sollte nicht zu häufig vorkommen und keine Belästigung der anderen Mieter darstellen. Wann das der Fall ist, kann pauschal jedoch nicht bestimmt werden. Üblicherweise handelt es sich hier um einen Einzelfall.

          Ihr Team von mietrecht.com

      2. Heinemann

        Hallo
        Ich habe diesbezüglich auch eine Frage. Wir haben auch im Mietvertrag die Klausel, das Haustiere nur nach Absprache gehalten werden dürfen.Ich habe meine Vermieterin
        betress der Haltung zweier Katze
        gefragt, welches sie ablehnte, das sie privat schlechte Erfahrungen gemacht hätte und Katzen würden alles kaputt machen. Über uns wohnt seit längerem ein Mieter, der einen großen Husky halten darf…Darf mir generell das halten von zwei Hauskatze verboten werden.??

        LG würde mich sehr über eine Antwort freuen….

        1. mietrecht.com Beitragsautor

          Hallo Heinemann,

          dass eine Zustimmung eingeholt werden muss, ist durchaus üblich, allerdings muss die Ablehnung nachvollziehbar begründet sein. Ob die Gründe Ihrer Vermieterin ausreichen, können wir rechtlich nicht beurteilen. Wenden Sie sich dafür am besten an einen Mieterverein oder einen fachkundigen Anwalt.

          Ihr Team von mietrecht.com

      3. Samantha S

        Schönen guten Abend

        In meinem Mietvertrag steht das ich eine Katze nur halten darf wenn ich es mit den Vermietern bespreche.
        Heute habe ich also mit Ihnen gesprochen und Sie haben Nein gesagt was ich grundsätzlich nicht weiter beanstalten würde , allerdings sind in den anderen Mietwohnungen in unserer Partei Haustiere erlaubt nur bei mir nicht .
        Meine Frage also ist das rechtens das nur ein Mieter kein Haustier haben darf aber die anderen schon ?

        MfG
        samantha

      4. Berger

        Guten Abend.Unser Problem.Wir leben mit unserem Hund in einer Mietwohnung.Der Hund wurde damals nach Einzug angeschafft nach mündlich erlaubt.Im Mietvertrag sind Kleintiere erlaubt.Nun haben wir seit ein paar Tagen eine Babykatze.Vermieterin hat es durch Zufall mitbekommen und war sehr erzornt.Kann Sie verlangen die Katze abzugeben bzw uns kündigen.Was zählt unter Kleintiere?Bedanke mich für ihre Mühe

  24. Frank L.

    Ich habe seit einigen Jahren die obere Wohnung meines Privathauses vermietet. Ich wohne in der unteren Wohnung. Vor kurzem ist die Freundin meines Mieters mit ihrem Sohn eingezogen. Für den Jungen hatte ich, nach kleinen Umbaumaßnahmen, nuch ein Zimmer zur Verfügung gestellt. Die Freundin meines Mieters hat ohne mich zu fragen auch einen Hund mitgebracht. Ich habe gesagt das ich keinen Hund in meinem Haus möchte und sie gebeten das Tier wegzugeben. Sie bat um eine § Wochenfrist um sich darum zu kümmern. Jetzt ist die 4. Woche fast rum und es hat sich noch nichts getan. Mein Mieter sagt, er halte sich da raus, das soll ich mit ihr ausmachen. Was kann ich tun? Mit freundlichem Gruß, Frank L.

    1. mietrecht.com

      Hallo Frank,

      wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt für Mietrecht beraten zu lassen. Dieser kann prüfen, ob rechtlichen Schritte, wie z. B. eine Abmahnung, angebracht sind.

      Ihr Team von Mietrecht.com

  25. Mia

    Bekannte hatten wegen ihren Haustieren auch schon einmal mit dem Mietrecht zu tun. Der Vermieter wollte keine Katzen in Haus haben, da er selbst allergisch darauf reagiert. Ich weiß nur nicht mehr wie das ganze ausgegangen ist.

    1. Claudia A.

      Darf ich in einer Mietwohnung katzen und einen kleinen Mini hund halten

      1. mietrecht.com Beitragsautor

        Hallo Claudia A.,

        das kommt darauf an, was in Ihrem Mietvertrag bezüglich der Tierhaltung vereinbart wurde. Eine pauschale Aussage dazu ist nicht möglich.

        Ihr Team von mietrecht.com

        1. Selina

          Hallo, mein Freund und ich sind kürzlich in eine Mietwohnung gezogen. Im Mietvertrag steht, dass wir Kleintiere ohne Erlaubnis uns zulegen dürfen und Hund/Katze etc. nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
          Wir interessieren uns für Leopardengeckos, die als ungefährliche Exoten gelten, die mit Schwanz Max. 25 cm groß werden. Aus Unsicherheit hatten wir trotzdem unsere Vermieter gefragt und sie haben abgelehnt, mit der Begründung: dass die Tiere mit 25cm Länge nicht mehr als Kleintiere gelten und da sie im Terrarium eine Luftfeuchtigkeit von bis zu 70% benötigen, könnte die Gefahr bestehen, dass Feuchtigkeitsschäden entstehen.

          Ich wollte mal nachfragen, ob diese Begründung rechtskräftig ist.
          Dazu bemerkt, andere sind neu in eine andere Wohnung gleichzeitig miteingezogen. Sie besaßen schon vorher einen Hund und haben sich neuerdings eine Katze zugelegt. Können die Regelungen sich von den Wohnungen im gleichen Haus sich so unterscheiden?

          Mit freundlichen Grüßen
          Selina

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