Alles Wichtige zum Energieausweis
Grundsätzlich ist ein Energieausweis für alle Gebäude Pflicht. Er dient dem Nachweis der Energieeffizienz. Welche Ausnahmen es von der Pflicht gibt, haben wir hier zusammengefasst.
Die Kosten hängen von der Art des Energieausweises ab. Ein Verbrauchsausweis kostet durchschnittlich zwischen 50 und 100 Euro. Die Kosten für einen Bedarfsausweis liegen im Durchschnitt bei 250 bis 400 Euro. Mehr dazu lesen Sie hier.
Richtig selbst erstellen können Eigentümer einen Ausweis nicht. Wann ein Experte hinzugezogen werden muss und wann das Einreichen von Fotos und Daten ausreichen kann, hängt vom Gebäude ab. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Energieausweis für ein Haus?
Der Energieausweis bescheinigt einem Haus dessen energetische Eigenschaften. Er enthält Informationen über die Energieeffizienz des Gebäudes. Das kann über den Energiebedarf oder den Verbrauch erfolgen. Im Energieausweis sind Informationen zum Ist-Zustand des Gebäudes aufgeführt. Aus diesen Daten können Mieter oder Käufer den eventuellen Energieverbrauch bestimmen und so zum Beispiel die zukünftigen Heiz- bzw. Energiekosten kalkulieren.
Im Ausweis sind allgemeine Angaben zum Gebäude, wie das Baujahr, Heizanlage und verwendete Brennstoffe aufgeführt. Darüber hinaus werden hier auch die Energiekennwerte und die Energieeffizienzklassen angegeben.
Zu den Kennwerten gehören unter anderem:
- Energiebedarf (tatsächlicher Verbrauch)
- Primärenergiebedarf (Bedarf inklusive Wärmeverlusten, Aufwand für Beschaffung, Umwandlung, Transport)
- Transmissionswärmeverlust (wie viel Wärme/Energie geht über Wände, Decken, Fenster, Türen, Dachflächen verloren
- CO²-Emissionen
Energieausweis: Die Klassen sind wichtig
Gebäude werden, wie elektronische Geräte, in verschiedene Energieeffizienzklassen unterteilt. Diese reichen von A+ bis H und zeigen an, wie effizient Energie im Haus genutzt wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es sich um den Verbrauch der Endenergie handelt, also den tatsächlichen Verbrauch.
Je weiter im Alphabet die Klasse steht, desto schlechter sieht die Bilanz aus. Durch die Darstellung der Klassen im Energieausweis ist ein besserer Überblick zur Energieeffizienz möglich. Welcher Verbrauch der jeweiligen Klasse zugeordnet ist, wird im Anhang 10 GEG definiert.
Nachfolgend finden Sie die im Energieausweis dargestellten Werte in einer Tabelle zusammengefasst:
Effiezienzklasse | Endenergieverbrauch / Jahr |
---|---|
Energieausweis Energieeffizienzklasse A+ beim Haus | bis 30 kWh |
Energieausweis Energieeffizienzklasse A beim Haus | 30 - 50 kWh |
Energieausweis Energieeffizienzklasse B beim Haus | 50 - 75 kWh |
Energieausweis Energieeffizienzklasse C beim Haus | 75 - 100 kWh |
Energieausweis Energieeffizienzklasse D beim Haus | 100 - 130 kWh |
Energieausweis Energieeffizienzklasse E beim Haus | 130 - 160 kW |
Energieausweis Energieeffizienzklasse F beim Haus | 160 - 200 kWh |
Energieausweis Energieeffizienzklasse G beim Haus | 200 - 250 kWh |
Energieausweis Energieeffizienzklasse H beim Haus | ab 250 kWh |
Im Energieausweis ist die Erklärung der Klassen auch farbig von Rot über Orange, Gelb und Grün dargestellt. Das ist ebenfalls Pflicht und verdeutlicht die Energieeffizienz auch nochmal visuell.
Pflicht zum Energieausweis: Wen betrifft es?
Für welche Häuser ist der Energieausweise Pflicht? Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Energieausweis für Gebäude Pflicht, die vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Darüber hinaus muss ein Energieausweis für einen Neubau und bei einer energetischen Sanierung ausgestellt werden. Die rechtliche Grundlage bildet § 80 GEG.
Nach § 79 GEG wird der Energieausweis für ein Wohngebäude komplett erstellt. Dann gibt es keinen einzelnen Energieausweis für die Wohnung. Besteht eine gemischte Nutzung aus Wohnraum und Gewerbe, wird der Ausweis für die Wohnfläche erstellt. Beträgt die andere Nutzung mehr als 10 Prozent, muss ein eigener Energieausweis für die Gewerbeimmobilie erstellt werden.
Ab welchem Baujahr braucht man einen Energieausweis? Das Baujahr spielt für die Pflicht in der Regel keine Rolle, denn der Ausweis wird unabhängig davon erstellt. Das Jahr ist nur dann wichtig, wenn es um die Frage nach Bedarfs- oder Verbrauchsausweise geht. Es muss also auch ein Energieausweis für ein altes Haus erstellt werden.
Allerdings gibt es gemäß § 79 GEG auch Ausnahmen. Welche Häuser sind demnach vom Energieausweis befreit? Die Regelungen des Gesetzes finden beim Denkmalschutz und für Häuser mit einer Wohnfläche kleiner als 50 m² keine Anwendung. Hier muss kein Energieausweis für die Immobilien erstellt werden.
Ebenfalls ausgenommen sind:
- leerstehende Gebäude ohne regelmäßige Beheizung bzw. Kühlung
- speziell genutzte Gebäude (Werkstatt, Stall, Lagerhalle)
- Ferienhäuser
- Eigentumswohnungen (hier gilt das ganze Gebäude)
Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Nach Ablauf dieser müssen Eigentümer einen neuen erstellen lassen, wenn sie Mietflächen neu vermieten oder verpachten wollen oder es zu einem Verkauf kommt.
Die Gültigkeit verkürzt sich bei Sanierungen oder Umbauten, die Einfluss auf die Energieeffizienz haben. Hier ist ein neuer Ausweis notwendig. Die Gebäude werden dann neu überprüft und bewertet. In der Regel haben Sanierungen auch das Ziel, eine bessere Energieeffizienz zu erreichen und somit eine bessere Bewertung im Energieausweis.
Energieausweis: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Müssen Eigentümer einen Energieausweis erstellen lassen, kann das in zwei Ausführungen erfolgen. Es gibt den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beim ersten wird der mögliche Energiebedarfs mittels der Gebäudegröße, der Baumaterialien und der Art der Heizungsanlage berechnet. Die Anzahl der Bewohner bleibt unberücksichtigt. Hier kann die Beurteilung über den energetischen Zustand genauer und objektiver erfolgen. Bei Neubauten ist diese Art von Energieausweis daher Pflicht.
Bei einem Verbrauchsausweis wird der festgestellte Verbrauch der letzten drei Jahre herangezogen. Besitzer von Bestandsbauten können sich meist entscheiden, ob sie den Energieausweis nach Bedarf oder Verbrauch erstellen lassen. Demnach gilt:
- Nichtwohngebäude: Art von Energieausweis frei wählbar
- unsanierter Altbau bis 4 Wohnungen (bis Baujahr 1977): Pflicht zum Bedarfsausweis
- Altbau bis 4 Wohnungen saniert zur ersten Wärmeschutzverordnung (bis Baujahr 1977): Art von Energieausweis frei wählbar
- Altbauten ab Baujahr 1978: Art von Energieausweis frei wählbar
Bei einer Vermietung oder Verkauf ist der Energieausweis immer vorzulegen bzw. auf Nachfrage zu zeigen. Bei Nichtwohngebäuden ist der Energieausweis öffentlich zu hinterlegen. Das kann per Aushang oder online erfolgen.
Energieausweis beantragen: Wo und wie geht das?
Wer erstellt einen Energieausweis? Können Eigentümer einen Energieausweis selbst erstellen? Letzteres ist in der Regel nicht möglich, da dies für Bestandsbauten nur von bestimmten Personen mit der entsprechenden Ausbildung ausgeführt werden darf. Wer dazu berechtigt ist, wird in § 88 GEG definiert. So können unter anderem Architekten und Bauingenieure einen Energieausweis ausstellen. Aber auch Schornsteinfeger oder andere zugelassene Handwerker gehören zu dieser Gruppe.
Bei Neubauten wird die Ausstellung vom Energieausweis durch die Bestimmungen in den Bundesländern geregelt. Ob eine Besichtigung vor Ort notwendig ist oder das Einsenden von Fotos und aller notwendigen Daten ausreicht, ist also regional unterschiedlich. So kann eine Ausstellung auch online erfolgen. Wichtig ist, dass solche Ausweise nur verwendet werden dürfen, wenn keine Zweifel an der Richtigkeit vorliegen. Für die Richtigkeit sind die Eigentümer des Gebäudes verantwortlich.
Energieausweis: Welche Kosten entstehen?
Auch das ist regional unterschiedlich und auch vom Aufwand für die Erstellung abhängig. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Höhe nicht. Bei einem Verbrauchsausweis können die Ausgaben zwischen 50 und 100 Euro liegen.
Der aufwändigere Bedarfsausweis kostet durchschnittlich zwischen 250 und 400 Euro. Je nach Aufwand können die Kosten aber auch höher liegen.