26.000 € Bußgeld für Mietwucher in Berlin

In einem Fall im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurde gegen eine Wohnungseigentümerin ein Bußgeld in Höhe von 26.000 € aufgrund von Mietwucher verhängt. Grund dafür war der Mietpreis einer 38 Quadratmeter großen Wohnung, der 190 % über dem ortsüblichen Mietspiegel lag – weitaus höher als die erlaubten 20 %.

Berlin verhängt heftiges Bußgeld für Mietwucher

Es handelt sich um das erste rechtskräftige Bußgeld aufgrund von Mietwucher im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.
Es handelt sich um das erste rechtskräftige Bußgeld aufgrund von Mietwucher im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.

Im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat das Bezirksamt gegen eine Wohnungseigentümerin erstmals ein Bußgeld aufgrund von Mietwucher verhängt. Die betroffene Eigentümerin forderte für eine 38 Quadratmeter große Wohnung eine Miete, die 190 % über dem Mietspiegel lag.

Bereits Mieten, die 20 % über dem ortsüblichen Mietspiegel liegen, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Fall in Berlin stellt also ein extremes Beispiel von Mietwucher dar.

Das Bezirksamt legte für diesen Fall ein Bußgeld in Höhe von 26.000 € fest.

Möglicherweise erhöht sich das Bußgeld für Mietwucher sogar noch weiter. Stellt die damalige Mieterin nämlich einen Antrag, so muss die Vermieterin 22.000 € an sie zurückzahlen. Dieser zusätzliche Betrag entspricht der von der Mieterin zu viel gezahlten Miete.

Was bedeutet der Begriff „Mietwucher“ genau?

Mietwucher liegt vor, wenn ein Vermieter eine deutlich überhöhte Miete verlangt und dabei die Notlage, Unerfahrenheit oder den Leichtsinn eines Mieters ausnutzt. In der Regel liegt die Miete bei Mietwucher bei mehr als 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Es ist sowohl eine Straftat als auch ein zivilrechtlicher Verstoß.

Die Vermieterin legte ursprünglich Einspruch ein

Das Bußgeld für Mietwucher liegt in diesem Fall bei 26.000 €.
Das Bußgeld für Mietwucher liegt in diesem Fall bei 26.000 €.

Die Immobilienbesitzerin legte gegen das Bußgeld aufgrund von Mietwucher zwar einen Einspruch ein, zog diesen jedoch im letzten Moment zurück – nämlich einen Tag vor der angesetzten Gerichtsverhandlung.

Dadurch, dass sie den Einspruch zurückzog, wurde der verhängte Bußgeldbescheid gegen die Eigentümerin rechtskräftig.

Anfang des Jahres hat der Berliner Senat eine neue, kostenlose Mietpreisprüfstelle eingerichtet. Diese dient als Beratungsangebot für Mieterinnen und Mieter.

In über 93 % der geprüften Fälle hat die Prüfstelle tatsächlich eine überhöhte Miete festgestellt. Mieter, die vermuten, zu viel zu zahlen, können sich an diese Prüfstelle wenden, um eine Einschätzung zu erhalten.

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

2011 schloss Murat Kilinc sein Jura-Studium an der Uni Bremen ab. Nach seinem anschließenden Referendariat am OLG Celle und im Landgerichtsbezirk Verden, erhielt er 2014 die Zulassung als Anwalt. Seit 2018 ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht. Daneben befasst er sich insbesondere mit dem Mietrecht.

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