Rauchen auf dem Balkon: Was ist erlaubt und was verboten?

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Alles Wichtige zum Rauchen auf dem Balkon

Darf man auf dem Balkon rauchen?

Ja, das Rauchen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Solange niemand erheblich belästigt wird und sich keiner beschwert. Was Mieter beachten sollten, haben wir hier zusammengefasst.

Ist das Rauchen auf dem Balkon nach 22 Uhr erlaubt?

Ja, auch das ist erlaubt. Aber im Rahmen der für den Balkon gültigen Regeln ist Rücksicht auf die Nachtruhe geboten. Daher sind Einschränkungen möglich. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie oft darf ich auf dem Balkon rauchen?

Grundsätzlich so oft Raucher das möchten. Gibt es jedoch Beschwerden, kann es zu zeitlichen Einschränkungen kommen. Infos zum entsprechenden BGH-Urteil finden Sie hier. Zudem kann im Mietvertrag oder der Hausordnung Entsprechendes bestimmt sein.

Darf man auf dem Balkon rauchen?

Mietrecht: Auch zum Rauchen auf dem Balkon kann es Regelungen geben.
Mietrecht: Auch zum Rauchen auf dem Balkon kann es Regelungen geben.

Ob nach Feierabend oder am Wochenende, viele Menschen nutzen ihren Balkon, um dort zu rauchen. Aber ist das Rauchen auf dem Balkon im Mietrecht erlaubt? Was, wenn sich Nachbarn durch den Rauch gestört fühlen? Dürfen Vermieter das Rauchen untersagen? Und welche Regeln gelten nachts oder in einer Nichtraucher-Ferienwohnung? Dieser Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen rund um das Rauchen auf dem Balkon.

Grundsätzlich ist das Rauchen auf dem Balkon erlaubt. Es fällt unter die freie Entfaltung der Persönlichkeit und ist Teil des vertragsgemäßen Gebrauchs einer Mietwohnung. Das bedeutet jedoch nicht, dass Mieter immer freie Hand haben. Denn es gibt Situationen, in denen Einschränkungen möglich oder sogar rechtlich geboten sind. Allerdings ist ein pauschales Verbot durch den Vermieter nicht zulässig, solange keine erhebliche Belästigung Dritter vorliegt.

Wichtig ist, dass Mieter beachten, dass sich Einschränkungen aus der Hausordnung, dem Mietvertrag oder auch aus Gerichtsurteilen ergeben können. Verstöße gegen zulässige Regelungen können dann auch zu einer Abmahnung führen. 

Handelt es sich um Eigentumswohnungen, dürfen die Eigentümer selbstverständlich auch auf ihrem Balkon rauchen. Aber auch hier sollten Raucher darauf achten, ob bestimmte Beschränkungen durch die Eigentümerversammlung beschlossen wurden. Die Eigentümer können das Rauchen auf dem Balkon beschränken. In einem Mehrfamilienhaus, egal ob Miet- oder Eigentumswohnungen, sollte die Rücksichtnahme an erster Stelle stehen.  

Gesetzlichen Grundlagen und Rechtsprechung zum Rauchen auf dem Balkon

Ein spezielles „Rauchen-auf-dem-Balkon-Gesetz“ existiert nicht. Es greifen verschiedene rechtliche Regelungen, unter anderem aus dem Mietrecht, dem Nachbarschaftsrecht und dem Immissionsschutz.

Das Rauchen auf dem Balkon kann durch Urteile zeitlich begrenzt sein.
Das Rauchen auf dem Balkon kann durch Urteile zeitlich begrenzt sein.

Auch Gerichte urteilen in der Regel einzelfallbezogen, wenn es um das Rauchen auf dem Balkon geht. Entscheidend ist die Zumutbarkeit für andere Bewohner des Hauses. So kann ein Gerichtsurteil das Rauchen auf dem Balkon zum Beispiel zeitlich beschränken und anderen Mietern die Nutzung ihres Balkons in rauchfreien Zeiten ermöglichen. Aber: Wie oft darf ich auf dem Balkon rauchen?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Begrenzung, wie oft man auf dem Balkon rauchen darf. In der Praxis gilt: Wer regelmäßig und intensiv raucht und dabei Nachbarn stark belästigt, kann, wie erwähnt, per Abmahnung oder auch gerichtlich zu Einschränkungen verpflichtet werden. Es kann also sein, dass für das Rauchen auf dem Balkon bestimmte Zeiten gelten. Auch ist eine Mietminderung möglich, wenn Nachbarn rauchen und auf dem Balkon keine oder nur eine eingeschränkte Nutzung möglich ist.

Nachfolgend haben wir einige beispielhafte Urteile zusammengefasst

  • Bundesgerichtshof (BGH, 16.01.2015, Az.: Az. V ZR 110/14): Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, rauchfreie Zeiten für Nutzung des Balkons durch alle Mieter und Zeiten für Mieter fürs Rauchen, im konkreten Fall ist das Rauchen zwischen 20 und 6 Uhr untersagt
  • Landgericht Hamburg (LG Hamburg, 15.06.2012, Az.: 311 S 92/10): übermäßige Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch kann eine Mietminderung von 5 % begründen
  • Landgericht Frankfurt/Main (LG Frankfurt/Main, 28.01.2014, Az.: 2-09 S 71/13, 2/09 S 71/13, 2-9 S 71/13, 2/9 S 71/13): Rauchen kann auf einem Balkon untersagt werden, wenn Ausweichmöglichkeiten bestehen (z. B. ein zweiter Balkon oder eine Terrasse)

Rauchen Mieter auf dem Balkon, ist es zudem wichtig, dass Sie die geltenden Ruhezeiten beachten. Das Rauchen an sich ist dann eher weniger ein Problem. Aber unterhalten sich Raucher, telefonieren laut oder klappern mit Aschenbechern, kann das durchaus zu Problemen führen. Nachts zu rauchen ist auf dem Balkon also nicht grundsätzlich verboten. Die Nutzung des Balkons unterliegt jedoch den Regelungen zur gesetzlichen Nachtruhe. Auch Ruhezeiten in der Hausordnung sind dann zu beachten. 

Zudem sollten Mieter auch darauf achten, dass der Rauch nicht in geöffnete Schlafzimmerfenster zieht und so zu einer Belästigung führt. 

Kann man Nachbarn das Rauchen auf dem Balkon verbieten?

Kann mir der Nachbar das Rauchen auf dem Balkon verbieten? Nein. Mieter selber können Nachbarn das Rauchen auf dem Balkon nicht verbieten. Sie können sich aber an den Vermieter wenden und Beschwerden vortragen.

Ist das Rauchen auf dem Balkon verboten, kann eine Abmahnung drohen.
Ist das Rauchen auf dem Balkon verboten, kann eine Abmahnung drohen.

Die Belästigung sollte dann auch dokumentiert und das Protokoll an die Vermieter übergeben werden. Darf ein Vermieter das Rauchen auf dem Balkon verbieten? Wie bereits beschrieben, ist ein generelles Verbot nicht möglich

Aber, wenn ein Rauchverbot im Mietvertrag vereinbart wurde oder durch die Hausordnung besteht, ist dies einzuhalten. Zudem kann das Rauchen auf dem Balkon als übermäßige Belästigung gelten und dann im Einzelfall durch den Vermieter auch untersagt werden. 

Rauchen auf dem Balkon: Nachbar beschwert sich

Auch wenn man so oft rauchen darf, wie man möchte, ist Rücksichtnahme entscheidend. Da gibt es auch keinen Unterschied, ob das Rauchen auf dem Balkon im Mehrfamilienhaus oder bei Eigentumswohnungen stattfindet. Und was sollte man tun, wenn das Rauchen auf dem Balkon stört und Nachbarn sich beschweren? Am besten ist es immer, das Gespräch und so eine Einigung zu suchen.

Auch hier können freiwillige Rauchzeiten dazu beitragen, dass das Miteinander wieder funktioniert. Aber auch ein Standortwechsel kann eine Möglichkeit sein. Hat zum Beispiel die Küche ein Fenster und liegt auf der anderen Seite des Hauses, könnte dies als Platz zum Rauchen genutzt werden.

Oft kann es auch hilfreich sein, den Vermieter oder einen Mieterverein als Vermittler zu bemühen. Vielleicht kommen dann weitere Vorschläge und Ideen, wie das Rauchen auf dem Balkon gestaltet werden kann. 

Was gilt in einer Ferienwohnung?

Rauchen auf dem Balkon:  In einer Eigentumswohnung können ebenso Beschränkungen bestehen wie in einer Ferienwohnung.
Rauchen auf dem Balkon: In einer Eigentumswohnung können ebenso Beschränkungen bestehen wie in einer Ferienwohnung.

Darf man in einer Nichtraucher-Ferienwohnung auf dem Balkon rauchen? Das kommt immer auf den Einzelfall an.

In der Regel kann das Rauchen auf dem Balkon einer als Nichtraucherwohnung deklarierten Ferienwohnung ebenfalls untersagt sein.

Das gilt besonders dann, wenn dies in den Buchungsbedingungen oder der Hausordnung festgehalten ist. Bei einem Verstoß drohen dann Vertragsstrafen oder Reinigungskosten.

Sonderfall Cannabis rauchen: Auf dem Balkon immer verboten?

Seit der Teillegalisierung 2024 ist der Eigenkonsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Dennoch gelten die gleichen Rücksichtnahmepflichten wie beim Tabak.

Beim Cannabis-Rauchen auf dem Balkon ist Folgendes zu beachten:

  • Kein Konsum in der Nähe von Schulen oder Kitas.
  • Kein Konsum bei Belästigung anderer Mieter.

Was gilt bei E-Zigaretten?  Die E-Zigarette verursacht weniger Geruch und keine Asche, wird aber nicht von allen Nachbarn toleriert. Auch hier gilt: Wird jemand belästigt, kann dies zum Konflikt führen. Rechtlich wird E-Zigarettenrauch meist milder bewertet, aber es besteht keine Sonderregelung im Mietrecht.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock. Sein Referendariat absolvierte er in Nordrhein-Westfalen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Interessensschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verkehrs-, Straf- und Mietrecht.

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