Mietern steht Schadenersatz bei Asbest in der Mietwohnung zu

News von Gitte H.

Veröffentlichungsdatum: 4. Juni 2018

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Berlin. Vermieter haben ihre Mieter darüber zu informieren, wenn eine Asbestbelastung in der Wohnung vorliegt. Andernfalls können diese Schadenersatz für durch Asbest verursachte Gesundheitsschäden fordern.

Berliner Landgericht stärkt Mieterrechte

Urteil: Mietern steht Schadenersatz bei Asbest in der Mietwohnung zu.

Urteil: Mietern steht Schadenersatz bei Asbest in der Mietwohnung zu.

Am 17. Januar 2018 verkündete das Berliner Landgericht in einem Urteil, dass Vermieter dazu verpflichtet sind, ihre Mieter darüber aufzuklären, wenn eine Asbestbelastung in der Wohnung vorliegt.

Dem Urteil war die Klage einer Mieterin aus Berlin gegen ihre Wohnungsbaugesellschaft vorausgegangen. Die Frau hatte 1980 eine Mietwohnung bezogen, deren Fußboden mit zum Teil zerschnittenen Asbest-Platten ausgelegt war.

Die dadurch freigesetzten Asbestfasern stellten somit bereits beim Abschluss des Mietvertrags ein gesundheitliches Risiko dar, weil sie über die Lunge aufgenommen werden können.

Spätestens mit dem Erlass der Asbest-Richtlinie im Jahr 1996 wäre die Wohnungsbausgesellschaft als Vermieterin verpflichtet gewesen, ihre Mieter über die Verwendung von Asbest in den Wohnungen und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken aufzuklären.

Dies geschah jedoch erst 2013, was das Landgericht als eine klare Verletzung der Verkehrssicherungs-, Schutz- und Obhutspflichten ansah. Es sprach der Klägerin Schadenersatz zu. Der Asbest hatte sich im Laufe der Jahre in ihren Lungen festgesetzt und Schäden verursacht.

Die Entscheidung ist ein Erfolg für die Mieter.

Dies verkündete der Rechtsanwalt der Klägerin – besonders weil das Urteil auf viele vergleichbare Fälle übertragbar sei.

Schadenersatz bei Asbest: Dies sind die gesundheitlichen Risiken

Schadenersatz für Mieter: Asbest darf seit 25 Jahren nicht mehr als Baustoff verwendet werden.

Schadenersatz für Mieter: Asbest darf seit 25 Jahren nicht mehr als Baustoff verwendet werden.

Zwar darf Asbest seit 1993 nicht mehr als Baustoff in Deutschland verwendet werden, trotzdem findet er sich immer noch in zahlreichen Wohnungen. Asbest ist deshalb so gefährlich, weil er Fasern freisetzt, die von Menschen eingeatmet werden können. So gelangt er in die Lunge und von dort in das umliegende Gewebe.

Da der Körper kaum in der Lage ist, diese Fasern wieder abzubauen, verursacht der Asbest chronische Entzündungen und Gewebevernarbungen.

Dadurch können auch noch Jahre nach Beseitigung der Asbestbelastung gesundheitliche Schäden auftreten. Dazu gehören:

  • Lungenkrebs
  • Kehlkopfkrebs
  • Eierstockkrebs
  • Rippenfellkrebs
  • Brustfellkrebs
  • Asbestose (Verhärtung und Vernarbung des Lungengewebes
Nicht nur Schadenersatz kann bei Asbest in der Mietwohnung gefordert werden, eine Asbestbelastung rechtfertigt mitunter auch eine Mietminderung oder die fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter.
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Mietern steht Schadenersatz bei Asbest in der Mietwohnung zu
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Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für mietrecht.com. Sie verfasst Ratgeber rund um Themen wie Mietminderung, Betriebskosten und Kündigung. Außerdem recherchiert und schreibt sie News zu brandaktuellen Themen im Bereich Mietrecht.

2 Gedanken über “Mietern steht Schadenersatz bei Asbest in der Mietwohnung zu

  1. Marie B

    In dem Wohngebäude meiner Tochter kommt es nun auch zu einer Asbestsanierung. Ich wusste allerdings gar nicht, dass auch ein Schadenersatz möglich ist. Dahingehend werden wir uns nun einmal informieren.

  2. Luise

    Dass Asbest auch in Mietwohnungen nach wie vor ein Problem ist, überrascht mich. Gut zu wissen, dass hier der Mieter rechtlich gestärkt wird. Die hier aufgelisteten Krankheitsrisiken sollten eine schnelle Asbestsanierung selbstverständlich machen.

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