Fehlerhafte Heizkostenabrechnung: Falsche Berechnung der Warmwasserkosten
Die Betriebs- bzw. Nebenkosten, die für eine Mietwohnung anfallen, können auf verschiedene Weise abgerechnet werden. Den Heiz- und Warmwasserkosten kommt dabei ein Sonderstatus zu. Deren Abrechnung ist gesondert in der sogenannten Heizkostenverordnung (HeizkostenV) geregelt. Diese gibt recht genau vor, wie die Kostenaufstellung zu erfolgen hat, damit sie für den Verbraucher plausibel ist.
Nichtsdestotrotz erhalten Mieter in vier von fünf Fällen eine fehlerhafte Heizkostenabrechnung, wie das Verbraucherportal Finanztip bei einer Prüfung im Jahr 2018 feststellte.
Laut Gesetz müssen der Energieverbrauch für Warmwasser und für Raumwärme separat in der Kostenaufstellung aufgeführt werden, sofern beides über die zentrale Heizungsanlage erfolgt. Bei der Überprüfung zeigte sich, dass bei fast zwei Drittel der untersuchten Abrechnungen der Energieverbrauch für das Warmwasser nicht genau gemessen wurde.
Wenn Sie Ihre Betriebskostenabrechnung überprüfen, achten Sie darauf, ob tatsächlich der Energieverbrauch fürs Warmwasser abgelesen wurde oder lediglich die verbrauchte Wassermenge. Oftmals benutzen Vermieter letzteren Wert, um den ungefähren Energieverbrauch zu berechnen, statt diesen ordnungsgemäß abzulesen. Ist dies der Fall könnte es sich um eine fehlerhafte Heizkostenabrechnung handeln.
Wie können Verbraucher gegen eine fehlerhafte Heizkostenabrechnung vorgehen?
Werden die Kosten für die Versorgung mit Wärme oder Warmwasser von einem Vermieter nicht ordnungsgemäß und entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet, hat der Mieter das Recht, die veranschlagten Kosten um 15 Prozent zu kürzen. So legt es § 12 HeizkostenV fest.
Möchten Sie als Mieter eine solche Kürzung vornehmen, müssen Sie einen Widerspruch gegen die fehlerhafte Heizkostenabrechnung einlegen. Dazu haben Sie insgesamt ein Jahr Zeit. Diese Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem Ihnen die Abrechnung zugestellt wurde.
Gerade für Laien kann es äußerst kompliziert sein, die Heiz- oder Betriebskostenabrechnung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Mietervereine oder Anwälte für Mietrecht können Sie dabei mit ihrer Expertise unterstützen.