Fehlerhafte Heizkostenabrechnung: Vier von fünf Mietern sind betroffen

News von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 12. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Mit dem Jahreswechsel erhalten viele Mieter Post von ihrem Vermieter. Ihr Inhalt ist die alljährliche Abrechnung der Betriebskosten. In vielen Fällen erhalten Mieter jedoch eine fehlerhafte Heizkostenabrechnung, in der die Warmwasserkosten falsch abgerechnet wurden. Zu diesem Schluss kam das Verbraucherportal Finanztip bei einer Prüfung im Herbst 2018.

Fehlerhafte Heizkostenabrechnung: Falsche Berechnung der Warmwasserkosten

Fehlerhafte Heizkostenabrechnung: Die Warmwasserkosten werden oft falsch berechnet.
Fehlerhafte Heizkostenabrechnung: Die Warmwasserkosten werden oft falsch berechnet.

Die Betriebs- bzw. Nebenkosten, die für eine Mietwohnung anfallen, können auf verschiedene Weise abgerechnet werden. Den Heiz- und Warmwasserkosten kommt dabei ein Sonderstatus zu. Deren Abrechnung ist gesondert in der sogenannten Heizkostenverordnung (HeizkostenV) geregelt. Diese gibt recht genau vor, wie die Kostenaufstellung zu erfolgen hat, damit sie für den Verbraucher plausibel ist.

Nichtsdestotrotz erhalten Mieter in vier von fünf Fällen eine fehlerhafte Heizkostenabrechnung, wie das Verbraucherportal Finanztip bei einer Prüfung im Jahr 2018 feststellte.

Laut Gesetz müssen der Energieverbrauch für Warmwasser und für Raumwärme separat in der Kostenaufstellung aufgeführt werden, sofern beides über die zentrale Heizungsanlage erfolgt. Bei der Überprüfung zeigte sich, dass bei fast zwei Drittel der untersuchten Abrechnungen der Energieverbrauch für das Warmwasser nicht genau gemessen wurde.

Wenn Sie Ihre Betriebskostenabrechnung überprüfen, achten Sie darauf, ob tatsächlich der Energieverbrauch fürs Warmwasser abgelesen wurde oder lediglich die verbrauchte Wassermenge. Oftmals benutzen Vermieter letzteren Wert, um den ungefähren Energieverbrauch zu berechnen, statt diesen ordnungsgemäß abzulesen. Ist dies der Fall könnte es sich um eine fehlerhafte Heizkostenabrechnung handeln.

Wie können Verbraucher gegen eine fehlerhafte Heizkostenabrechnung vorgehen?

Mieter können Widerspruch gegen die fehlerhafte Heizkostenabrechnung einlegen und die Warmwasserkosten kürzen.
Mieter können Widerspruch gegen die fehlerhafte Heizkostenabrechnung einlegen und die Warmwasserkosten kürzen.

Werden die Kosten für die Versorgung mit Wärme oder Warmwasser von einem Vermieter nicht ordnungsgemäß und entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet, hat der Mieter das Recht, die veranschlagten Kosten um 15 Prozent zu kürzen. So legt es § 12 HeizkostenV fest.

Möchten Sie als Mieter eine solche Kürzung vornehmen, müssen Sie einen Widerspruch gegen die fehlerhafte Heizkostenabrechnung einlegen. Dazu haben Sie insgesamt ein Jahr Zeit. Diese Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem Ihnen die Abrechnung zugestellt wurde.

Gerade für Laien kann es äußerst kompliziert sein, die Heiz- oder Betriebskostenabrechnung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Mietervereine oder Anwälte für Mietrecht können Sie dabei mit ihrer Expertise unterstützen.

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Fehlerhafte Heizkostenabrechnung: Vier von fünf Mietern sind betroffen
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Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für mietrecht.com. Sie verfasst Ratgeber rund um Themen wie Mietminderung, Betriebskosten und Kündigung. Außerdem recherchiert und schreibt sie News zu brandaktuellen Themen im Bereich Mietrecht.

4 Gedanken über “Fehlerhafte Heizkostenabrechnung: Vier von fünf Mietern sind betroffen

  1. Eberhardt JK

    wir haben ein Ölverbrauch für das ganzen Haus (2Familienhaus) von 1390€ . der Vermieter wohnt im gleichen Haus im 2 Stock 140m²Wohnfläche . Ich habe 93m² Wohnfläche bin der einzige Mieter. Die Abechnungsfirma verlangt in den Nebenkosten 440€ für den Abrechnungsservice. diese Nebenkosten werden nicht auf die Wohnfläche umgelegt gem. §7 der Heizkostenverordnung sondern zum Ölverbrauch dazu addiert. Da ich im Erdgeschoss wohne über dem Keller verbrauche ich mehr Öl als mein Vermieter.
    1.Frage : wie hoch darf die Abrechnung sein im Verhältnis zum Ölverbrauch ?15%,20%?? Gibt es hierzu konkrete Vorgaben??
    2. Frage muss die Abrechnungsfirma sich an die Heizkostenverordnung halten oder kann sie nach Willen und Verlangen seines Auftraggeber halten

  2. Norman W

    Ich wohne seit 15 Jahren in einer kleinen 34 qm Wohnung zur Miete da ich sehr sparsam mit der Heizung umgehe habe ich die ganzen Jahre von der Verwaltung jedes Jahr ca.75 Euro stattet bekommen
    Jetzt ist aber dieser Fall eingetreten die Wohnung wurde vor 2 Jahren verkauft und ich habe für das vergangene Jahr plötzlich eine Heizkostennachzahlung von 120 € erhalten ich habe das Geld bezahlt es gibt scheinbar keine Hausverwaltung denn der neue Inhaber der Wohnung wohnt in Westdeutschland
    um der che auf den Grund zu gehen habe ich folgendes gemacht ich habe ein ganzes Jahr überhaupt keine
    Heizung benutzt nicht etwa aus Geiz sondern ich wollte doch mal sehen ob ich wieder so eine hohe Abrechnung erhalte und wirklich es ist so passiert wenn das so weiter geht werde ich alle Heizkörper
    sperren oder ar entfernen sollten dann immer noch solche Abrechnungen kommen wäre das sicher Betrug.
    der Wohnungsinhaber behauptet die Kosten wären durch ablesen aus der aber Ferne gemacht worden
    aber früher kam immer ein Mann der immer alles in meiner Gegenwart genau abgelesen hat dadurch konnte so ein Fall nicht eintreten

    e

  3. Müller E A.

    Hallo Mteinander,
    meine Heizkostenabrechnung weist ein Plus von 455,01 € aus. Bekomme aber nur 191,54 € ausbezahlt. Der Rest wärn Betribskostn. Stimmt das? Danke im voraus.
    Grüsse
    E A. Müller

  4. Hannes Ba

    Ich habe vor Kurzem auch einen Fehler in meiner Heizkostenabrechnung entdeckt. Erschreckend finde ich, dass Mieter in vier von fünf Fällen diese Abrechnung fehlerhaft bekommen. Wir werden das Ganze in Zukunft von einem Profi machen lassen und nicht direkt vom Vermieter.

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