GEZ in der Wohngemeinschaft: Wer muss zahlen?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 8. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Auch WGs müssen den Rundfunkbeitrag einkalkulieren

GEZ für die Wohngemeinschaft: Anmelden ist Pflicht.
GEZ für die Wohngemeinschaft: Anmelden ist Pflicht.

Internetfähige Geräte sind heute in fast allen Haushalten zu finden, Fernseher ebenfalls. Auch Radios gehören oft noch zur Grundausstattung. Ob darüber dann Inhalte der öffentlich rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten konsumiert werden, ist allerdings eine ganz andere Frage. Im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag ist jedoch nur die Fähigkeit zum Empfang dieser Inhalte von Bedeutung. Da in der WG in der Regel mehr als nur ein Gerät vorhanden ist, stellt sich da die Frage, wer die GEZ-Gebühren für die Wohngemeinschaft bezahlt.

Der folgende Ratgeber erläutert, was in Bezug auf die GEZ bei einer Wohngemeinschaft wichtig ist. So wird neben der Frage, wie viele Beiträge zu zahlen sind, auch das Thema zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag betrachtet.

Das Wichtigste zum Thema „GEZ und Wohngemeinschaft“

Von wem ist der Rundfunkbeitrag zu zahlen?

In Deutschland muss für jede Wohnung (also jeder Haushalt) der Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Das ist unabhängig davon, ob es ein Familienhaushalt ist oder eine Wohngemeinschaft.

Ist der Beitrag zur GEZ in einer Wohngemeinschaft zu zahlen?

Ja, der Rundfunkbeitrag muss auch von einer WG entrichtet werden, da diese als Haushalt gilt. Allerdings muss nicht jeder Bewohner zahlen, sondern der Betrag wird nur einmal fällig. Wie hoch der Beitrag derzeit ausfällt, können Sie hier nachlesen.

Kann sich eine WG vom Beitrag befreien lassen?

Für eine WG als solche ist dies nicht möglich. Allerdings können die Bewohner für sich eine Befreiung beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Rundfunkbeitrag: Was ist das überhaupt?

GEZ-Gebühren: Für die Wohngemeinschaft muss nur einer zahlen.
GEZ-Gebühren: Für die Wohngemeinschaft muss nur einer zahlen.

Umgangssprachlich wird der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 gezahlt wird, immer noch als GEZ-Gebühr bezeichnet. GEZ stand als Abkürzung für die Gebühreneinzugszentrale, welche die Rundfunkgebühren bis zum 31.12.2012 einzog. Aus der GEZ ist nun die Gemeinschaftseinrichtung für den Beitragsservice der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios hervorgegangen. Der Rundfunkbeitrag wird weiterhin unter anderem auch für die Finanzierung der Programme und Inhalte der Rundfunkanstalten verwendet.

Im Monat werden derzeit 17,50 Euro veranschlagt. Eingezogen wird der Beitrag üblicherweise alle drei Monate und beträgt dann 52,50 Euro. Zahlen müssen ihn in Deutschland alle Haushalte, wenn keine Gründe für eine Befreiung vorliegen.

Das bedeutet auch, dass die Gebühr der GEZ in einer Wohngemeinschaft anfällt, da es sich bei einer solchen ebenfalls um einen Haushalt handelt. Entweder melden Haushalte sich selbst beim Beitragsservice an oder dieser erfährt durch das Einwohnermeldeamt von Umzügen bzw. An- und Ummeldungen.

Wohngemeinschaft: GEZ-Gebühren als Haushaltsabgabe

Der Beitrag zur GEZ ist eine Haushaltsabgabe. In einer Wohngemeinschaft muss dieser nur einmal gezahlt werden, da die Wohnung als ein Haushalt gilt. So können sich WG-Bewohner abstimmen, wie sie die Gebühr untereinander aufteilen. Zudem müssen sie sich auch einigen, in wessen Namen die GEZ für diese Wohngemeinschaft eingezogen wird. Auch in einer WG spielt es beim Rundfunkbeitrag keine Rolle, welche Geräte vorhanden sind oder ob öffentlich-rechtliche Inhalte überhaupt genutzt werden.

Für die An-, aber auch die Abmeldung bei der GEZ für eine Wohngemeinschaft kann per Formular über die Webseite des Beitragsservices erfolgen. Derjenige, der den Beitrag überweist, kann sich so schnell und unproblematisch an- und abmelden.

Oftmals sind Bewohner, welche die Gebühren der WG nicht zahlen, nicht automatisch von der GEZ abgemeldet. So kann es zum Beispiel sein, dass der bisherige Gebührenzahler umzieht und der Beitragsservice nun alle Bewohner anschreibt. Abmelden können sich die WG-Mitglieder, die nicht zahlen, mit einem formlosen Schreiben an den Beitragsservice. Nachfolgend finden Sie ein Muster für ein solches. Sie können sich das Schreiben an die GEZ als Vorlage für Ihre Wohngemeinschaft kostenlos herunterladen und entsprechend anpassen.

Musterbrief – Befreiung Rundfrunkbeitrag

M. Mustermann
Beispielring 14a
22222 Musterdorf

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Musterdorf, 00.00.0000

Abmeldung des Rundfunkbeitrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um die Befreiung vom Rundfunkbeitrag zum (DATUM). Da ich mir unter obiger Anschrift eine Wohnung teile, wird die Zahlung des Beitrags für die Wohngemeinschaft von (Name des Zahlers) übernommen. Die Teilnehmernummer lautet wie folgt: XXXXXXXXXXX

Bitte bestätigen Sie mir die Befreiung schriftlich. Vielen Dank.

Für Fragen diesbezüglich stehe ich Ihnen telefonisch unter der Nummer XXXXXXXX zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

M. Mustermann

Hier können Sie sich das Muster kostenlos herunterladen:

Download: Befreiung Rundfunkbeitrag (.doc) Download: Befreiung Rundfunkbeitrag (.pdf)

Es ist zunächst auch nicht von Bedeutung, ob die GEZ in der Wohngemeinschaft von Studenten oder Arbeitnehmern bezahlt wird. Studenten sind nicht mehr automatisch vom Rundfunkbeitrag befreit. Wann die Befreiung von der Beitragspflicht möglich ist, betrachtet der Ratgeber in den nachfolgenden Abschnitten.

GEZ-Befreiung für eine Wohngemeinschaft

GEZ-Regelung: In einer Wohngemeinschaft ist eine Befreiung für jeden Bewohner notwendig, damit nicht gezahlt werden muss.
GEZ-Regelung: In einer Wohngemeinschaft ist eine Befreiung für jeden Bewohner notwendig, damit nicht gezahlt werden muss.

Bei der GEZ kann eine Wohngemeinschaft eine Befreiung üblicherweise nicht beantragen. Denn das ist nur für jeden einzelnen Bewohner unter bestimmten Umständen möglich. So können sich beispielsweise Schüler, Auszubildende oder Studenten aus der Pflicht zum Rundfunkbetrag unter bestimmten Umständen heraus nehmen lassen.

Werden WG-Bewohner durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG), eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder ein Ausbildungsgeld unterstützt und leben nicht mehr bei den Eltern, ist eine Befreiung möglich. Diese gilt, wie beschrieben, jedoch nur für diesen Bewohner und nicht für die gesamte WG. Zu zahlen ist die GEZ in einer Wohngemeinschaft also, wenn einer befreit ist, die anderen jedoch nicht. Gleiches trifft auf zu, wenn ein Härtefall bei Bewohnern vorliegt oder diese Sozialleistungen beziehen. Härtefälle können unter anderem dann vorliegen, wenn das Einkommen knapp über der Bemessungsgrenze für Sozialleistungen liegt. Ob eine Härtefallregelung gewährt wird, entscheidet der Beitragsservice.

Können alle Bewohner eine Befreiung beantragen, muss entsprechend nicht gezahlt werden. Eine Befreiung ist bei folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Beziehung von Ausbildungsförderung wie BaföG, BAB etc.
  • Soziale Gründe (Empfang von Sozialleistungen, Härtefall)
  • Gesundheitliche Gründe (Blindheit, Taubheit, Demenz, Komapatienten etc.)

Bei gesundheitlichen Einschränkungen kann die Gebühr an die GEZ in der Wohngemeinschaft für den betreffenden Bewohner ermäßigt werden. Anträge für eine solche Ermäßigung oder auch für eine Befreiung können online beim Beitragsservice heruntergeladen und ausgefüllt werden:

rundfunkbeitrag.de

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GEZ in der Wohngemeinschaft: Wer muss zahlen?
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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

8 Gedanken über “GEZ in der Wohngemeinschaft: Wer muss zahlen?

  1. P.W.

    Guten Tag,

    ich bin Student, wohne hauptwohnlich bei meinen Eltern und habe am Studienort einen Nebenwohnsitz in einer 3-er Wohngemeinschaft im Studentenwerk.
    Nun wird von mir Rundfunkbeitrag verlangt, obwohl meine Eltern für die Hauptwohnung ja schon Beitragsgebühren zahlen.
    Kann ich hier nicht auch befreit werden von der Beitragspflicht? Zur übernehme ich die Zahlung des Beitrages in der Hauptwohnung.
    Schließlich kann man mich doch nicht zweimal veranlagen?

  2. Carola S

    Guten Tag,
    Ich unterstütze eine ukrainische Geflüchtete. Sie ist jetzt in eine WG gezogen, In der noch niemand bei der GEZ angemeldet ist. Sie macht ein 9-monatiges Anerkennungspraktikum. Kann sie sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen..
    Mit freundlichen Grüßen
    Carola S

  3. Mondher

    Guten Tag,
    Ich wohne seit kurzem in einer 4er WG. Bei mir bin nur ich selbst umgemeldet. Aktuell sind Ihre Mitbewohner von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. Meine Frage zur GEZ wäre, ob ich als einziger dann den vollen Betrag für die WG zahlen muss, oder ob es möglich ist, nur ein Viertel des Betrages zahlen zu müssen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Mondher

  4. St,Liane

    Guten Tag, meine Frage: Ich bin befreit von der RF-Gebühren: Merkzeichen RF,BL,G,H, 100%-mein Mann -Schwerbehindert ist Pflegefall -Pflegegrad 3 Merkzeichen G,H,B und 100%. Mein Sohn zieht hier zur Pflege für einige Monate bei uns in unserem eigenen Haus ( eine gemeinsame Etage ) ein. Muss er RF-Gebühren bezahlen , solange er bei uns wohnt, obwohl ich befreit bin ? Gibt es da Antragsformulare ? Wie schreibe ich einen Befreiungsantrag ? Vielen Dank für die Möglichkeit bei Ihnen anzufragen ..

  5. Simone G

    Hallo, ich bin von den GEZ Gebühren befreit worden und wollte jetzt gerne wissen ob mein Partner der bei mir wohnt jetzt trotzdem noch GEZ Gebühren bezahlen muss ?

    Mfg
    S.G.

  6. Cedric S

    Guten Tag,
    Ich wohne seit kurzem in einer 4er WG. Bei mir bin nur ich selbst umgemeldet. Meine Frage zur GEZ wäre, ob ich als einziger dann den vollen Betrag für die WG zahlen muss, oder ob es möglich ist, nur ein Viertel des Betrages zahlen zu müssen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Cedric S

  7. Xileme Lara

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin vor ein paar Wochen nach einem WG umgezogen. Ich möchte gerne mit meinen Mitbewohnerinnen die Rundfunkbeiträge teilen. Daher möchte ich wissen, wie der Ablauf ist damit wir die Kosten zusammen als ein Haushalt bezahlen können, weil wir als WG zusammen wohnen.
    [von der Redaktion geändert]
    Kann ich den Rundfunkbeitrag mit der Beitragsnummer meiner Mitbewohnerin anteilig bezahlen?
    Mit freundlichen Grüßen
    X L L

  8. Anja H.

    Guten Tag,

    ich möchte fragen, wie es sich verhält, wenn ich aus finanzieller Not den Rundfunkbeitrag zahle, aber anders als im Staatsvertrag vorgesehen – z.B. nicht als Quartalsbeitrag, sondern monatlich. Kann ich dafür rechtlich belangt werden bzw. gelte ich deshalb als Schuldner und dürfen mir Mahn- oder Säumnisbegühren angelastet werden?
    Weiß das jemand?

    Freundliche Grüße
    Anja H.

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