Senat von Berlin: Die Grundsteuer soll nur für Vermieter gelten

News von Dörte L.

Veröffentlichungsdatum: 10. September 2019

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Berlin. Der Senat der Bundeshauptstadt denkt nach dem Mietendeckel über weitere Maßnahmen zur Entlastung der Mieter nach. So soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, die Grundsteuer auf Mieter umzulegen. Das würde bedeuten, dass die Grundsteuer nur noch für Vermieter relevant wäre.

Grundsteuer nur für Vermieter: Berlin will das als bundesweite Lösung

Plan aus Berlin: Die Grundsteuer soll nur für Vermieter ein Thema sein.
Plan aus Berlin: Die Grundsteuer soll nur für Vermieter ein Thema sein.

Dass in Berlin der Wohnraum knapp ist und die Mieten stätig steigen, ist schon seit einigen Jahren Thema. Der Senat der Stadt versucht mittels Mietpreisbremse und Mietendeckel die Belastungen für Mieter zu reduzieren. In einem neuerlichen Vorstoß möchte das Land Berlin eine weitere Entlastung erreichen: Und das dieses Mal nicht nur für die Stadt. Der Senat will die Grundsteuerentlastung für Mieter in Form einer Bundesratsinitiative im ganzen Land durchsetzen.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung steht der Gesetzesentwurf, der vorsieht, dass die Grundsteuer künftig nur noch für Vermieter von Bedeutung ist, am heutigen Dienstag auf der Tagesordnung des Berliner Senats.

Hintergrund dieser Initiative ist, dass die vom Bundesverfassungsgericht veranlasste Neuregelung der Grundsteuer ansteht und dies zu höheren Kosten für Mieter führen könnte, da die Steuer bisher im Rahmen der Betriebskosten auf sie umgelegt werden kann. Da nach der Argumentation des Berliner Senats die Grundsteuer die Infrastruktur der Kommunen finanziert und somit den Wert der Immobilie beeinflusst, sollte eine solche Grundsteuer auch nur für Vermieter gelten.

Grundsteuerumlage per Betriebskosten: Die derzeitige Lage

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) bestimmt, was Betriebskosten sind und welche auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Unter § 1 BetrKV Folgendes festgelegt:

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer […]  durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen […]

Gilt die Grundsteuer nur für Vermieter, kann sie auf Mieter nicht mehr umgelegt werden.
Gilt die Grundsteuer nur für Vermieter, kann sie auf Mieter nicht mehr umgelegt werden.

Die Grundsteuer gehört derzeit zu den umlagefähigen Kosten und kann somit vom Eigentümer bzw. vom Vermieter auf die Mieter verteilt werden. Ist der Gesetzesentwurf bzw. die Bundesratsinitiative des Berliner Senats erfolgreich, wäre dies nicht mehr zulässig und die Grundsteuer wäre nur noch für Vermieter ein Kostenfaktor.

Der als „Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz“ bezeichnete Entwurf, beinhaltet unter anderem auch eine entsprechende Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches. Gilt die Grundsteuer nur noch für Vermieter, könnten die Nebenkosten für eine Vielzahl von Mietern sinken. Unklar ist allerdings, wie der Gesetzgeber kontrollieren will, ob die Grundsteuer nicht doch über andere Posten in der Betriebskostenabrechnung oder Mieterhöhungen auf die Mieter umgelegt wird.

So befürchtet etwa der wohnungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, dass im Gegenzug die Kaltmieten erhöht werden könnten, um den Einnahmeverlust auszugleichen.

Der Initiative werden keine großen Erfolgsaussichten eingeräumt, da eine Mehrheit im Bundestag für deren Durchsetzung notwendig ist. Das Thema „Grundsteuer nur für Vermieter“ könnte die Diskussion in Bezug auf Entlastungen für Mieter auch zukünftig begleiten.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

4 Gedanken zu “Senat von Berlin: Die Grundsteuer soll nur für Vermieter gelten

  1. Stef

    Gibt es hierzu inzwischen ein Update?

  2. d.kellermann

    ich finde es höchst ungerecht,daß man als mieter zu den anfallenden nebenkosten für eine mietwohnung auch noch die zusätzliche grundsteuer bezahlen muß,habe ich doch vom wert des grundstücks und dem gebäude überhaupt nichts! zahlt man als rentner doch auch schon steuern,obwohl man dafür mehr als 45 jahre für seine altersrente geschuftethat !

  3. Jürgen T

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ab wann gilt das Mieter Grunxsteuer Entlastungsgesetz für Berlin?
    Mit freundlichen Grüssen
    Jürgen T

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Jürgen T,

      hierbei handelt es sich derzeit noch um einen Vorschlag. Ein Gesetz gibt es noch nicht.

      Ihr Team von mietrecht.com

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