Urteil: Veraltete Grundsteuer ist verfassungswidrig

News von Monique L.

Veröffentlichungsdatum: 12. April 2018

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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Urteil die veraltete Grundsteuer bzw. die in Deutschland geltende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Nun muss der Immobilienmarkt von der Bundesregierung komplett neu reguliert werden.

Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz

Das Bundesverfassungsgericht erklärte in seinem Urteil die veraltete Grundsteuer für verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte in seinem Urteil die veraltete Grundsteuer für verfassungswidrig.

Die Berechnung der Grundsteuer geht auf sehr alte Einheitswerte zurück.

In Westdeutschland wurden diese 1964 festgelegt, in Ostdeutschland sogar schon 1935. Doch da die Kommunen und Städte sich im Laufe der Jahre verändert haben, sind diese Einheitswerte nicht mehr zeitgemäß und verstießen gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, so das Urteil. Die veraltete Grundsteuer ist verfassungswidrig.

Der Berechnung der Grundsteuer wird im extra angelegten Bewertungsgesetz festgelegt. Dort heißt es in § 21:

„Die Einheitswerte werden in Zeitabständen von je sechs Jahren allgemein festgestellt (Hauptfeststellung)“

Diese Neubewertungen wurden jedoch in all den Jahren aufgrund des hohen Aufwands nicht vorgenommen.

Die Grundsteuer wird zentral berechnet

Auch wenn die Abgaben der Grundsteuer den Kommunen zugeführt werden – berechnen muss sie der Bund. Bezahlt wird sie wiederum von den Eigentümern, die die Kosten nach Möglichkeit an die Mieter weitergeben. Die Mieter finden die Steuer auf der Nebenkostenabrechnung. Wird durch das Urteil die veraltete Grundsteuer reformiert, könnte für sie eine finanzielle Entlastung bedeuten.

Beispiel: Angesagte Szeneviertel werden steuerlich so bewertet wie vor über fünfzig Jahren – auch wenn es damals noch Arbeiter oder Künstlerviertel waren.

Grundsteuer immens wichtige Steuereinnahme

Bis zum Urteil war die veraltete Grundsteuer für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle.

Bis zum Urteil war die veraltete Grundsteuer für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle.

Der ursprüngliche Gedanke bei der Erhebung einer Grundsteuer war, Eigentümer an den Kosten zu beteiligen, die bei Grundstücken und Gebäuden für Kommunen anfallen – beispielsweise durch Straßenausbesserungen.

Mittlerweile stammen etwa zehn Prozent der kommunalen Steuereinnahmen aus der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und der Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke und Gebäude).

Zahlen zum Urteil bzgl. veraltete Grundsteuer in Deutschland

  • 400 Millionen durch die Grundsteuer A.
  • 13,3 Milliarden durch die Grundsteuer B.
  • Für über 35 Milliarden Grundstücke ist ein Wert festgelegt.
  • Die Berechnung der Einheitswerte wurde im Westen vor 54 Jahren festgelegt, im Osten vor 83 Jahren.
  • Bis Ende 2019 ist die jetzige Grundsteuer noch gültig.

Was folgt auf das Urteil und die veraltete Grundsteuer?

Mieter finden die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung. Wird durch das Urteil die veraltete Grundsteuer reformiert, könnte für sie eine finanzielle Entlastung bedeuten.

Mieter finden die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung. Wird durch das Urteil die veraltete Grundsteuer reformiert, könnte für sie eine finanzielle Entlastung bedeuten.

Eine Neuregelung der Berechnung wurde jahrzehntelang von allen Bundesregierungen verschoben.

Das Urteil des BVerfG hat nun eine klare Frist gesetzt. Bis Ende 2019 sind die Einheitswerte noch gültig, danach darf auf deren Grundlage keine Steuer mehr erhoben werden. Die Große Koalition und das Bundesfinanzministerium müssen bis dahin eine Reform entwickelt haben, um das Urteil und die veraltete Grundsteuer ad acta legen zu können.

Der Deutscher Mieterbund – Dachverband vieler Mietervereiene – und andere soziale Verbände präferieren ein Modell der „Bodensteuer“. Bei dieser solle nur noch der Bodenwert berechnet werden, nicht jedoch das Gebäude darauf. So könne der Wohnungsbau befördert und Grundstücksspekulation eingeschränkt werden. Das Modell würde laut Mieterbund eine Entlastung für die Mieter von Wohnungen und eine höhere Belastung für Besitzer von Einzelhäusern und unbebauten Grundstücken bedeuten.

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Über den Autor

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Monique L.

Monique gehört seit 2019 zum Redaktionsteam von mietrecht.com. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Mietminderung, Kündigung und Mieterrechten. Sie hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften.

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