Vermieter muss keine Frist zur Beseitigung von Schäden setzen
Ein Vermieter muss keine Frist für die Beseitigung von Schäden setzen, damit ihm Schadensersatz vom Mieter zusteht. Mit dieser Entscheidung hob der BGH ein zuvor gesprochenes Urteil auf. Mehr zu den Hintergründen erfahren Sie hier!