Niedriges Gehalt ist kein Kündigungsgrund – BGH stärkt Mieterrechte
Einem Mieter zu kündigen, nur weil der Vermieter annimmt, dieser könne aufgrund seiner Gehaltshöhe die Miete auf Dauer nicht zahlen, ist unzulässig. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof und stärkte mit diesem Urteil wesentlich die Rechte von Mietern.