BGH: Rauchmelder über die Nebenkosten abzusetzen, ist nicht zulässig
Der Einbau von Rauchmeldern ist Pflicht in Mietsachen. Der BGH hat nun entschieden, dass Anschaffungs- und Mietkosten nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Was das für die Nebenkostenabrechnung bedeutet, erfahren Sie hier.