Nachbar muss Luftwärmepumpe nicht beseitigen

News von Monique L.

Veröffentlichungsdatum: 18. April 2018

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

München. In einem Nachbarschaftsstreit verlangte ein Kläger, dass sein Nachbar eine Luftwärmepumpe beseitigt, die weniger als drei Meter von seinem Grundstück entfernt war. Das OLG München gab dem Besitzer der Luftwärmepumpe Recht und wich damit zudem von vorheriger Rechtsprechung ab.

OLG München widerspricht OLG Nürnberg

Der Kläger verlangte, dass sein Nachbar die Luftwärmepumpe entfernt, die zu nah an seinem Grundstück steht.

Der Kläger verlangte, dass sein Nachbar die Luftwärmepumpe entfernt, die zu nah an seinem Grundstück steht.

Der klagende Nachbar hoffte, die Luftwärmepumpe müsse entfernt werden, weil es sich bei dessen Aufstellung um eine Verletzung der Abstandsflächen handelte. Weniger als drei Meter steht die Pumpe vom Nachbargrundstück entfernt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hatte 2017 in einem ähnlichen Fall der Beseitigung noch zugestimmt (Az. 14 U 2612/15).

Darauf bezogen hat in diesem Fall das Landgericht Traunstein dem Kläger recht gegeben und erstinstanzlich geurteilt, dass der Nachbar die Luftwärmepumpe zu entfernen habe. Die Pumpe habe aufgrund ihrer Geräuschentwicklung bei Inbetriebnahme eine gebäudeähnliche Wirkung, ohne privilegiert zu sein.

Dagegen legte der Besitzer Revision ein und bekam Recht. Das OLG München berücksichtigte in seinem Urteil, dass die Pumpe „eingehaust“ – in eine Holzhütte eingebaut – sei. Diese sei wiederum aufgrund ihrer Größe nach Bayrischer Bauordnung privilegiert, daher müsse der beklagte Nachbar die Luftwärmepumpe nicht entfernen.

Privilegierte und nicht privilegierte Gebäude

Im Baurecht wird zwischen privilegierten und nicht privilegierten Gebäuden unterschieden. Privilegiert sind – im groben Sinn – Baumaßnahmen, die der Öffentlichkeit nicht zur Last fallen, wie etwa durch erhöhte Umweltverschmutzung. Diese Schutzverordnung gilt auch im Nachbarschaftsverhältnis. Im Mietvertrag sind solche Baumaßnahmen selten geregelt, da die jeweilige Bauverordnung übergeordnet gilt.

Pumpe zu klein, um als Gebäude bewertet werden zu können

Das Oberlandesgerichtentschied: Der beklagte Nachbar muss die Luftwärmepumpe nicht entfernen, da sie einem Gebäude nicht ähnlich genug sei.

Das Oberlandesgericht entschied: Der beklagte Nachbar muss die Luftwärmepumpe nicht entfernen, da sie einem Gebäude nicht ähnlich genug sei.

Neben der Berücksichtigung der Holzhütte kam das OLG München auch deshalb zu dem Schluss, der Nachbar müsse die Luftwärmepumpe nicht entfernen, weil die verursachten Geräusche eben keine gebäudeähnliche Wirkung entfalten würden.

Anders als das OLG Nürnberg waren die Richter in München der Ansicht, dass schon die physikalischen und räumlichen Ausmaße der Pumpe nicht genügen würden, um von einem Gebäude sprechen zu können.

Eine Luftwärmepumpe entzieht der Umwelt, z. B. der sie umgebenden Luft, die Wärme, erhöht durch die Pumpe die Temperatur und beheizt so Gebäude. Besitzer der Pumpen erhoffen sich mit ihr eine Einsparung bei den Nebenkosten.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (36 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 von 5)
Nachbar muss Luftwärmepumpe nicht beseitigen
Loading...

Weitere Nachrichten

Über den Autor

female author icon
Monique L.

Monique gehört seit 2019 zum Redaktionsteam von mietrecht.com. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Mietminderung, Kündigung und Mieterrechten. Sie hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften.

10 Gedanken über “Nachbar muss Luftwärmepumpe nicht beseitigen

  1. Pia

    Ich habe jetzt erst verstanden wie eine Wärmepumpe funktioniert. Ich kann aber gut verstehen, dass der Bewohner damit Nebenkosten sparen möchte. Aber, dass so ein Streit daraus entstehen kann, das verstehe ich nicht.

  2. Nina H

    Wir wollen auf die Wärmepumpe umsteigen und eine kaufen. Schön zu lesen, dass es Geräusche bei der Inbetriebnahme geben kann. Ich hoffe, dass es keinem Streit gibt.

  3. Lea

    Ich wusste nicht, dass es Abstandsregelungen zum Nachbargrundstück gibt, wenn eine Wärmepumpe aufgestellt wird. Gut zu wissen, dass in diesem Fall für die Person mit der Wärmepumpe entschieden wurde. Allerdings muss man sich um Vorfeld natürlich erkundigen.

  4. Kira N

    Danke für diesen Beitrag über diesen Rechtsfall.- Interessant, dass die von der Wärmepumpe verursachten Geräusche keine gebäudeähnliche Wirkung haben laut Gericht. Mein Kumpel hatte auch den Fall, dass er sich srogte, ob seine Wärmepumpe zu laut sei. Glüücklicherweise ist sie es also laut Gericht nicht.

  5. Gretl H

    Interessant, dass es bei einem Nachbarschaftsstreit relevant werden kann, ob die Luftwärmepumpe eingehaust ist. Ich denke ich würde meine auch gerne einhausen lassen. Aber erstmal muss ich mich noch konkret für ein Modell entschieden und die Luftwärmepumpe kaufen.

  6. Emma

    Mein Kollege denkt über eine Wärmepumpe nach. Er meinte, dass sich so der Energieverbrauch in seinem Haus vielleicht senken ließe. Ich glaube, dass er die Fenster austauschen müsste.

  7. Neeltje

    Interessantes Urteil, so wie ich das versteh muss die Pumpe nur wegen der Hütte darum herum nicht entfernt werden. Ich habe auch eine Pumpe zuhause, die zu nah am Nachbargrundstück liegt. Ich überlege mir nun, ob es sich überhaupt lohnt die Wärmepumpe zu reparieren oder ob ich gleich die komplette Lage ändern lassen soll, bevor mein Nachbar klagt.

  8. Bernd

    Bei meinem Vermieter ist es so, dass er die Wärmepumpen austauschen möchte, sobald das Wetter besser ist. Hoffentlich ist es dann nicht mehr so frisch. Bei Bauarbeiten ist es schwierig den richtigen Zeitpunkt zu finden.

  9. Louise

    Dementsprechend sind Wärmepumpen also auch ein Streitpunkt. Ich wollte auch eine in den Garten bauen. Andererseits haben sich Menschen schon wegen ganz anderer Dinge gestritten, wenn ich nur an die Maschendrahtzaunnummer denke.

  10. Emmi

    Dass eine Wärmepumpe einen solchen Streit auslösen kann, das glaubt man immer gar nicht. Wichtig wäre noch zu klären ab wann es als eigenständiges Gebäude gilt. Wird das nach Maßen festgelegt oder ist es eher nach eigenem ermessen?

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert