Wohnungseigentümer dürfen Kostenverteilung für Sanierung ändern
Ein BGH-Urteil erlaubt es Wohnungseigentümern, die Kostenverteilungen für Sanierungen etc. zu ändern. Allerdings müssen hierfür gute Gründe vorliegen. Auch eine Klage kann erfolgreich sein. Erfahren Sie hier mehr dazu!