So soll der Mietendeckel in Berlin funktionieren

Der Wohnungsmarkt in der Hauptstadt ist seit Jahren angespannt. Dies liegt nicht nur daran, dass es zu wenige Wohnungen gibt, sondern auch daran, dass die vorhandenen Wohnungen aufgrund der steigenden Mieten für viele Menschen nicht mehr bezahlbar sind. Mit dem Mietendeckel soll Berlin eine Atempause für die kommenden Jahre gegönnt werden.
Die Pläne umfassen folgende Eckpunkte, welche am Dienstag vom Berliner Senat beschlossen wurden und für fünf Jahre gültig sein sollen:
- Die Mieten von allen nicht preisgebundenen Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern dürfen nicht mehr erhöht werden. Dies betrifft rund1,5 Millionen Wohnungen und gilt auch für bereits abgeschlossene Mietverträge mit Staffelmietvereinbarungen.
- Wird eine Wohnung neuvermietet, darf nur so viel Miete verlangt werden, wie der vorherige Mieter zuletzt gezahlt hat.
- Es wird Mietobergrenzen geben, die allerdings noch nicht festgelegt sind. Übersteigt die Miete diese Grenze, kann der Mieter beantragen, dass sie auf den zulässigen Höchstbetrag abgesenkt wird.
- Für Neubauten und preisgebundene Wohnungen soll der Mietendeckel in Berlin nicht gelten.
- Möchte ein Vermieter die Kosten für Modernisierungsarbeiten auf seine Mieter umlegen und erhöht sich dadurch deren Bruttowarmmiete um mehr als 50 Cent pro Quadratmeter, bedarf es einer Genehmigung.
- Stellt der Mietendeckel für den Vermieter einen wirtschaftlichen Härtefall dar, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, sodass er doch eine höhere Miete verlangen darf. Den Mietern steht in diesem Fall ein finanzieller Ausgleich in der Höhe der Differenz zwischen festgelegter Obergrenze und tatsächlicher Miete zu. Voraussetzung für diesen Ausgleich ist allerdings, dass die Mieter WBS-berechtigt sind.
- Ein Verstoß gegen den Mietendeckel in Berlin gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet.
Wann tritt der Mietendeckel in Berlin in Kraft?

Auch wenn die Eckpunkte für den Mietendeckel in Berlin bereits am Dienstag beschlossen wurden, fehlt bisher noch das entsprechende Gesetz. Dieses soll bis Oktober vorliegen und bereits Anfang 2020 in Kraft treten. Nach Auffassung des Senats gelten die beschlossenen Regelungen jedoch bereits seit Dienstag. Kurzfristige Mieterhöhungen in der Hauptstadt wären demnach bereits unzulässig.
Rechtsexperten zweifeln dies jedoch an, denn ohne neues Gesetz müssten Mieterhöhungen bislang noch nach dem bestehenden Recht geprüft werden, so Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Allenfalls besteht die Möglichkeit, dass mit Inkrafttreten des Mietendeckels die Mieter zuvor gezahlte überhöhte Mietbeträge zurückfordern können. Doch ob dieser Anspruch tatsächlich bestehen wird, ist ungewiss.
Obendrein steht die grundsätzliche Frage im Raum, ob das Land Berlin überhaupt die Befugnisse hat, ein solches Mietengesetz zu beschließen, oder ob dies nur der Bund darf. Dies müsste im Streitfall das Berliner Landesverfassungsgericht oder sogar das Bundesverfassungsgericht klären. Es ist deshalb noch unsicher, ob der Mietendeckel in Berlin tatsächlich rechtskonform ist und umgesetzt werden darf.