BGH-Urteil: Untervermietung der Wohnung in Teilen erlaubt
Mieter dürfen Teile ihrer Wohnung untervermieten, um dadurch ihre Mietkosten zu reduzieren. Es ist dabei nicht relevant, ob es sich bei der Wohnung um einen Haupt- oder Zweitwohnsitz handelt. Dies entschied der BGH am 21.11.23. Mehr zum Urteil erfahren Sie hier.