Verdeckte Kellerfenster: Eine Mietminderung ist nicht gerechtfertigt
Das Amtsgericht Tecklenburg hat geurteilt, dass verdeckte Kellerfenster keine Mietminderung begründen. Warum dass in diesem Fall so ist, was die Nutzung der Räume damit zu tun hat und wann eine Minderung möglich gewesen wäre, erfahren Sie hier