Betriebskostenabrechnung: Hinweise für Mieter und Vermieter

Die Zahlung der Betriebskosten erfolgt in den meisten Fällen in Form einer monatlichen Vorauszahlung, mit der der Mieter regelmäßig einen festen Betrag zur Deckung der Betriebskosten an den Vermieter überweist. Dieser verpflichtet sich im Gegenzug, seinem Mieter nach einem Jahr eine Betriebskostenabrechnung vorzulegen, bei der die tatsächlich entstandenen Betriebskosten mit den gezahlten Vorauszahlungen abgeglichen werden. … Betriebskostenabrechnung: Hinweise für Mieter und Vermieter weiterlesen