Katzenhaltung: In der Mietwohnung ist nicht alles erlaubt

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 19. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Darf eine Katze in der Mietwohnung wohnen?

Katzenhaltung in der Mietwohnung darf nicht grundsätzlich und pauschal untersagt sein.
Katzenhaltung in der Mietwohnung darf nicht grundsätzlich und pauschal untersagt sein.

Katzenhaltung in der Mietwohnung ist für die meisten selbstverständlich. Sie gehört zur Familie und soll natürlich auch mit dieser zusammenleben. Die wenigsten machen sich dann Gedanken darüber, ob sie laut Mietrecht Katzen überhaupt halten dürfen. Das Fellknäul kann ja nicht so viel Schaden anrichten, dass es einer Zustimmung des Vermieters bedarf, oder?

Muss man Katzen nun beim Vermieter angeben oder nicht? Dürfen Katzen in Mietwohnungen verboten werden und was sagt die Rechtsprechung dazu? Diese und weitere Fragen zum Thema betrachtet der folgende Ratgeber näher.

Das Wichtigste zur Katzenhaltung in der Mietwohnung

Dürfen Vermieter Katzen in der Wohnung immer untersagen?

Ein generelles Verbot der Katzenhaltung in einer Mietwohnung ist nicht zulässig.

Kann in Mietvertrag vereinbart sein, dass auch für eine Katze die Genehmigung des Vermieters vorliegen muss?

Ja, Klauseln, wonach eine Katze in der Wohnung vom Vermieter genehmigt werden muss, können jedoch im Mietvertrag enthalten sein.

Was passiert, wenn Mieter Katzen halten und keine Erlaubnis eingeholt haben?

Die Katzenhaltung, trotz Verbot im Mietvertrag, kann zur Kündigung führen.

Fragen Sie sich auch, ob Sie zu viel Miete zahlen?

  • Überprüfen Sie jetzt mit den Experten von CONNY Ihren Mietvertrag und setzen Sie eine faire Miete durch!
  • Wenn Sie CONNY beauftragen, zahlen Sie nur im Erfolgsfall!
Jetzt unverbindlich Sparpotenzial errechnen!

Mietrecht: Haustiere wie Katzen dürfen nicht allgemein verboten werden

Eine Katze kann als Kleintier gelten. Im Mietrecht ist das oft auch eine Einzelfallentscheidung.
Eine Katze kann als Kleintier gelten. Im Mietrecht ist das oft auch eine Einzelfallentscheidung.

Gemäß des überwiegenden Teils der Rechtsprechung zählen Katzen im Mietrecht zu den Kleintieren. Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs darf die Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht pauschal verboten werden (BGH, 20.3.2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, 14.11.2007, Az.: VIII ZR 34/06). Die Haltung von Kleintieren stellt in der Regel einen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung dar, sodass dies üblicherweise keiner Erlaubnis bedarf. Allerdings kann diese Auslegung auch immer einzelfallabhängig sein.

Es spielt hier auch eine Rolle, was im Mietvertrag vereinbart ist. Ist die Kleintierhaltung erlaubt, dürfen üblicherweise auch Katzen in die Wohnung. Das Mietrecht regelt das. Gleiches gilt, wenn nichts im Mietvertrag vereinbart ist. Katzen sind in der Wohnung dann grundsätzlich erlaubt, denn Haustiere dürfen nicht grundsätzlich und generell verboten sein. Allerdings kann die Haltung einer Katze trotzdem vom Vermieter abhängig sein, nämlich dann, wenn der Mietvertrag diesbezüglich Regelungen beinhaltet.

Wann kann der Vermieter eine Katze verbieten?

Darf der Vermieter nun Katzen verbieten? Die Antwort hierauf lautet: Jain. Wichtig in Bezug auf die Katzenhaltung in einer Mietwohnung ist, welche Punkte Mieter und Vermieter festgelegt haben. Hier ist wichtig, dass es sich um individuelle Absprachen handelt und nicht um ein sogenanntes formularmäßiges Verbot.

Wurde individuell vereinbart, dass in der Mietwohnung eine Katze nicht oder nur mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden darf, lautet die Antwort auf die Frage „Darf der Vermieter eine Katze verbieten?“ eindeutig „Ja“. Mieter haben den Vertrag mit der Kenntnis des Verbots bzw. der Pflicht, eine Erlaubnis einzuholen, abgeschlossen und müssen sich an die vertraglich vereinbarten Regelungen halten.
Der Vermieter verbietet die Katze in der Wohnung? Wichtig ist, was im Mietvertrag vereinbart ist.
Der Vermieter verbietet die Katze in der Wohnung? Wichtig ist, was im Mietvertrag vereinbart ist.

Handelt es sich jedoch um ein generelles Verbot ohne die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung, lautet die Antwort „Nein“. Formulierungen wie „jegliche Tierhaltung ist verboten“ sind nicht zulässig. Die Katze kann im Mietvertrag hier nicht verboten werden, denn diese generellen Formulierungen werden als Nachteil für den Mieter gewertet. Auch wenn die Haltung im Mietvertrag ohne Einschränkung erlaubt ist, können Vermieter eine Haltung üblicherweise nicht untersagen.

Im Mietrecht ist die Katzenhaltung in der Mietwohnung also Sache von individuellen Vereinbarungen zwischen Mietern und Vermietern. Vermieter müssen im Einzelfall prüfen, wenn dies vereinbart ist, ob eine Katze in der Mietwohnung erlaubt werden kann oder nicht. Eine Ablehnung darf nur aus sachlichen Gründen geschehen und nicht aus dem freien Ermessen des Vermieters heraus. Dies würde dann eine Benachteiligung des Mieters bedeuten.

Gleiches gilt für das Widerrufen der erteilten Erlaubnis, auch hier müssen Gründe vorliegen bzw. diese bereits im Mietvertrag vereinbart sein. Handelt es sich um eine generelle Formulierung wie beispielsweise „jederzeit ohne Angaben von Gründen“, ist dies nicht zulässig. Mieter können nicht erkennen, unter welchen Bedingungen widerrufen werden kann.

Katze trotz Verbot im Mietvertrag halten?

Katzen zu halten, in einer Mietwohnung, in der dies nicht gestattet ist, kann durchaus ernste Konsequenzen für den Mieter haben. Verbietet der Mietvertrag eine Katze in der Wohnung, kann eine Missachtung auch als Vertragsbruch ausgelegt werden. Im schlimmsten Fall droht dann für die unerlaubte Katzenhaltung in der Mietwohnung die Kündigung.

Die Katzenhaltung in einer Mietwohnung muss immer unter individuellen Gesichtspunkten betrachtet werden. Haben Mieter den Vertrag mit vorhandenem Verbot abgeschlossen, müssen sie sich auch daran halten. Soll später eine Katze mit einziehen, muss diese beim Vermieter angemeldet bzw. dessen Erlaubnis eingeholt werden. Hier kann durchaus eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vereinbart werden.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (149 Bewertungen, Durchschnitt: 3,72 von 5)
Katzenhaltung: In der Mietwohnung ist nicht alles erlaubt
Loading...

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

62 Gedanken über “Katzenhaltung: In der Mietwohnung ist nicht alles erlaubt

  1. Lilith E

    Ich wohne in einer wg und will mir zwei hauskatzen zulegen. Im Mietvertrag steht, dass keine Haustiere erlaubt sind. Das ist ja bekannterweiße unwirksam. Alle Mieter meiner Wohnung haben kein Problem damit und der Vermieter sagt nein. Darf ich Katzen halten oder nicht?

  2. PK

    Hallo,
    wir haben unseren Vermieter um die Genehmigung zur Haltung einer Katze gebeten, wie im Mietvertrag geregelt. Dieser hat die Haltung nun mit dem Satz: „Bei der Abwägung der Interessen aller beteiligten Parteien und der beengten Wohnsituation in der Innenstadt ist die Haltung einer Katze nicht erwünscht“, abgelehnt.
    Es werden keine weiteren Gründe genannt. Ist das so zulässig. Was hat die Wohnsituation der Innenstadt mit unserem Wunsch eine Katze in der Wohnung zu halten zu tun?
    Danke!

  3. S Cristina

    Guten morgen . Wenn Haustiere nicht im Mietvertrag und in der Hausordnung erwähnt sind, kann ich sie mitnehmen? Der vermieter sagte mir, dass er es nicht akzeptiert, weil es stinkt, aber nach dem, was ich im Internet gelesen habe, ist es kein guter Grund. Weiß jemand was ich tun kann? Danke!

  4. Eli

    Hallo zusammen,

    Laut meinem Vetrag ist die Haltung von Katzen untersagt.
    Aber ich wohne alleine und würde gerne eine Katze halten, auch in der Hoffnung meine psychischen Probleme zu reduzieren.
    Mein Nachbar wollte eine Katze halten und die Vermieter haben ohne Grund abgelehnt.
    Was kann ich nun machen?
    Mein Vermieter hat ja unwirksame Klausel und reden kann man auch nicht wirklich.

    Danke für die Rückmeldung.

    LG

  5. Bettina

    Was ist denn das für ein Gesetz das Katzen als Kleintiere gelten aber trotzdem durch den Satz Hunde und Katzen mit Absprache verboten werden dürfen aber wiederum Haustierhaltung nicht verboten werden darf?? 🤣🤣🤣 ich bin so traurig 😭 es heißt doch das der Vermieter eine triftige Begründung liefern muss … meiner sagte nur macht Mans einmal macht Mans immer … hier wohnen insgesamt drei Parteien ein älteres Paar die wollen garkeine Haustiere haben und ein jüngeres Paar die aufgrund ihrer Arbeit keine Haustiere haben wollen…. Also wovor hat der Vermieter Angst ?? Die wohngesellschaft sagte sie haben Nichts dagegen allerdings hätten sie gerne das wir eine Versicherung abschließen für die Katze… sie müssen aber erst den Vermieter fragen und dieser sagte dann macht Mans einmal macht Mans immer … ganz ganz toll … und eine andere Wohnung finden wir leider nicht einen Hund verstehe ich ja noch auf Grund der Treppen usw … aber wir sind das einzige Haus hier wo keine Tiere erlaubt sind wiesoooo ?😠 frage mich wieso dieses Gesetz nicht geändert wird wo helfen die damit den Mietern ? Garnicht … hier hat keiner im Haus Allergien oder sonstiges es ist nur der Vermieter und den sieht man hier nie ich kenne den garnicht mal …

  6. Paige

    Hallo 🙂
    Ich würde gern Katzen halten. Im Mietvertrag steht, dass eine Genehmigung seitens des Vermieters erfolgen muss. Der Vermieter weigert sich, mir diese zu geben. Er sagte, ich wäre für eine Tierhaltung zu selten zuhause. Das geht ihn zum einen überhaupt nichts an und zum anderen ist dies kein sachlicher Grund. Auf meine schriftliche Aufforderung, mir eine sachliche Begründung zukommen zu lassen, hat er nicht reagiert. Hinzu kommt, dass meine Nachbarn, deren Wohnung ihm ebenfalls gehört, eine Katze halten. Das ist eindeutig eine Mieterbenachteiligung. Wie soll ich nun vorgehen?

  7. Anna

    Mein Freund und ich wollen uns eine Katze holen. Im Mietvertrag sind Haustiere generell verboten, was aber bekannterweise nicht gilt. Jetzt haben wir die Vermieter gefragt, und diese hat gesagt, dass die Haltung verboten ist aufgrund des Teppichboden im Obergeschoss. Ist das rechtens?
    In einem Artikel habe ich von einem Urteil gelesen, in dem steht, dass die Befürchtung, dass die Katze den Teppich zerkratzen könnte, nicht konkret genug ist, um die Haltung zu verbieten (Urteil vom 26.07.2012, Az.: 411 C 6862/12).

  8. Bettina d

    Mein Partner und ich wollten uns auch gerne eine Katze holen (russisch blau gut geeignet als reine Wohnungskatze,Allergiker geeignet) wir fragten die Wohnung Gesellschaft ob wir denn dürfen, sie sagten ja aber wollten das wir die Katze versichern gegen evtl Schäden in der Wohnung damit haben wir absolut kein Problem. Sie sagten aber sie müssten vorher den Vermieter fragen ( im Vertrag steht Katzen und Hundehaltung nur mit Absprache des Vermieters) die Vermieter sagten dann Nein. Mit der Begründung macht Man es einmal muss man es immer erlauben. In dem Haus sind außer uns noch 3 Parteien ein älteres Paar in der Mitte und ein paar Mitte 40. beide wollen selbst keine Haustiere und haben aber auch kein Problem mit Tieren. Das ältere Paar wohnt schon 30 Jahre hier die unten sind vor kurzem eingezogen.

    Die Vermieter selbst sind älter und ich habe sie noch nie gesehen.

    Ich finde das absolut unfair denn Kaninchen darf ich mir halten wieso keine Katze ? Hund kann ich absolut verstehen aber wieso keine Katze ich bin tief traurig und würde am liebsten ausziehen wenn die Mietpreise hier nicht so hoch wären.

  9. Jael I

    Hallöchen! 🙂

    Ich bin langsam am verzweifeln….

    Wir sind vor 4 Monaten in diese Mietwohnung hier gezogen im vierten Stock. Somit ist es uns nicht möglich, unsere Katze per Katzenklappe herunter zu lassen.

    Wir haben es nun mit ein paar Anfangsschwierigkeiten super so hinbekommen, dass wir sie herunter tragen & wenn wir sie rufen kommt sie und tragen sie wider in die Wohnung hoch.

    Nun hat es angefangen, dass der Hausabwart nebenan reklamiert hat, dass NUR UNSERE Katze überall hinmacht. Jedoch hat es im ganzen Quartier viele Katzen & er hat auch keinen Beweis das es nur unsere ist…. Diese Reklamation habeb wir über unsere Hausabwärtin mitgeteilt bekommen.

    Zwei Tage später ein Zettel an meiner Haustüre die Katze hätte in den Gang gemacht ich möge es unverzüglich reinigen. Ich habe den Dreck im Gang jedoch schon um zwei Uhr in der Nacht gesehen und die Katze ist nie alleine im Gang & auch nicht in den letzten stunden somit kann sie den Dreck nicht verursacht haben. Somit habe ich das so der Hausabwärtin mitgeteilt.

    Jetzt gestern wieder die Info wir sollen die Katze drin lassen & heute ein Telefon des Vermieters, wir sollen schauen das die Katze keine Probleme mehr macht….

    Ich könnte kotzen ich probiere auf die Leute zu zu gehen, habe gesagt wenn die Katze im Gang ist bescheid geben dann kontrolliere ich sofort das ganze Treppenhaus und mache sauber falls was sein sollte.

    Aber ich persönlich finde es nur noch Terror langsam.

    Meine Frage nun, kann es mir verboten werden meine Katze durch den Gang zu tragen & raus zu lassen?

    Habt ihr Tipps wie ich das friedlich geregelt bekomme?

    Vielen Dank im Vorraus für die Antwort/en.
    Grüessli Jael 🙂

  10. Dennis G

    Zwar schon ein etwas älteres Thema hier, aber folgende Frage:

    Meine Freundin und Ich sind auf Wohnungssuche. Wir können am Montag den Vertrag unterschreiben. Bei der Besichtigung wurde uns klargemacht, dass der Vermieter keine Katzen akzeptiert.
    Was genau muss im Vertrag stehen, dass wir wirklich unsere Katzen nicht dort halten dürfen ?
    Verstehe ich das richtig, dass wenn dort nur ein allgemeines Haustierverbot beschlossen wird, ich unsere Katzen mitnehmen kann ohne diese anzumelden beim Vermieter und keine Angst vor einer Kündigung haben muss ?

  11. Michael

    Bei uns steht im Mietvertrag:

    „Tiere dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt, die ohne weiteres gehalten werden dürfen“.

    Damit ist das Halten einer Katze ja nach der Rechtssprechung kein Problem, oder?

    1. Michael P.

      Darf ein Vermieter einer Mietpartei die Katzenhaltung untersagen aber einer anderen Mietpartei im gleichen Hause die Haltung gestatten?

  12. Sarah K

    Hallo,
    Ich hab eine Frage bei uns sind Haustiere erlaubt wir haben einen Kater. Jetzt sind unter uns neue eingezogen und die wollen nicht das unser Kater runter in ihren Garten geht. Und verlangen ein Netz.. Jetzt steht aber noch im Mietvertrag drinn das wenn sich jemand durch ein Tier gestört fühlt das ein Kündigungsgrund ist. Ist das erlaubt?
    Uns würde es das Herz zerreißen,und außerdem ist Milo noch ein bisschen Therapie für mich wegen einer Erkrankung.
    Mfg Sarah

  13. Kris

    Hallo, ich hätte eine Frage : unsere Vermieter gemeinsam mit seiner Schwester haben 6 Wohnungen. Der neue Nachbarn (der Vermieters Mitarbeiter) darf Katze haben, aber wir nicht. Ist sowas eigentlich erlaubt? Das klingt mir nach Diskriminierung

  14. Resmiye c

    Hallo ich habe frist bekommen meine katzen zu entfernen sonst droht die fristlose kündigung habe nur noch eine woche zeit .sonst kündigen sie mich laut mietverteag versstoss .bin voll verwirt und pschisch voll mitgenommen .habe ängste und panik attacken.was kann ich tuen viel zeit hab ich nicht mehr.und der jetzige zeit pandemie kommt man nicht überall hin das man sich ne andere wohnung nehmen kann.ich bitte um rat und mithilfe .Danke

    1. cordula M

      Wenn sie überhaupt keine Platz finden bleibt tatsächlich nur das Tierheim für ihre Katzen.
      Es tut mir sehr leid, aber eine Wohnungskündigung würde ich i. Moment nicht vorziehen.
      Ich selbst mag KAtzen unglaublich gerne und e tut mir um jeder KAtze leid die ins Tierheim muss.

      Hoffe es hat sich eine Lösung gefunden.

  15. Karin W.

    Hallo,
    wir sind Mieter einer 3 Zimmerwohnung und haben früher schon Katzen gehabt (nicht in der aktuellen Wohnung)

    In unserem Mietvertrag steht, dass die Zustimmung des Vermieters bei Tierhaltung erforderlich sei.
    Die Anfrage für eine reine Wohnungskatze haben wir per E-Mail an die Vermieterin gestellt und leider eine Ablehnung mit der Begründung „die machen alles kaputt!) erhalten.
    Da wir eine HV haben welche Schäden durch Tiere mit einschließen, haben wir ihr den Auszug der Versicherungsdokumente als Anlage geschickt und darauf hingewiesen, dass Katzen nicht pauschal alles „kaputt“ machen.
    Die Antwort unserer Vermieterin: „Wenn ich Euch eine Katze erlaube, muss ich es allen Mietern erlauben!“

    Anmerkung: Unsere Nachbarin und Mieterin unter uns, hat eine Schildkröte die unter Aufsicht frei im gemeinschaftlichen Garten und in ihrer Wohnung herumläuft.

    Kann unsere Vermieterin unter oben genannten Punkten, und die Katzenhaltung verbieten?

  16. Sascha

    In unserem Mietvertrag steht folgendes:
    „Tiere, auch Haustiere, mit Ausnahme nicht störender Kleintiere, z.B. Zierfische und Ziervögel, dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters nach Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen gehalten werden.“

    Wir möchten nun gerne eine Katze halten. Aus Höflichkeit würden wir die Vermieter eh informieren bzw. fragen. Dürften die Vermieter die Katze ablehnen oder sind Katzen als „nicht störende Kleintiere“ anzusehen?

    Hinzu kommt. Unter uns lebt ein kleiner Hund und eine weitere Mieterin hält eine zugelaufene Katze.

    Über einen Ratschlag freuen wir uns.

    1. Tom Cat

      Unter „nicht störende Kleintiere“ sind Tiere in Behältnissen wie Käfige, Aquarien, Terrarien zu verstehen. Sie müssen Ihren Vermieter fragen, ob Sie die Katze halten dürfen. Lehnt er ab, muss er dies begründen. Gegen die Begründung können Sie klagen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert