Ermittlung der Finanzbehörden: Airbnb-Vermieter müssen Steuern zahlen

News veröffentlicht am 14. Mai 2018, von Mietrecht.com

Einnahmen aus einer Vermietung sind bei der Steuererklärung anzugeben. Jetzt wollen Deutsche Finanzbehörden prüfen, ob Airbnb-Vermieter die Steuern auch tatsächlich zahlen. Für so manchen könnte dies bald teure Post vom Finanzamt bedeuten.

Mieteinnahmen gehören in die Steuererklärung

Finanzbehörden: Vermieter bei Airbnb haben Steuern zu zahlen.

Finanzbehörden: Vermieter bei Airbnb haben Steuern zu zahlen.

Mieterträge sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Das gilt auch für private Vermieter, die ihre Wohnung über Airbnb anbieten. Das Internet-Portal vermittelt Unterkünfte an Touristen – von einzelnen Zimmern bis zu ganzen Häusern – und setzt dabei seinen Fokus, auf die temporäre Vermietung privaten Wohnraums.

Häufig bieten Airbnb-Vermieter ihre Wohnung dann an, wenn sie selbst verreisen. In dieser Zeit müssen sie natürlich trotzdem Miete und Nebenkosten zahlen. Die Einnahmen aus der Vermietung sollen deshalb in der Regel dazu dienen, diese Kosten zu reduzieren.

Doch auch wenn die „Hobby-Vermieter“ nicht auf das große Geschäft aus sind, haben sie dennoch Einkommenssteuer für die Mieterträge zu zahlen. In vielen Fällen ist außerdem eine Umsatzsteuer fällig, da es sich um eine sog. Vermietung zu Ferienzwecken handelt. Laut deutscher Finanzbehörden zahlen einige Airbnb-Vermieter diese Steuern jedoch nicht.

Airbnb soll Personaldaten deutscher Airbnb-Vermieter rausrücken

Gruppenantrag: Deutsche Finanzbehörden prüfen, ob Airbnb-Vermieter ihre Steuern zahlen.

Gruppenantrag: Deutsche Finanzbehörden prüfen, ob Airbnb-Vermieter ihre Steuern zahlen.

Nun möchten die Finanzbehörden prüfen, welche Airbnb-Vermieter tatsächlich Steuern zahlen und wer die Einnahmen aus der Miete in seiner Steuererklärung verschweigt. Dazu müssen sie jedoch wissen, welche Personen in Deutschland ihre Wohnung über das Internet-Portal angeboten haben.

Die Hamburger Finanzbehörde und das deutsche Bundeszentralamt für Steuern benötigen für eine Fahndung die Personaldaten der Vermieter und haben deshalb nun eine Gruppenanfrage an die Steuerbehörden in Irland gestellt. Denn dort hat Airbnb seine Europazentrale. Die irischen Behörden leiten die Anfrage an das Unternehmen weiter.

Können die deutschen Finanzbehörden belegen, dass Airbnb-Vermieter keine Steuern abführen, haben sie ihre Bringschuld für Beweise erbracht und schlüssig aufgezeigt, warum die Daten für die Durchführung der Steuerfahndung notwendig sind. In diesem Fall wiegt die Gruppenanfrage der deutschen Behörden schwerer als das Geschäftsgeheimnis von Airbnb und das Unternehmen ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten zu übermitteln.
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