Mieterhöhung: Vermieter müssen Drittmittel immer auflisten
Zukünftig müssen Vermieter bei einer Mieterhöhung alle Drittmittel, die sie für vorgenommene Sanierungsmaßnahmen erhalten haben, in der Erhöhungserklärung offenlegen. Dies entschied der BGH am 19. Juli 2023. Mehr zum Urteil erfahren Sie hier.