Brandschutz: Was im Treppenhaus stehen darf und was nicht

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Brandschutzbestimmungen fürs Treppenhaus sollten ernst genommen werden

Für den Brandschutz im Mehrfamilienhaus, besonders im Treppenhaus, ist der Vermieter verantwortlich.
Für den Brandschutz im Mehrfamilienhaus, besonders im Treppenhaus, ist der Vermieter verantwortlich.

Der Brandschutz im Treppenhaus ist im Mehrfamilienhaus oft dann Thema, wenn Mieter Schuhe, Schränke, Pflanzen, Fahrräder oder Kinderwagen dort abstellen. Denn oft werden feuerpolizeiliche Vorschriften angeführt, wenn es darum geht, dass Vermieter das Abstellen per Hausordnung oder Mietvertrag regeln. Doch gibt es eigentlich rechtliche Vorgaben im Mietrecht bezüglich zulässiger Brandlasten im Treppenhaus?

Was Mieter und auch Vermieter beachten sollten, ist manchmal nicht so einfach herauszufinden. Dennoch gibt es einige einfache Regeln, die es bei einem Brand erleichtern, das Gebäude über die Treppen zu verlassen. Der nachfolgende Ratgeber befasst sich damit, wie der Brandschutz im Treppenhaus aussehen und funktionieren kann.

Das Wichtigste zum Brandschutz im Treppenhaus

Wer muss sich im Treppenhaus um den Brandschutz kümmern?

Für den Brandschutz im Treppenhaus ist hauptsächlich der Vermieter verantwortlich.

Gibt es einheitliche Brandschutzregelungen in Deutschland?

Nein, bundeseinheitliche gesetzliche Vorgaben zum Brandschutz in Treppenhäusern gibt es nicht. Dies ist Ländersache und wird unter anderem durch die Landesbrandschutzverordnungen geregelt.

Sind im Mietrecht Bestimmungen zum Brandschutz im Treppenhaus zu finden?

Nein, das Mietrecht regelt im Treppenhaus den Brandschutz nicht einheitlich. Ob Kinderwagen oder Schuhe abgestellt werden dürfen, hängt vom Einzelfall ab.

Gibt es gesetzliche Vorschriften?

Allgemein gültige Gesetze, die bestimmen, was im Hausflur abgestellt werden darf, gibt es in Deutschland nicht. Allerdings sind in den Brandschutzverordnungen der Länder Bestimmungen festgehalten, wie ein Treppenhaus gestaltet sein muss. Darüber hinaus gibt aus auch feuerpolizeiliche Vorschriften für das Treppenhaus, die im Brandschutz angewandt werden. Zwar wird auch in der jeweiligen Brandschutzverordnung für ein Treppenhaus nicht festgelegt, welche Gegenstände grundsätzlich erlaubt oder untersagt sind, doch es finden sich meist Formulierungen, die sich auf die Rettungswege beziehen. Denn das Treppenhaus ist in der Regel der erste Flucht- und Rettungsweg.

Brandschutz: Zugang zum Aufzug sowie das Treppenhaus sind so frei zu halten, dass ein Rettung möglich ist.
Brandschutz: Zugang zum Aufzug sowie das Treppenhaus sind so frei zu halten, dass ein Rettung möglich ist.

So wird üblicherweise festgelegt, dass diese Wege nicht zugestellt bzw. die Flucht oder Rettung von Menschen und Tieren durch Gegenstände nicht behindert werden darf. Auch die Brandlast muss im Treppenhaus gemäß der Landesbauordnung der meisten Länder so gering wie möglich gehalten werden. Das heißt, brennbare Gegenstände oder Materialien sollten ganz entfernt oder auf ein Minimum reduziert sein.

Vermieter sind in der Regel für den Brandschutz im Treppenhaus verantwortlich, müssen also dafür sorgen, dass Gegenstände keine Behinderung darstellen. Dies kann durchaus durch die Hausordnung oder im Mietvertrag geregelt sein. Allerdings sind allgemeine Verbote oftmals nicht zulässig. Oft wird  die Nutzung der Flure und Treppenhäuser als vertragsgemäß angesehen, da es sich um Gemeinschaftsflächen handelt, dennoch sind der Nutzung auch Grenzen gesetzt.

Was sagt die Rechtsprechung zum Brandschutz im Treppenhaus?

Die rechtliche Lage ist nicht einheitlich und das spiegelt sich teilweise auch in der Rechtsprechung wieder. Sollen Gegenstände im Treppenhaus zum Brandschutz entfernt oder gar nicht erst hingestellt werden, kommt es oft darauf an, um was es sich handelt.

Ein Kinderwagen darf im Treppenhaus wegen Brandschutz nicht grundsätzlich verboten werden. Ist der Platz im Flur ausreichend und stellt der Kinderwagen daher keine Behinderung für die Flucht oder Rettungsarbeiten dar, ist das Abstellen nicht generell unzulässig. Insbesondere wenn kein anderer Stellplatz vorhanden ist und es für die Eltern nicht zumutbar ist, den Kinderwagen in die Etagen zu tragen, kann dieser üblicherweise im Hausflur stehen. Sofern das Abstellen dann nicht gegen die landeseigenen Brandschutzvorschriften fürs Treppenhaus verstößt, ist dies zulässig, so das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 15.09.2009  (Az.: 63 S 487/08).

Schuhe im Treppenhaus: Urteile zum Brandschutz sind diesbezüglich nicht einheitlich.
Schuhe im Treppenhaus: Urteile zum Brandschutz sind diesbezüglich nicht einheitlich.

Ähnlich urteilte auch der Bundesgerichtshof im November 2006 (Az.: V ZR 46/06) und entschied damit grundsätzlich, wann ein Kinderwagen im Hausflur bzw. Treppenaus stehen darf. Gleiches kann üblicherweise auch auf Rollatoren und Rollstühle angewandt werden.

Sind Mieter auf diese angewiesen, können sie an geeigneten Orten abgestellt werden. Lässt deren Größe das zu und wird der Flucht- bzw. Rettungsweg dadurch nicht behindert, kann der Brandschutz im Treppenhaus nicht als Argument für ein Verbot gelten.

Schränke und Schuhe im Treppenhaus: Was der Brandschutz bestimmt

Bezüglich des Themas „Pflanzen, Schränke oder Schuhe im Treppenhaus“ ist die Brandschutzverordnung der Länder wenig eindeutig. Wie bereits erwähnt, gibt es keine expliziten Regelungen diesbezüglich und im Gegensatz zum Kinderwagen sind die entsprechenden Urteile nicht einheitlich. So kann die Entscheidung, ob Schuhe oder ein Schuhschrank erlaubt sind, sich jeweils nur auf den Einzelfall beziehen.

Untersagen Vermieter das Abstellen von Schuhen, Schränken oder Pflanzen durch die Hausordnung oder im Mietvertrag, mit der Begründung, dass dann der Brandschutz im Treppenhaus nicht gewährleistet ist, kann das unter Umständen zulässig sein. Eine pauschale Aussage dazu ist jedoch in der Regel nicht möglich, da dies auch immer von den jeweiligen Begebenheiten vor Ort abhängt.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (120 Bewertungen, Durchschnitt: 4,08 von 5)
Brandschutz: Was im Treppenhaus stehen darf und was nicht
Loading...

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

48 Gedanken über “Brandschutz: Was im Treppenhaus stehen darf und was nicht

  1. Irfan E

    Ich hätte eine Frage bezüglich des Eingangsbereiches Draussen vor der Haustür unserer Mietwohnung. Es ist so, dass die Wohnung nicht direkt Tür an Tür mit dem Treppenhaus verbunden ist, sondern man zunächst in einen offenen Eingangsbereich (ähnlich wie ein langer Balkon) gelangt und dann erst die Wohnungstür zu finden ist. Wir haben dort einen Schuhschrank stehen bzw. haben wir dann später zu einem kleineren Schuhregal gewechselt. Uns wird jedoch gesagt, wir dürften dies nicht, aufgrund von Brandschutz. Wir hatten jedoch nie Probleme damit bisher und unser Eingangsbereich steht frei wird vom Regal nicht blockiert. Ich bitte um eine fachliche Erklärung, da ich dies nicht nachvollziehen kann. Vielen Dank im Voraus!

  2. Sabine S

    Guten Tag
    Hätte eine Frage ich wohne seit 40.Jahren in eine Gemeindebau, der kürzlich renoviert wurde das heißt wir haben Brandschutztüren bekommen,habe mir erlaubt eine Weihnachtkranz an die Türe zu hängen heute ist er verschwunden war bei der Hauswartin die es immer schon abgesehen hat auf meinen Kranz weil er plötzlich weg war. Zur Antwort bekam ich dass Sie es fotografiert hat und zu Wiener Wohne geschickt hat und ich angeblich eine Strafe bekomme . Komisch ist es das er heute um 6.Uhr morgens da war und um 7.30 verschwunden, zu dieser Zeit aber hat die Haumeisterin aber dss Stiegenhaus geputzt. Nun meine Frage kann ich wegen einen Türkranz eine Strafe bekommen? Hatte noch nie Schwierigkeiten mit Wiener Wohnen.
    Bitte um Antwort Liebe Grüße Sabine S

  3. Chado

    guten Tag,
    ich hätte da auch mal eine Frage! seit 20 Jahren lebe ich in meiner Wohnung, bislang lebten die Vermieter mit uns unter einem Dach.Die Vermieterin wurde leider krank und kam in ein Pflegeheim.Der Vermieter erlaubte uns dann einen Schuhschrank im Hausflur zu stellen, da wir nur eine ganz kleine Diele haben.Leider verstar der Vermieter vor 2 Jahren.Da die Vermieterin noch lebt und die Kinder ihr Interesse verwalten, haben diese eine Hausverwaltung beauftragt.
    Diese räumt hier mächtig auf und erzählt uns Mietern ganz genau, was wir dürfen und nicht dürfen.Dinge die all die Jahre normal waren, sind jetzt nicht mehr so.
    Im August wandt ich mich an die HV da meine Wohnung schimmelt, durch einen Wasserschaden von über mir.Mein damaliger Vermiueter wusste bescheid und hat meine Wand aufgemacht um das Rohr zu kitten , danach verstarb er leider.Seiner Tochter teilte ich dieses mit ohne Erfolg.Nun erzählte ich der HV davon, diese bat um Fotos..diese habe ich geschickt aber in den 6 wochen ist nichts passiert.Als ich die Dame ansprach sagte sie mir, dass sie nicht im Büro gewesen sei.
    Vorhin schellte es, die Dame der HV, sie bat mich darum den Schuhschrank zu entfernen unser treppenabsatz ist 3.50 m breit, an mir kommt kein Nachbar vorbei.Der Schrank steht vor meiner Tür mit einer Tiefe von 10 cm.Ich sagte ihr dass ich die Zustimmung vom Vermieter habe, den hier aufzustellen, ihre Antwort, der ist Tod den gibt es nicht mehr, jetzt ist die HV zudtändig! ich; das mag ja sein, aber mit der Frau, die den Mietvertrag unterschrieben hat, lebt noch und die Kids sind dazu beauftragt in ihrem Interesse zu handeln.Sie wollte gar nicht mit mir reden, sie meinte dann, ist der Schuhschrank in einer woche nicht weg, werde ich sie abmahnen! ok, aber warum genau stört der Schuhschrank plötzlich nach all den Jahren? Brandschutz!!
    aha und was ist mit dem ganzen Laminat im Treppenhaus? mit den alten Türen aus Holz mit Glasscheiben drin? Ich hatte mal gelesen das es für Treppenhäuser keine einheitliche BSV gibt.
    Sie wurde sauer und sagte 1 Woche, dann gibt es eine Abmahnung schönen Abend noch.
    Und dann war se wech.
    Ich würde den Schrank des friedens willen entfernen, aber meine Diele ist wirklich nur so breit, das die Türe aufgeht.Stellt man Schuhe dorthin bekommt mandie Tür nicht auf.Deswegen hatte der Vermieter das erlaubt und die Tochter hat 2 1/2 Jahre nie etwas gesagt. was ist denn nu richtig.

  4. S. Herbener

    Bei uns, einem
    Mehrfamilienhaus in Berlin, wurde an der Brandschutztür zum Dachboden eine neues Schloss angebracht und kein Mieter erhält dazu einen Schlüssel. Ich wohne im 4.Stock, und im Falle eine Brandes ist mir jetzt der Fluchtweg über das Dach verwehrt. Ist das zulässig?

  5. NM

    Hallo,
    ich wohne Souterrain. Meine Vermieter haben auf dem Treppenabsatz, welcher der einzige Eingang zu meiner Wohnung ist (die Wohnung neben mir steht leer) eine riesige Couch hochkant abgestellt. Man hat noch ungefähr 50 cm um sich zwischen Geländer und Coach durchzuquetschen. Die Vermieterin meint, die Couch gehöre ihr nicht und außerdem würde die ja gar nicht stören, sie käme mit ihrem Wäschekorb daran vorbei. Eine Unverschämtheit, das ist klar.
    Doch ist das Brandschutzrelevant? Kann die Miete gemindert werden, weil die Mietsache nicht richtig nutzbar ist?
    Ich habe schon darum gebeten, die Coach zu entfernen. Ohne Erfolg.
    Danke,
    mfG NM

  6. Dieter P

    Ich wohne in einem Miethaus mit 16 Wohneinheiten auf 3 Etagen. Meine Frage, ist es erlaubt einen lose gelegten Teppich im 1.OG hinsichtlich des Rettungsweges und des Brandschutzes ? ( Stolpergefahr )

  7. B Ralf

    Unser Mietshaus war früher mit 4 Parteien bewohnt, jetzt nur noch von 2 (die jeweils übereinander liegenden Wohnungen wurden mit internen Treppen versehen und somit zu einer).
    Die haustüren sind im Erdgeschoss. Die Treppe und der vorhandene Flur nach „oben“ endet im Nirvana.
    Da unbenutzt, wird er von meinem Nachbarn und mir als „begehbarer Schuhschrank“ benutzt.
    Ist das im Sinne der Rreglung hinsichlich Rettungsweg und Brandschutz zulässig?

  8. Alisa

    Hallo,
    in unserem Mehrfamilientreppenhaus in Baden-Württemberg (80 Wohnungen, 5 Etagen) sind keine Notausgang-Zeichen vorhanden, ebenso nicht in den Hausfluren. Außerdem schließen die metallenen Brandschutztüren, die aus dem Treppenhaus in den Hausflur (und damit zu den Hausein/ausgängen) führen, nach innen. Ebenso schließen und öffnen die Haustüren selbst nach innen. Ich finde das bedenklich, und wüsste gerne, ob das den Vorschriften entspricht, und falls nicht, wie man bei der Hausverwaltung auf die Einhaltung hinwirken kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

  9. Lisa S

    Ich hatte letztens einen großen Streit mit dem Vermieter, weil ich meinen Kinderwagen im Flur abstelle. Er meint, dass sei einer Störung der Fluchtwege im Brandfall. Dazu muss man sagen, dass ich im obersten Stock wohne und den Wagen so an die Seite schieben konnte, dass er nicht im Weg steht. Gut zu wissen, dass der Brandschutz im Treppenhaus nicht als Argument für ein Verbot gelten kann, wenn dadurch kein Fluchtweg verstellt wird.

  10. v.Bredo

    Hallo , in “ unserem “ Mietshaus ,steht im 2ten.Stock , Etage , ein Pllanzenkübel eines Mieters. Diese Pflanze behindert uns immer , wenn wir in „unsere “ Wohnung möchten , mit Einkaufstüten noch mehr . Frage , kann ich beim Hauseigentümer verlangen , das der Mieter diesen Pflanzenkübel entfernt ?? Grüßé aus Hessen

  11. Hillner

    Guten Morgen,

    ich wohne zur Miete in einem 6 Familienhaus ( Eigentumswohnungen).
    Nach der letzten Eigentümerversammlung wurde beschlossen das die Fussabtreter( Brandlast) entfernt werden müssen.
    Ist das wirklich rechtens???

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert